JRoger August 12, 2010 Hallo, bevor ich das Finanzamt nerve, frage ich erstmal hier mit der Bitte um Hilfe: Ich verfüge (auch seit 2009) über Anteile an ausländischen thesaurierenden Fonds (u.a. Carmignac Patrimoine), die ich sowohl über mehrere Einmalanlagen als auch über einen Sparplan erworben habe. Gemäß der Steuerbescheinigung 2009 habe ich in der Anlage KAP Zeile 15 ("Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen") die Erträge mit einem Wert von x Euro deklariert. Zusätzlich habe ich andere Kapitalerträge in Höhe von y Euro. Nun erhielt ich meinen Steuerbescheid. Meine Kapitalerträge (x + y) belaufen sich nach Anrechnung des Sparer-Pauschbetrages auf 0. Leider wird in dem Bescheid nicht zwischen Erträgen aus ausl. thes. Fonds und anderen Erträgen differenziert. Wie will ich nun in 20 Jahren mit diesem Bescheid nachweisen, dass ich die Erträge des ausl. thes. Fonds bereits versteuert habe? Außerdem: Wenn ich einen Fondsanteil z.B. zu einem Preis von 100 erworben habe und er hat in 20 Jahren vielleicht einen Wert von 300, dann ist das ja leider nicht der für mich reale Wert, da ja noch die Steuer greift. Aber wie viel? 25% Abgeltungsteuer plus Soli plus ev. Kirchensteuer können es nämlich nicht sein, weil die Erträge ja bereits jährlich von mir versteuert worden sind. Aber wie viel dann? Müsste ich all die Jahre lang die jährlichen Mitteilungen der Fondsgesellschaften zu den thesaurierten Erträgen sammeln und dann Schritt für Schritt als selber ausrechnen? Danke für Hinweise! Roger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger August 16, 2010 Hallo, bislang ist keine Antwort eingegangen :'( Woran liegt es? Weiß keiner Bescheid? Oder war meine Frage zu trivial und alle denken "das weiß doch jeder"? Oder bin ich der einzige, der noch ausländische Thesaurierer hat? Roger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 25, 2010 · bearbeitet August 25, 2010 von lpj23 Hallo JRoger, das sind genau die Fragen, die ich mir auch gestellt habe. Letztlich bietet es sich an, die jährlichen Steuerbescheinigungen der Depotbanken aufzubewahren, damit ein nachträglicher Nachweis im Jahr der Veräußerung erfolgen kann - wobei hier schon anzumerken ist, dass eine vorliegende Steuerbescheinigung einer Depotbank unterm Strich ja noch keinem wirklichen Nachweis einer erfolgten Besteuerung entspricht, d.h. dass die angegebenen Summen auch wirklich in die Steuererklärung eingebracht worden sind... So, wenn ich mir die Jahressteuerbescheinigung 2009 der FFB mal anschaue, dann sind dort nicht die einzelnen Fonds aufgeführt, sondern nur eine Gesamtsumme der Erträge von ATs ausgewiesen. Wie also soll man dann im nachhinein nachweisen, dass die thesaurierten Erträge von Fonds XYZ schon im Jahre 2009 versteuert worden sind????? Zweite Frage: ich kaufe Fondsanteile im Jahre 2009, die thesaurierten Erträge werden in der Steuerbescheinigung 2009 ausgewiesen - ich versteuere diese Erträge. Den Fonds halte ich auch 2010, 2011, 2012 usw. und kaufe in den Jahren noch Anteile nach. Werden nun in den jährlichen Steuernbescheinigungen der Folgejahre immer nur die neuen fortlaufenden Erträge ausgewiesen oder jedesmal der Gesamtertrag über die Haltejahre des Fonds? - sprich: findet hier schon eine Doppelbesteuerung statt???? Wenn hier jemand Aufklärung gestalten kann, dann bitte gerne Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru August 25, 2010 Hallo, bislang ist keine Antwort eingegangen :'( Woran liegt es? Weiß keiner Bescheid? Oder war meine Frage zu trivial und alle denken "das weiß doch jeder"? Oder bin ich der einzige, der noch ausländische Thesaurierer hat? Roger Schau mal hier, Supertops hat das schön erläutert auch mit einer möglichen Exceldatei als Anlage zur jährlichern Steuererklärung Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Postings sich hier mittlerweile mit den ausländischen Thesaurierern hinsichtlich der Besteuereung der Erträge befassen Es müssten schon einige sein. Die Sau wird jede Woche durchs Dorf getrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX August 25, 2010 · bearbeitet August 25, 2010 von lpj23 Die Sau ist aber auch zu hübsch, um sie ungeschoren davon kommen zu lassen Vielen Dank für den Link. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 25, 2010 Zweite Frage: ich kaufe Fondsanteile im Jahre 2009, die thesaurierten Erträge werden in der Steuerbescheinigung 2009 ausgewiesen - ich versteuere diese Erträge. Den Fonds halte ich auch 2010, 2011, 2012 usw. und kaufe in den Jahren noch Anteile nach. Werden nun in den jährlichen Steuernbescheinigungen der Folgejahre immer nur die neuen fortlaufenden Erträge ausgewiesen oder jedesmal der Gesamtertrag über die Haltejahre des Fonds? - sprich: findet hier schon eine Doppelbesteuerung statt???? Wenn hier jemand Aufklärung gestalten kann, dann bitte gerne Gruß Jedes Jahr fließen zum Geschäfstjahresende der Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge zu. Der Ertrag je Anteil multipliziert mit der Anzahl der Anteile zu diesem Stichtag ist in der Steuerbescheinigung angegeben, die Vorjahre interessieren da nicht. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger August 26, 2010 Mich würde wirklich mal interessieren wieviel Postings sich hier mittlerweile mit den ausländischen Thesaurierern hinsichtlich der Besteuereung der Erträge befassen Es müssten schon einige sein. Die Sau wird jede Woche durchs Dorf getrieben. Hallo, ich hatte natürlich schon vorher mich im Forum nach diesem Thema umgesehen, war aber auf den von dir genannten thread, postguru, nicht gestoßen. Danke. Die in dem genannten Thread dargelegte Vorgehensweise (selber Buch führen, Exceltabellen entwerfen und pflegen, den Bundesanzeiger zu Rate ziehen etc.) ist in meinen Augen nur etwas für Leute, die einen Finanzberuf haben oder sich hobbymäßig damit befassen und die über einen bestimmten Mindest-IQ verfügen. Was ist mit den ganzen zigtausend Normalsterblichen, die solche Fonds halten? Die müssen dann einen Steuerberater bezahlen, nur weil das deutsche Steuerrecht so kompliziert ist? Was ist mit denen, die beim Verkauf von ausländischen Thesaurierern, dies dem Finanzamt angeben mit der Bitte, die doppelt gezahlten Steuern rauszurechnen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann heißt: Dann rechnen Sie uns das mal vor! Das ist doch bestimmt die Aufgabe des Finanzamtes und nicht meine, oder? Die in dem Thread genannte sehr aufwändige Vorgehensweise soll doch dann "nur" der Kontrolle dienen, ob der Sachbearbeiter auch richtig vorgegangen ist. Roger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru August 26, 2010 Hallo, ich hatte natürlich schon vorher mich im Forum nach diesem Thema umgesehen, war aber auf den von dir genannten thread, postguru, nicht gestoßen. Danke. Die in dem genannten Thread dargelegte Vorgehensweise (selber Buch führen, Exceltabellen entwerfen und pflegen, den Bundesanzeiger zu Rate ziehen etc.) ist in meinen Augen nur etwas für Leute, die einen Finanzberuf haben oder sich hobbymäßig damit befassen und die über einen bestimmten Mindest-IQ verfügen. Was ist mit den ganzen zigtausend Normalsterblichen, die solche Fonds halten? Die müssen dann einen Steuerberater bezahlen, nur weil das deutsche Steuerrecht so kompliziert ist? Was ist mit denen, die beim Verkauf von ausländischen Thesaurierern, dies dem Finanzamt angeben mit der Bitte, die doppelt gezahlten Steuern rauszurechnen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann heißt: Dann rechnen Sie uns das mal vor! Warum nicht, ich kenne da den einen oder anderen Sachbearbeiter im Finanzamt, der ganz dankbar wäre, wenn Du ihm das vorrechnen würdest. Da herrscht teilweise auch echte Verwirrung auf der anderen Seite des Schreibtisches :-) Das ist doch bestimmt die Aufgabe des Finanzamtes und nicht meine, oder? Die in dem Thread genannte sehr aufwändige Vorgehensweise soll doch dann "nur" der Kontrolle dienen, ob der Sachbearbeiter auch richtig vorgegangen ist. Das Finanzamt wird in den meisten Fällen deine Erklärung so hinnehmen, es sei denn du bist ein großer Fisch, der weit über dem Freibetrag liegt und nun versucht, abweichend von der Bescheinigung der Bank einen anderen Kapitalertrag auszuweisen. Nur um dann nicht in die Verlegenheit zu kommen, Daten nicht mehr zu haben oder nur unklare Angaben, wie Erträge zusammengefasst für alle Fonds usw. kann ich nur empfehlen Aufzeichungen in dieser Art zu führen. Warum sollte das Finanzamt den Spieß nicht umdrehen und fragen, nun erklären Sie uns doch mal wie Sie auf diesen Betrag kommen. Es geht hier doch meistens um einen "langfristigen" Vermögensaufbau, als 10 Jahre und mehr. Das bedeutet etwa 120 Buchungen bei monatlichen Sparplänen. Dann bei einem Verkauf vielleicht als Entnahmeplan "First in First out" Welche Stücke verkaufe ich wie lange habe ich sie eigentlich gehalten, welche Erträge habe ich in welchen Jahren für diese Stücke schon einmal angegeben usw......................................... Meine Auffsassung zu den ausländischen Thesaurierern sollte nach mehreren Postings bekannt sein. Ich mache einen Riesenbogen um diese Dinger, bis sich da der Finanzminister eine Regelung überlegt, die ich ohne diesen Firlefanz umsetzen läßt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 26, 2010 Was ist mit denen, die beim Verkauf von ausländischen Thesaurierern, dies dem Finanzamt angeben mit der Bitte, die doppelt gezahlten Steuern rauszurechnen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann heißt: Dann rechnen Sie uns das mal vor! Das ist doch bestimmt die Aufgabe des Finanzamtes und nicht meine, oder? Die in dem Thread genannte sehr aufwändige Vorgehensweise soll doch dann "nur" der Kontrolle dienen, ob der Sachbearbeiter auch richtig vorgegangen ist. Die Erfahrung zeigt (leider), das für 95% der Finanzbeamten (und leider wahrscheinlich auch meiner Berufskollegen) die Werte der Steuerbescheinigung einer Bank sakrosant sind. Wir sind auch schon mit einer Erträgnisaufstellung gescheitert, bei der wir den vorläufigen Wert der Bank mit Hilfe des e-Bundesanzeigers korrigiert haben. Hier sollten wir eine korrigierte Erträgnisaufstellung der Bank einreichen, die hat sich geweigert. Geholfen hat dann nur ein Schreiben der Bank, dass der Wert "möglicherweise" nicht ganz richtig sei.... Eine Excel-Tabelle, bei der der Wert jedes Jahr um den aktuellen Thesaurierungsbetrag erhöht wird, ist m.E. der beste Weg. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag