ImperatoM Juli 25, 2010 Wie ist das eigentlich mit dem Riester-Steuervorteil bei Ehepaaren? Wird der für jeden einzeln oder für beide zusammen berechnet? Ich mache zu Verdeutlichung des Problems mal ein Beispiel: Wir haben ein Ehepaar mit zwei nach 2008 geborenen Kindern. 1. Sie: Kein eigenes Einkommen, bekommt ihre eigene Zulage plus die Kinderzulagen, also 754 Euro. Selbst zahlt sie 60 Euro dazu. 2. Er: 40.000 Jahreseinkommen, bekommt nur die Zulage von 154 Euro. Er zahlt 4% seiner 40.000 minus 154, also 1.446 Euro ein. Den Sonderausgabenabzug könnte er aber auf die vollen 1600 bekommen. Angenommen, das macht bei ihm 500 Euro Steuerersparnis aus. Würde er jetzt 500-154 (bereits erhaltene Zulage) = 346 Euro Steuerrückerstattung bekommen? Oder sagt das Finanzamt, dass hier auch die Zulagen der Ehefrau berücksichtigt werden und er somit keine Steuerrückerstattung bekommt? Bei Riester wird da ja einiges getrennt berechnet bei Ehepaaren. Kann jemand die Frage beantworten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 25, 2010 von Granini Die Zulagen der Ehefrau werden auch berücksichtigt, was also zu keinem zusätzlichen Steuervorteil führt. Effektiver (in der aktuellen Situation) wäre also wahrscheinlich nur ein Riester-Vertrag für den Verdiener. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 25, 2010 von ImperatoM Die Zulagen der Ehefrau werden auch berücksichtigt, was also zu keinem zusätzlichen Steuervorteil führt. Effektiver (in der aktuellen Situation) wäre also wahrscheinlich nur ein Riester-Vertrag für den Verdiener. Das sehe ich anders. Lieber sollte nur die Nichtverdienerin alle Prämien bekommen, denn dazu müsste sie nur 60 Euro einzahlen. Wenn es eh keinen Steuervorteil gibt, sollte man sich die Prämien so leicht wie möglich holen. Aber dass die Zulagen der Ehefrau berücksichtigt werden ist sicher? Kann das jemand bestätigen? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Juli 25, 2010 Die Zulagen der Ehefrau werden auch berücksichtigt, was also zu keinem zusätzlichen Steuervorteil führt. Effektiver (in der aktuellen Situation) wäre also wahrscheinlich nur ein Riester-Vertrag für den Verdiener. Das sehe ich anders. Lieber sollte nur die Nichtverdienerin alle Prämien bekommen, denn dazu müsste sie nur 60 Euro einzahlen. Wenn es eh keinen Steuervorteil gibt, sollte man sich die Prämien so leicht wie möglich holen. Aber dass die Zulagen der Ehefrau berücksichtigt werden ist sicher? Kann das jemand bestätigen? Tja, Riester-Besteuerung ist ein kompliziertes Thema. (ich bin leider kein steuerberater und nehme hier auch keine Beratung vor, also alles ohne Gewähr) Es gibt zwei Möglichkeiten: Im ersten Fall ist die Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt, z.B. weil sie rentenversicherungspflichtig ist. Das würde ich hier anbieten, da die Frau für ihr in 2008 geborenes Kind vermutlich in Erziehungszeit ist. Dann stehen ihr und ihrem Ehemann getrennt der SA-Abzug von bis zu 2100 Euro zu. Das FA wird also getrennt prüfen, und zum Ergebnis kommen, dass für den Ehemann (vermutlich) der SA-Abzug günstiger ist. Er bekommt also Steuerersparnis minus Zulage gutgeschrieben. Bei der Ehefrau ist hingegen die Förderung günstiger (Steuersparnis wäre hier höchstens 28,49 ), also gibts keine Gutschrift (dafür hat sie ja schon die fetten Zulagen kassiert) Zu beachten ist hier: Die Frau sollte auch nach den 3 Jahren Erziehungszeit (also nach 2011) rentenversicherungspflichtig bleiben, oder auf einen Huckepack-Vertrag umsteigen, da sie sonst nicht mehr riestern kann. Im zweiten Fall ist die Frau nur mittelbar förderberechtigt, also solange förderberechtigt, wie ihr Mann unmittelbar förderberechtigt ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt. Dann kann sie beitragsfrei einen "Huckepack"-Vertrag aufnehmen, jeder Eigenbetrag (hier 60 Euro) ist überflüssig und nachteilig für die Ehefrau. Hier würde -soweit mir bekannt, ich bin kein Steuerberater- auf jeden Fall die Zulage von der Steuerersparnis (falls es eine gibt) abgezogen. Allerdings kann der Mann das verhindern, indem er 2100 - 154 Eigenbeitrag leistet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 25, 2010 Die Zulagen der Ehefrau werden auch berücksichtigt, was also zu keinem zusätzlichen Steuervorteil führt. Effektiver (in der aktuellen Situation) wäre also wahrscheinlich nur ein Riester-Vertrag für den Verdiener. Das sehe ich anders. Lieber sollte nur die Nichtverdienerin alle Prämien bekommen, denn dazu müsste sie nur 60 Euro einzahlen. Wenn es eh keinen Steuervorteil gibt, sollte man sich die Prämien so leicht wie möglich holen. Aber dass die Zulagen der Ehefrau berücksichtigt werden ist sicher? Kann das jemand bestätigen? Tja, Riester-Besteuerung ist ein kompliziertes Thema. (ich bin leider kein steuerberater und nehme hier auch keine Beratung vor, also alles ohne Gewähr) Es gibt zwei Möglichkeiten: Im ersten Fall ist die Ehefrau unmittelbar zulagenberechtigt, z.B. weil sie rentenversicherungspflichtig ist. Das würde ich hier anbieten, da die Frau für ihr in 2008 geborenes Kind vermutlich in Erziehungszeit ist. Dann stehen ihr und ihrem Ehemann getrennt der SA-Abzug von bis zu 2100 Euro zu. Das FA wird also getrennt prüfen, und zum Ergebnis kommen, dass für den Ehemann (vermutlich) der SA-Abzug günstiger ist. Er bekommt also Steuerersparnis minus Zulage gutgeschrieben. Bei der Ehefrau ist hingegen die Förderung günstiger (Steuersparnis wäre hier höchstens 28,49 ), also gibts keine Gutschrift (dafür hat sie ja schon die fetten Zulagen kassiert) Zu beachten ist hier: Die Frau sollte auch nach den 3 Jahren Erziehungszeit (also nach 2011) rentenversicherungspflichtig bleiben, oder auf einen Huckepack-Vertrag umsteigen, da sie sonst nicht mehr riestern kann. Im zweiten Fall ist die Frau nur mittelbar förderberechtigt, also solange förderberechtigt, wie ihr Mann unmittelbar förderberechtigt ist und in einen Riester-Vertrag einzahlt. Dann kann sie beitragsfrei einen "Huckepack"-Vertrag aufnehmen, jeder Eigenbetrag (hier 60 Euro) ist überflüssig und nachteilig für die Ehefrau. Hier würde -soweit mir bekannt, ich bin kein Steuerberater- auf jeden Fall die Zulage von der Steuerersparnis (falls es eine gibt) abgezogen. Allerdings kann der Mann das verhindern, indem er 2100 - 154 Eigenbeitrag leistet. Dankeschön! Mich interessiert vor allem der Fall der unmittelbaren Förderberechtigung. Dann ging Granini wahrscheinlich vom anderen Fall aus. Die 154 Euro Zulage des Ehemanns kann aber nicht ebenfalls die Ehefrau bekommen, oder? Denn die Zulage an den Mann ist dann ja im Grunde überflüssig, wenn er den Sonderausgabenabzug abzüglich Zulage hat (oder wird seine Zulage am Ende auch fiktiv angerechnet, selbst wenn seine Frau die bekommt?. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 26, 2010 · bearbeitet Juli 26, 2010 von Granini Ja, ich ging von einer mittelbaren Förderung aus, da die Ehefrau in deinem Beispiel ja kein Einkommen hatte. Trotzdem bleibt es dabei, dass alle Förderungen von der Steuerersparnis abgezogen werden. Sorry! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 26, 2010 Trotzdem bleibt es dabei, dass alle Förderungen von der Steuerersparnis abgezogen werden. Sorry! Das steht aber im Widerspruch zu der (eigentlich recht fundiert wirkenden) Aufschlüsselung von kaik. Weiß jemand weiter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 26, 2010 · bearbeitet Juli 26, 2010 von Granini Hier: § 10a Abs. 3 Satz 3 EStG (mit Dank an Sven82 ) Ich hatte nämlich früher mal eine sehr ähnliche Frage hier gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 26, 2010 Hier: § 10a Abs. 3 Satz 3 EStG Danke für den Tipp. Satz 1 scheint ja erstmal für die getrennte Berechnung zu stehen. "Der Abzugsbetrag nach Absatz 1 steht im Fall der Veranlagung von Ehegatten nach § 26 Absatz 1 jedem Ehegatten unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 gesondert zu." Dann steht in Deinem Satz 3: "Gehören beide Ehegatten zu dem nach Absatz 1 begünstigten Personenkreis und liegt ein Fall der Veranlagung nach § 26 Absatz 1 vor, ist bei der Günstigerprüfung nach Absatz 2 der Anspruch auf Zulage beider Ehegatten anzusetzen." Dieser Satz schränkt jetzt Satz 1 wieder ein? Der Begriff "anzusetzen" ist da für mich nicht so ganz eindeutig zumal im Satz 1 ja ausdrücklich die gesonderte Berechnung garantiert zu sein scheint. Widersprechen sich sogar beide Sätze? Ich verstehe die Fomrulierungen so jedenfalls nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 27, 2010 Satz 1 heißt, dass beide jeweils 2100 jährlich absetzen können. Bei der Günstigerprüfung greift dann aber Satz 3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 28, 2010 Satz 1 heißt, dass beide jeweils 2100 jährlich absetzen können. Bei der Günstigerprüfung greift dann aber Satz 3. Okay, das erscheint mir sinnvoll, dankeschön. Aber eine Anschlussfrage habe ich noch (unabhängig von Ehe): Bei der Ermittlung, ob reine Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist, wird die Zulage ja zunächst auf die Steuer aufgeschlagen. Wenn jetzt die Zulage höher ist als der mögliche Sonderausgabenabzug: Bleiben die Zulagen dann auf der Steuer aufgeschlagen? Muss ich also die Zulagen versteuern, wenn sie günstiger sind als der Sonderausgabenabzug? Oder werden die Zulagen dann wieder von der Steuerschuld abgezogen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 28, 2010 Bei der Ermittlung, ob reine Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist, wird die Zulage ja zunächst auf die Steuer aufgeschlagen. Wenn jetzt die Zulage höher ist als der mögliche Sonderausgabenabzug: Bleiben die Zulagen dann auf der Steuer aufgeschlagen? Muss ich also die Zulagen versteuern, wenn sie günstiger sind als der Sonderausgabenabzug? Oder werden die Zulagen dann wieder von der Steuerschuld abgezogen? Nö. Der Zulagenanspruch wird auf die Einzahlung aufgeschlagen, und wenn die Günstigerprüfung es so ergibt, als Sonderausgaben berücksichtigt. Der Zulagenanspruch senkt also tatsächlich die Steuerlast. Aber da es ja entweder Zulage oder Steuervorteil heißt, wird der Zulagenanspruch dann auf die zu zahlende Steuer wieder aufgeschlagen (bzw. von einer Steuererstattung abgezogen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 28, 2010 Bei der Ermittlung, ob reine Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist, wird die Zulage ja zunächst auf die Steuer aufgeschlagen. Wenn jetzt die Zulage höher ist als der mögliche Sonderausgabenabzug: Bleiben die Zulagen dann auf der Steuer aufgeschlagen? Muss ich also die Zulagen versteuern, wenn sie günstiger sind als der Sonderausgabenabzug? Oder werden die Zulagen dann wieder von der Steuerschuld abgezogen? Nö. Der Zulagenanspruch wird auf die Einzahlung aufgeschlagen, und wenn die Günstigerprüfung es so ergibt, als Sonderausgaben berücksichtigt. Der Zulagenanspruch senkt also tatsächlich die Steuerlast. Aber da es ja entweder Zulage oder Steuervorteil heißt, wird der Zulagenanspruch dann auf die zu zahlende Steuer wieder aufgeschlagen (bzw. von einer Steuererstattung abgezogen). Okay, also werden die Zulagen in JEDEM Fall als Sonderausgaben abgezogen, allerdings am Ende unter einem anderen Punkt wieder draufgerechnet, wenn die Zulage mehr ist als die Sonderausgaben. Korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 28, 2010 Okay, also werden die Zulagen in JEDEM Fall als Sonderausgaben abgezogen, allerdings am Ende unter einem anderen Punkt wieder draufgerechnet, wenn die Zulage mehr ist als die Sonderausgaben. Korrekt? Abgesehen davon, dass der letzte Halbsatz wohl heißen soll: "wenn der Steuervorteil mehr ist als die Zulage", ist das richtig. Man sollte also die Zulage beantragen, auch wenn man schon weiß, dass bei der Günstigerprüfung der Sonderausgabenabzug gewinnt, denn das FA zieht den Zulagenanspruch vom Steuervorteil ab, egal ob man die Zulage beantragt und bekommen hat oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 28, 2010 · bearbeitet Juli 28, 2010 von ImperatoM Okay, also werden die Zulagen in JEDEM Fall als Sonderausgaben abgezogen, allerdings am Ende unter einem anderen Punkt wieder draufgerechnet, wenn die Zulage mehr ist als die Sonderausgaben. Korrekt? Abgesehen davon, dass der letzte Halbsatz wohl heißen soll: "wenn der Steuervorteil mehr ist als die Zulage", ist das richtig. Mh. Nein, ich meine tatsächlich den Fall, dass die Zulage höher ist als der Steuervorteil. Dann wird doch auch die Zulage auf die Steuerschuld dazugerechnet, oder? Nur eben gleichzeitig wieder als Sonderausgabe abgezogen? Jetzt bin ich völlig verwirrt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 28, 2010 · bearbeitet Juli 28, 2010 von Sven82 Summe der Einkünfte 50.000 Riester-Sonderausgaben 2.100 EUR zvE 47.900 EUR Steuer = 12.000 EUR Schattenrechnung: Summe der Einkünfte 50.000 EUR keine Riester-Sonderausgaben zvE 50.000 EUR Steuer = 12.850 EUR => Vorteil durch Riester-Sonderausgabenabzug 850 EUR gezahlte Zulagen vom Staat meinetwegen 154 EUR => 154 EUR < 850 EUR Sonderausgabenabzug ist günstiger Also: 850 EUR - bereits gezahlte Zulagen 154 EUR = 696 EUR Steuervorteil durch Riester Die Zulage wird nicht von den Sonderausgaben abgezogen, sondern von der Steuerersparnis. Würde man sie nicht abziehen bzw. draufrechnen (je nachdem wie man rechnet - ich habe sie hier von der Steuerersparnis abgezogen) würde man die Zulage doppelt berücksichtigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 28, 2010 Mh. Nein, ich meine tatsächlich den Fall, dass die Zulage höher ist als der Steuervorteil. Dann wird doch auch die Zulage auf die Steuerschuld dazugerechnet, oder? Nur eben gleichzeitig wieder als Sonderausgabe abgezogen? Nein, wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass die Zulage günstiger ist, haben der Riestervertrag und die Zulage auf die Steuerberechnung überhaupt keinen Einfluss, weder werden Einzahlung/Zulage als Sonderausgaben berücksichtigt, noch wird die Zulage auf die Steuern aufgeschlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 28, 2010 @Sven82: Der Fall der größeren Steuerersparnis war völlig klar, aber trotzdem danke @neysee: Okay, dann bleibt die Zulage also unversteuert (bis zur nachgelagerten Besteuerung natürlich). So hatte ich es mir eigentlich auch vorgestellt, aber irgendwie habe ich befürchtet, es könnte auch anders sein. Im Fall des Ehepaares muss die Frau also dann nur 4% IHRES Einkommens (unabhängig vom Einkommen des Mannes, mindestens 60) zahlen, um 154 + Kinderzulagen zu bekommen. Die 154 vom Mann kann sie allerdings nicht bekommen. Dazu müsste der Mann einen eigenen Riester abschließen, der sich aber gerade bei hohen Kinderzulagen oft nicht lohnt, weil bei der Berechnung einer Steuerersparnis dann auch die Zulagen, die die Frau erhalten hat, abgezogen werden. Korrekt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag