otto03 Juli 14, 2014 kurze Frage zu Optionen: Der Preis für eine amerikanische Option ist i.d.R. höher als der für eine europäische Option. Ist das richtig oder falsch? Meiner Meinung nach ist der Preis für beide gleich. Vielen Dank im Voraus. http://www.investor-verlag.de/derivate/optionen-und-optionsscheine/ausueben-oder-nicht/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Borusse Juli 15, 2014 Kann mir jemand eine Seite empfehlen, wo mir (die wichtigsten) (kurz-)Nachrichten (Meldungen zu Dividendenerhöhungen /-kürzungen, ob Quartalszahlen enttäuscht/erfreut haben etc.) zu von mir ausgewählten Unternehmen zusammengestellt werden und die ich dort (bei Bedarf) abrufen kann? Ideal wäre i. V. m. einem App. Beste Grüße B Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juli 15, 2014 Kann mir jemand eine Seite empfehlen, wo mir (die wichtigsten) (kurz-)Nachrichten (Meldungen zu Dividendenerhöhungen /-kürzungen, ob Quartalszahlen enttäuscht/erfreut haben etc.) zu von mir ausgewählten Unternehmen zusammengestellt werden und die ich dort (bei Bedarf) abrufen kann? Ideal wäre i. V. m. einem App. Beste Grüße B http://www.finanznachrichten.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PassiveForProfiz Juli 22, 2014 · bearbeitet August 2, 2014 von PassiveForProfiz Kurze Frage zum Swap: Comstage schreibt zum Beispiel hier, dass UCITS-Richtlinien verbieten, den "unbesicherten" Teil des Swaps über 10% anzusetzen. Ich dachte immer, dass UCITS-Richtlinien verbieten, überhaupt über 10% durch Swaps zu verleihen. Was stimmt nun? Kann also zb ein anderer Anbieter 100% des NIV verleihen, sofern nicht über 10% ohne Sicherheiten verliehen werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chart Juli 22, 2014 · bearbeitet Juli 22, 2014 von chart Swaps werden doch nicht verliehen, Swaps sind Tauschgeschäfte. Oder vestehe ich etwas falsch? Bei Comstage steht auch nichts von verleihen. Max. 10% swap-Anteil darf unbesichert eins, Comstage sichert aber 100% ab, also vollständige Besicherung, bzw. Überbesicherung des swaps, 105%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 22, 2014 · bearbeitet Juli 22, 2014 von Sisyphos Man muß auch bei einem Swap-ETF zwischen dem Risiko des Swaps und dem Risiko der Wertpapierleihe unterscheiden. Auch bei einem Swap-ETF kann es ein Risiko aus Wertpapierleihe geben. Bei einem Swap-ETF nach UCITS-Regularien besitzt der Fonds ein Trägerportfolio, das bei Aktien-ETFs meist Aktien (aber eben andere als die des nachgebildeten Index) enthält. Diese Aktien kann die Fondsgesellschaft auch (gegen die Stellung von Sicherheiten) verleihen. Theoretisch ist es auch möglich, daß die Fondsgesellschaft alle Aktien des Trägerportfolios verleiht, es gibt anders als beim Swaps-Risiko hier keine gesetzliche Begrenzung. Man hat hier also ggf. das gleiche Wertpapierleihe-Risiko wie bei einem replizierenden Fonds. Das Risiko dabei ist in erster Linie, daß hier ein Assetklassen-Tausch stattfindet, d.h. daß Sachwerte wie Aktien durch Forderungen wie Anleihen ersetzt werden, da die gestellten Sicherheiten meist erstklassig geratete Anleihen sind. Im Falle einer fundamentalen Krise (Währungsreform, Staatspleite) hat man dann u.U. statt der eigentlich gewünschten Unternehmensbeteiligung nur "Toilettenpapier" mit Hoheitszeichen im Depot. ComStage, Lyxor und UBS betreiben Wertpapierleihe im Trägerportfolio von Swap-ETFs, db-x-trackers verzichtet bei Swap-ETFs derzeit darauf - aber nicht bei physisch replizierenden ETFs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PassiveForProfiz Juli 23, 2014 · bearbeitet Juli 23, 2014 von PassiveForProfiz Man muß auch bei einem Swap-ETF zwischen dem Risiko des Swaps und dem Risiko der Wertpapierleihe unterscheiden. Auch bei einem Swap-ETF kann es ein Risiko aus Wertpapierleihe geben. Bei einem Swap-ETF nach UCITS-Regularien besitzt der Fonds ein Trägerportfolio, das bei Aktien-ETFs meist Aktien (aber eben andere als die des nachgebildeten Index) enthält. Diese Aktien kann die Fondsgesellschaft auch (gegen die Stellung von Sicherheiten) verleihen. Theoretisch ist es auch möglich, daß die Fondsgesellschaft alle Aktien des Trägerportfolios verleiht, es gibt anders als beim Swaps-Risiko hier keine gesetzliche Begrenzung. Man hat hier also ggf. das gleiche Wertpapierleihe-Risiko wie bei einem replizierenden Fonds. Das Risiko dabei ist in erster Linie, daß hier ein Assetklassen-Tausch stattfindet, d.h. daß Sachwerte wie Aktien durch Forderungen wie Anleihen ersetzt werden, da die gestellten Sicherheiten meist erstklassig geratete Anleihen sind. Im Falle einer fundamentalen Krise (Währungsreform, Staatspleite) hat man dann u.U. statt der eigentlich gewünschten Unternehmensbeteiligung nur "Toilettenpapier" mit Hoheitszeichen im Depot. ComStage, Lyxor und UBS betreiben Wertpapierleihe im Trägerportfolio von Swap-ETFs, db-x-trackers verzichtet bei Swap-ETFs derzeit darauf - aber nicht bei physisch replizierenden ETFs. Tut mir leid, deine Antwort scheint für mich etwas kompliziert. Lassen wir mal die Wertpapierleihe bei Seite. Du sagst also, dass die Fondsgesellschaft bei einem Swap-ETF auch alle Aktien des Trägerportfolios verleihen kann? Auch wenn das im Tausch mit Sicherheiten wäre, würde ich mich da nicht nur unwohl fühlen, sondern man hätte auch noch den Nachteil des angesprochenen Asset-Klassen-Tauschs. Also nochmal die Nachfrage: Kann ein UCITS-ETF per Swap 100% des Trägerportfolios an eine Bank verleihen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lurchi Juli 24, 2014 kurze Frage zur ETF Besteuerung: -Wenn ich einen irischen ausschüttenden ETF habe, ist dieser doch steuereinfach, oder? Wird durch meinen Freistellungsauftrag nicht besteuert, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 24, 2014 Tut mir leid, deine Antwort scheint für mich etwas kompliziert. Lassen wir mal die Wertpapierleihe bei Seite. Du sagst also, dass die Fondsgesellschaft bei einem Swap-ETF auch alle Aktien des Trägerportfolios verleihen kann? Auch wenn das im Tausch mit Sicherheiten wäre, würde ich mich da nicht nur unwohl fühlen, sondern man hätte auch noch den Nachteil des angesprochenen Asset-Klassen-Tauschs. Also nochmal die Nachfrage: Kann ein UCITS-ETF per Swap 100% des Trägerportfolios an eine Bank verleihen? Ja, eine Fondsgesellschaft kann 100% des Wertpapierportfolio eines UCITS-Fonds an eine Bank verleihen. Man nennt das nur nicht Swap sondern eben Wertpapierleihe. Das gilt für jeden UCITS-Fonds also nicht nur für Swap-ETFs sondern genauso für physisch replizierende Fonds. Daneben gibt es bei Swap-ETFs eben zusätzlich noch den Swap. Wertpapierleihe ist eben ein Leihvorgang, d.h. man verleiht eine Sache und bekommt dafür Geld als "Leihgebühr". Ein Swap dagegen ist ein Tausch ggf. auch nur ein Tausch von Erträgen (wie beim Swap-ETF). Bei einem UCITS-Fonds bleibt das Trägerprotfolio im Eigentum und im Besitz der Fondgesellschaft und nur die Erträge des Trägerpoetfolios (Kurssteigerungen, Dividenden) werden gegen die Erträge des abzubildenden Index getauscht. Nun kann es sein, daß sich die Wertentwicklung von Trägerprotfolio und abzubildenden Index deutlich unterscheiden. Nehmen wir einmal an, das Trägerportfolio enthielte nur europäische Aktien (wie bei ComStage) und es handelt sich um einn ETF auf den japanischen Nikkei-Index sollte. Nun kann es passieren, daß sich der Nikkei-Index wesentlich besser entwickelt als die europäischen Aktien. Dadurch ergibt sich dann eine deutliche Differenz zwischen dem Wert des Trägerprotfolios und dem Wert des nachzubildenden Index. Diese Differenz ist bei UCITS-Fonds auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Überschreitet die Wertdifferenz diese Grenze, muß der Swap-Kontrahent - also die Bank - dem Fonds Geld zahlen oder europäische Aktien für das Trägerportfoilo liefern, um die Differenz auszugleichen oder wenigstens zu reduzieren. Hier gibt es also wirklich eine gesetzliche Begrenzung des Risikos auf 10% des Fondsvermögens. Um den Unterschied zwische Leihe (wie bei der Wertpapierleihe) und Tausch (Swap) noch einmal deutlich zu machen, ein anderes Beispiel. Angenommen, Du hast einen dieser moderenen Rasenmäher-Roboter. Dann kannst Du ihn z.B. an Deinen Nachbar A verleihen. Nachbar A zahlt Dir als Entgelt für die Leihe einen bestimmten Geldbetrag und verpflichtet sich, den Mähroboter zu einem fixen Rückgabetermin wieder zurückzugeben. Als Sicherheit gibt er Dir außerdem einen Schuldschein des reichen Nachbarn B in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mähroboters, d.h. es findet hier ein Asset-Klassentausch Sachwert Mähroboter gegen Anspruch/Schuldschein statt. Während der Leihe kann der Nachbar den Mähroboter beliebig nutzen, auch verkaufen und wieder zurückkaufen oder einfach nur seinen Rasen mähen. Wenn alles gut geht, bekommst Du zum Ende der Leihperiode den Mähroboter zurück und hast einen Vermögenszuwachs durch das Leihentgelt. Kann aber am Ende der Leihperiode Nachbar A z.B. wegen Verkauf des Mähroboters und Insolvenz nicht zurückgeben, hast Du das Recht,den Schuldschein des reichen Nachbars B einzulösen, bekommst dafür Geld und kannst Dir einen neuen Mähroboter kaufen. Im Endeffekt hast Du wieder einen Mähroboter und zusätzlich das schon vereinnahmte Leihentgelt - also abgesehen von etwas Arbeit und Laufereien nicht mehr oder weniger als bei normalem Ablauf. Pech hast Du allerdings , falls nicht nur Nachbar A sondern auch der früher reiche Nachbar B plötzlich in Insolvenz gerät. Dann stehst Du nur mit einem wertlosen Stück Papier in der Hand da - der Mähroboter ist futsch und Du hast immer noch schmutzige Fenster. Nehmen wir zur Erläuterung des Tausches (Swap) nun einmal an, der Nachbar besitze einen Fensterputzroboter. Bei einem Tausch nach UCITS-Regularien werden nur die Erträge der beiden Roboter getauscht. Der Mähroboter bleibt nicht nur in Deinem Eigentum sondern auch in Deinem Besitz, d.h. in Deinem Gartenhäusschen aber ihr vereinbart, daß der Rasen des Nachbarn gemäht wird und im Gegenzug dafür Deine Fenster geputzt werden, wobei der Fensterputzroboter ebenfalls im Besitz des Nachbarn bleibt. Geht der Nachbar nun in Insolvenz wird u.U. der Fensterputzroboter des Nachbarn gepfändet und der Nachbar kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Dann fällt zwar der Swap aus, aber Du hast nach wie vor Deinen Mähroboter und der einzige Schaden ist, daß Deine Fenster nicht geputzt wurden, während der Rasen des Nachbarn noch zuvor gemäht wurde. Du mußt nun also einen Fensterputzer beauftragen, wobei nach UCITs-Regularien dessen Rechnung nicht mehr als 10% des Wertes des Mähroboters betragen wird. Falls der Swap besichert wurde (wie es viele Fonds-gesellschaften bei Swap-ETFs tun; aber keine gesetzliche Vorschrift) hast Du zusätzlich noch von Nachbar A einen Schuldschein des reichen Nachbarn B bekommen und kannst den verwerten und davon den Fensterputzer bezahlen. Ist auch der vormals reiche Nachbar B pleite hast Du immer noch den Mähroboter aber eben schmutzige Fenster. Es ist schon etwas merkwürdig, daß Autoren in Zeitschriften und Büchern aber auch die Verbraucherzentralen immer wieder vor dem Swap-Risiko warnen aber das Risiko der Leihe so gänzlich vernachlässigen. Vermutlich hat das historische Gründe, da es früher durchaus üblich war, daß ein Swap-ETF keinen eigenen Wertpapierkorb hielt, sondern sein gesamtes Fondsvermögen in Form von Geld an eine Bank gab und einen Swap auf den Index abschloß (sogenante fully-funded swaps). Für das Fondsvermörgen stellte die Bank in der Regel Sicherheiten. Derartige Fonds findet man heute nur noch sehr vereinzelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juli 24, 2014 machen wir da mal zwei Fragen draus Wenn ich einen irischen ausschüttenden ETF habe, ist dieser doch steuereinfach, oder? nicht zwingend, kommt darauf an, ob ausschüttungsgleiche Erträge anfallen und diese mit der Ausschüttung verrechnet werden können. Erfahren tust Du dieses im Bundesanzeiger. Ich denke mal, das es um iShares geht. Sollten diese Erträge höher sein als die Ausschüttung, sind diese bei der Steuererklärung anzugeben. Das bedeutet dann steuerhässlich. Es gibt da so einen netten Thread mit dem Namen "Augen auf beim iShares Kauf". Da wird das ganze genau erklärt. Ich hoffe, das ich es richtig wiedergegeben habe. Wird durch meinen Freistellungsauftrag nicht besteuert, oder? Natürlich wird der FSA durch die Ausschüttung belastet. Sollte dieser ausgeschöpft sein, wird die Ausschüttung direkt versteuert 25% + Soli + ggf. Kirchensteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Juli 24, 2014 · bearbeitet Juli 24, 2014 von saibottina ... Top Beitrag! Sehr einprägsam! Didaktik-Daumen hoch Einziges Manko ist, dass ich ständig an meine dreckigen Fenster erinnert werde... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 24, 2014 ... Top Beitrag! Sehr einprägsam! Didaktik-Daumen hoch Einziges Manko ist, dass ich ständig an meine dreckigen Fenster erinnert werde... Ich habe ihn mal im ETF-Depot Einführungsfaden verlinkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lurchi Juli 25, 2014 @Sisyphos: Danke für die Ausführung, sehr hilfreich. Ich habe dazu aber nochmal eine Frage: Wenn ich zB einen SWAP ETF auf den MSCI World kaufe, dann orientiert sich der Wert des ETFs ja an dem Wert des iNAV. Wenn der ETF allerdings ganz andere Aktien hält und nur die Erträge tauscht, wieso entspricht dann der iNAV dem MSCI World Index? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PassiveForProfiz Juli 25, 2014 Ich muss dazu auch noch ganz kurz etwas sagen, da es bei mir gerade verzögert klick gemacht hat: Das heißt also, dass ich bei Swap-ETFs allenfalls nur die Jahresrendite in den Sand setze, und davon allenfalls 10%? D.h. maximal könnte bei einer Bruttorendite des ETF von 10% p.a. nur 1% ausfallen? Dann habe ich bisher das Swap-Risiko immer viel zu hoch geschätzt, ich habe immer nicht beachtet, dass das eigentliche Kapital ja bei der KAG bleibt. Richtig soweit? (Falls nicht, brauche ich keine lange Antwort, dann lese ichs einfach nochmal) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 25, 2014 @Sisyphos: Danke für die Ausführung, sehr hilfreich. Ich habe dazu aber nochmal eine Frage: Wenn ich zB einen SWAP ETF auf den MSCI World kaufe, dann orientiert sich der Wert des ETFs ja an dem Wert des iNAV. Wenn der ETF allerdings ganz andere Aktien hält und nur die Erträge tauscht, wieso entspricht dann der iNAV dem MSCI World Index? Genau für diesen Wertausgleich bzw. die Erhöhung des NAV sorgt der Swap-Kontrakt. Der Netto-Inventarwert des ETF umfaßt ja nicht nur den Wert der Aktien des Trägerportfolio des ETF sondern selbstverständlich auch den Wert des Swap-Kontrakts. Durch den Swap hat der Fonds schließlich einen Rechtsanspruch gegen die Bank (Swap-Kontrahent) auf Lieferung der Rendite des Index und das ist ein geldwerter Anspruch, der das Vermögen des Fonds und damit den Nettoinventarwert erhöht. In der Praxis wird im übrigen meist in regelmäßigen oder definierten Abständen der Swap ausgeglichen, also wieder auf Null zurückgestellt. Dann zahlt die Bank einen Wertausgleich an den Fonds, so daß die Wertdifferenz wieder bei Null steht. Natürlich kann das bei entsprechender Indexentwicklung auch in umgekehrter Richtung nötig sein. Das kann z:B. wöchentlich sein, spätestens aber dann, wenn die 10%-Schwelle überschritten wird. Die meisten Fonds setzen für den Wertausgleich eine deutlich niedrigere Schwelle an (typisch 3%-5%). Durch eine Geldzahlung an den Fonds kann dieser wiederum neue Aktien für das Trägerportfolio kaufen und damit dessen Wert erhöhen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 25, 2014 Ich muss dazu auch noch ganz kurz etwas sagen, da es bei mir gerade verzögert klick gemacht hat: Das heißt also, dass ich bei Swap-ETFs allenfalls nur die Jahresrendite in den Sand setze, und davon allenfalls 10%? D.h. maximal könnte bei einer Bruttorendite des ETF von 10% p.a. nur 1% ausfallen? Dann habe ich bisher das Swap-Risiko immer viel zu hoch geschätzt, ich habe immer nicht beachtet, dass das eigentliche Kapital ja bei der KAG bleibt. Richtig soweit? (Falls nicht, brauche ich keine lange Antwort, dann lese ichs einfach nochmal) Nein! Das Swap-Risiko liegt schon bei 10% des Fondsvermögens. Beispiel: Der nachzubildende Index bleibt konstant, aber die Aktien des Trägerportfolios des ETFerleiden einen starken Wertverlust. Dann müßte der Swap-Kontrahent diesen Wertverlust ausgleichen, während die Jahresrendite aufgrund des konstanten Index 0% ist. Falls dann der Swap-Kontrahent aufgrund von Insolvenz ausfällt, kann der ETF schon einen Wertverlust von 10% erleiden, denn er bleibt ohne Wertdifferenzausgleich aufgrund des Swaps auf seinem eigenen wertgeminderten Trägerportfolio sitzen. Da hätte ich in meinem Rasenmäherbeispiel wohl noch eine Preisänderung des Mähroboters mit berücksichtigen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PassiveForProfiz Juli 25, 2014 Ich muss dazu auch noch ganz kurz etwas sagen, da es bei mir gerade verzögert klick gemacht hat: Das heißt also, dass ich bei Swap-ETFs allenfalls nur die Jahresrendite in den Sand setze, und davon allenfalls 10%? D.h. maximal könnte bei einer Bruttorendite des ETF von 10% p.a. nur 1% ausfallen? Dann habe ich bisher das Swap-Risiko immer viel zu hoch geschätzt, ich habe immer nicht beachtet, dass das eigentliche Kapital ja bei der KAG bleibt. Richtig soweit? (Falls nicht, brauche ich keine lange Antwort, dann lese ichs einfach nochmal) Nein! Das Swap-Risiko liegt schon bei 10% des Fondsvermögens. Beispiel: Der nachzubildende Index bleibt konstant, aber die Aktien des Trägerportfolios des ETFerleiden einen starken Wertverlust. Dann müßte der Swap-Kontrahent diesen Wertverlust ausgleichen, während die Jahresrendite aufgrund des konstanten Index 0% ist. Falls dann der Swap-Kontrahent aufgrund von Insolvenz ausfällt, kann der ETF schon einen Wertverlust von 10% erleiden, denn er bleibt ohne Wertdifferenzausgleich aufgrund des Swaps auf seinem eigenen wertgeminderten Trägerportfolio sitzen. Da hätte ich in meinem Rasenmäherbeispiel wohl noch eine Preisänderung des Mähroboters mit berücksichtigen müssen. Ah macht Sinn, danke schonmal, dass du die Unwissenden erhellst. Ich paraphrasiere das ein letztes Mal, hoffe jetzt ist es richtig: Bei einem Swap kauft die KAG irgendwelche Aktien, die mit dem Index meist nichts zu tun haben. Warum sie das tut weiß ich nicht, vielleicht weil sie eine Outperfomance erhofft? Wie auch immer, dieses Trägerportfolio entspricht nicht den Indexunternehmen. Falls sich das Trägerportfolio nun schlechter entwickelt, muss trotzdem die Bank für die Differenz aufkommen, denn vertraglich ist ja ein Tausch der Erträge ausgemacht, das heißt die Bank muss sich mit der schlechten Performance begnügen und an die KAG die Indexperformance zahlen. Einziger Haken: Wenn die Bank Pleite macht, kann es logischerweise dazu kommen, dass diese Bank die Differenz der zwei Performances nicht mehr zahlen kann. Falls sich jetzt das Trägerportfolio der KAG im Wert auch noch gemindert hat, wie in deinem Beispiel, sitzt der Investor auf Aktien, die er eigentlich nicht haben will und die im Wert etwas gefallen sind. Der Wert kann jedoch maximal um 10% fallen, da maximal 10% unbesichert verliehen werden dürfen, richtig? Falls die Besicherungen nun jedoch auch Pleite gehen, können auch mehr als die 10% weg sein, je nachdem, wie weit das KAG-Trägerportfolio eben sinkt. Alles richtig verstanden? Ich glaube nicht, auch wenn ich mich bemühe :(Falls du keine Lust mehr hast sag bescheid, dann versuche ich das irgendwo anders herauszubekommen. Danke soweit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lurchi Juli 25, 2014 @PassiveForPofiz: Ich hab das jetzt genau so verstanden Hoffe, das Sisyphos noch kurz sein ok gibt,,, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Juli 25, 2014 Es kommt einer Erklärung der des Swap-Risikos zumindest schon einmal nahe. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob Du es nur etwas mißverständlich formuliert hast oder, ob tatsächlich noch ein Mißverständnis vorliegt. Daher etwas ausführlicher - für eine kurze Antwort habe ich leider keine Zeit. Bei einem Swap kauft die KAG irgendwelche Aktien, die mit dem Index meist nichts zu tun haben. (...) Wie auch immer, dieses Trägerportfolio entspricht nicht den Indexunternehmen. Falls sich das Trägerportfolio nun schlechter entwickelt, muss trotzdem die Bank für die Differenz aufkommen, denn vertraglich ist ja ein Tausch der Erträge ausgemacht, das heißt die Bank muss sich mit der schlechten Performance begnügen und an die KAG die Indexperformance zahlen. Soweit korrekt. Es kommt auf die Wertdifferenz zwischen dem Wert des Trägerportfolios und dem Index an. dabei ist es gleichgültig ob sich nun der Index besonders gut entwickelt oder das Trägerportfolio schlecht, immer entsteht eine Wertdifferenz, die die Bank (oder auch die KAG) aufgrund des Swap-Vertrags ausgleichen muß. Die KAG hat dazu einen Rechtsanspruch gegen die Bank und nach UCITS-Regularien braucht dieser Rechtanspruch nicht besichert zu sein, ist aber auf 10% des Fondsvermögens beschränkt. Überschreitet die Wertdifferenz diese Schranke müssen Ausgleichszahlungen der Bank erfolgen, um die Wertdifferenz mindestens unter die Schwelle zu drücken. Einziger Haken: Wenn die Bank Pleite macht, kann es logischerweise dazu kommen, dass diese Bank die Differenz der zwei Performances nicht mehr zahlen kann. Falls sich jetzt das Trägerportfolio der KAG im Wert auch noch gemindert hat, wie in deinem Beispiel, sitzt der Investor auf Aktien, die er eigentlich nicht haben will und die im Wert etwas gefallen sind. Richtig! Genau dann hat im worst case die KAG einen unbesicherten Rechtsanspruch gegen die Bank und muß versuchen, sich aus der Insolvenzmasse wenigstens teilweise zu bedienen. Im ungünstigsten Fall steht sie aber nur mit einem wertlosen Stück Papier in der Hand da. Das betrifft aber eben nur 10% des Fondsvermögens. Soweit die Theorie. In der Praxis würde ich auf die 10% nicht wetten wollen. Die UCITS-Regularien fordern, daß die Bank bei Überschreiten der Schwelle unverzüglich einen Wertausgleich (bzw. ein Drücken unter die Schranke) vornimmt. Unverzüglich dürfte hier taggleich bedeuten. Wenn aber wirklich ein Swap-Kontrahent, und dabei handelt es sich meist um große Banken, in Insolvenz geht, dürfte es auch an den Börsen rund gehen. Änderungen der Aktienkurse von etlichen Prozent dürften da auch an einem Tag passieren. Im Endeffekt kann der Verlust also auch etwas höher als nur 10% sein. Das konnte man 2008 gut beobachten. Der Wert kann jedoch maximal um 10% fallen, da maximal 10% unbesichert verliehen werden dürfen, richtig? Falls die Besicherungen nun jedoch auch Pleite gehen, können auch mehr als die 10% weg sein, je nachdem, wie weit das KAG-Trägerportfolio eben sinkt. Alles richtig verstanden? Hier wird es jetzt mißverständlich. Bei einem Swap wird nichts verliehen - man muß wirklich gedanklich genau zwischen Swap und Wertpapierleihe unterscheiden . Das hatte ich versucht, mit meinem Rasenmäherbeispiel zu erläutern. Es geht einfach nur um die Wertdifferenz zwischen Index und Trägerportfolio und den Rechtsanspruch gegen die Bank auf Ausgleich dieser Wertdifferenz.. Diese muß auch nicht besichert werden. Im Falle eines Ausfalls der Bank, kann die KAG versuchen, einen neuen Swap-Kontrahenten zu finden oder aber sie verwertet das Trägerportfolio und zahlt die Anleger aus. Um dieses Risiko weiter zu verringern, nutzen die meisten die 10%-Schwelle nicht voll aus, sondern führen eine Wertausgleich bereits bei einer deutlich niedrigeren Schwelle durch. Viele KAGs lassen die Bank den Swap zusätzlich besichern, manche sogar übersichern, so daß im Falle eines Ausfalls der Bank statt des geldwerten Rechtsanspruchs an die Bank, der durch die Insolvenz zumindest einen Teil seines Wertes verliert, dann die Sicherheiten verwertet werden können. Das ist übrigens kein rein theoretisches Szenario. Lehman Brothers war 2008 auch Swap-Kontrahent für ETFs, wobei die Swaps besichert waren. Als Lehman im Herbst 2008 in Insolvenz ging, fielen die Swaps aus. Damals haben die KAGs die Sicherheiten verwertet, so daß den Anlegern der ETFs kein Schaden entstand. Aber wie schon ausgeführt, die Besicherung des Swaps ist keine UCITS-Forderungen sondern eine freiwillige Leistung von Bank und KAG. Noch kurz zur Wertpapierleihe: nach UCITS-Regularien darf ein Fonds normalerweise keine Assets ohne Besicherung verleihen. Die Wertpapierleihe ist also immer besichert, dafür gibt es aber keinerlei gesetzliche Grenze wie viel Prozent des Fondsvermögens verliehen werden dürfen. Wenn man also die Risiken von Wertpapierleihe und einem (freiwillig) besicherten Swap vergleicht, dann findet jedenfalls bei Aktienfonds ein Assetklassen-Tausch statt, der beim Swap auf 10% des Fondsvermögens begrenzt ist, bei der Wertpapierleihe aber nicht, sondern dort das gesamte Trägerportfolio betreffen kann. Fazit: Bevor man in einen ETF investiert sollte man sich genau sein Konstruktionsprinzip ansehen und sowohl zur Beurteilung des Risikos als auch im Hinblick auf die steuerlichen Implikationen einen Blick ins Trägerportfolio werfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juli 26, 2014 Bei einem Swap kauft die KAG irgendwelche Aktien, die mit dem Index meist nichts zu tun haben. (...) Soweit korrekt. Wirklich? Die KAG kann doch auch Anleihen als Trägerportfolio einsetzen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 26, 2014 Der Wert kann jedoch maximal um 10% fallen, da maximal 10% unbesichert verliehen werden dürfen da das Swap Risiko maximal 10 % des Fondsvermögens betragen darf, richtig? Falls die Besicherungen nun jedoch auch Pleite gehen, können auch mehr als die 10% weg sein, je nachdem, wie weit das KAG-Trägerportfolio eben sinkt. Alles richtig verstanden? Ich glaube nicht, auch wenn ich mich bemühe :(Falls du keine Lust mehr hast sag bescheid, dann versuche ich das irgendwo anders herauszubekommen. Danke soweit. Sollte der Fall eintreten, dass der Swap Partner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann hast Du in der Übergangszeit tatsächlich das Risiko des eigentlichen Trägerportfolios und nicht das von dem Index, den Du eigentlich kaufen wolltest. Das kann vorteilhaft für Dich sein oder auch nachteilig. Über die Dauer einer solchen Übergangszeit und damit auch das Risiko kann man nur spekulieren. Es könnte etwa ein neuer Swap Partner gefunden werden oder das Fondsvermögen wird aufgelöst oder eine andere Investmentgesellschaft übernimmt das ganze. Je nach Lösung des Problems sind es möglicherweise wenige Tage oder auch mehrere Wochen. Solange der Fonds nicht geschlossen wird, kannst Du Deine Anteile jederzeit zum jeweils aktuellen Wert zurückgeben. Am wahrscheinlichsten dürfte es sein, dass das Investmentgeschäft einer Bank in Schieflage komplett von einer anderen Investmentgesellschaft übernommen wird, bevor die Swaps platzen. Dann kann man nämlich vermutlich noch am meisten Geld damit machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PassiveForProfiz Juli 26, 2014 @Sisyphos Das mit dem Verleihen hatte ich immer noch irgendwie im Hinterkopf, ich habe das schlecht formuliert. Natürlich verleiht die KAG beim Swap den eigenen Ertrag nicht, sondern tauscht ihn. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rebe Juli 27, 2014 Mal folgende Frage: Welches Porgramm kann ich verwenden welches auch seriös funktioniert ? plus500 hab ich gelesen ist z.B. sehr unseriös und geht Richtung Betrug. Gerne auch mit Demo-Konto. Gibt es da irgendwelche Empfehlungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej Juli 27, 2014 Mal folgende Frage: Welches Porgramm kann ich verwenden welches auch seriös funktioniert ? plus500 hab ich gelesen ist z.B. sehr unseriös und geht Richtung Betrug. Programm wofür? Worum geht es genau? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag