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mc-mike

Abgeltungswirkung - Ausland

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mc-mike

Hallo Steuerexperten,

 

hätte da mal nen anspruchsvollen Abgeltungssteuerfall:

 

Mit der Abgeltungsssteuer sind ja alle Steuerschulden abgegolten. Man brauch seine Kap.einkünfte

also nicht angeben und sie bleiben dem Finanzamt anonym.

 

D.h. sie erhöhen auch nicht die Bemessungsgrundlage für die Gesamtsteuer.

 

Fiktiver Fall:

 

Ein 22 jähriger hat im Jahr 8000 Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sowie 20000 abgegoltene Kapitaleinkünfte.

 

Die Grenze für Kindergeld beträgt 8004. Heißt das dass er dann 28000 verdient und trotzdem Kindergeld bekommt und

auf die 8000 0% Steuern zahlt?

 

Abwandlung Ausland:

 

Nehmen wir an er hat diese 20000 Gewinn nicht auf einem Depot im Inland sondern im Ausland realisiert.

In der nächsten Steuererklärung muss er diese ja angeben und diese werden mit 25% nachversteuert.

Wie sind die Unterschiede zum ersten Fall ?

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel
Ein 22 jähriger hat im Jahr 8000€ Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sowie 20000€ abgegoltene Kapitaleinkünfte.

 

Die Grenze für Kindergeld beträgt 8004€. Heißt das dass er dann 28000€ verdient und trotzdem Kindergeld bekommt und

auf die 8000€ 0% Steuern zahlt?

 

bei 20000 hat er ohne KirchST und Soli ca. 5.000 Abgeltungssteuer gezahlt, die 8.000 liegen ja unter dem Grundfreibetrag, würde er alles zusammen veranlagen käme ungefähr dieses raus:

 

Ab 1. Januar 2010 beträgt der Grundfreibetrag 8004 €

 

* Zu versteuerndes Einkommen (ZVE) 33.000,00 €

* persönliche Verhältnisse alleinstehend

* Berechnungsjahr 2010

 

Ergebnis der Berechnung der Einkommensteuer 2010 Information

 

Allgemeine Besteuerungsmerkmale

Ergebnis

 

Betrag

 

Durchschnittsbelastung

 

Grenzbelastung

Einkommensteuer

 

6,592.00 Euro

 

19.98 %

 

32.90 %

Solidaritätszuschlag

 

362.56 Euro

 

1.10 %

 

 

Summe

 

6,954.56 Euro

 

21.08 %

 

 

https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp?in_einkommen=33000&in_verheiratet=0&in_jahr=2010&berechnen=

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obx

Die Grenze für Kindergeld beträgt 8004. Heißt das dass er dann 28000 verdient und trotzdem Kindergeld bekommt und

auf die 8000 0% Steuern zahlt?

Zieh Dir einfach mal einen Antrag aus dem www runter. Da wird Dir ziemlich schnell auffallen dass Dein 22-jähriger bei der Kindergeldkasse seine Kapitaleinkünfte offenzulegen hat.

 

Macht er es nicht ist es einfach mal ein Fall von Sozialbetrug. Gleiches gilt wenn er das Depot im Ausland hat, da kommt dann auch noch Steuerbetrug hinzu

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mc-mike

Mir gehts jetzt eigentlich weniger um die konkrete Höhe als um die Abgeltungswirkung bei der Gesamteinkommensermittlung.

 

Die ist ja für einige Sachen relevant. Wie gesagt Kindergeld, Krankenversicherung ...

 

Beim Ausland liege ich richtig dass das mit 25% und nicht dem individuellen Steuersatz besteuert wird?

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