Gabora Juli 11, 2010 Hallo, habe ein Problem mit meiner Steuererklärung: Letztes Jahr übertrug ich einige Aktien von der NN zur BIW Bank. Da die Nordnet eine schwedische Bank ist, wurden die Kosten für den Aktienkauf nicht beim Depotübertrag zur deutschen Bank übertragen. Somit muss bei jeder Aktienveräußerung der komplette Verkaufspreis versteuert werden und nicht nur der "Gewinn" Bsp: Aktie A wurde für 2.5k gekauft bei der NN und anschließend nach Depotübertrag zur BIW für 3.3k veräußert. Da der Einkaufskurs nicht übernommen wurde, musste ich auf die komplette Summe die Steuer zahlen und nicht auf die 800 Gewinn. Nun ist die Frage, wie und wo ich das in der Steuererklärung - Anlage KAP geltend machen kann? Ich vermute mal, dass ich die Transaktions Übersicht von der NN mitschicke und ein paar Zeilen schreiben muss, nur weiß ich halt nicht wie und wo man das in der SE einbringen soll. Hat jemand eine Idee oder schon mal das selbe Problem gehabt? Danke schon mal vorab für Hilfe. Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 14, 2010 Hallo Gabora, da die Frage schon ein paar Tage alt ist und ich nicht umsonst schreiben will, möchte ich erst einmal fragen, ob das Thema noch aktuell ist; oder hast du bereits woanders Hilfe bekommen oder es alleine geschafft? MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabora Juli 14, 2010 Hallo Gabora, da die Frage schon ein paar Tage alt ist und ich nicht umsonst schreiben will, möchte ich erst einmal fragen, ob das Thema noch aktuell ist; oder hast du bereits woanders Hilfe bekommen oder es alleine geschafft? MfG Stefan Hallo Stefan, nein leider habe ich immer noch keine Lösung für mein Problem Grüße Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 14, 2010 Hallo Gabora, OK, dann versuche ich es mal. Du beantragst die Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge (KAP Zeile 5). Dann trägst du die Daten aus der Steuerbescheinigung ganz normal in die Anlage KAP ein, insbesondere auch die abgeführten Steuern. Dann ermittelst du die falsch besteuerten Gewinne und trägst die Differenz in die Felder "korrigierte Beträge" zu Zeile 7, 8 und 9 ein. Falls auch noch Altgeschäfte dabei waren (Kauf vor 2009), so rechnest du diese komplett heraus und erklärst sie ggf. in der Anlage SO, soweit die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Nehmen wir mal die Zahlen aus deinem Beispiel (0,8k und 3,3k, dazu noch 1k Zinsen und 0,5k Kursgewinne aus Zertifikaten, um es interressanter zu machen ): Zeile 7: 4,8k (3,3k+1k+0,5k - laut Steuerbescheinigung) korrigierter Betrag: 2,3k (4,8k-3,3k+0,8k) Zeile 8: 3,8k (3,3k+0,5k - laut Steuerbescheinigung) korrigierter Betrag: 1,3k (3,8k-3,3k+0,8k) Zeile 9: 3,3k (3,3k - laut Steuerbescheinigung) korrigierter Betrag: 0,8k (3,3k-3,3k+0,8k) Praktisch subtrahierst du jeweils den falschen Betrag (3,3k) und addierst den richtigen Betrag (0,8k). Leider ist der falsche Wert in allen drei Zeilen enthalten, du musst also auch alle korrigieren. Das ganze musst du natürlich auch noch belegen, also die Kauf- und Verkaufabrechnungen mit einreichen. Zusätzlich brauchst du eine Bescheinigung der Bank, dass (und wie) diese falsch abgerechnet hat; das sollte aber auf der Steuerbescheinigung gesondert aufgeführt sein. Übrigens hätte die neue Bank eigentlich eine Ersatzbemessungsgrundlage anwenden müssen, dann wären nur 30% versteuert worden; aber egal, für die Steuererklärung ändert das nichts. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabora August 28, 2010 Hallo, nachdem ich jetzt 2 Monate leider berufsbedingt kaum Zeit hatte mich mit der Steuerproblematik auszusetzen, greif ich das Thema wieder auf. Das Finanzamt wartet ja schließlich auch nicht ewig Zunächst erstmal vielen Dank für die erste Hilfe Stefan! Mittlerweile habe ich das Thema besser verstanden, kann die Daten aber immer noch nicht in der Steuererklärung gerade ziehen. Bei meiner Erklärung ist mir ein Fehler unterlaufen. Stefan hatte Recht: die Bank hat eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30% angesetzt. Dies ergibt in meinem konkreten Fall einen Ersatzbemessungsgrundlage von ~930 Davon geht noch ein Sparer Pauschbetrag von 300 weg. Somit muss ich die verbleibenden 630 versteuern. Unterm Strich ergibt sich dadurch eine einbehaltene Steuer von ~175. Tatsächlich beträgt der reine Gewinn ~420, nach Berücksichtigung des Pauschbetrags verbleibt ein zu versteuernder Betrag von 120. Setze ich dafür die Kapitalertragssteuer inc. Soli und Kirchenst. an ergibt sich für mich ein Betrag von ~35. Somit habe ich 140 zuviel gezahlt. Mir gehts jetzt nicht "nur" um die zuviel entrichteten 140. Vielmehr habe ich noch mehrere Aktien transferiert, weshalb ich die nächsten Jahre immer wieder in der SE mit dem Problem konfontriert werde. Die Frage ist jetzt immer noch, wie ich das in der SE darstellen kann? In der Steuerbescheinigung der Bank wird für die Zeilen 7-9 der Anlage Kap der Betrag von 930 erwähnt, was gleichzeitig die Ermessungsgrundlage ist. Pauschbetrag: 300, Kapitalertragssteuer (Zeile 49 KAP): 155, Solizuschlag (Zeile 50 KAP): 8, Kirchensteuer ((Zeile 51 KAP): 12 Nach meiner eigenen Berechnung ergibt sich wie oben schon dargestellt: Gewinn: 420; Pauschbetrag: 300, Kapitalertragssteuer: 30, Solizuschlag: 2, Kirchensteuer. 3 Trage ich jetzt einfach in die Zeile 7-11 auf der linken Seite die 930 und auf der entsprechenden rechten Seite jeweils 420 ein? Dazu kommt dann noch in die Zeile 14 den Pauschbetrag. Danach dann das gleiche Spiel in den Zeilen 49 bis 51? Ist das so richtig und reicht das aus? Danke schon mal vorab für die Hilfe! Ich hoffe man versteht einigermassen was ich meine. Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 28, 2010 Nach meiner eigenen Berechnung ergibt sich wie oben schon dargestellt: Gewinn: 420; Pauschbetrag: 300, Kapitalertragssteuer: 30, Solizuschlag: 2, Kirchensteuer. 3 In meinem Gesetzestext ist ein Pauschbetrag von EUR 801 genannt Dann hättest Du ja kein Problem, oder ist das hier nur Dein anteilig für die BIW verteilter Pauschbetrag? In Zeile 7-9 kommt in die erste Spalte der Wert der BIW, in die zweite Spalte der richtige Wert (Sind es Käufe aus 2009?, sonst wäre Anlage SO maßgeblich, wenn die Jahresfrist nicht überschritten wurde). Füge der Erklärung eine Anlage mit den Kauf-, Übertragungs- und Verkaufsbelegen bei. In Zeile 49-51 werden nur die Beträge lt. Bescheinigung eingetragen, da wird nichts korrigiert. Die "1" in Zeile 5 nicht vergessen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabora August 28, 2010 Genauso hab ich es jetzt gemacht! Der Pauschbetrag war nur anteilig für die BIW und die Käufe bzw. Verkäufe waren nur aus 2009. Vielen Dank! Endlich nach insgesamt 4 Monaten bin ich diese schwere Last losgeworden! Ein schönes Restwochenende. Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 28, 2010 Hallo Gabora, In der Steuerbescheinigung der Bank wird für die Zeilen 7-9 der Anlage Kap der Betrag von 930 erwähnt, was gleichzeitig die Ermessungsgrundlage ist. Pauschbetrag: 300, Kapitalertragssteuer (Zeile 49 KAP): 155, Solizuschlag (Zeile 50 KAP): 8, Kirchensteuer ((Zeile 51 KAP): 12Das trägst du wie vorgesehen in die Anlage KAP ein. Nun noch in die Zeilen 7-9 jeweils den richtigen Betrag unter Korrektur, also die 420 Euro (Spesen nicht vergessen), das war es schon. Die Zeilen 14 und 49ff bleiben unverändert. Über die Zeile 14a haben wir glaube ich noch nicht gesprochen. Dort gehören die freigestellten Erträge bei anderen NICHT erklärten Banken hin (wichtig, die in Anpruch genommenen, nicht die beauftragten). Dies ergibt in meinem konkreten Fall einen Ersatzbemessungsgrundlage von ~930Davon geht noch ein Sparer Pauschbetrag von 300 weg. Somit muss ich die verbleibenden 630 versteuern. Unterm Strich ergibt sich dadurch eine einbehaltene Steuer von ~175. Tatsächlich beträgt der reine Gewinn ~420, nach Berücksichtigung des Pauschbetrags verbleibt ein zu versteuernder Betrag von 120. Setze ich dafür die Kapitalertragssteuer inc. Soli und Kirchenst. an ergibt sich für mich ein Betrag von ~35. Somit habe ich 140 zuviel gezahlt. ... Nach meiner eigenen Berechnung ergibt sich wie oben schon dargestellt: Gewinn: 420; Pauschbetrag: 300, Kapitalertragssteuer: 30, Solizuschlag: 2, Kirchensteuer. 3 Imho alles richtig. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabora August 29, 2010 Prima Mich hat nur verwundert, dass in der Steuerbescheinigung der Bank in den Zeilen 7 -9 mehr oder weniger der gleiche Betrag stand. Zeile 8-9 war im unteren Cent Bereich geringfügig verschieden zu Zeile 7, gerundet ergab sich aber der selbe Betrag. Da sich das irgendwie nicht in das Elster Forumlar eintragen lies, hab ich nur die Zeilen 7 und 11 auf beiden Seiten und in die Zeile 14 ausgefüllt. Ansonsten gab es immer eine Fehlermeldung. Das Ausfüllen hat mal wieder Nerven gekostet, ich werde mich wohl nie mit dem Steuersystem und der SE anfreunden können Dazu dann noch die Zeilen 49 - 51 und einen kleinen Brief mit der entsprechenden Erklärung. Somit müsste dem Finanzamt alles klar sein. Habt ihr vielleicht noch eine Empfehlung für eine Alternative zum Elster Formular für nächstes Jahr? Als Laie in Steuersachen, finde ich es fast unmöglich allein auf eine vernünftige Lösung zu kommen. Vielen Dank für die Hilfe hier. Viele Grüße Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 29, 2010 Hallo Gabora, Mich hat nur verwundert, dass in der Steuerbescheinigung der Bank in den Zeilen 7 -9 mehr oder weniger der gleiche Betrag stand.Das ist zwar etwas ungewöhnlich, kann aber durchaus vorkommen, wenn es ausschließlich Veräußerungsgewinne aus Aktien gab, und keine weiteren Kapitaleinkünfte. Dann wird der Betrag aus Zeile 9 nur nach oben durchgereicht. Aufgrund der leichten Differenzen dürften es wohl doch noch andere minimale Erträge gegeben haben, ich tippe mal auf Zinsen. Da sich das irgendwie nicht in das Elster Forumlar eintragen lies, hab ich nur die Zeilen 7 und 11 auf beiden Seiten und in die Zeile 14 ausgefüllt.Ob Zeile 7 oder 7-9 dürfte hier zum selben Ergebnis führen, daher mit Begleitschreiben wohl OK. Die Steuern (Zeile 49ff) solltest du aber schon eintragen. Habt ihr vielleicht noch eine Empfehlung für eine Alternative zum Elster Formular für nächstes Jahr?Tut mir leid, ich benutze auch nur Elster, ist halt für jemanden, der auch die gedruckten Formulare ausgefüllen kann.Wenn man immer wieder ähnliche Vorgänge haben wird, lohnt sich vielleicht einmal ein Steuerberater; dann hat man eine (hoffentlich korrekte) Vorlage für die nächsten Jahre. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabora August 29, 2010 Zeile 49-51 habe ich natürlich ausgefüllt. Dann bin ich ja beruhigt, dass ich soweit alles richtig gemacht. Die Steuer ist elektronisch raus, die entsprechenden Dokumente soeben beim Finanzamt eingeschmissen. Schöner kann das WE kaum ausklingen. Viele Grüße Gabora Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag