anjamanja Juli 9, 2010 Hallo, habe ein Problem. Das Finanzamt verrechnet ein Verlustgeschäft nicht mit dem Einkommen (Steuerbarter ebenfalls irritiert über die Vielzahl der Finanzinnovationen): Verlustverkauf Dezember 2008: Barclays Protect JDX 07/13 BC1BBV4 steuerliche Behandlung laut Emissionsprospekt "Entsteht ein Veräußerungs- bzw. Rückzahlungsverlust, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in der Einkommenssteuererklärung als negative Einnahme aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitaleinkünften oder - falls solche nicht vorhanden sind - mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Wer kann mir helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juli 9, 2010 Verlustverkauf Dezember 2008: Barclays Protect JDX 07/13 BC1BBV4 steuerliche Behandlung laut Emissionsprospekt "Entsteht ein Veräußerungs- bzw. Rückzahlungsverlust, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in der Einkommenssteuererklärung als negative Einnahme aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitaleinkünften oder - falls solche nicht vorhanden sind - mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Eigentlich hättest du dieses Papier schon letztes Jahr in der Steuererklärung angeben müssen. Dann wäre ein Verlustvortrag bei dir festgestellt worden und das Papier wäre als Altverlust verrechenbar gewesen. Jetzt musst du halt den Verlustvortrag nachträglich feststellen lassen (wenn das überhaupt geht) - würde ich sagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
anjamanja Juli 9, 2010 Verlustverkauf Dezember 2008: Barclays Protect JDX 07/13 BC1BBV4 steuerliche Behandlung laut Emissionsprospekt "Entsteht ein Veräußerungs- bzw. Rückzahlungsverlust, kann dieser im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften in der Einkommenssteuererklärung als negative Einnahme aus Kapitalvermögen mit anderen positiven Kapitaleinkünften oder - falls solche nicht vorhanden sind - mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Eigentlich hättest du dieses Papier schon letztes Jahr in der Steuererklärung angeben müssen. Dann wäre ein Verlustvortrag bei dir festgestellt worden und das Papier wäre als Altverlust verrechenbar gewesen. Jetzt musst du halt den Verlustvortrag nachträglich feststellen lassen (wenn das überhaupt geht) - würde ich sagen. DANKE FÜR DEINE ANWORT Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Juli 9, 2010 Finanzinnovationen sind steuerlich schon lange ein "vermintes Gelände", siehe Stichworte wie Markt- oder Emissionsrendite, Nichtanwendungserlass usw. Bei deinem Fall handelt es sich doch wohl um ein Produkt ohne Emissionsrendite, daher müsste der Verlust als negativer Kapitalertrag nch der Marktrendite (nicht Altverlust aus privaten Veräußerungsgeschäften) abzugsfähig bzw. vor- oder rücktragsfähig sein. Was wendet das FA denn dagegen ein ? Ich vermute mal, es geht um einen höheren Betrag, wenn die da Einwände erheben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag