The-Driver Juni 30, 2010 · bearbeitet Juni 30, 2010 von The-Driver Ggf. ins Offtopic verschieben, weiß nicht ob es hier passt. Ich habe aus dem Bekanntenkreis eine Anfrage vorliegen, wie jemand 5.000 Euro außerhalb von Schufa und Kontenabruf durch das BZSt. "aufbewahren" kann. Achtung: das ist kein Schwarzgeld oder sonstwie steuerhinterzogenes Geld o.ä.; die genauen Beweggründe kenne ich jedoch nicht. Vermute, soll einfach eine Reserve für alle Fälle sein. Mir ist dazu nicht viel eingefallen, außer Kopfkissen, Bankschließfach oder ggf. eine Prepaid-Kreditkarte. Anderweitige Ideen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Juni 30, 2010 P-Kont würde mir noch einfallen. Geht aber nur für knapp 1.000 Euro. Von diesem Konto erfährt die Schufa aber auch. Dann bleibt nur das Ausland. Viele nutzen auch Sachwerte wie Gold dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juni 30, 2010 Auch eine Nicht-Deklaration in der Steuererklärung führt zu Steuerbetrug. In Deutschland werden alle Kapitaleinahmen dem BZst gemeldet. Das hat nix mit Schufa zu tun. Wenn das Konto der Bank Zinsen abwirft, wird es innerhalb der EU gemeldet. Was nur "hilft" ist ein zinnsloses Kopfkissen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Re4liZe_alt Juli 1, 2010 Ich schließe mich Webbers Meinung an, auf legalem Wege hilft da nur ein Safe bzw. das Kopfkissen. Die Banken sind dazu verpflichtet Mitteilungen an die Behörden weiterzuleiten, wenn Zinsen erzielt wurden, die über dem Sparerfreibetrag liegen. (801,00 pro Person) Nebenbei, es wird auch kontrolliert, ob der Sparer den Freistellungsauftrag bei ggf. mehreren Kreditinstituten erteilt hat. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver Juli 1, 2010 Natürlich soll das auf legaler Basis basieren. Es geht natürlich auch nicht um Steuerhinterziehung, was bei 5.000 Euro Kapital auch lachhaft wäre. Offenbar, aber reine Vermutung, geht es eher um die Auslagerung bzgl. Zugriff Ämter/Banken/Gerichtsvollzieher. Der Fall interessiert mich jetzt selber: Der jetzige Stand ist, ohne Schufa, kein Problem, ohne BZSt. bzw. Kontenabruf nahezu unmöglich. Selbst die Prepaidkarten unterliegen dem möglichen Kontenabruf (wieder was gelernt). Also bleibt bisher nur: -Kopfkissen -Gold (was aber analog Kopfkissen wäre, nur härter) Werden eigentlich Schließfächer (außerhalb der Erbschaftsteuermeldung) neuerdings auch ans BZSt. gemeldet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juli 1, 2010 Also bleibt bisher nur: -Kopfkissen -Gold (was aber analog Kopfkissen wäre, nur härter) oder Kamin, spart Heizkosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 1, 2010 · bearbeitet Juli 1, 2010 von Emilian zukünftige Kosten nach vorne ziehen: Beispiel: Strom-Zählerstand ein paar tausend kWh zu hoch angeben (setzt natürlich voraus, dass man dort noch länger wohnt) Versicherungen ein Jahr im Voraus bezahlen Reparaturen sofort statt aufschieben zuviel Telefonkosten überweisen und sich dann eine Gutschrift geben lassen usw., etc., pp. - einfach die Phantasie benutzen. Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Juli 1, 2010 Natürlich soll das auf legaler Basis basieren. ... Offenbar, aber reine Vermutung, geht es eher um die Auslagerung bzgl. Zugriff Ämter/Banken/Gerichtsvollzieher. Hört sich für mich nicht nach legalen Absichten an. Wenn nicht Steuerbetrug, dann wohl Sozialbetrug, normaler Betrug, ... oder warum darf der Gerichtsvollzieher das Geld nicht finden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 2, 2010 Natürlich soll das auf legaler Basis basieren. ... Offenbar, aber reine Vermutung, geht es eher um die Auslagerung bzgl. Zugriff Ämter/Banken/Gerichtsvollzieher. Hört sich für mich nicht nach legalen Absichten an. Wenn nicht Steuerbetrug, dann wohl Sozialbetrug, normaler Betrug, ... oder warum darf der Gerichtsvollzieher das Geld nicht finden? Eben. Das stinkt. Davon abgesehen sind Emilian's Ideen aber recht kreativ und teils durchaus auch in anderem Kontext sinnvoll (Inflationsszenario). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Juli 2, 2010 Zu der Idee künftige Kosten vorzuziehen fällt mir die Idee ein, dass man Kreditkartenkosten jeweils mit einer anderen Kreditkarte bezahlt. Um sozusagen die Begleichung unter Ausnutzung einer Zinsgewinnmöglichkeit möglichst lange aufzuschieben. Bräuchte man nur noch ein unendliches Limit zu. Gibt es Kreditkarten deren Rechnung man mit anderne Kreditkarten bezeichnen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 2, 2010 Zu der Idee künftige Kosten vorzuziehen fällt mir die Idee ein, dass man Kreditkartenkosten jeweils mit einer anderen Kreditkarte bezahlt. Das seh ich völlig konträr!!! Viele US-Amerikaner machen das so - mit bekanntem Ergebnis - also Vorsicht, davon würd ich abraten!!! Gruß Emilian. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abbreviation Juli 2, 2010 Naja, ich glaub die machen es, weil es in den USA beliebt ist Konsumschulden zu machen. Mir ginge es ja darum mit dem Geld, das ich noch nicht zahlen muss Gewinn zu erwirtschaften. Außerdem ist es eher so, dass in den USA die Rechnung für die Kreditkarte abgestottert wird... und bis zur Zahlung wird der offene Betrag verzinst. Das ist sicher nicht der Plan. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Emilian Juli 2, 2010 Und wenn Zinsen entstehen, passiert was ...? (Lies Dir bitte nochmal die Eingangsaufgabenstellung durch). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Juli 3, 2010 Ich glaube, der Plan war, die offenen Beträge jeweils vor den ersten Zinsen abwechselnd und unbegrenzt zu begleichen. Eine meiner Kreditkarten berechnet bspw. für normale Zahlungsvorgänge bis zu 2 Monate keine Zinsen. Aber ich glaube, sie berechnen sofort Zinsen, wenn ich sie zum Überweisen oder für Barabhebungen nutze. Und ich habe erst nach diesem Thread verstanden, warum. (Naja, sicherlich eher wegen det Gebühren, die nur bei normalen Kreditkartenbuchungen die Zinsen abdecken... Aber der hier erwähnte Aspekt ist auch sehr originell.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag