Sparbuechse Juli 9, 2010 Hallo, ich habe noch einen uralten Bausparvertrag bei Wüstenrot (Tarif T5), der stattliche 4,5% Zinsen abwirft. Dieser ist bereits seit einigen Jahren voll bespart und hat die entsprechende Bewertungszahl für die Zuteilung erreicht. Nun kam der Außendienstbetreuer der Wüstenrot auf die Idee, ich könnte den Vertrag erhöhen, um den guten Zins noch weiter auszunutzen. Die Abschlußgebühr, die für die Erhöhung anfällt, bekäme ich bei der Zuteilung zurück, weil ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte. Klingt für mich fast zu gut, um wahr zu sein - wenn ich die Abschlußgebühr zurückbekomme, verdient der Herr doch gar nichts daran? Fällt Euch ein Haken ein, auf den ich event. achten müßte? Kann die Bausparkasse event. meinen Vertrag von sich aus kündigen, wenn ich jetzt die Erhöhung mache? Sie haben nämlich schonmal versucht, mich zur Kündigung zu bekommen, weil der Zins ja unglaublich gut ist, aber ich bin nicht darauf eingegangen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 9, 2010 Klingt für mich fast zu gut, um wahr zu sein Sehe ich auch so. Hast du schon die Unterlagen, die du ausfüllen musst? Steht da irgendwas "komisches" drin? Dieser ist bereits seit einigen Jahren voll bespart Was heißt das? Ist die Bausparsumme erreicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gol43r Juli 9, 2010 Irgendwo ist da bestimmt ein Haken. Die Bausparkassen wollen ja weg von den hoch verzinsten Verträgen. Selbst BHW hat ja schon versucht die Verträge von sich aus zu kündigen. Als dann die Verbraucherzentralen Sturm liefen, wurde ja alles zurückgenommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juli 9, 2010 · bearbeitet Juli 9, 2010 von ImperatoM Mal ganz leicht gefragt: Wieso sollst Du die Bausparsumem erhöhen, wenn Du auch so noch weiter einzahlen kannst? Oder geht das nicht? . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Juli 9, 2010 Hallo, ich habe noch einen uralten Bausparvertrag bei Wüstenrot (Tarif T5), der stattliche 4,5% Zinsen abwirft. Dieser ist bereits seit einigen Jahren voll bespart und hat die entsprechende Bewertungszahl für die Zuteilung erreicht. Nun kam der Außendienstbetreuer der Wüstenrot auf die Idee, ich könnte den Vertrag erhöhen, um den guten Zins noch weiter auszunutzen. Die Abschlußgebühr, die für die Erhöhung anfällt, bekäme ich bei der Zuteilung zurück, weil ich das Darlehen nicht in Anspruch nehmen möchte. Klingt für mich fast zu gut, um wahr zu sein - wenn ich die Abschlußgebühr zurückbekomme, verdient der Herr doch gar nichts daran? Fällt Euch ein Haken ein, auf den ich event. achten müßte? Kann die Bausparkasse event. meinen Vertrag von sich aus kündigen, wenn ich jetzt die Erhöhung mache? Sie haben nämlich schonmal versucht, mich zur Kündigung zu bekommen, weil der Zins ja unglaublich gut ist, aber ich bin nicht darauf eingegangen... Wenn du den Vertrag als reine Geldanlage abgeschlossen hast, solltest du auf keinen Fall den Vertrag erhöhen. (siehe Link) Einfach weiter einzahlen . Bsp Wenn der nette Herr von Wüstenrot so nett ist, kann er dir ja für die Erhöhungssumme einen neuen Vertrag anbieten, zu den alten Bedingungen und ohne Abschlussgebühr. Nach Steuer- und Bausparrecht ist das das gleiche wie eine Erhöhung der Bausparsumme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juli 9, 2010 · bearbeitet Juli 9, 2010 von Sparbuechse Hast du schon die Unterlagen, die du ausfüllen musst? Steht da irgendwas "komisches" drin? Leider noch nicht - bis jetzt habe ich nur drei Angebote über verschiedene Bausparsummen. Dieser ist bereits seit einigen Jahren voll bespart Was heißt das? Ist die Bausparsumme erreicht? Genau - ich bin sogar schon 20% wg. der aufgelaufenen Zinsen drüber. Genau deshalb kann ich auch nicht mehr einzahlen. Mal ganz leicht gefragt: Wieso sollst Du die Bausparsumem erhöhen, wenn Du auch so noch weiter einzahlen kannst? Oder geht das nicht? . Genau das geht leider nicht mehr (siehe oben)... Wenn der nette Herr von Wüstenrot so nett ist, kann er dir ja für die Erhöhungssumme einen neuen Vertrag anbieten, zu den alten Bedingungen und ohne Abschlussgebühr. Nach Steuer- und Bausparrecht ist das das gleiche wie eine Erhöhung der Bausparsumme. Den Tarif gibts leider nicht mehr (schon eeewig). Ich sehe für mich spontan keine Nachteile nach dem von Dir zitierten Steuer- und Bausparrecht, oder was meinst Du konkret? Meine einzige Sorge war, daß die Bausparkasse den noch nicht zuteilungsreifen Vertrag (zu dem wird er ja nach der Erhöhung) von sich aus kündigen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Juli 9, 2010 Meine einzige Sorge war, daß die Bausparkasse den noch nicht zuteilungsreifen Vertrag (zu dem wird er ja nach der Erhöhung) von sich aus kündigen kann? Könnten sie den Vertrag nicht eigentlich auch jetzt schön kündigen? Hab mal gelesen, dass die Bausparkasse kündigen kann, sobald die Bausparsumme erreicht ist. Ansonsten sehe ich jetzt doch erstmal nichts negatives. Aber wie gesagt, erstmal Unterlagen abwarten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Juli 9, 2010 Das Guthaben ist dann aber zweckgebunden. Anders als bei Altveträgen, die bist 2008 abgeschlossen wurden. Erhöhung der Bausparsumme reicht nicht aus um die Zweckbindung zu vereiteln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Juli 9, 2010 Habe auch noch einen Altvertrag und mein Wuestenrot-Berater hat mir geraten, den Vertrag nicht zu aendern, da ansonsten neue Spielregeln gelten wuerden und die BSPK den Vertrag kuendigen koennte. Die versuchen mir das uebrigens schon seit Jahren schmackhaft zu machen, da gibts dann immer so tolle Angebote wie 5% Zinsen fuer 6 Monate, wenn man die Haelfte in Fonds anlegt, fuer die man 5% AA zahlen muss. Das Angebot ist natuerlich immer exklusiv und gilt nur begrenzte Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juli 9, 2010 Das Guthaben ist dann aber zweckgebunden. Anders als bei Altveträgen, die bist 2008 abgeschlossen wurden. Erhöhung der Bausparsumme reicht nicht aus um die Zweckbindung zu vereiteln. Äh - das hab ich jetzt nicht ganz kapiert. Der Vertrag ist von 1988 (!), käme ich dann auch in die Zweckbindung, wenn ich erhöhe? Das wäre blöd. Hab heute nochmal mit dem Außendienstler telefoniert und mir die Bedingungen schicken lassen... Mal schauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juli 19, 2010 Das Guthaben ist dann aber zweckgebunden. Anders als bei Altveträgen, die bist 2008 abgeschlossen wurden. Erhöhung der Bausparsumme reicht nicht aus um die Zweckbindung zu vereiteln. Äh - das hab ich jetzt nicht ganz kapiert. Der Vertrag ist von 1988 (!), käme ich dann auch in die Zweckbindung, wenn ich erhöhe? Das wäre blöd. Hab heute nochmal mit dem Außendienstler telefoniert und mir die Bedingungen schicken lassen... Mal schauen. So, die Bedingungen kamen an und ich hab sie mir am Wochenende genauer angeschaut. Dort hab ich zwar nichts Negatives zum Thema Kündigung gefunden, aber die Zweckbindung ist der Haupt-Negativpunkt, die mir der Außendienstler nicht gesagt hat: Nach Auskunft der Zentrale müßte ich ab Erhöhung 7 Jahre warten, um das Guthaben für etwas anderes als zum Bauen/Renovieren etc. zu nutzen. Ich muß mir jetzt noch genau überlegen, ob ich das mache... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag