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Ich und das Geld

Steuer bei teilweiser Fondsübertragung an Kinder?

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Ich und das Geld
· bearbeitet von Ich und das Geld

Ich habe eine steuerliche Frage:

 

Möchte ein Depot aus ETF's aufbauen mit dem für

- meine Frau und mich

- meine beiden Kinder gespart werden soll.

 

Ich möchte über flatex die ETFs kaufen. Aus Kostengründen kommt nur ein Depot in Frage (kleine jährliche Sparsummen + Depot aus mehreren ETF's)

Ein Teil des Geldes soll später mal für meine Kinder zum Studieren zur Verfügung stehen. Außerdem hat man mit dieser Methodik die Sicherheit, dass das Geld auch zum Studieren benutzt wird und man nicht zweimal zahlen muss...:thumbsup:

 

Jezt zur eigentlichen Frage:

 

Kann ich zum Zeitpunkt x ,zum Beispiel zu Studienbeginn, Teile der jeweiligen Fondsposten auf meine Kinder übertragen ohne, dass durch den Übertrag "Steuerkosten" entstehen? (Interessant wäre natülich auch: Entstehen bei der Fondsbank, flatex, dadurch auch Kosten?, oder kann man Teile einfach übertragen?)

 

Falls sich jemand wundert, warum ich überhaupt zum Studienbeginn auf die Idee komme Fondsvermögen zu übertragen:

- Ich gehe davon aus, dass meine dann noch nicht erwerbstätigen Kinder zu diesem Zeitpunkt weniger Steuern als ich zahlen müssen, wenn die Fonds verkauft werden um im Studium davon zu leben. Insofern macht es doch sicher mehr Sinn, wenn ich verschenke und die Kinder dann verkaufen.

- Ich kann in ca. 15 Jahren (nach Immoabzahlung) weit mehr in Fonds stecken (als heute), so dass es dann durchaus Sinn machen kann, wenn der Sparerfreibetrag (für das Geld das meine Kinder eh bekommen sollen) zumindest für ihren Teil zur Verfügung steht.

 

Ich hoffe mich deutlich ausgedrückt zu haben und freue mich auf Antworten. Danke!

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Schenkungen an die Kinder sind (nach momentanem Recht) bis 205.000 € steuerfrei.

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vanity
· bearbeitet von vanity

Schenkungen an die Kinder sind (nach momentanem Recht) bis 205.000 € steuerfrei.

400.000 (*) mittlerweile (lange nichts mehr verschenkt oder geschenkt bekommen? :P )

 

Die andere interessante Frage ist, was mit den nicht realisierten, bis dann hoffentlich vorhandenen (Buch-)Gewinnen passiert. Da die Schenkungssteuer die Systematik der Erbschaftssteuer aufweist, sollte man annehmen, dass diese beim Schenkenden nicht versteuert werden (beim Erwerb von Todes wegen <_< ist das so - die Anschaffungsdaten werden übertragen und der Begünstigte muss, wenn er Gewinne realisiert, auch die, die der Erblasser aufgebaut hat, versteuern). Also sollte das hier auch so sein (bin mir aber nicht sicher, Stichwort ist unentgeltlicher Übertrag - im Eltern-Kind-Verhältnis sollte das möglich sein)

 

(klitzekleine Gemeinheit, die hier nicht relevant sein dürfte: Die Buchgewinne werden 2x versteuert, einmal mit Schenkungssteuer beim Eigentumsübergang und später noch mit Abgeltungssteuer bei Realisierung)

 

(da das Steuerrecht einer gewissen Dynamik unterliegt, kann das alles hier zum Zeitpunkt des gewünschten Übergangs natürlich auch ganz anders sein)

 

 

(*) Alle 10 Jahre und pro Elternteil! Sind insgesamt ist es also möglich, ein Kind bei den hierzulande üblichen zwei Elternteilen bis zu seinem 18. Lebensjahr mit 1,6 Mio im Wege der Schenkung auszustatten. Die Summe dürfte hinreichend groß bemessen sein, um das Kind dauerhaft von unsinnigen Tätigkeiten wie Studieren abzuhalten.

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