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antonio

Verweisbarkeit BU

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antonio

Guten Tag allerseits,

 

ich habe im Jahr 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Allianz abgeschlossen, bin 22 Jahre alt.

Der Tarif ist "Berufsunfähigkeitsrente Plus".

 

Habe mal das Vertragswerk angehängt mit der, so glaube ich, wichtigen Passage zu meiner Frage.

 

Besteht hier ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung? Oder was genau ist hier vereinbart?

 

Gibt es andere Stellen im Vertragswerk, wo man diese Klausel einsehen kann?

 

 

 

Freue mich über eine Auskunft von euch!

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Ramstein

  1. Hast du die Vertragsbedingungen durchgelesen?
  2. Wurde da irgendwo abstrakte Verweisung erwähnt?
  3. Hast du bei der Allianz mal nachgefragt?

Was macht dich glauben, der Post eines kleinen Ausschnittes der Vertragsbedingungen gibt ein besseres Feedback als die vorgenannten Möglichkeiten? Bitte erläutern.

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antonio

  1. Hast du die Vertragsbedingungen durchgelesen?
  2. Wurde da irgendwo abstrakte Verweisung erwähnt?
  3. Hast du bei der Allianz mal nachgefragt?

Was macht dich glauben, der Post eines kleinen Ausschnittes der Vertragsbedingungen gibt ein besseres Feedback als die vorgenannten Möglichkeiten? Bitte erläutern.

 

 

 

Vielen Dank für deine Antwort.

 

1. Ja, habe die Bedingungen durch gelesen. Den einzigen Passus, der irgendwas zu meiner Frage enthält habe ich euch im Bild gezeigt.

 

2. Bevor der Vertrag abgeschlossen wurde, habe ich auch einen Antrag mit nach hause bekommen. Dort liegt ein Produktinformationsblatt bei, in dem ausdrücklich steht das auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichtet wird und das der Beruf, den ich zuletzt ausgeübt habe alleine maßgeblich ist.

 

Auf diesem Blatt wurde einfach noch mal die Bedingungen zusammenfassend dargestellt, weil die richtigen Bedingungen versteht ja so kein Mensch ohne es ein halbes dutzend mal zu lesen.

 

3. noch nicht, dachte ich bekomme es auch "alleine" bzw mit Hilfe von euch heraus.

 

;-) Danke.

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August Zillmer

Hallo antonio,

 

diese Formulierung

Ist die versicherte Person ... außerstande oder ... außerstande gewesen, ihren Beruf auszüben und übt sie auch keinen anderen Beruf aus, der ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht,...

deutet daruf hin, daß der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichten will.

 

Die Klausel zur abstrakten Verweisung lautet für gewöhnlich so

Ist die versicherte Person ... außerstande ..., ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, ...

 

Gruß

August

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