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XYZ99

Wann kommt eine Erhöhung der Abgeltungssteuer?

  

95 Stimmen

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XYZ99
· bearbeitet von Chemstudent
Umfage freigeschaltet.

Steuererhöhungen sind ja an der Tagesordnung. Die 25 % Abgeltungssteuer könnten ja als "zu niedrig" angesehen werden und erhöht werden, besonders wenn "Finanzoasen" ausfallen und die "Sparpakete" verabschiedet werden sollen....

 

Diese Frage sollte für die WPFler von nicht unerheblicher Bedeutung sein, bitte beteilige Dich auch, auch wenn diese Umfrage ja etwas versteckt ist....

 

Es schadet nicht, weitere Gedanken zu äußern, ob der "Sparerfreibetrag" vielleicht gestrichen werden könnte und ähnliches!

 

Viel Spaß & interessante Ergebnisse!

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XYZ99

danke, @Chem! & @all: sorry, daß niemand was hinanposten konnte, der thread war geschlossen (nicht daß ich das wollte).

 

.... und jetzt regt sich schon was im Karton:

 

tagesschau (Anfang August): Mix aus Steuererhöhungen SPD peilt 50 Prozent an

 

Die SPD will Besserverdienende und Vermögende künftig deutlich stärker belasten. ... Auch die Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne und Zinseinkünfte will die SPD erhöhen - und auf 30 Prozent. .... Die unter der Regie von Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeführte Abgeltungssteuer entlastet daher höhere Einkommen, für niedrige Einkommen blieb die Belastung gleich. ...

 

Warum eigentlich schlägt die SPD nicht vor, wie niedrige Einkommen weniger belastet werden könnten?.... :-

 

Die Truppe von Kanzlerin Merkel ist bestimmt nicht unfroh über diesen Testballon .... Mal sehen, bin echt gespannt, ob eine Erhöhung (auf 50 %) noch bis zum Ende des Jahres kommt. Schließlich ist derjenige mit Kapitaleinkünften ja prinzipiell "besser gestellt" und kann so ganz gerechtfertigt mit dem Spitzensteuersatz besteuert werden, so bestimmt die Logik der Politik.

 

Es wird spannend!

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BondWurzel

Hier sind einige Löcher...

 

Die öffentliche Verschwendung

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otto03
· bearbeitet von otto03

Irgendwo (erinnere leider nicht wo) habe ich gelesen, eine Erhöhung der Abgeltungssteuer in der jetzigen Form (insbesondere keine Werbungskosten) wäre aus steuersytematischen/verfassungsrechtlichen Gründen nur auf maximal 28%-30% möglich.

 

Aber was heißt das schon bei unserem klaren/effizienten/durchdachten Steuersystem. Diese Vorzüge zeigen sich auch durch das Interesse der Autoren an unserem Steuersystem - kein nationales Steuersystem hat inhaltlich einen höheren Anteil an der weltweit veröffentlichten Steuerfachliteratur.

 

Wobei letztendlich - obwohl betroffen - leuchtet mir aus laienhaftem Steuergerechtigksempfinden nicht ein, daß Kapitaleinkommen besser gestellt wird als Arbeitseinkommen; insbesondere da es bis auf Ausnahmen bei der gesetzlichen KV (falls KV-pflichtig) auch keinerlei Belastungen durch die Sozialversicherungen bei Sozialversicherungspflicht unterliegt.

 

 

Die Frage der Steuerverschwendung in/durch öffentliche Haushalte spielt in diesem Zusammenhang m.E. keine Rolle.

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BondWurzel

Irgendwo (erinnere leider nicht wo) habe ich gelesen, eine Erhöhung der Abgeltungssteuer in der jetzigen Form (insbesondere keine Werbungskosten) wäre aus steuersytematischen/verfassungsrechtlichen Gründen nur auf maximal 28%-30% möglich.

 

Aber was heißt das schon bei unserem klaren/effizienten/durchdachten Steuersystem. Diese Vorzüge zeigen sich auch durch das Interesse der Autoren an unserem Steuersystem - kein nationales Steuersystem hat inhaltlich einen höheren Anteil an der weltweit veröffentlichten Steuerfachliteratur.

 

Wobei letztendlich - obwohl betroffen - leuchtet mir aus laienhaftem Steuergerechtigksempfinden nicht ein, daß Kapitaleinkommen besser gestellt wird als Arbeitseinkommen; insbesondere da es bis auf Ausnahmen bei der gesetzlichen KV (falls KV-pflichtig) auch keinerlei Belastungen durch die Sozialversicherungen bei Sozialversicherungspflicht unterliegt.

 

 

Die Frage der Steuerverschwendung in/durch öffentliche Haushalte spielt in diesem Zusammenhang m.E. keine Rolle.

 

Das ist der internationale Wettbewerb, Arbeitseinkommen haben aber einen Grundfreibetrag.

 

Wenn ich reich wäre, würde ich allerdings trotzdem meinen Wohnsitz hierhin verlegen.

 

Besteuerung von natürlichen Personen

 

Mit maximal 38% Spitzensteuersatz für natürliche Person hat Luxemburg den niedrigsten privaten Einkommensteuersatz innerhalb der EU.

 

Die Vermögenssteuer ist für natürliche Personen seit 2006 abgeschafft.

 

Gebietsansässige zahlen 10% Quellensteuer auf Kapitalerträge.

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obx

Irgendwo (erinnere leider nicht wo) habe ich gelesen, eine Erhöhung der Abgeltungssteuer in der jetzigen Form (insbesondere keine Werbungskosten) wäre aus steuersytematischen/verfassungsrechtlichen Gründen nur auf maximal 28%-30% möglich.

Glaube auch... Das folgte soweit ich in Erinnerung habe aus einem bahnbrechenden Urteil des BVerfG, in welchem dieses schon sehr früh ein System der Abgeltungsteuer als verfassungskonform vorschlug. Gerechtfertigt wurde die Abkehr vom Nettoprinzip damit, dass aufgrund eines niedrigen Steuersatzes (also max. 30%) tatsächlich angefallenen Werbungskosten außer Acht gelassen werden könnte.

 

P.S.: Bitte um Berechtigung, sollte etwas falsch sein

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Bonneville

Irgendwo (erinnere leider nicht wo) habe ich gelesen, eine Erhöhung der Abgeltungssteuer in der jetzigen Form (insbesondere keine Werbungskosten) wäre aus steuersytematischen/verfassungsrechtlichen Gründen nur auf maximal 28%-30% möglich.

Glaube auch... Das folgte soweit ich in Erinnerung habe aus einem bahnbrechenden Urteil des BVerfG, in welchem dieses schon sehr früh ein System der Abgeltungsteuer als verfassungskonform vorschlug. Gerechtfertigt wurde die Abkehr vom Nettoprinzip damit, dass aufgrund eines niedrigen Steuersatzes (also max. 30%) tatsächlich angefallenen Werbungskosten außer Acht gelassen werden könnte.

 

P.S.: Bitte um Berechtigung, sollte etwas falsch sein

 

 

hier der link zu einem FTD-Artikel:

 

Zitat: "Dabei dürfen Anleger aber nur einen moderaten Beitrag zum Füllen der Haushaltskassen leisten, sonst gibt es Probleme mit der Verfassung. Der Tarif von einem Viertel verstößt zwar nicht gegen das Grundgesetz, bei einem massiven Aufschlag sähe das aber schon anders aus. Grund dafür ist der fehlende Werbungskostenabzug. Der Aufwand für die Geldanlage durfte nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nämlich nur unter der Prämisse gestrichen werden, dass sich der Tarif für eine abgeltende Steuer auf Kapitaleinnahmen nach dem linearen Durchschnittssatz bemisst. Der beträgt rein rechnerisch 28 Prozent, sodass allenfalls ein Aufschlag um drei Prozentpunkte rechtens wäre."

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obx

Der Aufwand für die Geldanlage durfte nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nämlich nur unter der Prämisse gestrichen werden, dass sich der Tarif für eine abgeltende Steuer auf Kapitaleinnahmen nach dem linearen Durchschnittssatz bemisst. Der beträgt rein rechnerisch 28 Prozent, sodass allenfalls ein Aufschlag um drei Prozentpunkte rechtens wäre."

Dann ist die Sache ja recht einfach wenn der Satz aktuell nur auf 28% erhöht werden dürfte. Wir erhöhen den Spitzensteuersatz um 2%, ferner alle anderen Sätze auch, sodass sich der lineare Durchschnittssteuersatz ebenso erhöht. Jetzt können wie die Abgeltungsteuer dann auch auf nicht 28, sondern jetzt auf 30% erhöhen :thumbsup:

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XYZ99

... oder Werbungskosten können wieder abgesetzt werden, dann kann wieder nach Gesamt-Einkommen oder sonstwie besteuert werden...

 

Ist ja kein ernstes Hindernis, das mit den Werbungskosten.

 

Erstaunt mich aber schon, daß hier das Grundgesetz irgendwie maßgeblich ist.

 

Und: jetzt scheint mir schon klar, wie die SPD auf ihre 30 % Abgst. kam...!

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obx

Erstaunt mich aber schon, daß hier das Grundgesetz irgendwie maßgeblich ist.

Hängt glaub ich mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip zusammen, wenn ich mich noch recht entsinne :unsure:

 

Und dieses Prinzip, dass keiner über seine Leistungsfähigkeit hinaus in seiner Substanz besteuert wird, folgt auch irgendwie aus dem Sozialstaatsprinzip. Dies wäre der Fall, wenn die Werbungskosten höher wären als der Betrag der Einkünfte, man aber die Werbungskosten, so wie jetzt, nicht mehr geltend machen kann... Also dem fehlenden Nettoprinzip.

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obx

Anlässlich der Debatte um das SPD-Steuerkonzept erklären Lisa Paus, Obfrau im Finanzausschuss und Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

 

Wenn die SPD mehr als eine Placebodebatte über leistungsgerechte Besteuerung führen will, darf sie sich nicht auf die Anhebung des Spitzensteuersatzes beschränken. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer ist aktuell der wahre große Hebel für ein gerechteres Steuersystem.

 

Wenn die SPD den Spitzensteuersatz erhöhen will, belastet sie zwar jene stärker, die mehr als 100.000 Euro verdienen. Doch diejenigen, die ihr Einkommen aus Kapitalerträgen beziehen, bleiben komplett verschont. Dank der SPD wurde 2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent auf Zinsen und Dividenden eingeführt. Sie bewirkt, dass die Bezieher hoher Kapitaleinkommen heute eine durchschnittliche Gesamtbelastung von weniger als 30 Prozent ihres Einkommens haben, während die Bezieher mittlerer Arbeitseinkommen mit Einkommensteuer und Sozialabgaben eine Belastung von über 50 Prozent haben können eine absurde Situation!

 

Die Entlastung, die die Abgeltungssteuer dem reicheren Teil der Gesellschaft gebracht hat, muss von der Allgemeinheit wieder aufgefangen werden. Die Steuerausfälle infolge der Einführung der Abgeltungssteuer wurden von der Bundesregierung 2009 auf ca. 1,2 Milliarden Euro jährlich beziffert. Eine Steuer, die sich in der Praxis als hochbürokratisch, ökonomisch fragwürdig und vor allem in hohem Maße ungerecht entpuppt hat, gehört abgeschafft. Verwunderlich, dass die SPD diesen Punkt bei ihrer Programmrevision nicht aufgegriffen hat.

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obx

Angesichts dieser sich abzeichnenden Entwicklung kann ich ja richtig froh sein, große Invests (auch auf Pump) noch vor 2009 getätigt zu haben. Ein nachträglicher Wegfall des Bestandsschutzes wurde oder wird noch nicht diskutiert B)

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crosplit

Steinbrück plant Erhöhung der Abgeltungsteuer

 

Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Abgeltungsteuer erhöhen. "Nach heutigen Maßstäben ist der Satz von 25 Prozent zu niedrig. Angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte halte ich es für geboten, ihn auf 30 Prozent anzuheben"...

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Hedger99

Steinbrück plant Erhöhung der Abgeltungsteuer

 

Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Abgeltungsteuer erhöhen. "Nach heutigen Maßstäben ist der Satz von 25 Prozent zu niedrig. Angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte halte ich es für geboten, ihn auf 30 Prozent anzuheben"...

 

Sollte nach der nächsten Bundestagswahl eine Mehrheit aus rot-grün regieren, wird eine Erhöhung der Abgeltungssteuer ziemlich sicher kommen. Die Grünen haben die Erhöhung zwar nicht vor, würden sich aber nicht dagegen wehren.

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masu

bringt die Politiker bloss nicht auf solche dummen Gedanken!

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CHX

bringt die Politiker bloss nicht auf solche dummen Gedanken!

 

Da kommen die schon ganz von alleine drauf... ^_^

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LagarMat

Ich merke gerade, dass ich eine Wissenslücke habe.

Die Abgeltungssteuer wird auf private Kapitalerträge erhoben.

Wie zahlen Unternehmen denn Steuern auf Kapitalerträge? In wie weit würde/könnte also eine Abgeltungssteuererhöhung auch Banken treffen? Sind die davon generell befreit?

Was müsste getan werden werden, um diese dann bei ihren Spekulationen zu besteuern?

 

Ich vermute jetzt gerade - ohne es zu wissen - dass hier mit dem Argument der Kapitalflucht gar nix getan werden wird bzw. wurde.

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WOVA1

Ich merke gerade, dass ich eine Wissenslücke habe.

Die Abgeltungssteuer wird auf private Kapitalerträge erhoben.

Wie zahlen Unternehmen denn Steuern auf Kapitalerträge? In wie weit würde/könnte also eine Abgeltungssteuererhöhung auch Banken treffen? Sind die davon generell befreit?

Was müsste getan werden werden, um diese dann bei ihren Spekulationen zu besteuern?

 

Ich vermute jetzt gerade - ohne es zu wissen - dass hier mit dem Argument der Kapitalflucht gar nix getan werden wird bzw. wurde.

 

Banken, da in der Regel AG's oder GmbH's ( ich kenne jedenfalls keine die als Personengesellschaft firmiert ),

zahlen Körperschaftssteuer (25 %) sowie Gewerbesteuer. In der Regel kommt so eine Steuerquote von 30 % raus.

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Akaman

Banken, da in der Regel AG's oder GmbH's ( ich kenne jedenfalls keine die als Personengesellschaft firmiert ),

zahlen Körperschaftssteuer (25 %) sowie Gewerbesteuer. In der Regel kommt so eine Steuerquote von 30 % raus.

Stimmt. Wobei die Erträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften privilegiert sind (es wird nur ein kleiner Prozentsatz versteuert).

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Sven82

Körperschaftsteuer = 15 %

 

Bei Kapitalgesellschaften kommt es drauf an um welche Erträge es sich handelt. Zinsen sind voll steuerpflichtig, während Dividenden und Kursgewinne z.B. unter § 8b KStG fallen, der da so ein paar nette Klauseln bereit hält. Im Endeffekt wären 5 % dieser Erträge steuerpflichtig. Die "endgültige" Besteuerung für diese Erträge erfolgt letztlich mit Ausschüttung beim Anleger, also mit Abgeltungsteuer im Privatvermögen.

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Körperschaftsteuer = 15 %

 

Bei Kapitalgesellschaften kommt es drauf an um welche Erträge es sich handelt. Zinsen sind voll steuerpflichtig, während Dividenden und Kursgewinne z.B. unter § 8b KStG fallen, der da so ein paar nette Klauseln bereit hält. Im Endeffekt wären 5 % dieser Erträge steuerpflichtig. Die "endgültige" Besteuerung für diese Erträge erfolgt letztlich mit Ausschüttung beim Anleger, also mit Abgeltungsteuer im Privatvermögen.

 

Ganz so priviligiert sind KapGes nicht. Die GewSt (i.d.R. ca. 15%) wird schon auf die wird geamten Dividenden und Kursgewinne gerechnet (Ausnahme: Schachtel-Beteiligung, da macht das aber auch Sinn, da ohne Anrechnung eine Mehrfachbesteuerung zustande kommt).

 

Gruß

Taxadvisor

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