BlueCity Juli 25, 2010 Hallo Community, folgende Situation stellt sich bei mir dar: Ich habe seit 2007 einen Riestervertrag DWS Top Rente. (50% Direktrabatt und 50% nachträglicher Rabatt bei Finanzpartner.de). Ich zahle im Jahr soviel ein, dass ich die 154 Euro Zulage voll bekomme. Im Jahr 2009 habe ich geheiratet und dies DWS mit dem Formular "Antrag auf Altersvorsorgezulage 2009" am 13.07.2010 mitgeteilt. Meine Frau hat keinen Riestervertrag. Wir erwarten jetzt eine Kind, das im November 2010 zur Welt kommen soll. Soweit ich jetzt schon weiß, ist Einiges zu machen, damit ich die Kinderzulage auf meinen Riestervertrag angerechnet bekomme. 1. Was ist konkret zu tun, um die Zulage auf meinen Vertrag zu bekommen? 2. Muss das Kindergeld dann auch mir ausgezahlt werden? 3. Ist es eventuell sinnvoll einen Riestervertrag auf meine Frau abzuschließen? (Sie bezieht ja nach der Geburt nur Elterngeld und wird auch ein Jahr später nur wenig verdienen, wenn sie tatsächlich wieder arbeiten gehen sollte...) Danke & Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tenderman Juli 25, 2010 Hallo Community, folgende Situation stellt sich bei mir dar: Ich habe seit 2007 einen Riestervertrag DWS Top Rente. (50% Direktrabatt und 50% nachträglicher Rabatt bei Finanzpartner.de). Ich zahle im Jahr soviel ein, dass ich die 154 Euro Zulage voll bekomme. Im Jahr 2009 habe ich geheiratet und dies DWS mit dem Formular "Antrag auf Altersvorsorgezulage 2009" am 13.07.2010 mitgeteilt. Meine Frau hat keinen Riestervertrag. Wir erwarten jetzt eine Kind, das im November 2010 zur Welt kommen soll. Soweit ich jetzt schon weiß, ist Einiges zu machen, damit ich die Kinderzulage auf meinen Riestervertrag angerechnet bekomme. 1. Was ist konkret zu tun, um die Zulage auf meinen Vertrag zu bekommen? 2. Muss das Kindergeld dann auch mir ausgezahlt werden? 3. Ist es eventuell sinnvoll einen Riestervertrag auf meine Frau abzuschließen? (Sie bezieht ja nach der Geburt nur Elterngeld und wird auch ein Jahr später nur wenig verdienen, wenn sie tatsächlich wieder arbeiten gehen sollte...) Danke & Grüße Hallo, 1+2: Du kannst die Rieser-Zulage für das Kind auch beantragen, wenn deine Frau das Kindergeld bezieht. Das muss dann nur gesondert per Schreiben (Unterschrfit von dir und Deiner Frau) beantragt werden. 3: Nö, macht keinen Unterschied. Die Zulage bleibt in der Höhe gleich und wird ebend nur einmal vergeben. Wenn deine Frau aber auch einen Riester-Vertrag abschließen will, könnt ihr euch den o.g. Antrag sparen. Gruß tenderman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlueCity Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 25, 2010 von BlueCity Vielen Dank für deine Auskunft. 1. Muss ich diesen Antrag direkt bei DWS Stellen. Wie sieht der Antrag aus? Gibt es da ein Muster? 2. Wann muss ich diesen Antrag stellen? Noch in 2010 sobald das Kind auf der Welt ist? Danke & Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tenderman Juli 25, 2010 1. Du bekommst m.W. von Deinem Anbieter zum Jahresanfang den Antrag auf Zulage automatisch zugestellt. Da würde ich mich aber nochmal direkt bei der DWS informieren. 2. siehe 1) - Zulagenbeantragung sollte Anfang des Jahres (2011) kommen inkl. einer Bescheinigung für das Finanzamt. Gruß tenderman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Scoobydoo Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 25, 2010 von Scoobydoo Servus, natürlich kriegst du für dein Kind eine Riester Zulagen, sogar in Höhe von 300,00€. Wie das ganze abläuft, kann ich gerne bei mir in der Arbeit nachfragen. Zum Thema mit deiner Frau. Wenn Sie später in Mutterschaftsurlaub ist bzw. danach wenig verdient, kann das schon ganz sinnvoll sein. Zumindest muss Sie im Mutterschaftsurlaubs-Jahr nur einen Sockelbetrag von 60€ (muss immer mindestens eingezahlt werden) einzahlen, sodass sie die volle Zulage in Höhe von 154,00€ bekommt. Liebe Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlueCity Juli 25, 2010 Servus, natürlich kriegst du für dein Kind eine Riester Zulagen, sogar in Höhe von 300,00. Wie das ganze abläuft, kann ich gerne bei mir in der Arbeit nachfragen. Zum Thema mit deiner Frau. Wenn Sie später in Mutterschaftsurlaub ist bzw. danach wenig verdient, kann das schon ganz sinnvoll sein. Zumindest muss Sie im Mutterschaftsurlaubs-Jahr nur einen Sockelbetrag von 60 (muss immer mindestens eingezahlt werden) einzahlen, sodass sie die volle Zulage in Höhe von 154,00 bekommt. Liebe Grüße Das mit meiner Frau ist ein interessanter Ansatz. Danke! Wenn du mal auf der Arbeit nachfragen könntets wäre das super! Schon mal vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kaik Juli 25, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von kaik 2. Muss das Kindergeld dann auch mir ausgezahlt werden? Bei (nicht getrennt lebenden) Ehepaaren steht die Kinderzulage immer der Mutter zu, es ist wurscht, wer das Kindergeld bekommt. In jedem Fall ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, falls die Zulage in deinen Vertrag eingezahlt werden soll. 3. Ist es eventuell sinnvoll einen Riestervertrag auf meine Frau abzuschließen? (Sie bezieht ja nach der Geburt nur Elterngeld und wird auch ein Jahr später nur wenig verdienen, wenn sie tatsächlich wieder arbeiten gehen sollte...) Solange deine Frau nur den Mindestbetrag einzahlen muss, ist es auf jeden Fall sinnvoll. Wenn du gut verdienst (SA-Abzug ist höher als deine Grundzulage), sollte sie zudem die Kinderzulagen bekommen. Ihr Vertrag sollte aber entsprechend ausgerichtet sein, also keine hohen Kosten verursachen. Die Toprente mit ihrer Depotgebühr wäre hier eher ungeeignet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Juli 27, 2010 · bearbeitet Juli 27, 2010 von SumSum Servus, natürlich kriegst du für dein Kind eine Riester Zulagen, sogar in Höhe von 300,00€. Wie das ganze abläuft, kann ich gerne bei mir in der Arbeit nachfragen. Zum Thema mit deiner Frau. Wenn Sie später in Mutterschaftsurlaub ist bzw. danach wenig verdient, kann das schon ganz sinnvoll sein. Zumindest muss Sie im Mutterschaftsurlaubs-Jahr nur einen Sockelbetrag von 60€ (muss immer mindestens eingezahlt werden) einzahlen, sodass sie die volle Zulage in Höhe von 154,00€ bekommt. Liebe Grüße Das mit meiner Frau ist ein interessanter Ansatz. Danke! Wenn du mal auf der Arbeit nachfragen könntets wäre das super! Schon mal vielen Dank! Einfach schon deshalb.... Bei 3 Jahren Mutterschaft gilt: Eigenbeitrag: 3 Jahre x 12 Monate x 5 Euro = 180 Euro Zulage Kind: 3 Jahre x 300 Euro = 900 Euro Zulage Frau: 3 Jahre x 154 Euro = 462 Euro[/u Summe Einzahlung: 1542,- Euro davon Eigenleistung: 180 Euro, bedeutet eine "Förderquote" von 88% Das Ding ist also quasi geschenkt. Da ist es egal, ob da hinterher drauf Steuern fällig werden oder nicht. Bei dieser Konstellation kann man gar nicht verlieren...(man kann sich eigentlich nur "doof" anstellen und so was nicht machen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 27, 2010 Solange deine Frau nur den Mindestbetrag einzahlen muss, ist es auf jeden Fall sinnvoll. Wenn du gut verdienst (SA-Abzug ist höher als deine Grundzulage), sollte sie zudem die Kinderzulagen bekommen. Gerade das geht ja eben nicht, s. den anderen Riester-Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BlueCity Juli 30, 2010 Solange deine Frau nur den Mindestbetrag einzahlen muss, ist es auf jeden Fall sinnvoll. Wenn du gut verdienst (SA-Abzug ist höher als deine Grundzulage), sollte sie zudem die Kinderzulagen bekommen. Gerade das geht ja eben nicht, s. den anderen Riester-Thread. Welcher andere Thread? Link? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag