Suppenman 13. Januar · bearbeitet 13. Januar von Suppenman Hallo zusammen, wenn jemand Gewinne mit Aktien macht wird Kapitalertragssteuer fällig. Bsp. Jemand kauft in 2024 Aktien von Firma B und macht nach Verkauf Gewinne über seinen Freistellungauftrag hinaus. z.B. 1500 Euro. Von den 500 Euro müssen dann Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Jetzt verkauft Person B seine Aktien der Firma A mit einem Verlust von 1500 Euro. Frage: Erhält die Person dann die gezahlte Kapitalertragssteuer auf die 500 Euro zurück? Danke für Eure Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 13. Januar Du kannst innerhalb eines Steuerjahres Aktiengewinne mit Aktienverlusten verrechnen, ja. Im Idealfall fallen diese beim gleichen Broker an, sonst wird's unübersichtlich, weil du dir rechtzeitig eine Verlustbescheinigung besorgen musst. Verluste der Vorjahre werden über den Steuertopf Aktien für die spätere Verrechnung forstgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 13. Januar · bearbeitet 13. Januar von stagflation vor 8 Minuten von Cai Shen: Verluste der Vorjahre werden über den Steuertopf Aktien für die spätere Verrechnung fortgeschrieben. Andersherum geht es nicht: Verluste aus Aktienverkäufen in 2025 können nicht mit Gewinnen aus Aktienverkäufen in 2024 verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr ist ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Suppenman 13. Januar Okay, Danke. Also wenn jemand im Jahr 2025 zuerst Gewinne mit Aktien macht und dann im selben Jahr Verluste mit Aktien, können die Gewinne dann mit den Verlusten verrechnet werden? Ist das so richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 13. Januar vor 17 Minuten von Suppenman: Ist das so richtig? Ja, alles beim gleichen (deutschen) Broker würde sogar automatisch verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Suppenman 13. Januar · bearbeitet 13. Januar von Suppenman Ok, danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
medibassa 3. Februar Hallo, starte gerade mit ETF. Habe bei Traders place in UIE-MSCI W.ETF ADLA / IE00BD4TXV59 investiert, möchte aber jetzt einen Fonds einer anderen Gesellschaft investieren und deswegen den Erstgenannten wieder verkaufen. Ich habe am 20.01.25 20 Stück für 665,25 € gekauft. Wenn ich jetzt verkaufen will, werden mir die 20 Stück zum Berechnungskurs vom 02.01.2024 zu in Summe 512 € veräussert. (Habe den Order noch nicht getätigt). Wer kann mich hier aufklären? Warum zum Kurs von 02.01.24? Vielen Dank schonmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 3. Februar · bearbeitet 3. Februar von stagflation Ich kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Welchen Börsenplatz hast Du gewählt? Probiere mal XETRA. Ist Dir bekannt, dass außerhalb der Börsenöffnungszeiten (9:15 Uhr - bis 17:15 Uhr) die Preise etwas schlechter werden können? Allerdings nicht so krass, wie von Dir beschrieben. Gib eine Limit-Verkaufsorder mit Limit 33,30 € auf. Dann solltest Du mindestens 666,00 € bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoterZoro 9. Februar Nachdem ich mit meinen russischen Aktien Schiffbruch erlitten habe, frage ich mich, ob es auch ein Problem mit amerikanischen Aktien geben könnte... Ich habe mich gefragt, was eigentlich im zweiten Weltkrieg mit zB ColgatePalmolive Aktien passiert wäre, die ein Deutscher gehalten hatte. ChatGPT hat mich hierauf gebracht: https://de.wikipedia.org/wiki/Trading_with_the_Enemy_Act und meint Vermögen sei "eingefroren" und "beschlagnahmt" worden. Hatten deutsche Staatsbürger die zB 1915 amerikanische Aktien gekauft hatten, 1945 alles Vermögen in USA verloren? Oder wurden die Aktien wieder "aufgetaut"? Ich nehme an, Dividenden wurden von '39 bis '45 auch nicht an Deutsche gezahlt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 9. Februar vor 2 Stunden von RoterZoro: Hatten deutsche Staatsbürger die zB 1915 amerikanische Aktien gekauft hatten, 1945 alles Vermögen in USA verloren? Oder wurden die Aktien wieder "aufgetaut"? Schätze, das wäre schon während des ersten Weltkriegs problematisch geworden ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 9. Februar vor 3 Stunden von RoterZoro: Nachdem ich mit meinen russischen Aktien Schiffbruch erlitten habe, frage ich mich, ob es auch ein Problem mit amerikanischen Aktien geben könnte... Ich habe mich gefragt, was eigentlich im zweiten Weltkrieg mit zB ColgatePalmolive Aktien passiert wäre, die ein Deutscher gehalten hatte. ChatGPT hat mich hierauf gebracht: https://de.wikipedia.org/wiki/Trading_with_the_Enemy_Act und meint Vermögen sei "eingefroren" und "beschlagnahmt" worden. Hatten deutsche Staatsbürger die zB 1915 amerikanische Aktien gekauft hatten, 1945 alles Vermögen in USA verloren? Oder wurden die Aktien wieder "aufgetaut"? Ich nehme an, Dividenden wurden von '39 bis '45 auch nicht an Deutsche gezahlt? Während des 1. WK gab es in Deutschland gesetzliche Vorschriften zur Zwangsabgabe ausländischer Aktien, die für Aktien bestimmter Länder auch umgesetzt wurden. Später gab es Devisenbesitzverbote u.ä., so dass ich mir kaum vorstellen kann, wie es möglich gewesen sein soll, als deutscher Staatsbürger durchgängig ab 1915 US-Aktien gehalten zu haben (außer evtl. über geheime Auslandsdepots etwa in der Schweiz). Solche Vorstellungen bestehen nur in der Gedankenwelt von in diesem Forum leider oft empfohlenen Influencern wie Herrn K. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stefan78 11. Februar Am 9.2.2025 um 19:56 von RoterZoro: Nachdem ich mit meinen russischen Aktien Schiffbruch erlitten habe, frage ich mich, ob es auch ein Problem mit amerikanischen Aktien geben könnte... Ich habe mich gefragt, was eigentlich im zweiten Weltkrieg mit zB ColgatePalmolive Aktien passiert wäre, die ein Deutscher gehalten hatte. ChatGPT hat mich hierauf gebracht: https://de.wikipedia.org/wiki/Trading_with_the_Enemy_Act und meint Vermögen sei "eingefroren" und "beschlagnahmt" worden. Hatten deutsche Staatsbürger die zB 1915 amerikanische Aktien gekauft hatten, 1945 alles Vermögen in USA verloren? Oder wurden die Aktien wieder "aufgetaut"? Ich nehme an, Dividenden wurden von '39 bis '45 auch nicht an Deutsche gezahlt? Von 1. Weltkrieg weiß ich aus meiner Familie, dass das Feindvermögen in den USA eingefroren wurde, nach 1918 aber wieder freigegeben wurde. Mein Großvater meinte, dass dann wieder Geschenke unter dem Weihnachtsbaum lagen :-) Ob Dividenden nachgezahlt wurden und das genaue Prozedere kenne ich aber auch nicht, hoffe aber, dass es Russland genauso handhabt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 13. Februar · bearbeitet 13. Februar von hattifnatt Ein neuer, sehr interessanter Post von Klement on Investing dazu, wie Indexing die Large- und Megacaps begünstigt: https://klementoninvesting.substack.com/p/index-funds-and-the-rise-of-mega Zitat To assess the quantitative impact of index tracking, Bahmaram calculated a portfolio of the 33% stocks with the highest index inclusion (IXI) and compared it to the 33% stocks with the lowest IXI. Over the 20-year sample period, high-IXI stocks outperformed low-IXI stocks by 325%! Adjusted for differences in stock characteristics like size, valuation, momentum, etc. the outperformance of the high-IXI portfolio is still some 4% per year on average. Hier ein früherer Artikel über ein anderes Paper zu dem Thema: https://klementoninvesting.substack.com/p/the-butterfly-effect-index-funds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Notker 16. Februar Hallo zusammen, können eigentlich alle Verluste mit Gewinnen verrechnet werden? Oder nur Aktienverluste mit Aktiengewinnen. ETF Verluste mit ETF gewinnen. Optionsschein Verluste mit Optionsschein gewinnen. Vielen Dank für Eure Meinungen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 16. Februar vor 30 Minuten von Notker: Vielen Dank für Eure Meinungen! Meinungen sind da wenig hilfreich. Google mal nach „Verrechnungstöpfe“ achte aber darauf, dass die Ergebnisse aktuell sind. Bei den Optionsscheinen hat sich, soweit ich mich erinnere, was geändert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 16. Februar vor einer Stunde von Notker: Hallo zusammen, können eigentlich alle Verluste mit Gewinnen verrechnet werden? ✅Oder nur Aktienverluste mit Aktiengewinnen. ⛔ETF Verluste mit ETF gewinnen. ⛔Optionsschein Verluste mit Optionsschein gewinnen. Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen, Aktiengewinne dürfen mit "sonstigen Verlusten" (Anleihen, Fonds, Stückzinsen etc.) verrechnet werden. ETF sind mit allen "sonstigen" Kapitalerträgen (Keine Aktien oder Termingeschäfte) verrechenbar. Optionsscheine (börsengehandelte Zertifikate mit ISIN) sind "sonstige" und keine Termingeschäfte, Optionen schon - hier ändert sich jedoch gerade dank Grundsatzurteil die Gesetzeslage und niemand weiß bisher um die genaue Auslegung der Finanzverwaltung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 16. Februar vor 2 Minuten von Cai Shen: Optionen schon - hier ändert sich jedoch gerade die dank Grundsatzurteil die Gesetzeslage und niemand weiß bisher die genaue Auslegung. Welches Grundsatzurteil hat es denn zu Optionen gegeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 16. Februar vor 4 Minuten von Cai Shen: Optionsscheine (börsengehandelte Zertifikate mit ISIN) sind "sonstige" und keine Termingeschäfte, ja, sorry, die werfe ich steuerlich immer in den gleichen Topf, was falsch ist, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen 16. Februar Chirlu, du kleiner Wortklauber. Dann hat der Gesetzgeber eben vor dem "Grundsatz"- Urteil gemerkt, dass er damit nicht durchkommt, hier stehen soweit die wichtigsten Infos: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 16. Februar Ah, das war gemeint. Ich dachte, es hätte wirklich noch irgendein Urteil zu Optionen gegeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dekatron 28. Februar Hallo zusammen, eine rein grundsätzliche steuerliche Frage. Angenommen ich erhalte eine Jahressteuerbescheinigung für 2024 mit 10 000 Euro an Verlusten. Kann ich diese dann nur gegen 2024 verrechenn oder auch gegen Käufe & Verkäufe aus 2025? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Februar · bearbeitet 28. Februar von chirlu vor 6 Minuten von Dekatron: Angenommen ich erhalte eine Jahressteuerbescheinigung für 2024 mit 10 000 Euro an Verlusten. Du meinst eine Verlustbescheinigung? Wenn ja, schließt sich gleich die Frage an: Warum hast du die denn beantragt? vor 6 Minuten von Dekatron: Kann ich diese dann nur gegen 2024 verrechenn oder auch gegen Käufe & Verkäufe aus 2025? Du musst sie mit der Steuererklärung für 2024 einreichen, aber der Verlust kann unbeschränkt vorgetragen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dekatron 28. Februar vor 33 Minuten von chirlu: Du meinst eine Verlustbescheinigung? Wenn ja, schließt sich gleich die Frage an: Warum hast du die denn beantragt? Du musst sie mit der Steuererklärung für 2024 einreichen, aber der Verlust kann unbeschränkt vorgetragen werden. Danke für die Rückmeldung. Leider sehr unglücklich gelaufen. Ich hatte die Verlustbescheinigung beantragt, weil Onvista mein Konto gekündigt hatte und ich nicht wusste, ob der Verlusttopf übertragbar ist. Primär um etwas schwarz auf weiß zu haben. Erst später habe ich verstanden, dass der Verlusttopf auch übertragen wird, wenn man einen Depotübertrag macht. Meine Aktienpositionen waren dann durch den Depotübertrag an die Comdirect etwas über 2 Monate nicht mehr zugänglich (Die Frist wurde maßlos überzogen), wodurch ich keine Geschäfte mehr tätigen konnte, um meine Verluste für 2024 zu netten. Das war nämlich mein ursprünglicher Plan. Und jetzt frage ich mich, ob ich da überhaupt noch etwas retten kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 28. Februar · bearbeitet 28. Februar von stagflation Wie @chirlu bereits schrieb: Du musst die Verlustbescheinigung zusammen mit Deiner Einkommensteuererklärung 2024 einreichen. Dann kannst Du Steuerbescheinigungen von 2024, 2025, 2026 (oder noch später), auf denen ein Gewinn ausgewiesen wird, für den Abgeltungsteuer abgeführt wurde, zusammen mit der Einkommensteuererklärung von 2024, 2025, 2026 einreichen und um Verrechnung mit den Verlusten von 2024 bitten. Dann bekommst Du Abgeltungsteuer zurück. Es ist also nichts verloren. Es ist nur etwas umständlicher, weil Du übers Finanzamt gehen musst und Gewinne und Verluste nicht direkt bei Deinem Broker verrechnet werden. Bitte denke daran, dass es unterschiedliche Verlusttöpfe gibt und Gewinne/Verluste nur innerhalb des gleichen Verlusttopfs verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Februar Du musst auch aufpassen, dass du weiterhin deinen Sparerpauschbetrag ausnutzt. Grundsätzlich werden die Verluste nämlich vorrangig verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag