Moneycruncher Juli 19, 2010 Nachdem in einem anderen Thread das Thema nur am Rande gestreift und nicht geklärt wurde, gehe ich´s mal direkt an. Es ist ja aus naheliegenden Gründen sehr empfehlenswert neben der BU auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Meine beiden BU´s laufen schon seit 15 bzw. 5 Jahren. Jetzt möchte ich auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Springt die im Leistungsfall dann auch ein - selbstverständlich nach Ablauf der Karenzzeit - oder muss die Rechtsschutzversicherung vor der BU abgeschlossen werden? Wenn das so ist, wäre es ja eigentlich zu spät... Gruß, moneycruncher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 19, 2010 interessante Frage - würde mich auch interessieren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juli 21, 2010 Nachdem in einem anderen Thread das Thema nur am Rande gestreift und nicht geklärt wurde, gehe ich´s mal direkt an. Es ist ja aus naheliegenden Gründen sehr empfehlenswert neben der BU auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Meine beiden BU´s laufen schon seit 15 bzw. 5 Jahren. Jetzt möchte ich auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Springt die im Leistungsfall dann auch ein - selbstverständlich nach Ablauf der Karenzzeit - oder muss die Rechtsschutzversicherung vor der BU abgeschlossen werden? Wenn das so ist, wäre es ja eigentlich zu spät... Gruß, moneycruncher Weiß keiner eine Antwort auf diese wichtige Frage?? :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Juli 21, 2010 Googel mal nach "Folgeereignistheorie", das klärt deine Frage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juli 22, 2010 Googel mal nach "Folgeereignistheorie", das klärt deine Frage. So schlau waren die in dem anderen Thread auch schon. Es klärt leider nicht viel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Juli 22, 2010 Doch, es klärt eigentlich alles - bei der Folgeereignistheorie springt die RSV bei Streitigkeiten mit der BU auch ein, wenn die BU schon vor RSV abgeschlossen wurde. Nur bei der Kausalereignistheorie wäre das nicht der Fall. Nun hängt es also davon ab, wonach eine entsprechende RSV handelt - das sollte man erfragen... Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anlegerschutz August 14, 2010 · bearbeitet August 14, 2010 von Anlegerschutz Nachdem in einem anderen Thread das Thema nur am Rande gestreift und nicht geklärt wurde, gehe ich´s mal direkt an. Es ist ja aus naheliegenden Gründen sehr empfehlenswert neben der BU auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Meine beiden BU´s laufen schon seit 15 bzw. 5 Jahren. Jetzt möchte ich auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Springt die im Leistungsfall dann auch ein - selbstverständlich nach Ablauf der Karenzzeit - oder muss die Rechtsschutzversicherung vor der BU abgeschlossen werden? Wenn das so ist, wäre es ja eigentlich zu spät... Gruß, moneycruncher Hallo vom rein logischen her möchte ich behaupten das die Rechtschutz die du 5 bzw 15 Jahre später abschließt haftet falls es zu Streitigkeiten in der BU-Fallprüfung kommt, wenn du das meinst. Denn hier ist nicht das Vertragsdatum entscheidend sondern der Tag an den du den Leistungsanspruch einreichst. Sonnst würde ja nie einer rechtlichen Beistand von seiner Rechtschutz bekommen, zeig mir einen der nach 20 -30 Jahren immer noch in der gleichen Rechtschutz ist. Den gibts es wohl nicht. LG Roger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag