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Kleister

Fiktive Quellensteuer Jamaika

Empfohlene Beiträge

Kleister

Guten Morgen,

 

heute habe ich eine Zinsgutschrift der Ing-Diba für Jamaika 12 (A0DAKG)ohne bankenseitige Verrechnung der fiktiven Q. Steuer bekommen.

Auf meinen Hinweis, weshalb diese bei Uruquay - Anleihen verrechnet wurde und bei Jamaika nicht, bekam ich die Antwort, dass dies der Emittent so vorgebe. Ich müsse mir die fikt. Q.Steuer über die Veranlagung verrechnen lassen.

 

Die Abrechnungen sahen folgender massen aus:

Uruquay:

Zins 700.- davon Abgelt.steuer ( 175-140 ) = 35.- nach Verrechnung der 20% Fikt. Q.Steuer

 

Jamaika:

Zins 1100.- davon Abgelt.steuer 275.-Abgelt.Steuer keine Verrechnung der 12.5% Fikt. Q.Steuer

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Kuffour

Guten Morgen,

 

heute habe ich eine Zinsgutschrift der Ing-Diba für Jamaika 12 (A0DAKG)ohne bankenseitige Verrechnung der fiktiven Q. Steuer bekommen.

Auf meinen Hinweis, weshalb diese bei Uruquay - Anleihen verrechnet wurde und bei Jamaika nicht, bekam ich die Antwort, dass dies der Emittent so vorgebe. Ich müsse mir die fikt. Q.Steuer über die Veranlagung verrechnen lassen.

 

Die Abrechnungen sahen folgender massen aus:

Uruquay:

Zins 700.- davon Abgelt.steuer ( 175-140 ) = 35.- nach Verrechnung der 20% Fikt. Q.Steuer

 

Jamaika:

Zins 1100.- davon Abgelt.steuer 275.-Abgelt.Steuer keine Verrechnung der 12.5% Fikt. Q.Steuer

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

 

Guten Morgen,

 

laut dem DBA mit Jamaika ist zumindest der Prozentsatz für die Quellensteuer korrekt.

 

(1) Zinsen, die aus einem Vertragstaat stammen und von einer in dem anderen Vertragstaat ansässigen Person bezogen werden, können in dem anderen Staat besteuert werden.

(2) Diese Zinsen können jedoch in dem Vertragstaat, aus dem sie stammen, nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber nicht übersteigen:

a) 10 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen, wenn der Empfänger eine Bank ist, die nach dem Recht des betreffenden Staates als Bankinstitut anerkannt ist;

B) 12,5 vom Hundert des Bruttobetrags der Zinsen in allen anderen Fällen.

 

Leider habe ich jetzt auf die Schnelle nichts dazu gefunden in wie weit oder ob überhaupt die Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer in Deutschland angerechnet wird (da gibt es verschiedene Methoden). Vielleicht findet es ja wer anders :-)

 

DBA Jamaika

 

Besten Gruß

Kuffour

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Kleister

Kuffour vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

 

Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Bankauskunft richtig war. Man muss die Q.-steuer über die Veranlagung verrechnen lassen.

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