cordo Juli 16, 2010 Hi, offenbar habe ich die Freistellung nicht vorher erteilt. Bei einem ETF trade wurden Steuern abgezoogen vom Kapitalertrag. Kann ich diese Steuern rückfordern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 16, 2010 Kann ich diese Steuern rückfordern? Ja, über die Einkommensteuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 18, 2010 Hallo, eigentlich kann man auch noch nachträglich einen Freistellungsauftrag erteilen, einfach mal bei der Bank nachfragen oder den Auftrag einfach einreichen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juli 18, 2010 nachträglich einreichen kann man alles,nur dann nochmal verrechnen werden sie nicht. Ist mir bei Flatex passiert,ein ETF hat ausgeschüttet und Ich hatte noch keinen FA erteilt.Habe nachgefragt und er wird nicht nachträglich in Anspruch genommen. Dann geht es nur noch über die Steuererklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 19, 2010 Hallo west263, wann ist dir das denn passiert, schon in Zeiten der Abgeltungsteuer? Denn seit 2009 müssen Banken eigentlich eine Art Steuerausgleich machen (ich weiß jeztzt gerade nicht, wie das genau heißt). Bei manchen Banken geschiet das mit jeder Abrechnung (z.B. Comdirect), bei anderen quartalsweise oder einmal am Jahresende. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juli 19, 2010 · bearbeitet Juli 20, 2010 von west263 Anfang Juni diesen Jahres,habe 2 Tage später einen Freistellungsauftrag erteilt und per Email darum gebeten,die Erträge dann nochmals neu zu verrechnen. Darauf wurde mir mitgeteilt,daß das nicht geht. Habe die Email von Flatex noch gefunden und sie schreiben: Eine sofortige Rückverrechnung nach einreichen eines Freistellungsauftrages ist nicht möglich. Der Freistellungsauftrag findet Wirksamkeit mit dem Einreichungsdatum. Es erfolgt am Jahresende, insofern noch Freistellungsvolumina übrig dann im Zuge der persönlichen Steueroptimierung dann eine Verrechnung aus den bisherigen gezahlten Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mc-mike Juli 19, 2010 Bei der HVB buchen sie dir dann auch nachträglich die abgezogene Steuer wieder drauf. Kommt drauf an bei welche Bank du bist.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 19, 2010 Darauf wurde mir mitgeteilt,daß das nicht geht. Dann geht es wirklich nur noch über die Steuererklärung. Das gleiche Problem hatte ich Anfang des Jahres auch. Bei Consors hat es aber geklappt. Die haben die Steuern noch nachträglich mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag