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Natascha303

Spekulationssteuer...Hilfe!

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Natascha303

Hallo !

 

folgendes: Ich bin Studentin und habe ein monatliches Einkommen von 210EUR (Aushilfsjob).

Ab welcher Gewinnhöhe (Aktien,Zerti,OS) muss ich es versteuern ?

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Kristian

Hi !!

 

Da du als Überschrift "Spekulationssteuer" gewählt hast, schreibe ich jetzt mal nichts zu Kapitalerträgen, Zinsen und Freibeträgen, sondern nur zu den Kursgewinnen.

 

Es gibt eine FreiGRENZE von 512 Euro pro Jahr, d.h. solltest du 513 Euro an Kursgewinnen einstreichen, muss nicht etwa nur der 1 Euro versteuert werden, sondern komplett die 513 Euro.

 

Versteuert wird das dann zu deinem persönlichen Steuersatz!

Da du bei deinem angegebenen Einkommen keinen pers. Steuersatz hast (du hast etwa 8000 Euro Freibetrag / Jahr), musst du folglich auch deine Kursgewinne nicht versteuern.

 

Solltest du mal über diese Grenze hinaus kommen, musst du noch eines wissen:

Das Finanzamt verlangt, dass du selbst eine Tabelle o.ä. erstellst (z.b. in Excel), und darin deine Kauf- und Verkaufspreise sowie den entstandenen Gewinn angibst, es gibt nämlich von deiner depotführenden Bank keine Aufzeichnungen über deine Transaktionen, sodass das Ganze später nicht mehr nachvollziehbar ist.

Wenn man da mal was vergessen sollte..... who cares !? (wenns nicht grad in die Millionen geht...)

 

Gruß, Kris :thumbsup:

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Natascha303

danke erst mal!

 

also wenn ich nun ein höheres monatl. Einkommen hätte (normaler Job) dann müsste ich meine ganzen Kursgewinne zu meinem persönlichen Steuersatz versteuern oder auch nur wenns über 7.5xxEUR Freibetrag geht ?

 

 

Ich habe auch schon was von einem Freibetrag von 15.000EUR gehört, ist das Käse?

 

 

Und noch etwas. Ich hatte letztes Jahr eine "Nichtveranlagungsbescheinigung". Diese hat meine ganzen Zinseinkünfte (von Anleihe etc.) von der Steuerpflich befreit, auch das was über mein Freistellungsauftrag von 1250,- ging.

Ist es möglich das dieses "NVA" Bescheinigung auch für Kursgewinne gilt ? (Da ich über den Freibetrag von 8000,- komme)

 

danke

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Dimka
also wenn ich nun ein höheres monatl. Einkommen hätte (normaler Job) dann müsste ich meine ganzen Kursgewinne zu meinem persönlichen Steuersatz versteuern

 

 

oder auch nur wenns über 7.5xxEUR Freibetrag geht ?

Wenn du einen monatlichen Einkommen hättest,dann würdest du nur 512eruo Grenze haben,die du nicht versteuern bräuchtest.

 

Da du kein monatlichen Einkommen hast,liegt deine Friegrenze bei ca.8.000euro

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Savini

1) Es gilt das Halbeinkünfteverfahren (s. Thread im Off Topic oder einfach mal bei Google eingeben): Nicht nur Dividenden, sondern auch Spekugewinne fallen darunter. Man hat also nicht nur 512,- frei, sondern 1024,- (bzw. 1023,99).

 

2) Soviel ich weiß, müssen Banken ab diesem Jahr dem Kunden am Anfang des nächsten Jahres eine Aufstellung über Gewinne/Verluste des Vorjahres schicken. Man muss also selbst keine Tabelle erstellen, obwohl die meisten das wohl ohnehin machen, um selbst den Überblick zu behalten.

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Natascha303

 

also wenn ich nun ein höheres monatl. Einkommen hätte (normaler Job) dann müsste ich meine ganzen Kursgewinne zu meinem persönlichen Steuersatz versteuern

 

 

oder auch nur wenns über 7.5xxEUR Freibetrag geht ?

Wenn du einen monatlichen Einkommen hättest,dann würdest du nur 512eruo Grenze haben,die du nicht versteuern bräuchtest.

 

Da du kein monatlichen Einkommen hast,liegt deine Friegrenze bei ca.8.000euro

ich hab aber ein Aushilfsjob der mit 200,- pro Monat dotiert ist! Trotzdem einen Freibetrag bis 8000,- ?

 

 

 

Allgemein, was wenn man über die 8000,- Grenze kommt, wie muss dann versteuert werden ?

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Kristian

Alles was über 7664 Euro ist, wird dann progressiv besteuert, d.h. je mehr du verdienst, umso höher ist dein persönlicher Steuersatz. Allerdings geht es immer um "das zu versteuernde Einkommen", also das Bruttogehalt + Einkünfte minus Werbunkskosten und Sonderausgaben etc.

 

Da gibt es viele viele Listen und tabellen zu, da es ja auch auf die Steuerklasse ankommt, und ob Kinder da sind und ob verheiratet oder ledig etc. etc...

 

Genaueres steht zum Beispiel da:

 

http://www.steuerlinks.de/download.shtml

 

Guck dir mal die Einkommensteuer-Grundtabelle für 2004 an, vielleicht bekommst du so einen kleinen Überblick !

 

Gruß, Kris

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SIRIS
1) Es gilt das Halbeinkünfteverfahren (s. Thread im Off Topic oder einfach mal bei Google eingeben): Nicht nur Dividenden, sondern auch Spekugewinne fallen darunter. Man hat also nicht nur 512,- frei, sondern 1024,- (bzw. 1023,99).

Nur Spekulationsgewinne von Aktien oder anderen Unternehmensbeteiligungen unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren.

 

Das bedeutet: Falls du mit Zertifikaten, Optiosscheinen etc. Gewinne einfährst, werden diese voll angerechnet.

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Natascha303

nur nochmals das ich es richtig verstehe:

 

Ich muss trotz meines monatl. Einkommens von 200,- Aushilfslohn, keine Steuern für Aktien,OS, Zertifikat Gewinne bis 8000,- zahlen ?

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Dimka

@Natascha

 

Ich denke nicht,denn ein Aushilfsjob kann man auch mit einem Job auf Basis vergleichen,der die Grenze 360euro nicht überschreitet.Da du im Aushilfsjob 200euro verdienst,brauchst du die nicht versteuern und so hast du kein Einkommen der versteuert werden muss.Also hast du Freigrenze bis ca.8000euro

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SIRIS

Also du hast insgesamt einen Freibetrag von ca. 8000 . Darunter fallen natürlich auch deine 210 monatlich.

D.h. 210 X 12 = 2520 . Du hast also noch 8000-2520 = 5420 die du pro Jahr Gewinn machen kannst.

Falls du Gewinn mit Aktien machts, kann er doppelt so hoch sein durch das Halbeinkünfteverfahren.

 

Also dann viel Erfolg, beim Gewinn machen :thumbsup:

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Cash-in-the-Tash

Hallo an alle Freunde der Steuern! B) Am Besten man hält seine Aktien über 1 Jahr, dann sind nämlich gar keine Steuern fällig :rolleyes:. Außerdem kann man die Verluste natürlich mit den Gewinnen verrechnen, aber das dürften die meisten von euch wahrscheinlich schon wissen. Weiß jemand, ob man die Verluste vom Vorjahr, sofern welche angefallen sind, mit den Gewinnen verrechnen kann?

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Sperber

Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen ein Jahr zurück und unbegrenzt vorgetragen werden (jedenfalls bis zu einer Höhe von einer Millionen Euro - bei gemeinsam veranlagten Ehegatten zwei Millionen - unbeschränkt, darüber hinaus zu 60% - eine Grenze, die aber nur die wenigsten von uns jemals zu Gesicht bekommen werden dürften ;) ).

 

D.h., hat man 2003 und 2004 steuerpflichtige Gewinne eingefahren und 2005 Verluste gehabt, kann man nachträglich diese Verluste dazu verwenden die Gewinnen 2004 kleiner zu rechnen und sich bereits bezahlte Steuer vom Finanzamt zurückzuholen. Bleiben danach immer noch Verluste übrig, kann man diese aber nicht mehr mit den Gewinnen von 2003 verrechnen - man kann sie aber dazu nutzen Gewinne zukünftiger Jahre (2006, 2007, 2008 ...) kleiner zu rechnen.

 

Aber Achtung: macht man einen Verlustvortrag steuerlich geltend, dürfen Gewinne aus Vorjahren nicht einfach "übersprungen" werden - auch dann nicht, wenn sie einmal unter der Freigrenze von 512 Euro lagen. Hat man 2006 also z.B. 400 Euro und 2007 600 Euro Gewinn gemacht und will jetzt Verluste aus 2005 darauf anrechnen, dann muss man davon auch 400 Euro für das Jahr 2006 abziehen. Das ist der Unterschied zwischen einer Freigrenze und einem Freibetrag.

 

Natürlich kann man sagen "merkt das Finanzamt ja doch nicht" und hoffen, dass sie niemals auf die Idee kommen einem Privatmann den Steuerprüfer ins Haus zu schicken. Kommt der aber doch mal irgendwann, dann sollten die Unterlagen besser lückenlos stimmen B)

 

Dieses Dokument hier gibt noch ein paar interessante Informationen zu dem Thema - vorallem, wie man das Instrument des Verlustvortrags sinnvoll für seine eigenen Zwecke nutzen kann.

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Sprite

wie hoch ist denn die Spekulationssteuer? jetzt mal angenommen ich mache einen gewinn über 512, wird das ganze dann mi 16% versteuer? (falls es das finanzamt rauskriegt :lol: )

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et3rn1ty

Die Spekulationsgewinne zählen als Einkommen aus Wertpapiergeschäften und werden mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet.

 

Grüße, et3rn1ty.

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Sperber

Eine eigenständige "Spekulationssteuer" in Form einer Abschlagsteuer gibt es in Deutschland nicht. Gewinne aus Wertpapierverkäufen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr zählen zu Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach EStG §23 und werden damit zusammen mit deinem übrigen Einkommen zu deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert (bei Aktien allerdings nur die Hälfte deines Gewinns).

 

Dein Grenzsteuersatz steigt mit deinem Jahreseinkommen. Ab einem jährlichen Einkommen von ca. 60.000 Euro liegt er beim Maximum von 42%. Bei Aktien und reinen Aktienfonds also maximal 21% des Gewinns. Bei Anleihen, Zertifikaten, Optionsscheinen und sonstige Derivaten volle 42%.

 

Und ja, sobald du die Freigrenze von 512 EUR erreicht hast, musst du auch diese 512 Euro voll versteuern. Sonst wäre es ein Freibetrag, und keine Freigrenze.

 

Und denke daran, dass Steuerhinterziehung Straftatbestand und keine Ordnungswidrigkeit ist. Kriegt das Finanzamt später raus, dass du deine Spekulationsgewinne bewusst verheimlicht hast, kann weitaus mehr auf dich zukommen als bloss eine Steuernachforderung.

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Kobil-Caan

Mahlzeit,

 

ich hab auch noch ein paar Fragen zu dem Thema und würde mich sehr freuen über eine Antwort.

 

1. Sagen wir mal ich habe eine NV beantragt und z.B.

 

- 4000 Spekulationsgewinne / Verkauf von Aktien unter einem Jahr

- 1000 Zinsertrag

- 1000 Dividende

 

also rund 6000 gemacht, sind diese nun komplett Steuerfrei im Falle das keine weiteren Einkünfte erfolgen ?

 

2. Errechnet sich die NV wie folgt

 

7.664 (Grundbetrag)

750 (Sparerfreibetrag)

51 (Werbung)

36 (Sonderausgaben)

= 8501 ?

 

3. Kann man falls das obige stimmt, die 512 Freigrenze vom Spekulationsgewinn auch noch draufrechnen ?

 

Ja, das wärs erstmal. Also falls jemand eine Antwort hat besten Dank im vorraus.

 

mfg Kobil-Caan

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BarGain

zinsertrag > 750 eur - ZAST-pflichtig, individueller steuersatz bei steuererklärung -> also 250 euro wären als steuerpflichtiger zinsertrag zu versteuern

 

dividende -> unterliegt dem halbeinkünfte-verfahren, 500 euro wären also zu versteuern

 

spekulationsgewinn > 511,99 euro, wäre in voller höhe steuerpflichtig zum individuellen steuersatz.

 

da das gesamte zu versteuernde einkommen (4000+500+250 = 4750 euro) unter dem grundfreibetrag von 7664 euro liegt, kommst du ohne steuer raus - dafür mußt du aber dennoch eine einkommensteuererklärung abgeben.

 

ich bin allerdings kein steuerprofi, das ist nur das, wie ich die sachlage sehen würde.

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GlitterGirlie

Klaro BarGeld,

 

kann ich nur bestätigten. Deshalb hat mein Daddy mir ja auch rechtzeitig ein Depot eingerichtet.

 

So schlägt man 2 Fliegen mit einer Klappe. Man spart Steuern und fördert den Nachwuchs.

 

Übrigens ist es bei Gelddingen, wie bei den meisten Dingen des Lebens, man muß früh genug damit anfangen!

 

Es grüßt

noch steuerfrei

GG :P

 

Ps.: Glückwunsch BarGeld, du hast deutlich abgerüstet - oder ballst du die Faust jetzt nur in der Hosentasche?

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BarGain
· bearbeitet von BarGain
Ps.: Glückwunsch BarGeld, du hast deutlich abgerüstet - oder ballst du die Faust jetzt nur in der Hosentasche?

ne, das ballen überlasse ich nun vorerst meiner milz, die damit zwar dem großhirn ziemlich auf den sack geht, aber das muss es abkönnen ;) zur not fliegt milz halt raus ;)

also, zum foto, google scheint ein paar neue bilder indiziert zu haben, denn als ich mich erstmals auf die suche nach dem hughes gemacht hatte, gabs den sympathisch lächelnden noch nicht in den ersten 10-20 seiten.

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Kobil-Caan

Danke für die Beantwortung von Frage 1,

falls Jemand noch etwas zu 2 und 3 sagen kann, wär

das natürlich klasse. :w00t:

 

mfg Kobil-Caan

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€-man
Danke für die Beantwortung von Frage 1,

falls Jemand noch etwas zu 2 und 3 sagen kann, wär

das natürlich klasse. :w00t:

 

mfg Kobil-Caan

 

Kobil-Caan, guckst Du.

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...ost&p=90705

 

Gruß

-man

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BarGain

kobil, ich hatte damit eigentlich alle drei fragen beantwortet, wenngleich ich auf punkt 2 nicht explizit eingegangen bin. deine frage drei war aber ziemlich offensichtlich durch meine beispielrechnung abgefackelt worden ;)

 

merke: gegen debilität im alter hilft es, auch schon in jungen jahren den eigenen verstand zu nutzen.

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Kobil-Caan

Alles klar, danke :D.

 

mfg Kobil-Caan

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uzf
· bearbeitet von uzf
noch steuerfrei

Das wirst du auch dein Leben lang bleiben,wg. zu geringem Einkommen.

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