Danji Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von Chemstudent Formatierung korrigiert. Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und möchte Euch gleich mit meinem Problem bekannt machen: Mitte der 90er Jahre kaufte ich mit einer Einmalanlage einen in der Schweiz ansessigen Dachfonds. Dieses Depot möchte ich jetzt auflösen(löschen). Ohne meinen Namen zu nennen oder meine Depotnummer anzugeben, fragte ich per E-Mail nach einer eventuellen Kündigungsfrist und den möglichen Kosten die bei einer Auflösung entstehen können. Hier meine Mail: "Sehr geehrte Damen und Herren, Ich besitze ein XXXXX-Depot bei Ihrer Bank und überlege mein Depot aufzulösen und den Erlös auf mein Referenzkonto überweisen zu lassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob es eine Kündigungsfrist gibt und wie hoch die Gesamtkosten der Depotauflösung sind. Es handelt sich um kein Sparplan sondern um eine Einmalzahlung. Das Depot eröffnete ich mitte der 90er Jahre. Mit freundlichen Grüßen" Darauf deren Antwort: "Eine schriftliche Aufforderung zum Bezug eines Vermögens sollte folgende Elemente beinhalten: - Kontoinhaber und Depotnummer - Zielbank und Kontonummer - Unterschrift Zu Ihrer Information, bei einer Auflösung werden Ihnen die fixen Depotgebühren von EUR 25.00, eine Auflösungsgebühr von EUR 25.00 und die Verwaltungs- und Betreuungsgebühren von 1% vom durchschnittlich investierten Kapital belastet. Für die Abrechnung der Wertpapierverkäufe vergehen in der Regel 10 - 12 Bankwerktage. Des weiteren werden bei einem Aufbauplan zwei Monatsraten zurückbehalten, welche erst nach Ablauf der Widerrufsfrist für Rücklastschriften von 42 Bankarbeitstagen, ausbezahlt werden. Eine detaillierte Schlussabrechnung erhalten Sie sobald das Depot aufgelöst ist. Freundliche Grüsse" Hier jetzt meine Fragen: 1.Dürfen die mir 25Euro Depotgebühren abziehen? 2.Dürfen die mir 25Euro Auflösungsgebühr abziehen? 3.Dürfen die 1% meines Kapitals als Verwaltungs und Betreuungsgebühren einbehalten? Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass es nicht rechtens ist, Kosten für die Auflösung zu erheben. Vielleicht könnt ihr mir bei der Formuliereung der Kündigung helfen. Was mus da rein, damit die merken das ich unter keinen Umständen gewillt bin, denen mein Geld in den Popo zu pusten. (sorry). Oder vielleicht habt ihr einen Link mit eiener Muster-Depot-Kündigung. Ich bin etwas verunsichert und brauche ein wenig Beistand von Euch und möchte eine scharf formulierte Kündigung schreiben. PS.: im Kleingedruckten des Eröffnungsvertrages kann ich keine Auflösegebühr erkennen. Bin mir aber nicht sicher. vielen Dank im vorraus Daniel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Juni 30, 2010 Bei welcher Bank hast du das Depot? Gibt es bei dem Fonds eventuell eine Rückgabegebühr? (Welcher Fonds?) Das mit "Kostenlos" gilt für einen Depotübertrag, wie das bei Depotauflösung ist ...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von klausk Hallo Daniel, vor fünfzehn Jahren oder so hast du einen Vertrag abgeschlossen. Statt jetzt zu fragen, "dürfen die das", guck lieber mal nach. Da steht, was sie dürfen. Hast dich nie drum gekümmert, stimmts? Haben sie dir mal Updates geschickt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von klausk PS.: im Kleingedruckten des Eröffnungsvertrages kann ich keine Auflösegebühr erkennen. Bin mir aber nicht sicher. Dann lies nochmal (inklusive Updates) und sei dir sicher. Im Übrigen, was glaubst du, was die gesammelte Meinung des Forums bei deinem Disput mit der Bank wert ist? Oder wieviele Leute bereit sind, sich über 25 aufzuregen, zu zahlen nach wievielen Jahren? Du weisst, was Leute mit Korinthen tun? Sie k...en sie. PS: Ich habe mal eine Bank angegangen, kurz nach der Kontoeröffnung, inklusive Beschwerde bei der bundesweit zuständigen Überwachungsagentur (Office of the Comptroller of the Currency), weil sie mir etwas über $40 abgezwackt hat, was NICHT im Vertrag stand. Die Bank hat daraufhin ihre Verträge geändert ("disclosures"). Seither macht sie klar, dass sie etwas abknapst, aber nicht wieviel (tolle disclosure, oder?). Sie hat mir jeden Penny erstattet -- natürlich auch einen Kunden verloren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juni 30, 2010 Deutsche Bank? Oder Schwarzgeld in der Schweiz? Auch wenn die Gebühren im Preisleistungsverzeichnis stehen, müssen die nicht rechtens sein. Ich würde einfach nen Depotübertrag nach z.B. flatex machen und dann da wieder kündigen. Vorausgesetzt, die teilen dir die steurrelevanten Daten dann mit. Ich habe da keine Erfahrung mit ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Juni 30, 2010 1.Dürfen die mir 25Euro Depotgebühren abziehen? 2.Dürfen die mir 25Euro Auflösungsgebühr abziehen? 3.Dürfen die 1% meines Kapitals als Verwaltungs und Betreuungsgebühren einbehalten? Hängt von Deinem Vertrag. 1. und 3. sind prinzipiell nicht zu beanstanden. Zu 2. sagt Dir Google mit den Stichwörtern "gebühren depotauflösung" ne Menge - vorausgesetzt es handelt sich um ein deutsches Depot bzw. Vertrag nach deutschem Recht. Vielleicht könnt ihr mir bei der Formuliereung der Kündigung helfen. "Hiermit kündige ich mein Depot Nr. 1234." Ergänzt werden sollte das um einen Satz, was mit den Werten im Depot zu tun ist. Verkaufen/übertragen und auf welches Konto das Restguthaben überwiesen werden soll. Haben sie Dir ja schon geschrieben. Was mus da rein, damit die merken das ich unter keinen Umständen gewillt bin, denen mein Geld in den Popo zu pusten. (sorry). Wenn Du denkst, sie müssten das wissen, dann schreib ihnen das so. Ich glaube aber kaum, dass es in dieser oder einer anderen Form irgendeinen Effekt erzielt. Wenn es Dir konkret um die Auflösungsgebühr des Depots geht, kannst Du ggf. auf die Unrechtmäßigkeit laut entsprechender Quellen (Google) verweisen. Ob es hilft, ist fraglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von webber Wenn es Dir konkret um die Auflösungsgebühr des Depots geht, kannst Du ggf. auf die Unrechtmäßigkeit laut entsprechender Quellen (Google) verweisen. Ob es hilft, ist fraglich. schlechter Rat. Würde eher auf ein AZ eines AG, LG, BGH oder BVerfG verweisen ... von mir aus auch die Gesetzesnorm ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von xolgo Wenn es Dir konkret um die Auflösungsgebühr des Depots geht, kannst Du ggf. auf die Unrechtmäßigkeit laut entsprechender Quellen (Google) verweisen. Ob es hilft, ist fraglich. schlechter Rat. Würde eher auf ein AZ eines AG, LG, BGH oder BVerfG verweisen ... von mir aus auch die Gesetzesnorm ... Was ist an dem Rat schlecht? Man sollte sich natürlich die beste Quelle raussuchen, die man findet. Wenn das nur ein Verbraucherschutzverein ist, dann würde ich den zitieren. Wenn es ein passendes Urteil gibt, dann natürlich das Urteil... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Juni 30, 2010 Ich hatte Unrecht. Es gibt in diesem Forum tatsächlich Leute, die bereit sind, sich für 25 eines Anderen (für die Kündigung eines mehr als zehn Jahre alten Accounts) krumm zu legen. Oder geht es wieder mal ums Ego: Ich weiss es besser? Mann, lasst den TO einfach hängen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von klausk das ich unter keinen Umständen gewillt bin, denen mein Geld in den Popo zu pusten. (sorry). A propos popo: Manche halten Versicherungen für rausgeschmissenes Geld, wenn sie keinen Schaden hatten. (Die Versicherung hat etwas getan: Sie hat das Risiko übernommen.) Risiko und Chance gehen Hand in Hand. Du musst ja kein Konto halten, nicht bei irgendeiner Bank. Steck dein Geld unter die Matratze and be happy. Wenn du keinen Vorteil von einer Kontoeröffnung hast, warum tust du es dann? (Hast vielleicht vergessen, ist ja schon zwölf Jahre her. Welchen Vorteil hattest du von der Kontoeröffnung bei dieser Bank?) -- Sei ehrlich mit dir: "Keine Gebühren" ist kein Gewinn für dich (obwohl ein Vorteil im Vergleich mit anderen Banken). Das bedeutet nur, dass die Bank dir für bestimmte Dienstleistungen nichts berechnet -- es heisst nicht, dass die Dienstleistungen der Bank wertlos sind. Falls meine Äusserungen dir nichts sagen, kannst du sie dir gerne in den P...o stecken (ich meine den TO, nicht dich, xolgo. Ich glaube es war @danji, der das schrieb). Die 1%-Gebühr, falls nicht schriftlich vereinbart, ist Schrott. Für den P...o sozusagen (siehe oben). Falls vereinbart, well, that's it. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
akku5 Juli 2, 2010 · bearbeitet Juli 2, 2010 von akku5 Falls es sich um eine Bank aus Deutschland handelt: Du zahlst nur normale Gebühren für den Verkauf des Fonds. Eventuell mußt du noch die normale Depotführungsgebühr bezahlen (kommt auf die Vertragsbedingungen an). Gebühren für die Auflösung des Depots dürfen mMn nicht erhoben werden. Schließlich ist ein leeres Depot im Prinzip nichts anderes als ein Konto, nur dass dort anstelle von Geld Wertpapiere verwahrt wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag