Juniorsparer Juli 25, 2010 Hallo zusammen, erstmal sorry, dass ich hier den 3. Thread zum Thema Riester in kurzer Zeit aufmache. Es gibt keinen Sammelthread für Riesterfragen, oder? Meine Frage/Situation: - Ehepaar, 1 Kind nach 2008 gebohren - er arbeitet rentenversicherungspflichtig - sie ist zurzeit in Elternzeit, wird danach voraussichtlich in Teilzeit oder Minijob arbeiten Für die Frau soll ein Riestervertrag erstellt werden, um die Zulagen für Frau und Kind mitzunehmen. Er möchte explizit keinen Ristervertrag (ein Partnervertrag für die Frau kommt also nicht in Frage.) In welchen Situationen ist meine Frau direkt zulagenberechtigt? 1) 3 Jahre Erziehungszeit nach der Geburt unseres Kindes --> Ja, direkt zulagenberechtigt (Quelle) 2) rentenversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt --> Ja, direkt zulagenberechtigt (Quelle) 3) in 400-euro Job beschäftigt --> Ja, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf Ihre Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet.(Quelle) 4) Keine Erwerbstätigkeit (Hausfrau) --> Nein, hier wäre nur eine indirekte Riesterförderung über einen Partnervertrag des Ehemannes möglich Stimmt das so? Was passiert mit einem Riestervertrag, wenn die Zulagenberechtigung (z.B. durch Fall 4) für einige Jahre wegfällt, danach aber wieder gegeben ist? Kann der Vertrag einfach weiterbespart werden, bekommt aber in diesen Jahren keine Zulagen? Vielen Dank! Viele Grüße, JuniorSParer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 25, 2010 Hi Juniorsparer, du hast dir meines Wissens alle deine Fragen schon selbst richtig beantwortet . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
orderstrategie Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 25, 2010 von orderstrategie Hallo zusammen, Stimmt das so? Was passiert mit einem Riestervertrag, wenn die Zulagenberechtigung (z.B. durch Fall 4) für einige Jahre wegfällt, danach aber wieder gegeben ist? Kann der Vertrag einfach weiterbespart werden, bekommt aber in diesen Jahren keine Zulagen? Vielen Dank! Viele Grüße, JuniorSParer Was passiert mit einem Riestervertrag, wenn die Zulagenberechtigung (z.B. durch Fall 4) für einige Jahre wegfällt, danach aber wieder gegeben ist? Kann der Vertrag einfach weiterbespart werden, bekommt aber in diesen Jahren keine Zulagen? Richtig du bekommst keine Zulagen wenn du nicht den Mindestbetrag einzahlst. Der Vertrag kann immer bespart werden mit und ohne Zulagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Juli 25, 2010 Was passiert mit einem Riestervertrag, wenn die Zulagenberechtigung (z.B. durch Fall 4) für einige Jahre wegfällt, danach aber wieder gegeben ist? Kann der Vertrag einfach weiterbespart werden, bekommt aber in diesen Jahren keine Zulagen? Beachte aber, dass es keinen Sinn macht, einen Riester-Vertrag zu besparen, wenn man keine Zulagen erhält (der SA-Abzug ist auch nicht anwendbar). Nehmen wir an, du zahlst 1000 aus deinem Vermögen ein und erhältst dafür keine Zulagen. Dann musst du diese 1000 im Alter voll besteuern. Es wäre besser, die Frau sucht sich eine SV-pflichtige Tätigkeit (ein Tag(!) reicht aus) oder wechselt zu einem reinen Zulagenvertrag ("Huckepackvertrag"). Letzterer sollte dann möglichst geringe Kosten haben, da er ja nur für die Jahre gebraucht wird, wo die Frau nicht unmittelbar zulagenberechtigt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Juniorsparer Juli 26, 2010 Vielen Dank für eure Antworten. Beachte aber, dass es keinen Sinn macht, einen Riester-Vertrag zu besparen, wenn man keine Zulagen erhält (der SA-Abzug ist auch nicht anwendbar). Nehmen wir an, du zahlst 1000 aus deinem Vermögen ein und erhältst dafür keine Zulagen. Dann musst du diese 1000 im Alter voll besteuern. Das hatte ich noch nicht bedacht, danke. Bei Verträgen ohne hohe Abschlußkosten (z.B. einem Banksparplan) kann man den Vertag in den Jahren ohne Zulagenberechtigung auch ruhen lassen, oder? Viele Grüße, JuniorSparer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juli 26, 2010 Normal kannst du jeden Riestervertrag bei Bedarf ruhend stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag