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Gerald1502

Die richtige Höhe der BU Rente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Bei vielen Versicherern braucht man einen Gehaltsnachweis, wenn man mehr als die 1000€ BU Rente absichern möchte. Also ist es schwer am Anfang eine BU Rente von 1500€ - 2000€ abzuschließen. Wie Du aber schon sagst, ist eine Leistungsdynamik wichtig.

 

Vor allem ist sie dnan wichtig, wenn die Auszahlsumme niedrig ist. Wenn man an eine höhere Summe kommen kann, würde ich mich aber sogar gegen eine Leistungsdynamik aussprechen und lieber eine höhere Summe nehmen, von der man dann einen Teil selbst (sicher) anlegt. So kann man sich seine eigene Leistungsdynamik basteln und hat einne besseren Inflationsschutz, da die Zinsen mit der Inflation mitwachsen. Wenn man aber 2% für die nächsten 40 Jahre vereinbart und es zu einer größeren Inflation (>5% über ein paar Jahre) kommt, dann hat man bald ein Problem.

Zudem ist die Leistungsdynamik relativ teuer. Daher empfehle ich sie nur einegschränkt für BU-Versicherungen.

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Gerald1502

Vor allem ist sie dann wichtig, wenn die Auszahlsumme niedrig ist. Wenn man an eine höhere Summe kommen kann, würde ich mich aber sogar gegen eine Leistungsdynamik aussprechen und lieber eine höhere Summe nehmen, von der man dann einen Teil selbst (sicher) anlegt. So kann man sich seine eigene Leistungsdynamik basteln und hat einne besseren Inflationsschutz, da die Zinsen mit der Inflation mitwachsen. Wenn man aber 2% für die nächsten 40 Jahre vereinbart und es zu einer größeren Inflation (>5% über ein paar Jahre) kommt, dann hat man bald ein Problem.

Zudem ist die Leistungsdynamik relativ teuer. Daher empfehle ich sie nur eingeschränkt für BU-Versicherungen.

So kann man es auch machen. Zwecks Inflation kann keiner in die Zukunft schauen. ;)

 

Für Studenten gibt es ja schon Berufsunfähigkeitsschutz, wenn sie schon während des Studiums eine BU abschließen, aber da gibt es gewisse Einschränkungen.

 

Was wäre denn jetzt die richtige Höhe der BU Rente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente?

Wenn man Geringverdiener ist und mit ca. 1000€ Netto nach Hause geht, wäre es da trotzdem sinnvoll eine BU Rente von 1000€ zu wählen, muss aber bezahlbar sein, oder sollten es da trotzdem die sogenannten 75% vom monatlichen Nettoeinkommen sein.

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Gerald1502

Ich habe Post von der Allianz bekommen, zwecks der Dynamik und jährlichen Berufunfähigkeits Rentenerhöhung.

 

Sehr geehrter Herr ........,

 

in Ihrer Rentenversicherung ist eine dynamische Steigerung von Leistung und Beitrag gemäß dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (AVHB) vereinbart, mindestens jedoch um 5,00%.

 

Diese Mindesterhöhung wurde für die Anpassung zum 01.08.2010 angesetzt, da der Gesetzgeber den AVHB Beitrag lediglich um 2,20% erhöhte.

 

Weiterhin ist in Ihrem Vertrag für die Bausteine der Berufsunfähigkeitsvorsorge eine Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung mit den laufenden Beiträgen vereinbart.

 

Zum 01.08.2010 erhöhte sich der Gesamtbeitrag von 41,10 auf 43,16, um die vereinbarten 5,00%.

 

Durch die Beitragsverrechnung erfolgte jedoch beim Nettobeitrag (Gesamtbeitrag abzüglich den Verrechnungsüberschussanteilen) lediglich eine Anpassung um 4,86%. In diesem Umfang erhöhte sich auch die versicherte monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit.

 

Wie sich diese Leistung bei künftigen dynamischen Anpassungen entwickelt, können wir Ihnen nicht mitteilen, da wir den Steigerungssatz (den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung) für die Zukunft nicht ermitteln können.

 

Haben Sie noch weitere Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit gern - natürlich auch telefonisch - zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Allianz

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Gerald1502
· bearbeitet von Gerald1502
Korrektur

Ich habe ja bei der Deutschen Rentenversicherung angefragt, wie hoch derzeit meine volle Erwerbsminderungsrente ist und habe folgende Antwort bekommen.

 

Rentenauskunft - kein Rentenbescheid

 

Sehr geehrter Herr Gerald,

 

mit dieser Auskunft unterrichten wir Sie

- über die Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

- über die gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten (s. Anlage 2) (mein Text: Diesen Punkt werde ich nicht mit angeben.)

 

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde 681,11€ monatlich betragen, wenn von einem am 12.08.2010 eingetretenen Leistungsfall ausgegangen würde.

Hierbei ist zusätzlich die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt worden (Zurechnungszeit).

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung würde die Hälfte des errechneten Betrages ergeben.

Wir haben nicht geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt.

 

Hinweise zur Rente und den Anspruchsvoraussetzungen erfahren Sie in den einzelnen Abschnitten dieser Auskunft:

 

A Rentenhöhe und Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung

B Rentenantragsstellung und Rentenbeginn

C Monate für die Wartezeit

D Rente wegen Erwerbsminderung

E Hinweise zum Versicherungsverlauf

G Bestandteile der Rentenauskunft

 

A Rentenhöhe und Beiträge zur Kranken- / Pflegeversicherung

 

Die Rentenanwartschaft ist nach den aktuellen Bestimmungen errechnet worden. Minderungen des errechneten Betrages kommen insbesondere in Betracht, wenn Sie eine Unfallrente beziehen. Außerdem können Änderungen bei Wechsel der derzeitigen Staatsangehörigkeit eintreten oder wenn Sie in einen anderen Staat umziehen. Aus künftig wirksam werdenden neuen Rechtsvorschriften oder durch die Anwendung von Vorschriften des über und zwischenstaatlichen Rechts können sich ebenfalls Abweichungen ergeben.

Die Rentenauskunft ist deshalb nicht rechtsverbindlich.

 

Besteht während des Rentenbezuges Krankenversicherungspflicht, sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente zu zahlen. Von dem Beitrag zur Krankenversicherung haben wir die Hälfte des Beitrages zu tragen, der sich aus der Anwendung des um 0,9 Beitragsatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes auf die Rente ergibt. Der verbleibende, um 0,9 Beitragssatzpunkte höhere Anteil ist von Ihnen aufzubringen.

 

Bei einem Rentenbetrag von 681,11€ würde sich unter Berücksichtigung des aktuellen allgemeinen Beitragssatzes von 14,9% ein von Ihnen zu tragender Anteil in Höhe von 53,81€ ergeben. Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung kann ein Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung gezahlt werden.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung würde 13,28€ (1,95%) betragen. Dieser ist von Ihnen allein zu tragen.

 

Wenn keine Elterneigenschaft vorliegt, erhöht sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 2,20%.

Tritt die Erwerbsminderung zu einem späteren als dem angenommenen Zeitpunkt ein, vergrößert sich die Anzahl der belegungsfähigen Kalendermonate für die Bewertung der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten.

Dies wird zu einem geringeren Wert für diese Zeiten führen, wenn zukünftig keine weiteren rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt werden.

 

B Rentenantragsstellung und Rentenbeginn

 

Eine Rente wird nur gezahlt, wenn die Wartezeit, die persönlichen und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Rentenantrag gestellt ist. Ein frühestmöglicher Rentenbeginn für Versichertenrenten kann nur erreicht werden, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erfüllung der Vorraussetzungen gestellt wird.

Bei späterer Antragstellung wird die Rente erst von dem Kalendermonat an geleistet, in dem sie bearbeitet wird. Allein aus der Erfüllung der Wartezeit kann ein Rentenanspruch nicht abgeleitet werden.

 

C Monate für die Wartezeit

 

Für die verschiedenen Rentenarten sind unterschiedliche Wartezeiten mit rentenrechtlichen Zeiten zu erfüllen. Alle nachfolgenden Monatsangaben und die darauf basierenden Schlussfolgerungen für die Rentenansprüche beruhen allein auf den bisher gespeicherten Zeiten. Beiträge, die z.B. für das Vorjahr und das laufende Jahr schon gezahlt wurden, aber im Versicherungsverlauf noch nicht enthalten sind, wurden dabei noch nicht mit einbezogen.

Danach sind zu berücksichtigen:

 

- 115 Monate Beitragszeit

 

D Rente wegen Erwerbsminderung

 

Eine Rente kann nur gezahlt werden, wenn vor Eintritt einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung die Wartezeit sowie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird grundsätzlich auf Zeit geleistet und frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.

 

Die erforderliche Wartezeit von 5 Jahren mit Beitrags- und Ersatzzeiten ist erfüllt.

 

Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind.

Bei der Ermittlung der 5 Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum.

 

Bei der Berechnung zugrunde gelegte Rentenbeginn 01.03.2011 liegt vor dem Monat der Vollendung des 63. Lebensjahres, so dass eine Rentenminderung von 10,8% aus 36 Monaten zu berücksichtigen war. Bei einem anderen Rentenbeginn kann sich die Rentenminderung ändern.

 

Der Rentenbeginn ist unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit von 403 Monaten zu ermittelt worden. Tritt der Leistungsfall nach dem 12.08.2010 ein, vermindert sich die Zurechnungszeit entsprechen. Der Rentenbetrag mindert sich jedoch dann nicht, wenn an Stelle der Zurechnungszeit eine Beitragszeit oder Anrechnungszeit mit gleichem Wert wie die Zurechnungszeit zu berücksichtigen ist.

 

E Hinweise zum Versicherungsverlauf

 

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann in voller Höhe nur geleistet werden, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Maßgebend sind hierfür das Bruttoarbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen (Einfünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit) , vergleichbares Einkommen sowie gleichgestellte Leistungen.

 

Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträft zurzeit monatlich 400€

 

Wird diese Grenze überschritten, ist zu prüfen, ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung abhängig vom erzielten Hinzuverdienst in Höhe von drei Vierteln, der Hälfte oder einem Viertel der vollen Rente geleistet werden kann.

 

Bezogen auf den für diese Rentenauskunft angenommenen Leistungsfall 12.08.2010 ergeben sich für die anteilige Rentewegen voller Erwerbsminderung folgende monatliche Hinzuverdienstgrenzen

in den____________alten Bundesländern und im Ausland_____________neuen Bundesländern_________________________________________________________

- Zahlung zu 3/4:______________ca. 930€________________________________ca. 820€____________________________________________________________

- Zahlung zu 1/2:_____________ca. 1260€_______________________________ca. 1120€____________________________________________________________

- Zahlung zu 1/4:_____________ca. 1540€_______________________________ca. 1360€____________________________________________________________

 

Auch die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist vom erzielten Hinzuverdienst abhängig. Sie wird entweder in voller Höhe oder zur Hälfte geleistet. Für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergeben sich folgende Hinzuverdienstgrenzen

in den____________alten Bundesländern und im Ausland_____________neuen Bundesländern_________________________________________________________

- Volle Zahlung:______________ca. 1260€_______________________________ca. 1120€____________________________________________________________

- Zahlung zu 1/2:_____________ca. 1540€_______________________________ca. 1360€____________________________________________________________

 

Bei Überschreiten der für die jeweilige Rentenart geltenden höchsten Hinzuverdienstgrenze werden die Renten wegen Erwerbsminderung nicht geleistet.

 

Bestandteil der Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer anteiligen Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung ist u.a. die monatliche Bezugsgröße. Diese verändert sich regelmäßig jeweils zum 01.01. eines Jahres, so dass ab diesem Zeitpunkt andere Hinzuverdienstgrenzen gelten.

Im Laufe eines Kalenderjahres darf ohne Folgenfür die jeweilige Rentenhöhe zweimal bis zum Doppelten der jeweils maßgebenden Hinzuverdienstgrenze verdient werden.

 

E Hinweise zum Versicherungsverlauf

 

Im beiligenden Versicherungsverlauf sind die für Sie gespeicherten Daten Ihres Versicherungskontos dargestellt. Damit die spätere Rente schnell und in richtiger Höhe festgestellt werden kann, ist erforderlich, dass der Versicherungsverlauf vollständig und richtig ist.

 

Sind in dem beiligenden Versicherungsverlauf die Beitragszeiten des laufenden oder letzten Kalenderjahres noch nicht wiedergegeben, sind sie bisher nicht gemeldet worden. Sie werden im nächsten Versicherungsverlauf enthalten sein.

 

Aktueller Stand:

 

Ich täte also ingesamt eine Gesamtrente, wenn ich berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig werden sollte, von 1400,11€ bekommen.

731€ Berufsunfähigkeitsrente + 681,11€ volle Erwerbsminderungsrente = 1400,11€

 

Bei halber Erwerbsminderungsrente zusammen mit der Berufsunfähigkeitsrente wären es 1077,55€ Rente.

731€ Berufsunfähigkeitsrente + 340,55€ halbe Erwerbsminderungsrente = 1077,55€

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boll
· bearbeitet von boll

Wenn man Geringverdiener ist und mit ca. 1000 Netto nach Hause geht, wäre es da trotzdem sinnvoll eine BU Rente von 1000 zu wählen, muss aber bezahlbar sein, oder sollten es da trotzdem die sogenannten 75% vom monatlichen Nettoeinkommen sein.

Wenn ich (nur) 1.000 netto nach Hause bringe und aller Voraussicht nach kaum größere Gehaltserhöhungen haben werde, würde ich u.U. gar keine BU abschließen! Warum nicht?

 

Nach der sogenannten 75%-Formel würde ich 750 als BU-Rente erhalten. Das Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beträgt z.Z. 359 Euro monatlich + Unterkunfts- und Heizkosten, soweit sie angemessen sind. Da ist man auch schnell bei insgesamt 750 . Das ALG 2 erhalte ich umsonst, muss also in keine Versicherung einzahlen oder Sparanlagen tätigen. Zwar soll in Zukunft auch nicht mehr in die Rentenkasse "von Amts wegen" eingezahlt werden, aber wen stört's? Weniger als Hartz 4 wird man wohl kaum als Grundsicherung erhalten?!?

 

Das Szenario erscheint "günstig", sofern man ein geringes Vermögen hat und nicht verheiratet oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) lebt. Denn dann wird das Einkommen/ Vermögen des Partners angerechnet. Wenn der Partner aber auch nur gering verdient, darf auch nur wenig angerechnet werden (ALG 2-Rechner).

Ein (nicht ehelicher ?) Partner könnte in dem Fall Unterhaltsaufwendungen (max. 8.004 p.a.) in der Steuererklärung geltend machen.

 

Wenn ich 1.000 BU-Rente versichern möchte, muss mir klar sein, dass mich die "Differenzrente" zu ALG 2 (1.000 - 750 = 250 ) relativ viel Geld kostet. Diejenigen, die sich aufgrund ihres geringeren Gehaltes nur eine solche BU-Rente leisten können, werden vermutlich auch in einer höheren Berufsgruppe von der Versicherung eingestuft sein. Somit zahlen sie für dieselbe BU-Rente deutlich mehr Beitrag.

 

Ein Angebot für einen 30-jährigen Nichtraucher bei der Huk24 (Premium BUZ): 1.000 BU-Rente, bis 65 Jahren, keine Krankheiten, keine Risikosportarten, BUZ-Berufsklasse 4, Leistungen bei Tod 50.000 , zu zahlender Netto-Betrag 998,57 bei jährlicher Zahlung. Das entspricht etwa 83 pro Monat, aber auch 8,3% von seinem verfügbaren Netto-Einkommen. Oder: Im Vergleich zu ALG 2 zahlt er für 250 mehr Geld 83 Beitrag monatlich. Ins Verhältnis gesetzt sind das schon 33,2 %.

 

Wichtig ist also auch die persönliche (aktuelle und voraussichtliche) Lebenssituation. Sie sollte man bei der Planung zum Abschluss einer BU mit einbeziehen.

 

 

Was wäre denn jetzt die richtige Höhe der BU Rente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente?

Ich würde die Höhe der BU-Rente nicht von der EM-Rente abhängig machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man berichtigt ist, eine EM-Rente zu erhalten, ist deutlich geringer als "nur" ein BU-Fall zu werden. Beispiel: Wenn man sich als Schreiner eine Hand absägt, ist man sicherlich ein BU-Fall. Zur EM-Rente sollte es jedoch nicht reichen, da man ja schließlich noch gut als Pförtner mehr als 3 Std. pro Tag arbeiten kann.

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Gerald1502

Wenn man Geringverdiener ist und mit ca. 1000 Netto nach Hause geht, wäre es da trotzdem sinnvoll eine BU Rente von 1000 zu wählen, muss aber bezahlbar sein, oder sollten es da trotzdem die sogenannten 75% vom monatlichen Nettoeinkommen sein.

Wenn ich (nur) 1.000 netto nach Hause bringe und aller Voraussicht nach kaum größere Gehaltserhöhungen haben werde, würde ich u.U. gar keine BU abschließen! Warum nicht?

 

......

 

Hallo Boll und danke für Deine Antwort. :)

 

Ob man jemanden raten sollte keine BU abzuschließen, nur weil er Geringverdiener ist, würde ich selber nicht so sagen.

Fakt ist, dass man sich eigentlich in jungen Jahren oder besser gleich zu Beginn der Ausbildung, gegen das Risiko wegen Berufsunfähigkeit versichern sollte.

 

Vorteil ist dabei nun mal, dass man wohl keine Vorerkrankungen hat, die zu eventuellen Ausschlüssen führen könnten, ein niedrigerer Beitrag bei denselben Leistungen, als wenn ich die BU erst mit 30 abschließen würde.

 

Ich weiß nicht, wie es einige sehen würden, wenn man auf Staatskosten lebt, nur weil man keine BU abschließen wollte. (Die Frage habe ich jetzt in den Raum geworfen. Sie soll aber nicht komplett Bestandteil der weiteren Diskussion sein.)

 

Interessant wäre es, anhand von aktuellen Statistiken zu sehen, wieviel Prozent derzeit eine BU Rente bekommen und Erwerbsminderungsrente. Auch wäre es interessant zu sehen, wieviele derzeit Hartz 4 wegen einer Berufsunfähigkeit bekommen.

 

Das Szenario erscheint "günstig", sofern man ein geringes Vermögen hat und nicht verheiratet oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) lebt. Denn dann wird das Einkommen/ Vermögen des Partners angerechnet. Wenn der Partner aber auch nur gering verdient, darf auch nur wenig angerechnet werden (ALG 2-Rechner).

Ein (nicht ehelicher ?) Partner könnte in dem Fall Unterhaltsaufwendungen (max. 8.004 p.a.) in der Steuererklärung geltend machen.

Klar scheint es günstig zu sein, aber wie schon erwähnt, ist doch nicht das streben des Menschen, am Existenzminimum vom Staat zu leben.

 

Wenn ich es auf meine Situation betrachte, bin ja verheiratet, hätten wir, da meine Frau ganz gut verdient, wenn ich im BU Fall die BU Leistung von 731 BU Rente bekommen würde, ein gutes monatliches Gehalt, womit man alle Rechnungen, Miete etc. bezahlen kann. Hätte ich jetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, würde ihr Gehalt bei Hartz 4 mit angerechnet werden und ich würde nix erhalten.

 

Wenn ich 1.000 BU-Rente versichern möchte, muss mir klar sein, dass mich die "Differenzrente" zu ALG 2 (1.000 - 750 = 250 ) relativ viel Geld kostet. Diejenigen, die sich aufgrund ihres geringeren Gehaltes nur eine solche BU-Rente leisten können, werden vermutlich auch in einer höheren Berufsgruppe von der Versicherung eingestuft sein. Somit zahlen sie für dieselbe BU-Rente deutlich mehr Beitrag.

Auf die 250 Differenzrente gesehen, ist es schon ein teurer Zusatzbeitrag. Auch hast Du erkannt, dass es auch auf die Berufsgruppe drauf ankommt, die den Beitrag sehr beeinflussen kann.

 

Ein Angebot für einen 30-jährigen Nichtraucher bei der Huk24 (Premium BUZ): 1.000 BU-Rente, bis 65 Jahren, keine Krankheiten, keine Risikosportarten, BUZ-Berufsklasse 4, Leistungen bei Tod 50.000 , zu zahlender Netto-Betrag 998,57 bei jährlicher Zahlung. Das entspricht etwa 83 pro Monat, aber auch 8,3% von seinem verfügbaren Netto-Einkommen. Oder: Im Vergleich zu ALG 2 zahlt er für 250 mehr Geld 83 Beitrag monatlich. Ins Verhältnis gesetzt sind das schon 33,2 %.

Das ist ein gutes Beispiel.

Ich habe ja im ersten Beitrag eine Tabelle eingefügt, wonach man seine eigene Bu Rente ausrechnen kann. Deine 8,3% kann man auch deutlich senken, indem man sich eher darum kümmert eine BU abzuschließen.

 

Wichtig ist also auch die persönliche (aktuelle und voraussichtliche) Lebenssituation. Sie sollte man bei der Planung zum Abschluss einer BU mit einbeziehen.

Da gebe ich Dir absolut recht. Das sollte man immer berücksichtigen. Aber trotzdem sehe ich es als großes Risiko, keine BU abzuschließen.

 

Was wäre denn jetzt die richtige Höhe der BU Rente unter Anrechnung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente?

Ich würde die Höhe der BU-Rente nicht von der EM-Rente abhängig machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man berichtigt ist, eine EM-Rente zu erhalten, ist deutlich geringer als "nur" ein BU-Fall zu werden. Beispiel: Wenn man sich als Schreiner eine Hand absägt, ist man sicherlich ein BU-Fall. Zur EM-Rente sollte es jedoch nicht reichen, da man ja schließlich noch gut als Pförtner mehr als 3 Std. pro Tag arbeiten kann.

Die Warscheinlichkeit ist wirklich sehr gering. Man muss aber auch vom Worst Case ausgehen und was einem dann zustehen würde.

 

Von was würdest Du dann die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente abhängig machen?

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boll

Hallo Gerald,

finde die Diskussion wichtig, daher möchte ich auf deine Punkte eingehen:

 

Ob man jemanden raten sollte keine BU abzuschließen, nur weil er Geringverdiener ist, würde ich selber nicht so sagen.

Fakt ist, dass man sich eigentlich in jungen Jahren oder besser gleich zu Beginn der Ausbildung, gegen das Risiko wegen Berufsunfähigkeit versichern sollte.

Meine Intention lag eigentlich nicht darin, Geringverdienern per se von einer BU abzuraten. Deshalb auch "u.U." in meiner Ausführung. Ich persönlich kenne einige Beispiele (junge Männer und Frauen, die vom Typ her häufig in den Nachmittag-Talkshows zu sehen sind), bei denen bereits der Zug abgefahren war, bevor überhaupt ein Beruf oder eine Ausbildung in Aussicht war. Deren Werdegang lässt sich (vlt. etwas oberflächlich) folgendermaßen darstellen: maximal mittelmäßiger Abschluss Sonder-/ Hauptschule, Berufsvorbereitungsjahr, ggf. Ausbildungsstelle (die im ersten, spätestens zweiten Jahr abgebrochen wurde), Arbeitslosigkeit, Kind(er) zeugen, Hartz 4, Schwarzarbeit, Aushilfstätigkeiten, Auszug mit Hartz 4-Förderung oder Hotel Mama (im Alter von knapp 30 J.), hohe Konsumquote (das Geld, was da ist, wird ausgegeben). Es ist schon etwas traurig, aber die Wahrheit! Leider neigt unser System dazu, solche Kandidaten auf dem Abstellgleis zu belassen. Wie soll man denen empfehlen, eine BU abzuschließen?

Aber, wie gesagt, das war eher ein persönlicher Hintergrund, warum ich die BU "u.U." nicht empfehle. Generell halte ich sie für sehr wichtig!

 

Ich weiß nicht, wie es einige sehen würden, wenn man auf Staatskosten lebt, nur weil man keine BU abschließen wollte. (...)

s.o., nur persönlich erlebte Beispiele...

 

Interessant wäre es, anhand von aktuellen Statistiken zu sehen, wieviel Prozent derzeit eine BU Rente bekommen und Erwerbsminderungsrente. Auch wäre es interessant zu sehen, wieviele derzeit Hartz 4 wegen einer Berufsunfähigkeit bekommen.

In der Finanztest 07/2010 standen folgende Zahlen:

"Pro Jahr beziehen fast 163.000 Frauen und Männer (2008) erstmals eine Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt sind sie dann 50,7 Jahre alt."

Mehr habe ich dazu auch nicht.

 

(...) aber wie schon erwähnt, ist doch nicht das streben des Menschen, am Existenzminimum vom Staat zu leben.

Das sollte man meinen. Es gibt aber leider zahlreiche Genossen, die sich dieses zum Lebens(abschnitts)ziel gemacht haben.

 

Aber trotzdem sehe ich es als großes Risiko, keine BU abzuschließen.

Da sind wir uns einig! Nur am Rande: Es gibt auch hier im WPF viele Azubis und Studenten, die ihre Einnahmen so schnell wie möglich in Fonds und Co investieren möchten, ohne sich vorher darüber Gedanken gemacht zu haben, dass Risikovorsorge meist wichtiger ist - ein Beispiel hier.

 

Man muss aber auch vom Worst Case ausgehen und was einem dann zustehen würde.

Von was würdest Du dann die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente abhängig machen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht (einfach) beantworten. Die Faktoren, welche die Höhe der zu vereinbaren BU-Rente beeinflussen sollten, sind u.a. aktuelles Gehalt, Familienstand, Gesundheit, Beruf, Vermögen und die voraussichtliche Zukunft, was diese Dinge angeht.

 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du den worst case (voll EM-Rente berechtigt) gern eingerechnet haben, obwohl er aber im Verhältnis zur einfachen BU relativ unwahrscheinlich ist. Für dich gilt aktuell:

731 Berufsunfähigkeitsrente + 681,11 volle Erwerbsminderungsrente = 1400,11 gesamte Rente (EM Rente mind. 60% steuerpflichtig, wenn ab 2010 gezahlt wird).

Worst case-Szenario:

Im worst case sollte diese Höhe auf Dauer auch nicht reichen, auch wenn deine Frau derzeit (!) gut verdient. Wenn du Familie (irgendwann ?) haben solltest, deine Frau auf die Kinder aufpasst (höchstens Teilzeit arbeiten geht), du so BU wirst, dass du nicht oder nur kaum den Hausmann spielen kannst, sollte es erst recht knapp werden...

 

Klar sollte sein, dass die derzeitig vereinbarte BU-Höhe nicht ausreichend ist.

Ich teile ich die Auffassung von ImperatoM, dass es sich oft eher lohne, für den erhöhten Beitrag eine höhere Summe abzuschließen und auf die Leistungsdynamik zu verzichten. Ich denke, du solltest also mind. 1.500 BU-Rente in Summe abschließen unabhängig von der EM-Rente. Noch was: ich kenne deinen finanziellen und gehaltstechnischen Hintergrund nicht, daher hier nur als Richtwert zu verstehen.

 

Hinweis: Bei der Suche nach einem weiteren Versicherer könnte (!) dieser sagen, dass du die erste BU kündigen musst, bevor du den neuen Vertrag erhältst.

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Gerald1502

Hallo Gerald,

finde die Diskussion wichtig, daher möchte ich auf deine Punkte eingehen:

Finde die Diskussion auch sehr wichtig. Es wäre schön zu sehen, welche Schlüsse man letztlich ziehen kann.

 

Ob man jemanden raten sollte keine BU abzuschließen, nur weil er Geringverdiener ist, würde ich selber nicht so sagen.

Fakt ist, dass man sich eigentlich in jungen Jahren oder besser gleich zu Beginn der Ausbildung, gegen das Risiko wegen Berufsunfähigkeit versichern sollte.

Meine Intention lag eigentlich nicht darin, Geringverdienern per se von einer BU abzuraten. Deshalb auch "u.U." in meiner Ausführung. Ich persönlich kenne einige Beispiele (junge Männer und Frauen, die vom Typ her häufig in den Nachmittag-Talkshows zu sehen sind), bei denen bereits der Zug abgefahren war, bevor überhaupt ein Beruf oder eine Ausbildung in Aussicht war. Deren Werdegang lässt sich (vlt. etwas oberflächlich) folgendermaßen darstellen: maximal mittelmäßiger Abschluss Sonder-/ Hauptschule, Berufsvorbereitungsjahr, ggf. Ausbildungsstelle (die im ersten, spätestens zweiten Jahr abgebrochen wurde), Arbeitslosigkeit, Kind(er) zeugen, Hartz 4, Schwarzarbeit, Aushilfstätigkeiten, Auszug mit Hartz 4-Förderung oder Hotel Mama (im Alter von knapp 30 J.), hohe Konsumquote (das Geld, was da ist, wird ausgegeben). Es ist schon etwas traurig, aber die Wahrheit! Leider neigt unser System dazu, solche Kandidaten auf dem Abstellgleis zu belassen. Wie soll man denen empfehlen, eine BU abzuschließen?

Aber, wie gesagt, das war eher ein persönlicher Hintergrund, warum ich die BU "u.U." nicht empfehle. Generell halte ich sie für sehr wichtig!

Danke für Dein Beispiel.

Du kannst aus persönlichen Erfahrungen berichten. Bei solchen Fällen, lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.

 

Klar ist sowas traurig, aber da würde es dann wieder darum gehen, warum ist es so (?) da würde man wieder sagen, dass es am Bildungssystem liegt, da man zwecks mangelnder Qualifikation, keine Arbeit bekommt. Das ist aber ein anderes Thema.

 

Das Du die Berufsunfähigkeitsversicherung für wichtig hälst, finde ich gut. Sie ist aber, laut Deinem Beispiel und meiner Schlussfolgerung, nur für Menschen sinnvoll, die auch einen Job haben.

Laut Deinen Link von Finanztest bekommen nur die wenigsten eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn eine kleine Krankheit vorhanden ist, dann wird meist gleich alles in dem Zusammhang stehende ausgeschlossen.

Einerseits will der Staat, dass man sich privat versichert und andererseits werden einen die Leistungen erschwert, indem bei den Versicherungen gleich einiges Ausgeschlossen wird. Wie soll man da denn einen vernünftigen Schutz bekommen?

Da würde ja die BU Renten Berechnung laut meiner Überschrift mit der Erwerbsminderungsrente nicht passen.

 

In der www.test.de standen folgende Zahlen:

"Pro Jahr beziehen fast 163.000 Frauen und Männer (2008) erstmals eine Erwerbsminderungsrente. Im Schnitt sind sie dann 50,7 Jahre alt."

Mehr habe ich dazu auch nicht.

Habe mal gesucht und füge es hier mal ein.

 

Statistik-Broschüren der Deutschen Rentenversicherung

 

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Reformen dieses Jahrzehnts.pdf

 

Statistik der Deutschen Rentenversicherung Aktuelle Daten 2010.pdf

 

Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2010.pdf

 

 

Aber trotzdem sehe ich es als großes Risiko, keine BU abzuschließen.

Da sind wir uns einig! Nur am Rande: Es gibt auch hier im WPF viele Azubis und Studenten, die ihre Einnahmen so schnell wie möglich in Fonds und Co investieren möchten, ohne sich vorher darüber Gedanken gemacht zu haben, dass Risikovorsorge meist wichtiger ist - ein Beispiel hier.

Das stimmt, da sind wir uns einig. ;)

 

Erst die Risikovorsorge, dann die Altersvorsorge.

 

Man muss aber auch vom Worst Case ausgehen und was einem dann zustehen würde.

Von was würdest Du dann die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente abhängig machen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht (einfach) beantworten. Die Faktoren, welche die Höhe der zu vereinbaren BU-Rente beeinflussen sollten, sind u.a. aktuelles Gehalt, Familienstand, Gesundheit, Beruf, Vermögen und die voraussichtliche Zukunft, was diese Dinge angeht.

Würde die Punkte Gehalt und Gesundheit als wichtiger sehen, da es ja Dein Link zu Finanztest gezeigt hat, dass man bei kleineren Krankheiten, schon Ausschlüsse bekommt. Inflation müsste man wohl auch mit einbeziehen.

Wenn Familie vorhanden ist, wäre eine Risikolebensversicherung ratsam.

 

Wenn ich dich richtig verstanden habe, willst du den worst case (voll EM-Rente berechtigt) gern eingerechnet haben, obwohl er aber im Verhältnis zur einfachen BU relativ unwahrscheinlich ist.

Genau, auch wenn es unwarscheinlich ist.

 

Für dich gilt aktuell:

731€ Berufsunfähigkeitsrente + 681,11€ volle Erwerbsminderungsrente = 1400,11€ gesamte Rente (EM Rente mind. 60% steuerpflichtig, wenn ab 2010 gezahlt wird).

Worst case-Szenario:

Im worst case sollte diese Höhe auf Dauer auch nicht reichen, auch wenn deine Frau derzeit (!) gut verdient. Wenn du Familie (irgendwann ?) haben solltest, deine Frau auf die Kinder aufpasst (höchstens Teilzeit arbeiten geht), du so BU wirst, dass du nicht oder nur kaum den Hausmann spielen kannst, sollte es erst recht knapp werden..

Hab Familie.

Der Vorteil der besteht ist, dass ich eine Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung habe. Daher steigt auch die BU Rente jedes Jahr an.

 

Klar sollte sein, dass die derzeitig vereinbarte BU-Höhe nicht ausreichend ist.

Ich teile ich die Auffassung von ImperatoM, dass es sich oft eher lohne, für den erhöhten Beitrag eine höhere Summe abzuschließen und auf die Leistungsdynamik zu verzichten. Ich denke, du solltest also mind. 1.500 € BU-Rente in Summe abschließen unabhängig von der EM-Rente. Noch was: ich kenne deinen finanziellen und gehaltstechnischen Hintergrund nicht, daher hier nur als Richtwert zu verstehen.

Das mag stimmen. Mit der Dynamik wird aber auch meine BU Rente ansteigen. Außerdem habe ich ja noch die Nachversicherungsoption.

Dies kann ich aber erst bei Geburt eines weiteren Kindes erhöhen.

 

Hinweis: Bei der Suche nach einem weiteren Versicherer könnte (!) dieser sagen, dass du die erste BU kündigen musst, bevor du den neuen Vertrag erhältst.

Das würde ich definitiv nicht machen. Ich war damals gesund, jetzt gebe es auch keine Ausschlüsse, aber die BU würde deutlich teurer werden, als die die ich jetzt habe. Es sind auch sehr gute Bedingungen vorhanden. Man könnte zusätzlich eine BU abschließen, mit einer niedrigeren BU Rente.

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