Zum Inhalt springen
Fleisch

Kleinstunternehmertum

Empfohlene Beiträge

Fleisch

Hallo,

 

hatte die Tage mit einem Bekannten eine Diskussion über das Kleinstunternehmertum und die Auswirkungen von Kauf und Verkauf von Büroeinrichtung, bei dem wir uns nicht sicher waren. Er war der Überzeugung, dass man bei einem Kauf von Büroeinrichtung wie z.B. ein Bürostuhl oder ein Schreibtisch diesen im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfach als Ausgabe inkl. der Steuer auflistet und damit seinen Unternehmensgewinn drücken kann. Ein Kleinstunternehmer zahlt ja keine Steuern, daher bin ich mir nicht ganz sicher gewesen mit seiner Aussage. Des Weiteren aus Neugierde die Frage wie will man sowas bilanziell eigentlich trennen bei Kleinstunternehmen zwischen Unternehmensnutzung und privater Nutzung ? Die haben ja meistens keine extra Räume und vermieten ja auch nicht an sich selbst irgendwelche Räumlichkeiten etc. Bei der Abschreibung waren wir uns dann aber nach Afa wieder einig, wobei er hier den Sammelposten für GWG ansprach. Gilt die Regelung eigentlich auch für Kleinstunternehmer ? War alles ziemlich wage was er da von sich gab, wobei sein unternehmerischer Horizont eher ähm beschränkt ist ^_^

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ipl
· bearbeitet von ipl

Was ist denn ein Kleinstunternehmer?

 

Rechtlich kenne ich nur die Unterscheidung zwischen normalen Unternehmen und Kleinunternehmen.

 

Wenn du sagst, er zahlt keine Steuern (da wohl unter Freibetrag), dann kann er zwar seinen Gewinn durch Ausgaben drücken, aber die Steuern weiter reduzieren geht damit natürlich schlecht. Wenn er über dem Freibetrag ist und Einkommensteuer zahlen würde, dann kann er das natürlich machen (gewerbliche Nutzung der Gegenstände vorausgesetzt) und tatsächlich Einkommensteuer sparen. Umsatzsteuer bekommt man dagegen als Kleinunternehmer nicht zurückerstattet, da man ja auch keine erhebt/abführt, es wird also immer alles brutto angesetzt.

 

"Bilanziell" wird da gar nichts getrennt, dann man erstellt ja nur die EÜR und keine Bilanz. Ob man bestimmte Gegenstände abschreiben darf oder nicht, unterliegt den üblichen Regelungen des Finanzamts, wie z.B. den recht komplizierten Vorschriften, wann ein Auto privat ist, wann es zum Geschäft gehört, wo die Spielräume sind und welchen Teil man wie abschreiben darf. Meines Wissens hängt das aber nicht davon ab, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt oder nicht, das hat ja nur auf die Umsatzsteuer Einfluss.

 

Eventuell meinst du aber gar nicht die Kleinunternehmerregelung, sondern einfach, wie es bei Einzelunternehmen / Selbstständigen / Freiberuflern geregelt wird?

 

Ich bin selbst ein Freiberufler (da gibt es wieder kleinere Unterschiede zu "normalen" Gewerbetreibenden) in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Die Kleinunternehmerregelung nehme ich zwar nicht mehr in Anspruch, aber es war früher mal der Fall, deswegen weiß ich da noch einiges.

 

 

Edit: eine Aussage unmissverständlicher formuliert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver
· bearbeitet von John Silver

Hallo,

 

hatte die Tage mit einem Bekannten eine Diskussion über das Kleinstunternehmertum und die Auswirkungen von Kauf und Verkauf von Büroeinrichtung, bei dem wir uns nicht sicher waren. Er war der Überzeugung, dass man bei einem Kauf von Büroeinrichtung wie z.B. ein Bürostuhl oder ein Schreibtisch diesen im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfach als Ausgabe inkl. der Steuer auflistet und damit seinen Unternehmensgewinn drücken kann. Ein Kleinstunternehmer zahlt ja keine Steuern, daher bin ich mir nicht ganz sicher gewesen mit seiner Aussage. Des Weiteren aus Neugierde die Frage wie will man sowas bilanziell eigentlich trennen bei Kleinstunternehmen zwischen Unternehmensnutzung und privater Nutzung ? Die haben ja meistens keine extra Räume und vermieten ja auch nicht an sich selbst irgendwelche Räumlichkeiten etc. Bei der Abschreibung waren wir uns dann aber nach Afa wieder einig, wobei er hier den Sammelposten für GWG ansprach. Gilt die Regelung eigentlich auch für Kleinstunternehmer ? War alles ziemlich wage was er da von sich gab, wobei sein unternehmerischer Horizont eher ähm beschränkt ist ^_^

§ 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen

(1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen. 2Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.

...

(3) 1Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. 2Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). 3Die Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2), die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a) und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen. 4Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. 5Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

 

Normalerweise gibt man dem Finanzamt an, inwieweit man welches Wirtschaftsgut zu wieviel Prozent Privat nutzt. Dieser Wert liegt dann der Abschreibung zugrunde.

Kleinunternehmer zahlen durchaus Steuern, sie können nämlich keine Vorsteuer ziehen. Nebenbei sind auch diese Einkünfte grundsätzlich zu versteuern.

Du mußt sonst mit Deinen Fragen einwenig konkreter werden.

 

EDIT: in der Zwischenzeit hat Ipl (siehe oben) schon vieles Beantwortet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
· bearbeitet von berliner

hatte die Tage mit einem Bekannten eine Diskussion über das Kleinstunternehmertum...

 

Sowas gibt's nicht. Es gibt nur Kleinunternehmer (Umsatz < 17.500 Euro).

 

... und die Auswirkungen von Kauf und Verkauf von Büroeinrichtung, bei dem wir uns nicht sicher waren.

 

Wird ganz normal unter "Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter" gebucht. Den Abschreibungszeitraum entnimmt man hier und findet dort 13 Jahre. Hat der Stuhl weniger als 150 € gekostet (erst ab 1.1.2010, davor 60 €), geht er auch als geringwertiges Wirtschaftsgut durch und kann im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden.

 

Für die EÜR für Kleinunternehmer eignet sich Easy Cash & Tax.

 

Ein Kleinstunternehmer zahlt ja keine Steuern, daher bin ich mir nicht ganz sicher gewesen mit seiner Aussage.

 

Der zahlt sehr wohl Steuern und eine Gewerbeanmeldung ist auch nötig. Man deklariert das bei der Steuererklärung in Anlage G und muß außerdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Eine EÜR ist nicht Pflicht (formlose Gewinnermittlung reicht), macht sich aber gut. Nicht daß dein Freund meint, Kleinunternehmer würden unter dem Radar des Finanzamtes segeln.

 

Des Weiteren aus Neugierde die Frage wie will man sowas bilanziell eigentlich trennen bei Kleinstunternehmen zwischen Unternehmensnutzung und privater Nutzung ? Die haben ja meistens keine extra Räume und vermieten ja auch nicht an sich selbst irgendwelche Räumlichkeiten etc.

 

Ich weiß es nicht 100%ig, würde aber davon ausgehen, daß das wie bei den Werbungskosten bei Angestellten ist, d.h. Arbeitszimmer können nur bei 100%iger beruflicher Nutzung angesetzt werden, anderenfalls nicht. Die Rechtslage ist aber umstritten. Man kann versuchen, ob man mit den Ansetzen der anteiligen Kosten durchkommt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Fleisch

ist definitiv Kleinstunternehmertum. Umsatz und Gewinn unter Freibeträgen pro Jahr, da der noch ganz am Anfang ist. Keine Ahnung, ob er das weiter ausbauen will.

 

Aber wie will man denn z.B. einen Schreibtischstuhl und einen Schreibtisch um mal beim Beispiel zu bleiben dem Finanzamt die Verteilung klar machen ? Inbesondere bei Kleinstunternehmen ohen eigene Betriebsräume ? Mir würde da ja nur die 50 % / 50 % Regelung einfallen wie das bei PCs der Fall ist. Die Erfassung erfolgt dann über die EÜR, das ist klar, wobei hier ja dann die Abschreibungstabellen gelten. Ist alles ziemlich undurchsichtig und im Netz geistern nur halbwahre bis falsche Infos rum oder so allg. Blabla.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
berliner
· bearbeitet von berliner

ist definitiv Kleinstunternehmertum. Umsatz und Gewinn unter Freibeträgen pro Jahr, da der noch ganz am Anfang ist. Keine Ahnung, ob er das weiter ausbauen will.

 

Was ist denn das für ein ominöser Freibetrag? Das Existenzminimum? Macht er das im Nebenerwerb? Dann gibt es keinen Freibetrag, den er noch ausschöpfen könnte.

 

Aber wie will man denn z.B. einen Schreibtischstuhl und einen Schreibtisch um mal beim Beispiel zu bleiben dem Finanzamt die Verteilung klar machen ?

 

Muß man nicht. Anders als bei Werbungskosten von Angestellten gib man nur eine Anlage G und die EÜR ab und da tauchen keine Einzelpositionen auf. Es werden keine Belege eingereicht. Das Thema wird erst bei einer Betriebsprüfung spannend und da muß man dann eben die anteilige Nutzung plausibel machen können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ipl
ist definitiv Kleinstunternehmertum. Umsatz und Gewinn unter Freibeträgen pro Jahr, da der noch ganz am Anfang ist. Keine Ahnung, ob er das weiter ausbauen will.

Also wenn seine Gesamteinnahmen als Person sowieso definitiv unter dem Freibetrag liegen und er keine Einkommensteuer zahlt, dann würde ich persönlich meine Lebenszeit nicht damit verschwenden, die Möbel abzuschreiben, da 0 Effekt. Aber abgesehen davon, ist es egal, ob "Kleinstunternehmertum" oder nicht, die Vorschriften sind da genauso wie bei anderen Selbstständigen, die zu Hause arbeiten können, wie z.B. Übersetzern (und erstmal unabhängig vom Umsatz).

 

Aber wie will man denn z.B. einen Schreibtischstuhl und einen Schreibtisch um mal beim Beispiel zu bleiben dem Finanzamt die Verteilung klar machen ? Inbesondere bei Kleinstunternehmen ohen eigene Betriebsräume ? Mir würde da ja nur die 50 % / 50 % Regelung einfallen wie das bei PCs der Fall ist. Die Erfassung erfolgt dann über die EÜR, das ist klar, wobei hier ja dann die Abschreibungstabellen gelten. Ist alles ziemlich undurchsichtig und im Netz geistern nur halbwahre bis falsche Infos rum oder so allg. Blabla.

Auch die Regelung trifft nur in einigen Fällen zu - nicht dass es hier nicht als allgemeine Aussage stehen bleibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Orwell
· bearbeitet von Orwell

ist definitiv Kleinstunternehmertum. Umsatz und Gewinn unter Freibeträgen pro Jahr, da der noch ganz am Anfang ist. Keine Ahnung, ob er das weiter ausbauen will.

 

Aber wie will man denn z.B. einen Schreibtischstuhl und einen Schreibtisch um mal beim Beispiel zu bleiben dem Finanzamt die Verteilung klar machen ? Inbesondere bei Kleinstunternehmen ohen eigene Betriebsräume ? Mir würde da ja nur die 50 % / 50 % Regelung einfallen wie das bei PCs der Fall ist. Die Erfassung erfolgt dann über die EÜR, das ist klar, wobei hier ja dann die Abschreibungstabellen gelten. Ist alles ziemlich undurchsichtig und im Netz geistern nur halbwahre bis falsche Infos rum oder so allg. Blabla.

 

Arbeitsmittel wie PC, Bürostuhl und Schreibtisch lassen sich unabhängig davon, ob man ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, leichter von der Steuer absetzen. Da ist das Finanzamt nicht so streng.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...