Sunni August 3, 2010 · bearbeitet August 4, 2010 von Sunni Hallo, ich habe über meinen Arbeitgeber die Möglichkeit eine BU-Versicherung mit vereinfachter Gesundsheitsüberprüfung (1 Häckchen) abzuschließen. Störend dabei ist, dass ich bisher nur einen "Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen" finden konnte. Allerdings würde es mich freuen wenn jemand sachkundiges diesen Auszug bewertet. Der Versicherungsschutz (jährliche BU-Rente) beläuft sich auf ca. 11.500 für 200 Jahresbeitrag und nimmt mit steigendem Alter ab. Ich würde diese BU vorerst gerne als "Backup" abschließen, da in den letzten 5 Jahren häufig der Arzt besucht wurde und eine komplette Gesundheitsprüfung bisher immer mit Zuschlag/Ausschluß oder Ablehnung endete. Bei Gelegenheit würde ich dann einen neuen Antrag bei einem anderen Versicherer stellen wenn es der dann gültige Gesundheitsverlauf zulässt. Sind die Bedingungen brauchbar? Ich werde versuchen hier weitere Informationen zu erfragen, ggfs. bekomme ich ja jemanden dazu, die Fragenliste der "Finanztest&" zu beantworten. Vielen Dank Anbei Auszüge aus der zugehörigen FAQ, die kompletten Bedingungen als Datei liegen mir leider noch nicht vor: Gibt es eine abstrakte Verweisung auf eine andere Beschäftigung? Ja. Nach § 2 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (auszugsweise veröffentlicht unter ) gibt es eine abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Die Verweisung erfolgt jedoch nur, wenn Sie die Tätigkeit aus freiem Willen ausüben und die Tätigkeit zudem in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich zu Ihrer vorherigen Tätigkeit zumutbar ist. Gibt es eine 6-Monats-Prognose? Ja, siehe hierzu § 2 Absatz 1 der Allgemeinen Bedingungen für die selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (auszugsweise veröffentlicht unter ). Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich und ununterbrochen mindestens sechs Monate außerstande ist, ihren Beruf oder Zahlt die Versicherung rückwirkende Leistungen in den ersten 6 Monaten (6-Monats-Prognose)? Die vertragsgemäße Leistung wird ab dem 1. eines Monats, der auf die Feststellung der Berufunfähigkeit folgt, gezahlt. Zahlt die Versicherung rückwirkende Leistungen für mind. 3 Jahre bei verspäteter Meldung? Gemäß den Bedingungen entsteht der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente und Beitragsbefreiung ab dem 1. eines Monats, der auf die Feststellung der Berufunfähigkeit folgt. Wird der Antrag später als 3 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eingereicht, entsteht der Anspruch ab dem 1. des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Wird auf die Rückzahlung bereits gezahlter Renten verzichtet? Sie sind verpflichtet, dem Pensionsfonds unverzüglich mitzuteilen, wenn Sie eine Tätigkeit aufnehmen. Stellt der Rückdeckungsversicherer des Pensionsfonds dann fest, dass der Grad der Berufsunfähigkeit keinen Leistungsanspruch mehr gewährleistet, muss die Rente zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn der Pensionsfonds bei der regelmäßigen Prüfung, die alle zwei Jahre erfolgt, feststellt, dass kein Leistungsanspruch mehr besteht. Zu Unrecht empfangene Zahlungen sind, verzinst mit dem gesetzlichen Zinssatz, zurückzuzahlen. Die dadurch entstandenen Kosten müssen von Ihnen getragen werden. Wie lange wird die BU- Rente gezahlt? Die Rente wird längstens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres gezahlt. Hier ist die versicherungstechnische Bestimmung des Alters maßgeblich, wie sie auch beim Abschluss der BU-Absicherung erfolgt. Es gilt das am 1. Januar eines Jahres erreichte Alter ab oder aufgerundet auf ganze Jahre in der Weise, dass Bruchteile von einem halben Jahr und weniger wegfallen und solche von mehr als einem halben Jahr als ganzes Jahr angerechnet werden. Gibt es den Verzicht auf die Arztanordnungsklausel? Der Rückdeckungsversicherer des Pensionsfonds kann Behandlungen, die risikolos und zumutbar sind, verlangen. Behandlungen, die z. B. eine Narkose oder einen Eingriff in den Körper erfordern, werden vom Versicherer weder als risikolos noch als zumutbar eingestuft. Gibt es ein Stundungsrecht? Nein. Es handelt sich um eine einjährige Versicherung, die sich bei Beitragszahlung von Jahr zu Jahr verlängert. Die jährlichen Beiträge werden im Dezember des Vorjahres aus Ihrem vorhandenen Depotvermögen abgeführt. Gibt es ein Rücktrittsrecht? Bei schuldhaft falscher Beantwortung der Risiko- und Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss hat der Versicherer innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Gibt es eine Nachversicherungsgarantie? Eine Nachversicherungsgarantie auf Antrag des Versicherten gibt es nicht. Der PF kann bei Änderung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen aber eine Anpassung der Versicherungsleistungen beantragen. Wie lang ist die Karenzzeit? Es gibt bei dieser Risikoversicherung keine Karenzzeit. Der Leistungsanspruch besteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Berufunfähigkeit eingetreten ist. Erhalte ich im Pflegefall eine BU-Rente? Ja. Berufunfähigkeit liegt auch vor, wenn Sie infolge Pflegebedürftigkeit voraussichtlich 6 Monate außerstande sind, Ihrem zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf nachzugehen. Was passiert, wenn ich während der Vertragsdauer den Beruf wechsele? Nichts. Sie müssen den Wechsel nicht anzeigen und es erfolgt keine Änderung der Bedingungen. Besteht Versicherungsschutz für Kriegsereignisse im Ausland? Ja, sofern Sie nicht aktiv beteiligt sind. Besteht Versicherungsschutz für die Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Kfz? Ja, sofern es dabei nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Besteht weltweiter Versicherungsschutz? Ja. Der Leistungsanspruch besteht unabhängig davon, an welchem Ort die Berufsunfähigkeit eingetreten ist bzw. entsteht. Besteht ein Leistungsausschluss für Schäden im Zusammenhang mit der Führung von Luftfahrzeugen bzw. Luftsportgeräten? Nein. Es muss aber eine offizielle Erlaubnis für das Führen des Luftfahrzeuges vorhanden sein. Muss ich bei der Erstellung eines ärztlichen Gutachtens den Arzt akzeptieren, der vom Versicherer vorgegeben wird? Grundsätzlich ja, aber Ihr eventueller Wunsch nach anderen Ärzten wird sachgerecht berücksichtigt. Auszug Allgemeine Bedingungen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf August 4, 2010 · bearbeitet August 4, 2010 von Knarf eine BU-Versicherung mit vereinfachter Gesundsheitsüberprüfung (1 Häckchen) abzuschließen. Was wird denn mit dem Häkchen bestätigt? Ist das eine Aussage nach der Art "Ja, ich bin völlig gesund."? Poste doch mal bitte den genauen Wortlaut. Der Versicherungsschutz (jährliche BU-Rente) beläuft sich auf ca. 11.500€ für 200€ Jahresbeitrag und nimmt mit steigendem Alter ab. Wie stellt sich das denn konkret dar? Übertrieben gesagt z.B. ab 50 nur noch 1.150 € jährliche Rente bei gleichem Beitrag? Die meisten BU-Fälle treten eben erst ab höherem Alter ein. Von daher wäre es nicht so toll wenn die Rente dann nur noch sehr gering ist. Wie alt bist du - wenn ich fragen darf? Sind die Bedingungen brauchbar? Also schlecht sind sie auf den ersten Blick nicht. Suboptimal finde das Endalter 60 und die fehlenden Nachversicherungmöglichkeiten. Kannst du wenigstens eine Dynamik vereinbaren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sunni August 4, 2010 · bearbeitet August 4, 2010 von Sunni Was wird denn mit dem Häkchen bestätigt? Ist das eine Aussage nach der Art "Ja, ich bin völlig gesund."? Poste doch mal bitte den genauen Wortlaut. Hiermit erkläre ich, dass ich in den letzten 5 Monaten vor Antragstellung meinen beruflichen Aufgaben in vollem Umfang nachgekommen bin, d.h. nicht länger als 6 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig war. Ferner erkläre ich, dass ich zur Zeit voll arbeitsfähig bin und in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nach meiner Kenntnis an keiner der folgenden Erkrankungen gelitten habe oder leide: Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Zuckererkrankung, chronische Leberentzündung, Leberzirrhose, koronare Herzerkrankung, Herzklappenfehler, Multiple Sklerose, endogene Psychose, wiederholte schwere Depressionen, HIV-Infektion/AIDS, ärztlich behandelter akuter Bandscheibenvorfall. Wie stellt sich das denn konkret dar? Übertrieben gesagt z.B. ab 50 nur noch 1.150 € jährliche Rente bei gleichem Beitrag? Die meisten BU-Fälle treten eben erst ab höherem Alter ein. Von daher wäre es nicht so toll wenn die Rente dann nur noch sehr gering ist. Wie alt bist du - wenn ich fragen darf? Genau, aber wie oben beschrieben ist diese BU nur vorrübergehend gedacht, bis meine Krankenakte ein wenig besser aussieht und ich einen "normalen" Tarif abschließen kann. Ich bin mitte 20. Also schlecht sind sie auf den ersten Blick nicht. Suboptimal finde das Endalter 60 und die fehlenden Nachversicherungmöglichkeiten. Kannst du wenigstens eine Dynamik vereinbaren? Keine Dynamik, in zwei Jahren kann ich für 50€ mehr im Jahr (Altersabhängig ab wann man erhöhen kann) auf 14.000€ Jahresrente erhöhen. Aber wie gesagt, gedacht ist es eh nur vorrübergehend nach dem Motto "besser als gar nichts zu haben". Wobei man dann zu einem späteren Zeitpunkt sicher prüfen sollte, ob man diese komplett kündigt oder durch eine BUZ einfach die Jahresrente auf den gewünschten Betrag erweitert. Vielen Dank für deine Einschätzung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial August 5, 2010 Also schlecht sind sie auf den ersten Blick nicht. Was bedeutet der Absatz über abstrakte Verweisung? Die Verweisung erfolgt jedoch nur, wenn Sie die Tätigkeit aus freiem Willen ausüben und die Tätigkeit zudem in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich zu Ihrer vorherigen Tätigkeit zumutbar ist. Durch diese Einschränkung ist eigentlich gar nichts gesagt. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung einem empfielt einen anderen Beruf zu ergreifen - ohne das sie garantieren kann, dass man in dem Beruf überhaupt noch einen Job (geschweige denn zu einem annehmbaren Einkommen) erhält. Wie man "freier Wille" interpretieren darf, bleibt offen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein August 9, 2010 Also schlecht sind sie auf den ersten Blick nicht. Was bedeutet der Absatz über abstrakte Verweisung? Die Verweisung erfolgt jedoch nur, wenn Sie die Tätigkeit aus freiem Willen ausüben und die Tätigkeit zudem in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht im Vergleich zu Ihrer vorherigen Tätigkeit zumutbar ist. Durch diese Einschränkung ist eigentlich gar nichts gesagt. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass die Versicherung einem empfielt einen anderen Beruf zu ergreifen - ohne das sie garantieren kann, dass man in dem Beruf überhaupt noch einen Job (geschweige denn zu einem annehmbaren Einkommen) erhält. Wie man "freier Wille" interpretieren darf, bleibt offen. Genau. Die Einschränkung ist reine Schönfärberei. Generell ist der Abschluss eines BU-Vertrages mit Abstrakter Verweisung in den meisten Fällen NICHT zu empfehlen. Suchst du bei Google, wirst du fündig. Daher solltest du jetzt (eigentlich hättest du das schon tun sollen) Alternativangebote einholen und deren Preis-/Leistungsverhältnis anschauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sunni August 9, 2010 Genau. Die Einschränkung ist reine Schönfärberei. Generell ist der Abschluss eines BU-Vertrages mit Abstrakter Verweisung in den meisten Fällen NICHT zu empfehlen. Suchst du bei Google, wirst du fündig. Daher solltest du jetzt (eigentlich hättest du das schon tun sollen) Alternativangebote einholen und deren Preis-/Leistungsverhältnis anschauen. Hallo Ramstein, hast du den Ausgangspost komplett gelesen? Ich habe dort erwähnt warum diese BU überhaupt in Betracht kommt. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag