Opti21 Juli 20, 2010 Hallo! Ich hab eine sehr dringende Frage, da ich den Optionsschein ggf heute direkt wieder verkaufen muss, sodass mir der Verlust steuerlich angerechnet wird: Es handelt sich um folgenden Schein: http://tool.boerse.de/Optionsschein_auf_DAX_Commerzbank_AG-Optionsscheine-CM2A55 Der Call-Scheint ist unter dem Ausübungspreis und nun weiß ich nicht, wann denn der Stichtag ist, an dem letztlich der Wert des Daxes als fix genommen wird. Auf Boerse.de stehen drei verschiedene Daten, kann mir das jemand erklären? Bewertungstag 21.07.10 Zahltag 28.07.10 Laufzeit 28.07.10 Sollte Morgen wirklich auf Basis des Daxes bewertet werden, muss ich den Schein ja heute verkaufen! Bitte um schnelle Antwort! Vielen Dank! Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juli 20, 2010 · bearbeitet Juli 20, 2010 von Chemstudent Sollte Morgen wirklich auf Basis des Daxes bewertet werden, muss ich den Schein ja heute verkaufen! Bewertungstag: Wie der Name schon sagt, wird das Ding an dem Tag "bewertet". Zahltag ist der Tag, an dem der Wert der Scheine (so er denn vorhanden ist) auf ein Konto kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Opti21 Juli 20, 2010 Sollte Morgen wirklich auf Basis des Daxes bewertet werden, muss ich den Schein ja heute verkaufen! Bewertungstag: Wie der Name schon sagt, wird das Ding an dem Tag "bewertet". Zahltag ist der Tag, an dem der Wert der Scheine (so er denn vorhanden ist) auf ein Konto kommt. Heißt also schnell verkaufen, danke :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juli 20, 2010 Heißt also schnell verkaufen, danke :-) Was sollte da der Vorteil sein? Den 1 Tag Zeitwert noch sichern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 Juli 20, 2010 Ich bin zwar noch Anfänger in Sachen Optionsscheine, also bitte mich korrigieren, wenn ich was falsches sage. Ich hab eine sehr dringende Frage, da ich den Optionsschein ggf heute direkt wieder verkaufen muss, sodass mir der Verlust steuerlich angerechnet wird: Ich glaube, du hast Angst, dass der Schein völlig wertlos verfällt und er damit nicht steuerlich geltend gemachen werde kann, oder? Der "wertlose" Schein wird dir vom Emittenten - genau aus diesem Grund - zu einem Minimalpreis von 0,001 Euro abgekauft wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Opti21 Juli 20, 2010 Ich glaube, du hast Angst, dass der Schein völlig wertlos verfällt und er damit nicht steuerlich geltend gemachen werde kann, oder? Der "wertlose" Schein wird dir vom Emittenten - genau aus diesem Grund - zu einem Minimalpreis von 0,001 Euro abgekauft wird. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass das nicht jeder Emittent macht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juli 20, 2010 Ich hab die Erfahrung gemacht, dass das nicht jeder Emittent macht... Wenn du da auf nummer sicher gehen willst (ich hab das ad hoch nicht sicher im Kopf, wie das die CB handhabt), solltest du verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 Juli 20, 2010 Link zu Commerzbank Im Verkaufsprospekt steht dazu unter §3 Optionsrecht: Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Differenzbetrages zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juli 20, 2010 · bearbeitet Juli 20, 2010 von Chemstudent Link zu Commerzbank Im Verkaufsprospekt steht dazu unter §3 Optionsrecht: Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Differenzbetrages zu erhalten. Das hat aber nichts mit einer Zahlung aus steuerlichen Gründen zu tun, sondern ist die Beschreibung des Optionsrecht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 Juli 20, 2010 Link zu Commerzbank Im Verkaufsprospekt steht dazu unter §3 Optionsrecht: Die Optionsscheine gewähren dem Optionsscheininhaber das Recht (das "Optionsrecht"), gemäß diesen Emissionsbedingungen von der Emittentin die Zahlung eines (gegebenenfalls auf den nächsten Cent (EUR 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Differenzbetrages zu erhalten. Das hat aber nichts mit einer Zahlung aus steuerlichen Gründen zu tun, sondern ist die Beschreibung des Optionsrecht. Achso, ich dachte das schließt das Steuerliche mit ein. Dann sorry für die Verwirrung Und wie erfährt man dann wie der Optionsschein steuerlich behandelt wird? Wo könnte ich dann das nachlesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu Juli 23, 2010 Ich meine, man muss aktiv verkaufen, um den Verlust getend machen zu können. Klärt mich auf, wenn es anders ist. Die wollten doch unterbinden, dass es eben so läuft wie Charlie123 geschrieben hat mit 0,001 Euro, dass das eben nicht mehr als anrechenbarer Verlust zählt ? Ich muss VERKAUFEN, nicht der Emittent was wertloses zurückkaufen. Sollte es anders sein, dann teilt es mir bitte mit. Gruss cebu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu Juli 23, 2010 Und ich glaube, das zählt auch für Zertifikate, wenn ich ohne mein Zutun 2 oder wieviel zurückbekomme, 50% Verlust habe meinetwegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag