Sunni Juli 8, 2010 Hallo, ich habe letzte Woche einen DWS TopRente Dynamik Vertrag über AVL abgeschlossen. Eckdaten dabei sind 1956 Einzahlung p .a. ( 12 x 163 ), das ergibt demnach a) die volle staatliche Zulage ( 154 ), sowie b) die maximale Steuerrückzahlung ( Einzahlung >= 2100 p. a. ). Frage: Wie sollte ich die Kickbacks der Ausgabeaufschläge und Abschlusskosten sowie die Steuerrückzahlungen anlegen? Im nächsten Jahr über die 2110 hinaus oder in einen ganz anderen Vertrag? Viele Grüße und vielen Dank, Sunni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Juli 8, 2010 Hallo, ich habe letzte Woche einen DWS TopRente Dynamik Vertrag über AVL abgeschlossen. Eckdaten dabei sind 1956 Einzahlung p .a. ( 12 x 163 ), das ergibt demnach a) die volle staatliche Zulage ( 154 ), sowie B) die maximale Steuerrückzahlung ( Einzahlung >= 2100 p. a. ). Frage: Wie sollte ich die Kickbacks der Ausgabeaufschläge und Abschlusskosten sowie die Steuerrückzahlungen anlegen? Im nächsten Jahr über die 2110 hinaus oder in einen ganz anderen Vertrag? Viele Grüße und vielen Dank, Sunni Mit was für einem Betrag rechnest Du denn? Berechne doch erstmal wie hoch Deine Steuererstattung sein würde. Soviel ich weiß ist diese Summe lediglich ein Sonderausgabenabzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sunni Juli 8, 2010 Hallo obx, ich gehe von einigen hundert Euro aus. Die beziehen sich lediglich auf die Rückzahlung für die Riesterrente. Die Frage lautet also, nächstes Jahr 2100 + Kickbacks / Steuer des Vorjahrens einzahlen oder lediglich 2100 und den Rest anderweitig verwenden? Ich frage nach weil die Kickbaks ja irgendwie im Depot "fehlen", es kommen also keine 2100 an. Ist das letztlich die Frage ob ich dem Riesterprodukt oder einer anderen Anlage mehr zutraue? Eine weitere Anlage ist eh geplant. Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx Juli 8, 2010 Meine persönliche Meinung bzgl. der Steuererstattung ist, diese auf einem Tagesgeldkonto anzusparen. Der Sonderausgabenabzug bzgl. Deiner Einzahlungen werden ja immer mit Deinem Guthaben/ Nachzahlung aus Deiner Steuer verrechnet. Mithin ist diese Zahl eine Variable, die immer vom Faktor Deines möglichen Steuerguthabens/ Steuernachzahlung abhängig ist. Eine Anlage mit festen Einzahlungen würd ich daher nicht von einer Variablen wie Deiner Steuergeschichte abhängig machen. Orientiere Dich, möchtest Du eine neue Anlage mit einer festen Einzahlungsgröße aufmachen, also vielleicht besser an Deinem Gehalt. Steuererstattungen o.ä., die nicht planbar und variabel sind, kannst Du ja dann immer als Einmalzahlungen verwenden. Also entweder als Einmalzahlung in einen Fonds, Festgeld, Tagesgeld oder sonst was. Über Jahre damit fest planen für eine Anlage aber besser nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sunni Juli 8, 2010 Genau, als Einmal-Betrag, so war das auch gedacht. Die Frage ist also Kickbacks und/oder Steuern mit in den Riestervertrag oder woanders rein. Speziell die Differenz, welche im Depot durch die Kickbacks entsteht, "fehlt" ja z.B. im Vergleich zu einem Vertrag mit Direktrabatt. Wie machen das Leute, die auch bei AVL etc. sind, denn hier? Oben drauf oder woanders rein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juli 9, 2010 Also ich lass es mit reinlaufen. Ob es jetzt Vor- oder Nachteile hat weiß ich so auf Anhieb nicht. Es gehört vom Gefühl her einfach in den Riestervertrag. Und mal ehrlich. Ein bisschen hin oder. Auf den "Kleinbetrag" kommt es auch nicht an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll August 11, 2010 Ich lege den Kickback-Betrag aufs Tagesgeldkonto - ist ja eh nicht so viel (bei mir waren es dieses Jahr 36,56 ). Die Steuererstattung wird mit anderen Mitteln aufgestockt und dann eine Einmalanlage getätigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag