Michalski März 15, 2019 · bearbeitet März 16, 2019 von Michalski Ich hatte ja schon die Überblendung von Model Y mit Model 3 gezeigt. Hier nochmal das Bild: Ich lege mich fest. Das war ein Model 3. Eventuell ein früherer Prototyp, der mit größeren Reifen ausgestattet und höhergelegt wurde. Als das Modell 3 "enthüllt" wurde, gab es ja Beschwerden über die zu kleine Kofferraumöffnung. Viele Fans erwarteten eine Heckklappe. Elon Musk erklärte dann über Twitter, dass der Querträger, der sich im Modell S über den Beifahrersitzen befindet, nach hinten platziert wurde, um den Kopfraum zu verbessern. Dieser Träger bestimmt die Größe der Kofferraumöffnung: Nun ist der Querträger wieder nach oben gerutscht, was nicht nur den Kopfraum für die zweite Reihe begrenzt (siehe die Ausstiegssequenz unten), sondern nun wird daraus plötzlich ein "7-Sitzer". Tesla hat gestern vermutlich einen der ersten Prototypen von Modell 3 gezeigt, einen 3 Jahre alten, aufgegebenen Prototypen. Das Licht war so gestaltet, dass das Heck nicht einsehbar war. Aus dem "7-Sitzer" stiegen nur 6 Personen aus, davon zwei Frauen, die gerade mal etwas über das Auto ragten. Vermutlich sass eine davon in der zweiten Sitzreihe und die andere quetschte sich in die "dritte Sitzreihe" und kletterte wahrscheinlich über die zweite Sitzreihe raus. Oder sie saßen übereinander - eine funktionierende dritte Sitzreihe und Ein-/Ausstiegstechnik ist nirgends zu sehen. Schaut genau hin, ab 28:18 min kann man durch die Frontscheibe erahnen, wie ungelenk sie da aussteigt: Vorher wurde auch von der Totalen gewechselt auf eine Nahkamera von unten, so dass das Aussteigen nicht zu erkennen war. Es ist auch das einzige fahrbare Modell. Die anderen waren nur ausgestellt, abgesperrt und hatten komplett verklebte Scheiben, so dass man nicht ins Innere schauen konnte. Würde mich nicht wundern, wenn das Attrappen waren und sie nur den einen Prototypen zum Fahren rechtzeitig fertigbekommen hatten. Das ganze ist ein einziger Fake. Von dem neuen Modell ist nichts fertig. Weder das Auto, noch die Produktionsstätten. Wenn man heute ein Modell Y bestellt, was genau bekommt man denn dann? Modell Y Typ A oder Modell Y Typ B? Das ist Teslas Version von "build to order": Sie bestellen es und wir finden heraus, was wir später daraus machen! Aber der eigentliche Knaller kommt noch. Lest mal den Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrag: https://www.tesla.com/de_DE/order/download-order-agreement?redirect=no&country=DE&model_code=my Die Produktion für deutsche Vorbesteller beginnt voraussichtlich Anfang 2021, nicht voraussichtlich im vierten Quartal 2020, wie es im Model Y Motor Vehicle Pre-Order Agreement steht. OK, sagen wir, die Verschiffung nach Europa dauert halt seine Zeit. Aber in Deutschland ist vor 2021 auf keinen Fall mit dem Modell zu rechnen. Die Anzahlung für das Model Y ist keine "Kaution" mehr, sondern eine Bezahlung für das Konfigurieren eines Fahrzeugs gemäß der Vorbestellung, Arrangierung der Auslieferung des Fahrzeugs sowie weitere Bearbeitungsgebühren. Es ist explizit keine Kaution. Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen. Das bedeutet, dass Tesla die Bezahlung der Vorbestellung nicht separat als Kundeneinlage ausweisen muss, an die sie nicht randürfen, sondern als Einnahme mit nahezu 100% Marge, sofort verbuchbar. Sie ist auch keine Anzahlung auf den Fahrzeugpreis heute. Die Kaution für das Auto ist eine noch nicht verdiente Einnahme, der eine Verbindlichkeit in der Bilanz gegenübersteht. Die Zahlung für die Auftragsabwicklung ist dagegen Umsatz, der sofort realisiert werden kann. Das ist einfach Cash heute, der wohl dringend benötigt wird. Jede Änderung an der Fahrzeugkonfiguration, was selbst Veränderungen des Lieferortes oder der voraussichtlichen Lieferzeit umfaßt, führen zu einer neu zu erstellenden Fahrzeugkonfiguration und erlauben damit "Preiserhöhungen aufgrund von seit dem ursprünglichen Vorbestelldatum vorgenommenen Preisanpassungen". Das ist ein Freibrief, den Preis nachträglich nach oben zu schrauben. Erst wenn man das Fahrzeug in Empfang nimmt, erhält man eine Gutschrift in Höhe der bei der Vorbestellung getätigten Bezahlung. Ich denke, das ist ein Trick, um das Geld heute direkt nutzen zu können. Die Gutschrift muss nicht heute als Verbindlichkeit aufgenommen werden, weil sie von Bedingungen abhängt, die nicht in Teslas Hand liegen. Hier der Originaltext. Ich habe mal die Stellen hervorgehoben, damit sie leichter zu finden sind: Das ist der einzige Grund für die "Enthüllung". Aktuell dringend benötigtes Geld einzusammeln in einer Art und Weise, dass es heute verbraucht werden kann. Alles für eine Absichtserklärung, später mal ein Auto bauen zu wollen. Wann? Weiss keiner. Ein hochspekulativer Vertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fancY März 16, 2019 vor 2 Stunden schrieb Michalski: Ich lege mich fest. Das war ein Model 3. Eventuell ein früherer Prototyp, der mit größeren Reifen ausgestattet und höhergelegt wurde. Als das Modell 3 "enthüllt" wurde LOL Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 16, 2019 Ich glaube die Vorbestellungen halten sich extrem in Grenzen. Erstens ist das Model 3,5 ziemlich schlecht angekommen. Nicht nur bei der Presse auch bei den Fans. Zweitens hat wohl jeder mitbekommen, wie die Sache beim Model 3 gelaufen ist und dass eine Vorbestellung einem quasi 0 Vorteile aber eine Menge Nachteile bringt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Systemrelevant März 16, 2019 Gestern hatte ich mich noch gefragt ob das so ein kluger Schachzug ist das Y jetzt schon zu präsentieren. Durch die Klauseln im Vertrag fällt immerhin die Kannibalisierung des eigenen Markts für das M3 nicht so dramatisch aus. 2500$ vorgezogner Gewinn für nichts ist ja nicht so schlecht. Trotzdem dürften die Verkaufszahlen des M3 zumindest ein Stück weit darunter leiden, ob es überhaupt messbar ist steht auf einem anderen Blatt. Wer aber das Auto heute bzw. vor 2021 wirklich vorbestellt ist entweder ein Fan (was kein Vorwurf ist ) oder kann eben nicht recherchieren. Sollten sich diese Klauseln jedoch rumsprechen dürfte das auch ein Geschmäckle für den neutralen Kunden haben. Rechtliche Frage: Sind diese Klauseln in Europa überhaupt durchsetzbar? Das könnte ja fast eine rechtliche Grauzone sein?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen März 16, 2019 Am 12.3.2019 um 19:20 schrieb Cai Shen: Ich will eine Tesla Lederjacke, oder - Ohmannohmannohmann - einen Nike x Tesla Sneaker dem erst die Sohle abfällt und der dann in Flammen aufgeht. Und jetzt schaut euch Musks Schuhwerk bei der Präsentation an. BULLISH! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg März 16, 2019 vor 16 Stunden schrieb Michalski: Die Anzahlung für das Model Y ist keine "Kaution" mehr, sondern eine Bezahlung für das Konfigurieren eines Fahrzeugs gemäß der Vorbestellung, Arrangierung der Auslieferung des Fahrzeugs sowie weitere Bearbeitungsgebühren. Es ist explizit keine Kaution. Vertrag für Model Y: "Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." Vertrag für andere Modelle: "Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Bestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." Magst du nochmal erklären, was sich da geändert hat und wieso du vermutest, dass sich deshalb die Bilanzierungspraxis von Tesla ändern wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski März 16, 2019 · bearbeitet März 16, 2019 von Michalski vor 4 Stunden schrieb Yerg: Vertrag für Model Y: "Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." Vertrag für andere Modelle: "Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Bestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." Magst du nochmal erklären, was sich da geändert hat und wieso du vermutest, dass sich deshalb die Bilanzierungspraxis von Tesla ändern wird? Du vergleichst gerade die AGBs des Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrags mit den AGBs des Model 3 Fahrzeugbestellvertrags. Das sind verschiedene Verträge für verschiedene Vertagsformen. Das eine sollte eine Reservierung sein, das andere ein Kaufvertrag. Wenn schon, dann musst Du zum Vergleich die AGBs für die Modell 3 Reservierung heranziehen: Wie Du siehst, war die Reservierung des Model 3 weder ein Kauf-, noch ein Bestellvertrag. Der Anzahlung stand damit keine spezifische Leistung gegenüber. Tesla muss daher die Anzahlung als noch nicht verdiente Einnahme, der eine Verbindlichkeit in der Bilanz gegenübersteht, verbuchen. In den AGBs wurde sogar darauf hingewiesen, dass die Anzahlung - im Gegensatz zu einer Mietkaution, die in Deutschland nach § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen ist - nicht getrennt von Teslas Vermögen angelegt wird. Damit fällt sie im Insolvenzfall in die Insolvenzmasse. Dagegen erfolgt laut AGBs des Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrags keine Reservierung, sondern eine Vorbestellung, deren Bezahlung eine (wie auch immer definierte) Leistung gegenübersteht: Die Zahlung für die Auftragsabwicklung ist dagegen Umsatz, der sofort realisiert werden kann. Das ist einfach Cash heute, der wohl dringend benötigt wird. Tesla muss nur die Wahrscheinlichkeit schätzen, mit der Vorbesteller vom Vertrag zurücktreten und dementsprechend nur einen Bruchteil des Betrages als mögliche zukünftige Verbindlichkeit ansehen. Das gleiche gilt natürlich für alle aktuellen Bestellungen, also auch für die Short Range-Version oder die europäischen Besteller. Durch diese speziellen Klauseln und Formulierungen kann Tesla diese Gelder in Q1 direkt als Einnahmen verbuchen. Auch wenn sie mit den Auslieferungen in Europa nicht hinterherkommen, für die Quartalszahlen lassen sich alle Kundengelder somit einbeziehen. So schönt man auch Bilanzen. Dazu passt auch genau das: Tesla Now Taking $200,000 Deposits For "Founders Series" Semi-Trucks Founders Series Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg März 16, 2019 vor 26 Minuten schrieb Michalski: Wenn schon, dann musst Du zum Vergleich die AGBs für die Modell 3 Reservierung heranziehen: Ok, einverstanden. Dort war es tatsächlich anders formuliert. vor 26 Minuten schrieb Michalski: Die Zahlung für die Auftragsabwicklung ist dagegen Umsatz, der sofort realisiert werden kann. Das sehe ich nicht so. Dafür müsste Tesla argumentieren, dass die reine Entgegennahme einer (Vor-)Bestellung eine umsatzwirksam erbrachte Dienstleistung ist. Es handelt sich aber de facto weiterhin um eine Anzahlung, egal wie Tesla das nennt: bei Stornierung wird rückerstattet und das gezahlte Geld wird auf den Kaufpreis angerechnet. Außerdem handelt es sich ganz klar um einen Teil des Kaufprozesses, nicht um eine eigenständige Dienstleistung, an der man auch unabhängig vom Kauf Interesse haben könnte. Mag natürlich sein, dass Tesla trotzdem so argumentieren wird, wie du es unterstellst. Wir werden es in den nächsten Abschlüssen sehen. Bisher schreibt Tesla jedenfalls: "We recognize revenue on automotive sales upon delivery to the customer, which is when the control of a vehicle transfers." (im letzten 10-K). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski März 16, 2019 · bearbeitet März 16, 2019 von Michalski vor einer Stunde schrieb Yerg: Das sehe ich nicht so. Dafür müsste Tesla argumentieren, dass die reine Entgegennahme einer (Vor-)Bestellung eine umsatzwirksam erbrachte Dienstleistung ist. Genau das machen sie ja: "Sobald Sie Ihre vollständige Vorbestellung abgeschickt haben und die von Ihnen gewählten Optionen in der Produktion verfügbar sind, mit welcher wir voraussichtlich Anfang 2021 beginnen werden, konfigurieren wir ein Fahrzeug gemäß Ihrer Vorbestellung und arrangieren die Auslieferung Ihres Fahrzeugs. Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestelung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." vor einer Stunde schrieb Yerg: Es handelt sich aber de facto weiterhin um eine Anzahlung, egal wie Tesla das nennt: bei Stornierung wird rückerstattet und das gezahlte Geld wird auf den Kaufpreis angerechnet. Beim Model 3 war es eine Kundeneinlage für eine Reservierung, wo extra betont wurde, dass sie weder ein Kaufvertrag, noch eine Bestellung wäre. Die Einlage wurde auf den Fahrzeugpreis angerechnet. Bei Model Y wird gerade betont, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt und die Bezahlung der Vorbestellung gerade keine Anzahlung ist und nicht einen Teil des Fahrzeugpreises abdeckt. Deswegen können sie diese Zahlung jetzt als nahezu 100% Profit verbuchen. Das Risiko der Rückzahlung bei der Stornierung und die Erstellung einer Gutschrift bei Übernahme des Fahrzeugs kann Tesla nahezu beliebig bewerten und damit die Bilanz schönen. Das ist wie ein Groupon-Gutschein mit 0% Rabatt. 100% Umsatz heute mit einer geringen Rückstellung für mögliche Erstattungen. vor einer Stunde schrieb Yerg: Bisher schreibt Tesla jedenfalls: "We recognize revenue on automotive sales upon delivery to the customer, which is when the control of a vehicle transfers." (im letzten 10-K). Ja, aber was genau heißt 'delivery to the customer'? Das ist doch total interpretationsfähig. Wir hatten doch die letzten Monate unzählige Berichte lesen können, wie in den USA nach vollständiger Bezahlung der vereinbarte Auslieferungstermin kurzfristig abgesagt und nach hinten geschoben wurde. Der Begriff 'financial delivered' wurde dafür geprägt. Das gleiche erleben jetzt die Europäer. Hier beschwert sich jemand über den 8. verschobenen Liefertermin! Bei einem anderen wird das Auto nach vollständiger Bezahlung auf einmal vermisst und jetzt leider noch auf einem Schiff vermutet. Lies mal den Thread oder die Facebookgruppen. Das sind keine Einzelfälle. Ich gehe davon aus, dass diese Fahrzeuge im Status 'delivery to the customer' eingestuft wersen und für Q1 als (finanziell) ausgeliefert gezählt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw März 16, 2019 vor 7 Minuten schrieb Michalski: Ich gehe davon aus, dass diese Fahrzeuge im Status 'delivery to the customer' eingestuft wersen und für Q1 als (finanziell) ausgeliefert gezählt werden. Klar. Tesla hat das Geld und i.d.R. hat der Kunde Papiere, mit denen er die Zulassung beantragen kann. Somit aus Sicht Tesla geliefert. Fehlt nur die Übergabe des Produkts selbst - das ist für manche Kunden offenbar der spannendste Teil. Und - die Sekte beginnt neue Jünger zu ködern: https://model3ownersclub.com/threads/test-drives-rides-for-potential-buyers-ask-a-member-here.11532/ mal gespannt wann das nach EU schwappt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski März 16, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von Michalski Als nächstes wird dann der F-150-Killer enthüllt: Hier mal ein weiteres Beispiel, warum Tesla die Zulassung von ausgelieferten Fahrzeugen in den USA verzögert. Interessant daran ist erstens, dass es das Nachfrageproblem zeigt, weil selbst mit ~$10.000 Rabatt der Wagen bisher nicht verkauft wurde und zweitens die Model Y-Fake-Ankündigung allein die Model 3-Nachfrage zusätzlich kannibalisiert: Wobei sich immer mehr die Frage herausstellt, wie das Model Y nun eigentlich aussehen soll. Die gezeigten Fake-Modelle in blau und weiß unterschieden sich nicht nur in der Heckansicht, sondern komplett im Heckdesign: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pillul März 17, 2019 Naja, wenn man den Twitter Thread weiter scrollt wird das aufgelöst: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw März 17, 2019 und nochmal n Stück weiterlesen, dann kommt die endgültige Auflösung: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von fintech vor 12 Stunden schrieb Michalski: Genau das machen sie ja: "Sobald Sie Ihre vollständige Vorbestellung abgeschickt haben und die von Ihnen gewählten Optionen in der Produktion verfügbar sind, mit welcher wir voraussichtlich Anfang 2021 beginnen werden, konfigurieren wir ein Fahrzeug gemäß Ihrer Vorbestellung und arrangieren die Auslieferung Ihres Fahrzeugs. Diese Leistungen sowie weitere Bearbeitungsgebühren sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestelung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug." Beim Model 3 war es eine Kundeneinlage für eine Reservierung, wo extra betont wurde, dass sie weder ein Kaufvertrag, noch eine Bestellung wäre. Die Einlage wurde auf den Fahrzeugpreis angerechnet. Bei Model Y wird gerade betont, dass es sich um einen Kaufvertrag handelt und die Bezahlung der Vorbestellung gerade keine Anzahlung ist und nicht einen Teil des Fahrzeugpreises abdeckt. Deswegen können sie diese Zahlung jetzt als nahezu 100% Profit verbuchen. Das Risiko der Rückzahlung bei der Stornierung und die Erstellung einer Gutschrift bei Übernahme des Fahrzeugs kann Tesla nahezu beliebig bewerten und damit die Bilanz schönen. Das ist wie ein Groupon-Gutschein mit 0% Rabatt. 100% Umsatz heute mit einer geringen Rückstellung für mögliche Erstattungen. Ja, aber was genau heißt 'delivery to the customer'? Das ist doch total interpretationsfähig. Wir hatten doch die letzten Monate unzählige Berichte lesen können, wie in den USA nach vollständiger Bezahlung der vereinbarte Auslieferungstermin kurzfristig abgesagt und nach hinten geschoben wurde. Der Begriff 'financial delivered' wurde dafür geprägt. Das gleiche erleben jetzt die Europäer. Hier beschwert sich jemand über den 8. verschobenen Liefertermin! Bei einem anderen wird das Auto nach vollständiger Bezahlung auf einmal vermisst und jetzt leider noch auf einem Schiff vermutet. Lies mal den Thread oder die Facebookgruppen. Das sind keine Einzelfälle. Ich gehe davon aus, dass diese Fahrzeuge im Status 'delivery to the customer' eingestuft wersen und für Q1 als (finanziell) ausgeliefert gezählt werden. Man kann Tesla unterstellen und mutmaßen, dass die Änderung rechnungslegungstechnische Gründe hat und Tesla gewillt ist, einen Teil des Umsatzes so früher zu vereinnahmen. Ich halte solche Unterstellungen für plausibel, würde sie aber dennoch nicht äußern, weil es sich ohne Kenntnisse in dem Bereich nicht ziemt Unternehmen (hier Tesla) bösen Willen zu unterstellen. Ein solches Verhalten wird im Internet häufig als "FUD" bezeichnet. So sehr ich Rechercheleistungen von Michalski zum Thema Tesla schätze, so falsch liegt er mit seinen Ausführungen zum Thema Umsatzlegung. Vereinfacht gesprochen ist nach den neuen Regelungen (IFRS 15 / ASC 606 - joint project von FASB / IASB) die Umsatzlegung nicht mehr an den Gefahrübergang (risk & rewards) gebunden, sondern an die Erfüllung der Leistung (sog. performance obligation / Leistungsverpflichtungen) gebunden. Dabei enthält ein Vertrag diverse sog. "promises" (Leistungszusagen) z.B. Bestellung, Lieferung, Garantieversprechen etc. . Ein solches "promise" (Leistungszusage) stellt aber nur dann eine separate Leistungsverpflichtung dar (zu der man überhaupt Umsatz vereinnahmen kann), wenn nach IFRS 15.27 / ASC 06-10-25-19 folgende Kriterien erfüllt sind : "Ein einem Kunden zugesagtes Gut oder eine einem Kunden zugesagte Dienstleistung ist dann eigenständig abgrenzbar, wenn beide folgenden Kriterien erfüllt sind: a) der Kunde kann jederzeit aus dem Gut oder der Dienstleistung entweder gesondert oder zusammen mit anderen, für ihn jederzeit verfügbaren Ressourcen einen Nutzen ziehen (d.h. das Gut oder die Dienstleistung kann eigenständig abgegrenzt werden); und b) die Zusage des Unternehmens, das Gut oder die Dienstleitung auf den Kunden zu übertragen, ist von anderen Zusagen aus dem Vertrag trennbar (d.h. das Gut oder die Dienstleistung ist im Vertragskontext eigenständig abgrenzbar)" Welchen eigenständigen Nutzen kann der Kunde aus der Bestellung/Reservierung ziehen und inwiefern ist die Dienstleistung trennbar von der Produktion und Lieferung des Gutes? Könnte ich auch einfach bei einem Dritten reservieren und Tesla liefert dann? Trennbar wäre z.B. der Transport oder eine besonders lange Garantie etc., da all diese Dinge auch von Dritten Unternehmen (ich könnte mir den Transport auch selbst organisieren) bereitgestellt werden könnten, aber die Leistung einer Reservierung oder Bestellung setzt voraus, dass ein Auto gebaut werden wird und ist ohne dieser Leistung nicht eigenständig nutzenstiftend für den Kunden. Ich kann mir hier nicht recht vorstellen, welchen losgelösten Nutzen die Konfiguration/ Bestellung/ Reservierung für den Kunden ohne der Produktion des Autos hat. Wenn es sich nicht um eine separate Leistungsverpflichtung handelt und die Leistungsverpflichtung selbst auch nicht "over time" vereinnahmt wird, wäre die Vereinnahmung sofort als Umsatz ausgeschlossen. Hinzu kommt das IFRS 15.25 (ASC 606-10-25-17) ferner besagt : "Leistungssverpflichtungen umfassen keine für die Vertragserfüllung vom Unternehmen zwingend durchzuführenden Aktivitäten, sofern sie nicht in der Übertragung eines Gutes oder einer Dienstleistung auf den Kunden bestehen...." Jeder kann den ASC 606 hier auch gern selbst einmal durcharbeiten: https://www.fasb.org/jsp/FASB/Document_C/DocumentPage?cid=1176164076069&acceptedDisclaimer=true Beispiele in der Automobilzuliefererindustrie, in der der Kunde häufig für die Entwicklung einer Komponente bezahlt und anschließend die Produktion beauftragt, zeigen, dass die Entwicklung oft keine "separate Leistungsverpflichtung" darstellt (weil Voraussetzung für die Produktion der Teile) und daher die gezahlten Entwicklungsentgelte erst über die Produktionslaufzeit vereinnahmt werden. Die Begründung wäre ähnlich. Die Entwicklung (auch wenn dafür gesondert bezahlt wird) ist eine notwendige Vorbedingung für die Produktion und ist daher häufig keine separate Leistungsverpflichtung (anders wenn der Kunde die IP Rechte erwirbt und dann auch selbst produzieren könnte). z.B. bei Valeo :The Group identified an impact on the presentation of its consolidated net income as a result of applying IFRS 15. This concerns contributions received from customers in respect of development costs and prototypes, which are currently shown as a deduction from Research and Development costs, net. These contributions will now be included on the “Sales” line as they result from a contract with a customer with a view to obtaining goods or services that are an output of the Group’s ordinary activities in exchange for consideration. The Group considers that the impacts of applying IFRS 15 will represent a decrease of around 30 million euros in consolidated retained earnings (excluding deferred taxes), mainly relating to the deferred recognition of certain contributions from customers in respect of product development, which will now be recognized in the statement of income over the period of volume production." https://www.valeo.com/wp-content/uploads/2018/02/2017-Consolidated-financial-statements.pdf Insofern wäre die Frage an Michalski, wo er in der Reservierung /Konfiguration / Bestellung die rechnungslegungstechnisch "abgrenzbare" Leistung sieht, die Tesla erbracht hat und die für den Kunden einen separaten Nutzen darstellt. Selbst wenn man Argumente fände, dass der "Vorbesteller" eine Option zur bevorrechtigten Lieferung erwirb, die einen separaten vom Autoerwerb losgelösten Nutzen hätte, dann könnte man nur das vereinnahmen ((IFRS 15.47 ff ."Bestimmung des Transaktionspreise") , was dem "standalone selling price" einer solchen Option entspricht, also das was an "mehr" im Vergleich zu einer normalen Bestellung erlöst wird. M.E. wäre das gleich null, da für die "Frühbestellung" kein Aufpreis verlangt wird. Das Thema ist rechnungslegungstechnisch nicht mit "Verkäufen" mit Rückgaberecht und Coupons vergleichbar, allerdings möchte ich darauf nun nicht weiter eingehen, weil es den Rahmen sprengt. Nur soviel: Beim Verkauf mit Rückgaberecht hat das Unternehmen in der Regel seine Dienstleistung oder die Warenlieferung erbracht und es geht darum, ob der Kunde ein damit verbundenes Recht (eine Option ausübt: z.B. Rückgabe, weitere Käufe) und der Wert dieser Option wird dann vom Umsatz in Abzug gebracht, da der Transaktionspreis auf beide Sachverhalt aufgespalten werden muss. Hier wurde aber eben im Sinne des Rechnungslegungsstandards noch gar nichts geleistet, sondern man befindet sich in der "Auftragsannahme". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus März 17, 2019 Das sehe ich größtenteils auch so. Spielt aber für Q1 keine Rolle, da Quartalsreports unaudited sind. Und wenn da ein gewisser Ermessensspielraum ist, und sei er noch so klein, wird niemand Tssla einen Strick drehen, wenn das dann der WP im JA nicht durchgehen lässt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2019 Das Mid-Range-M3 wird von Tesla eingestellt. Es gibt somit nur noch, SR, SR-Plus und LR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von Holgerli vor 13 Stunden schrieb magicw: Und - die Sekte beginnt neue Jünger zu ködern: https://model3ownersclub.com/threads/test-drives-rides-for-potential-buyers-ask-a-member-here.11532/ mal gespannt wann das nach EU schwappt. Verstehe das ganze Problem nicht: Lt. diesem komischen Blogger ist Tesla doch eh im Mai pleite und der ganze Spuk zu Ende. Oder vielleicht doch nicht? Verstehe das ganze Problem weiterhin nicht: Lt. Dir liefert ja Audi jetzt in großen Mengen den e-tron aus. Und den sieht man ja in großen Mengen auf den Straßen. Oder vielleicht doch nicht? Verstehe das Problem zum Dritten nicht: Spätestens wenn der ID von VW in Massen kommt ist Tesla doch eh geliefert. Oder vielleicht doch nicht? Komisch finde ich allerdings: Wenn sich Fans z.B. bei Motor-Talk hingebungsvoll ihren, BMWs, Mercedes, Audis etc. hingeben und anderen Fahrern und Kaufinteressenten helfen dann sind das ganz normale Sachen die eigentlich nur zeigen wie toll BMWs, Mercedes, Audis mit ihrer Kundschaft verwoben sind. Nur Tesla, da ist es eine Sekte und Jünger.... Und über eines sind wird uns doch wohl alle einig: "Automobilindustrie" ist in Deutschland Staatsreligion. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw März 17, 2019 vor einer Stunde schrieb Holgerli: Komisch finde ich allerdings: Wenn sich Fans z.B. bei Motor-Talk hingebungsvoll ihren, BMWs, Mercedes, Audis etc. hingeben und anderen Fahrern und Kaufinteressenten helfen dann sind das ganz normale Sachen die eigentlich nur zeigen wie toll BMWs, Mercedes, Audis mit ihrer Kundschaft verwoben sind. Nur Tesla, da ist es eine Sekte und Jünger.... Mal abgesehen von deinem ermüdenden Whataboutism über Audi, VW und sonstige deutsche Automobilhersteller. Hast du den Banner richtig gelesen? Es geht um die Organisation privater Probefahrten, da Tesla sein Händlernetz schließt ausdünnt. Stell doch mal nen Link auf einen Thread aus Motor-talk, AMS oder sonstigen Foren ein, wo das für andrere Marken gemacht wird. Derweil ein sehr sachlicher Vlog eines Teslafahrers zu Audi etron, Tesla und das Model3-Rollout in EU: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von Holgerli vor 43 Minuten schrieb magicw: Mal abgesehen von deinem ermüdenden Whataboutism über Audi, VW und sonstige deutsche Automobilhersteller. Hast du den Banner richtig gelesen? Es geht um die Organisation privater Probefahrten, da Tesla sein Händlernetz schließt ausdünnt. Stell doch mal nen Link auf einen Thread aus Motor-talk, AMS oder sonstigen Foren ein, wo das für andrere Marken gemacht wird. Natürlich habe ich das gelesen. Aber ich frage mich: Wo ist das Problem? Klar macht das für Audi keiner: Da macht es ja schon unser VW-Minister Be-Scheuer-t und lässt das KBA Werbebriefe schreiben man möchte bitte die deutsche Automobilindustrie unterstützen und seinen zwei Jahre alten Schummel-Diesel mit 25.000 Euro Verlust gegen einen neuen 6d-Tmp-Schummeldiesel eintauschen. Hier einfach mal die Kommentare der Zuschauer/Follower lesen: Da könnte man schon der Meinung sein, dass der "sehr sachliche" Vlog dann doch eher in Richtung üÜbertriebenheit tendiert. Geil ist übrigens das Fazit des Vloggers ab 14:30h: Sein Model S verkauft er nicht, weil er ein effizientes Fahrzeug haben will und vor allem auf die gut ausgebaute Schnellladeinfrastruktur von Tesla angewiesen ist. Umkehrschluss: Der eTron ist Ineffizient (siehe unter anderem mein Post vom Vergleichstest von Next Move) und die Ladeinfrastruktur von Ionty ist schei**e. Audi: Vorsprung durch Technik. *lol*. P.S.: Der Bruder eines Arbeitskollegen ist Entwicklungsingenieur bei dem Drei-Buchstaben-Hersteller aus Bayern. Einziges Argument gegen Tesla seit Jahren: "Aber die Spaltmaße". Also wer Wert auf geile Spaltmaße legt sollte deutsche "Premiumhersteller" kaufen. Wer einen geiles Elektroauto will Tesla. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2019 vor 51 Minuten schrieb magicw: Mal abgesehen von deinem ermüdenden Whataboutism über Audi, VW und sonstige deutsche Automobilhersteller. BTW: Wenn ich über Audi, Mercedes und Co schreibe, dass die nicht aus den Puschen kommen und auch nicht kommen werden, dann ist es ja angeblich "Whataboutism". Wenn Du Vlogs über Audi-Testfahrten im Tesla-Thread postest, weil Dir das Fazit des Vloggers in den Kram passt, dann ist das ok?! Können wir uns vielleicht drauf einigen, dass Tesla in Konkurrenz zu VW, Audi, BMW, Mercedes und Co steht und dass deswegen auch Posts die nicht 100%ig mit Tesla zu tun haben sachlich sein können und nicht Whataboutism sind? Falls nicht: Halte Du Dich bitte auch daran und poste Vlog-Videos im VW-Thread. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
padavona März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von padavona Ist ja nicht so, dass es in diesem Video (eines Tesla-Fahrers) nicht primär um Teslas katastrophale Zustände bei Service und Qualität geht Aber offensichtlich reicht auch so ein vergleichsweise sachliches Video schon, um die Fanbois zu triggern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2019 vor 7 Minuten schrieb padavona: Ist ja nicht so, dass es in diesem Video (eines Tesla-Fahrers) nicht primär um Teslas katastrophale Zustände bei Service und Qualität geht Die Frage ist: wieviele dieser angeblich katastrophalen Zustände bei Qualität und Service hast Du denn schon erlebt? Fakt ist doch, das er zwar anprangert aber nicht die Konsequenzen ziehen will oder kann. Warum? Weil Tesla halt so überlegen ist was Effizienz und Ladeinfrastruktur angeht. Und in den Kommentaren sieht man ja auch, dass an Tesla kein Weg dran vorbeiführt und Audi nicht anTesla herankommt: Zitat Ich finde es zu kurz gegriffen, an der äußeren Qualität zu beurteilen, dass "Tesla einpacken könne", wenn die andern Hersteller in den Markt eintreten. Ich zweifle nicht an, dass Tesla guten Nachholbedarf in diesem Aspekt hat aber Batterie-Management, umfassende Ladeinfrastruktur (wird sich mit der Zeit abschwächen) und die Zellenproduktion/-preise sind klare Pluspunkte, die die Etablierten so nicht haben und auch auf die nächsten 5-6 Jahre so nicht haben werden. Zitat Das Problem ist ja auch das man meistens nur negatives hört und liest weil die Leute ihrem Ärger, verständlicherweise Luft machen wollen. Ich bin mit der qualität meines m3 super zufrieden und habe bis jetzt bis auf den Kofferraumdeckel der nicht ganz mittig ist keinerlei Mängel. Nur die Leute die halt zufrieden sind melden sich meistens nicht. Und mit dem SC aus Düsseldorf lief auch alles glatt und gab überhaupt keine Verständigung Schwierigkeiten, der Wagen wurde für mich sogar noch auf knapp über 90% geladen obwohl ich erst einen Tag vor Auslieferung gefragt hatte. Der E-tron scheint ein gutes E-Auto zu sein trotz seinem noch hohen Verbrauch. Aber VW ist für mich gestorben. Würde eher noch zu BMW oder Daimler gehen wenn es irgendwann zu einem Nachfolger kommt. Das was VW hier in Deutschland mit Kunden abgezogen hat ist fast schon lächerlich, da ging es den VW Kunden in den USA deutlich besser mit der Rückgabe. Zitat Bevor ich anfange: Ich habe mich online für eine E-Tron Probefahrt angemeldet und es nicht geschafft, mich innerhalb einer Woche für einen Termin anzurufen. Dirk, deine Argumente sind ein bisschen reisserisch. Ja, Tesla hat Qualitätsprobleme. Ich bin überzeugt, dass Tesla diese Probleme in den Griff kriegen wird. Anscheinend gibt es bei der Servicequalität grosse Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz. Hier in der Schweiz scheint die Servicequalität um Längen besser zu sein als in Deutschland. Und es ist nicht so, dass die Hersteller aus Deutschland keine Probleme mit der Qualität haben. Die Verarbeitungsqualität meines Model X entspricht meinen Erwartungen und für mich völlig ausreichend. Das Bedienkonzept eines Audi ist etwa gleich innovativ wie Nokia im Jahr 2010. Ja, es gibt jetzt bei Audi einen Touchscreen, aber intuitiv ist die Bedienung nicht. Immer noch eine Menge Knöpfe und unübersichtliche Menüs. Hier hat man sich null bewegt und man kann sich nicht von alten Konzepten lösen. Nächster Punkt ist die Batterie und der Antriebsstrang. Wir wissen heute, dass Tesla diese Kernkomponente selber herstellt und im Griff hat. Audi ist hier ein Newcomer. Batterien werden eingekauft. Während Tesla einen Super Capacitor Hersteller aufkauft um das Laden weiter zu optimieren, ist man bei Audi immer noch mit den Batterien beschäftigt. Auch bin ich mir nicht sicher, ob beim Audi die Batterie genau so lang halten wird wie bei Tesla. Hier muss sich Audi erst Mal beweisen. Ausserdem sollte man nicht vergessen, dass Tesla mit 3 Modellen erfolgreich auf dem Markt ist, während die gesamte deutsche Autoindustrie genau ein einziges Modell auf den Markt gebracht hat. Auch die Zusammenarbeit von Daimler und BMW zeigt, dass man in Deutschland noch nirgends in Sachen Elektroauto ist. Zum letzten Thema: Tesla ist führend beim autonomen Fahren. Die Software und die Hardware baut man selber. Die Hersteller in Deutschland haben hier keine Eigententwicklungen zu bieten. Nix. Nada. Hier muss man auch verstehen, dass die klassischen Hersteller keine Softwarefirmen sind wie Tesla sondern Hersteller von Motoren und dementsprechend sind die Firmen ausgerichtet. Diesen Punkt sollte man nicht vergessen, zumal es auch die Möglichkeit gibt, dass Tesla in Zukunft seine Technologie an Dritthersteller lizenzieren könnte. Zum Händlernetz: Ja, dass ist gut ausgebaut. Meiner Erfahrung nach ist bei den Händlern die Freude über das Elektroauto aber nicht sonderlich gross. Das Elektroauto verursacht weniger Arbeit und das bedeutet erst Mal weniger Umsatz. Es ist mir immer noch ein Rätsel, wie die klassischen Autohersteller dieses Problem angehen und lösen möchten, weil das drückt auch auf die Verkaufszahlen der Elektroautos. Zitat Es ist nicht neu, dass die Deutschen Autokonzerne ordentliche Autos zusammenbauen können. Das wird auch weiter ihre Domäne bleiben. Man muss sich aber nur den Verbauchstest von Next Move mit dem Jaguar, dem Audi und dem Model X anschauen und es wird einem klar, dass ein Model X, entwickelt vor etlichen Jahren, immer noch deutlich effizienter und damit Langstreckentauglicher ist als die versammelten Tesla - "Killer". In einem Jahr, wenn die Supercharger auf V3 umgestellt sind, erhöht sich der mögliche Durchsatz der Fahrzeuge um das Doppelte, also wie wenn man an jeden Supercharger nochmal die gleiche Anzahl von Säulen aufgestellt hätte und dazu werden auch noch die Säulen an den Supercharchern erhöht. Ich sehe das Ladenetzwerk von Tesla damit noch für etliche Jahre deutlich vor allen anderen Ladenetzwerken. Diese müssen es zuerst einmal hinbekommen, dass ihre Lader auch tatsächlich funktionieren. Stefan Möller von Next Move meinte erst neulich in einem Interview, dass ca 30 % der Schnellladeinfrastruktur defekt ist. Auf Teslas Supercharger ist dagegen immer Verlass ! Zitat Ach! Ich habe im Juni 2018 ein Audi A3 e-tron in Ingolstadt abgeholt. Das war alles andere als super. Das Fahrzeug hatte bei der Abholung, ob wohl es voll geladen war, eine Reichweite von 43 km, 50 km würden versprochen. Der Motor wahr Vielzahl klein dimensioniert, er heulte so laut, das tut richtig weh. Das Zubehör zB. Ladegeräte was auf der Rechnung war, wurde nicht mit geliefert, sondern ein preiswerteres Gerät. Und vieles mehr. Ich habe das Fahrzeug mit viel Verlust Verkauf und bin froh darüber. Warte bis die ersten den E-tron abgeholt haben und über dieses Berichten. Mein deutsch ist nicht so gut, aber ich hoffe man konnte mich verstehen. In Übrigen alle reden über den gleichen fall, mit den vielen Mengen, und das zurückgegebenen Model 3. nach meinen Recherchen würden in Deutschland 4 Fahrzeuge bis 10.03.2019 zurückgegeben. Für ein Experten, der Tesla bewertet und Kunden berät, sollte man ein wenig mehr objektiv sein. Mehr Zeit nehmen um Videos zu machen. Auf aussage Qualität achten. Grüße J. Ortiz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Michalski März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von Michalski vor 6 Stunden schrieb fintech: Man kann Tesla unterstellen und mutmaßen, dass die Änderung rechnungslegungstechnische Gründe hat und Tesla gewillt ist, einen Teil des Umsatzes so früher zu vereinnahmen. Ich halte solche Unterstellungen für plausibel, würde sie aber dennoch nicht äußern, weil es sich ohne Kenntnisse in dem Bereich nicht ziemt Unternehmen (hier Tesla) bösen Willen zu unterstellen. Ein solches Verhalten wird im Internet häufig als "FUD" bezeichnet. Das Problem hier ist, dass ich nicht mehr gewillt bin, bei Tesla im Zweifel für den Angeklagten zu stimmen. Dafür haben sie einfach zuviel Vertrauen verspielt. Sie riskieren wissentlich und willentlich das Leben ihrer Kunden mit z.B. dem Überhypen von unsicheren Technologien wie Autopilot oder Schwachstellen in sicherheitsrelevanten Bereichen wie den Radaufhängungen. Sie mißachten die Rechte anderer wie z.B. durch das Ignorieren der GPL für Teile der Software, die sie in ihren Autos verwenden, das Verbreiten von Warez mit den Atari-Spielen, die Nutzung einer Marke der Sesamstraße zu Werbezwecken ohne Erlaubnis, etc. Ich weiß, gleich verweist wieder jemand aufs Handbuch beim Autopilot, dass der nur auf der Autobahn zu nutzen ist, aber selbst in Deutschland gibt es genug Beispiele, die zeigen, dass Kunden dem irreführenden Marketing auf den Leim gehen und sich und andere Verkehrsteilnehmer täglich in Gefahr bringen: von smartgrid » 29. Sep 2018, 20:21Ohne AP würde ich keinen Tesla mehr fahren. Ist ein Must-Have.Nutze ihn auf JEDER Fahrt - auch in der Stadt von McCoy-Tyner » 30. Sep 2018, 07:18Ich für meinen Teil fahre oft durch Tempo 30 Zonen innerorts mit Tempomat, wo man dann aufgrund der Fahrbahngegebenheiten öfter mal auf die Gegenspur wechseln muss. Da ist der Abstandstempomat dann schlicht eine Katastrophe ... von Ferrarihubi » 30. Sep 2018, 08:22Öfters grundloses starkes bremsen, schlechtes halten der Spur. Übersehen einer Verkehrsinsel. von Dennis81 » 30. Sep 2018, 08:28Habe mein Model X im Nov 2017 bekommen, bin seitdem 38.500km gefahren, davon 30.000 im Autopilot Modus. von TeslaHH » 30. Sep 2018, 08:58Trotz der „Phantombremsungen“, die bei mir sehr selten auftreten, nutze ich TACC (Abstandsautomat) im Stadtverkehr zu mindestens 70 % der Fahrzeit. von Elektrojedi » 30. Sep 2018, 09:41 Ich nutze den AP1 täglich. In der Stadt hauptsächlich beim Stop and Go. Ich nutze ihn täglich, auch in Berlin. Da vor allem bei Stau. von borkner » 1. Okt 2018, 18:15Auf jeden Fall mit AP, ich würde ohne nicht mehr fahren wollen. von Gatanis » 2. Okt 2018, 11:12 Ich habe morgen eine längere Fahrt vor mir und da schon die Fahrt zur Arbeit ohne AP ungewohnt unentspannt war graut es mir bei dem Gedanken, dieser Fehler könnte bestehen bleiben.So viel zum Thema, wie sehr ich mich an den AP gewöhnt habe. :/ von TinyTiny » 3. Okt 2018, 00:13Ich würde mal behaupten, dass ich fast jeden Meter den ich irgendwie mit dem AP fahren kann auch dazu benutze. von icealiens97 » 3. Okt 2018, 06:25Auch ich benutze den AP (Auto aus 3/2018, ich denke AP 2.5) wann immer es geht. Teile meiner Standardstrecken fährt das Auto dann fast alleine, mit Ausnahme der Abbiegepunkte und der 2 Ampeln. von TommyP. » 10. Okt 2018, 06:02Ich fahre täglich Landstraße, Autobahn und eben Stadtverkehr in Berlin. Was es jedoch in der Stadt gibt: Bremsmanöver, wenn Radfahrer gefährdet scheinen, Autos in der Spur parken o.ä.Der AP und ich haben uns aneinander gewöhnt und ich möchte ihn nicht mehr hergeben... Einfach mal als Beispiele, wie das Marketing wirkt. Da kann sich Tesla nicht mit einem Verweis auf das Handbuch rausreden. Sie riskieren damit das Leben ihrer Kunden und die Tatsache, dass sie damit nicht aufhören, zeigt, dass sie es bewußt machen. So sieht das dann nämlich aus, wenn einen das Auto umbringt: Oder wenn die Radaufhängung bricht so unsicher konstruiert ist... ...dass sich auf gerade Strecke das linke Rad löst und der Wagen unsteuerbar nach links in den Bäumen einschlägt. Da hatte der Fahrer keine Chance. Ersthelfer konnten leider nichts machen, da die Tür keinen Griff hat und sich nicht mehr öffnen lies. Der Fahrer verbrannte im Unfallauto. Oder nimm die Ankündigung des Model Y als 7-Sitzer für bis zu sieben Erwachsene mit der optionalen dritten Reihe, die so ausschaut: Oder schau Dir die Schönung der Q3-Bilanz an. Das hatte ich mal hier auseinandergenommen. Oder das Verschieben von Inventory nach Property, Plant & Equipment. Oder wie Elon Musk und Tesla mit Whistleblowern umgehen und in Kauf nehmen, dass diese als angebliche Amokläufer von der Polizei erschossen werden. Ich habe hier genug Beispiele angeführt in dem Thread, dass ich bei Tesla keinen Vertrauensvorschuß mehr gebe, sondern im Zweifel glaube, dass sie sich einen Vorteil erschleichen wollen. vor 6 Stunden schrieb fintech: So sehr ich Rechercheleistungen von Michalski zum Thema Tesla schätze, so falsch liegt er mit seinen Ausführungen zum Thema Umsatzlegung. Vereinfacht gesprochen ist nach den neuen Regelungen (IFRS 15 / ASC 606 - joint project von FASB / IASB) die Umsatzlegung nicht mehr an den Gefahrübergang (risk & rewards) gebunden, sondern an die Erfüllung der Leistung (sog. performance obligation / Leistungsverpflichtungen) gebunden. Dabei enthält ein Vertrag diverse sog. "promises" (Leistungszusagen) z.B. Bestellung, Lieferung, Garantieversprechen etc. . Ein solches "promise" (Leistungszusage) stellt aber nur dann eine separate Leistungsverpflichtung dar (zu der man überhaupt Umsatz vereinnahmen kann), wenn nach IFRS 15.27 / ASC 06-10-25-19 folgende Kriterien erfüllt sind : ... Welchen eigenständigen Nutzen kann der Kunde aus der Bestellung/Reservierung ziehen und inwiefern ist die Dienstleistung trennbar von der Produktion und Lieferung des Gutes? Könnte ich auch einfach bei einem Dritten reservieren und Tesla liefert dann? Der Fehler in Deinem Gedankengang liegt meines Erachtens darin, wie Du den Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrag einstufst. Du fragst nach dem eigenständigen Nutzen für den Kunde aus der Bestellung/Reservierung und inwiefern diese Dienstleistung trennbar von der Produktion und Lieferung des Fahrzeugs ist. In den AGBs steht explizit drin: "Die Bezahlung der Vorbestellung und dieser Vertrag werden nicht im Vorgriff oder in Erwartung eines bedingten Kaufvertrags vorgenommen bzw. eingegangen." Der eigenständige Nutzen ist sozusagen ein vorderer Platz in der Warteschlange. Mit der Formulierung wird gerade die Leistung, für die die Bezahlung erfolgt, von der Produktion und Lieferung des Fahrzeugs abgegrezt. Die Leistungszusage ist die Konfiguration eines Fahrzeugs gemäß der Vorbestellung, das Arrangieren der Auslieferung des Fahrzeugs sowie weitere Bearbeitungsgebühren. Diese "sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug". Für Tesla sind diese Leistungen erbracht. Die Konfiguration ist durchgeführt, für die Auslieferung sind entsprechende Prozesse aufgesetzt und "weitere Bearbeitungsgebühren" sind jederzeit erklärbar, dass die Arbeiten schon stattgefunden haben. Dass diese Bedingungen gegen AGB-Recht verstoßen - geschenkt. Mir geht es hier nur um die finanziellen Auswirkungen. Wir sind ja hier im Aktien-Thread. Wenn es eine Anzahlung oder Kaution wäre, würde zwar die Summe auf dem Cash-Statement positiv auftauchen, in der Bilanz gäbe es aber keine Änderung. Zu der Gutschrift würde eine Belastung als Verbindlichkeit von genau gleicher Höhe existieren, da die Verpflichtung konkret formuliert und abgrenzbar sowie der Fälligkeitstermin festgelegt ist. Wenn Tesla es dagegen ausdrücklich NICHT als Anzahlung bezeichnet, dann taucht die Summe auf dem Cash-Statement positiv auf. Es gibt jedoch keine gegenläufige Verbindlichkeit, denn solange der Kunde durch Rücktritt von der Vorbestellung das Geld nicht zurückverlangt oder das Auto bei Lieferung nicht abnimmt, ist noch nichts geschehen und niemand kann vorhersagen, ob oder wann eines dieser beiden Dinge passieren wird. Tesla packt das dann in eine Fußnote als potenzielle Eventualverbindlichkeit, aber auch hier handelt es sich nicht um eine abgrenzbare, konkrete Verbindlichkeit, da sie kein Datum hat, das mit ihr verbunden ist. Für mich ist das der einzig logische Grund für den letzten Satz in derm Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrag. Es ist ein reiner Versuch, zu verhindern, dass die Haftung konkretisiert und damit in der Bilanz erfasst wird, bis die physische Lieferung eines Fahrzeugs erfolgt oder der Kunde sein Geld zurückfordert. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass damit diese Gelder im Falle eines Bankrotts nach Chapter 11 oder Chapter 7 vor Fahrzeugauslieferung verfallen und nicht als Forderung angemeldet werden können, da hier ausdrückliche, zuvor anfallende Kosten identifiziert wurden, für die angeblich bezahlt wurde. Die Möglichkeit der Erstattung bei Rücktritt nach dem Eintreten des Bankrotts kann damit ausgeschlossen werden. Oder wie interpretierst Du diesen Vertrag? Was sind glaubhafte Gründe für genau diese von Tesla gewählte Formulierung? Warum sollte man sonst solche Formulierungen wählen? vor 6 Stunden schrieb fintech: Beispiele in der Automobilzuliefererindustrie, in der der Kunde häufig für die Entwicklung einer Komponente bezahlt und anschließend die Produktion beauftragt, zeigen, dass die Entwicklung oft keine "separate Leistungsverpflichtung" darstellt (weil Voraussetzung für die Produktion der Teile) und daher die gezahlten Entwicklungsentgelte erst über die Produktionslaufzeit vereinnahmt werden. Die Begründung wäre ähnlich. Die Entwicklung (auch wenn dafür gesondert bezahlt wird) ist eine notwendige Vorbedingung für die Produktion und ist daher häufig keine separate Leistungsverpflichtung (anders wenn der Kunde die IP Rechte erwirbt und dann auch selbst produzieren könnte) PWC als Auditor hatte sich bisher entschieden, glaubwürdige, bestätigte Beweise für Bilanzbetrug und alle roten Flaggen von Elon Musk und Tesla zu ignorieren. Wenn ich mich recht erinnere, wurde der Ausschuss damals als "Testmaterial" reklassifiziert, so dass ich davon ausgehe, dass er in den Entwicklungsanteil von Ausgaben für Forschung & Entwicklung des Batterieherstellers Panasonic eingeflossen ist und aktiviert wurde, obwohl eigentlich eine Wertberichtigungen von Tesla fällig gewesen wäre. vor 6 Stunden schrieb fintech: Das Thema ist rechnungslegungstechnisch nicht mit "Verkäufen" mit Rückgaberecht und Coupons vergleichbar, allerdings möchte ich darauf nun nicht weiter eingehen, weil es den Rahmen sprengt. Nur soviel: Beim Verkauf mit Rückgaberecht hat das Unternehmen in der Regel seine Dienstleistung oder die Warenlieferung erbracht und es geht darum, ob der Kunde ein damit verbundenes Recht (eine Option ausübt: z.B. Rückgabe, weitere Käufe) und der Wert dieser Option wird dann vom Umsatz in Abzug gebracht, da der Transaktionspreis auf beide Sachverhalt aufgespalten werden muss. Hier wurde aber eben im Sinne des Rechnungslegungsstandards noch gar nichts geleistet, sondern man befindet sich in der "Auftragsannahme". Nur kurz dazu: Ich bezog mich nicht auf einen Verkauf mit Rückgaberecht, bei dem die Dienstleistung oder die Warenlieferung schon erbracht wurde und es nur darum geht, ob man ein Rückgaberecht hat, sondern um einen Coupon, mit dem man das Anrecht auf eine Dienstleistung oder Ware erwirbt. Zum Beispiel wenn ich bei Groupon einen Gutschein kaufe, der mir einen Rabatt beim Kauf eines Akkuschraubers der nächsten Generation oder beim Besuch eines Restaurants, das in Zukunft öffnet, gewährt. Dann habe ich den Gutschein bezahlt und Groupons Leistung ist rechnungslegungstechnisch abgegrenzt, auch wenn ich den Gutschein nie einlöse. vor 4 Stunden schrieb Holgerli: Komisch finde ich allerdings: Wenn sich Fans z.B. bei Motor-Talk hingebungsvoll ihren, BMWs, Mercedes, Audis etc. hingeben und anderen Fahrern und Kaufinteressenten helfen dann sind das ganz normale Sachen die eigentlich nur zeigen wie toll BMWs, Mercedes, Audis mit ihrer Kundschaft verwoben sind. Nur Tesla, da ist es eine Sekte und Jünger.... Was ich komisch finde, sind solche Aussagen: von partfinder » 8. Mär 2019, 08:36Tesla allein kann die Welt nicht retten, hat aber sicher den entscheidenden Anstoß geliefert, dessen sind sich ja sicher alle hier einig. von greenling » 15. Mär 2019, 23:21Das Model Y ist so underwhelming, um dem Model X keine Verkäufe abzugraben. von Teatime » 15. Mär 2019, 11:49Ob die 2k in der Zeit von Negativzinspolitik irgendwo ein paar Euro erwirtschaften ist mir gleich. Da unterstütze ich lieber Tesla. und mein aktuelles Lieblingszitat: von ulmerle » 15. Mär 2019, 14:26Elon Musk verfolge ich nun schon seit gut 10 Jahren. Was dieser Mann leistet ist beinahe unmenschlich. Arbeitstage mit bis zu 20 Stunden, ständiger Druck an mehreren Stellen und dann noch die Familie unter einen Hut zu bringen, dem zolle ich absoluten Respekt, ich könnte das nicht. Für mich ist er einer der größten Visionäre unserer Zeit.Ich finde es einfach unverschämt, was sich hier manche Forenmitglieder herausnehmen, um diesen Helden in Misskredit zu bringen. Ihr seid es nicht würdig ein Teil der Geschichte sein zu dürfen! Elon Musk arbeitet weder 120h die Woche, noch 20h am Tag. Allein wenn man seien Flugbewegungen verfolgt, kann man das sehr schön nachvollziehen. Wie gesagt, Tesla sind Fairy Tales for the Snowflake Generation, Greenwashing at its best. Ihr Heiliger ist selbst eine Umweltsau vor dem Herrn: vor 2 Stunden schrieb Holgerli: BTW: Wenn ich über Audi, Mercedes und Co schreibe, dass die nicht aus den Puschen kommen und auch nicht kommen werden, dann ist es ja angeblich "Whataboutism". Nein, Dein Whataboutism nervt einfach nur, weil Du das immer rausholst, wenn Du bei Tesla etwas nicht mehr schönreden kannst. Das ist wie im Kindergarten: "Aber der Hans-Ole hat mir auch die Schippe weggenommen". vor 2 Stunden schrieb Holgerli: Die Frage ist: wieviele dieser angeblich katastrophalen Zustände bei Qualität und Service hast Du denn schon erlebt? Willst Du verneinen, dass Tesla ein Problem mit der Servicekapazität hat, obwohl Elon Musk das nicht nur schon zugegeben hat, versprochen hat, die Kapazitäten zu verdoppeln (was natürlich nicht eingetreten ist) und in der Telefonkonferenz zum letzten Quartalsbericht das als Problem Nummer 1 für Tesla ausgemacht hat? Genau dieser kognitive Dissonanz zeichnet Euch Tesla-Fanbois aus. Ich mach mir die Welt, widde widde, wie sie mir gefällt. Du bist ein wahrer Experte und regelrechter Künstler darin, die Realität zu verdrehen, Fakten zu ignorieren und Wahrheiten zu verbiegen, bis diese in dein eigenes Weltbild passen und leichter zu verdauen sind. Wie war das noch gleich mit Deiner Produktionsvorhersage für das Model Y? Zitat Produktionsbeginn: Mitte 2020 mit Anfangs 2.000 Einheiten/Woche. Bis Ende des Jahres dann 7.000 Einheiten/Woche Teslas Kommentar: Outdated information. Ich würde mal vermuten, dass das etwas beschleunigt wird. Passen unterschiedliche Wahrnehmungen für Dich nicht zusammen, wird alles dafür getan, um diese wieder stimmig zu gestalten und die kognitive Dissonanz zu überwinden. Es kann sich also nur um FUD halten, wenn an Tesla Kritik geübt wird. Hier ein weiteres Beispiel: vor 2 Stunden schrieb Holgerli: Fakt ist doch, das er zwar anprangert aber nicht die Konsequenzen ziehen will oder kann. Warum? Weil Tesla halt so überlegen ist was Effizienz und Ladeinfrastruktur angeht. Deine Lügen über die Ladeinfrastruktur habe ich doch schon einmal filetiert: https://www.wertpapier-forum.de/topic/32517-tesla-inc/?page=99#comment-1180240 Dein permanentes Rumreiten auf der Überlegenheit von Tesla und deren sagenhafte Effizienz ist auch Mumpitz. Die von Dir bisher aufgeführten Tests nutzen alle die interne Anzeige und keine kalibrierten Messgeräte, was auch die Ladeverluste ignoriert. Auch setzt Du weder Gewicht noch Aerodynamik noch Batterieheizung oder Wärmepumpe ja/nein ins Verhältnis. Aber selbst wenn man das alles ignoriert, gab es gerade selbst für einen der größten Teslafans eine dicke Überraschung, dass der I-Pace das Model X in Effizienz schlagen kann: Und was die Umstellung der Supercharger auf v3 angeht, worauf viele Tesla-Fanbois jetzt ihre Hoffnung richten, es gibt eine einzige Demostation bisher. Bei den bisher von Tesla geplanten Ausgaben für Investitionen in2019 und 2020 glaube ich, wir sehen genauso viele Supercharger v3 wie ein erweitertes Superchargernetzwerk, neue Servicecenter oder weiter Tesla-Geschäfte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240102 März 17, 2019 · bearbeitet März 17, 2019 von fintech vor 2 Stunden schrieb Michalski: Der Fehler in Deinem Gedankengang liegt meines Erachtens darin, wie Du den Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrag einstufst. Du fragst nach dem eigenständigen Nutzen für den Kunde aus der Bestellung/Reservierung und inwiefern diese Dienstleistung trennbar von der Produktion und Lieferung des Fahrzeugs ist. In den AGBs steht explizit drin: "Die Bezahlung der Vorbestellung und dieser Vertrag werden nicht im Vorgriff oder in Erwartung eines bedingten Kaufvertrags vorgenommen bzw. eingegangen." Die Leistungszusage ist die Konfiguration eines Fahrzeugs gemäß der Vorbestellung, das Arrangieren der Auslieferung des Fahrzeugs sowie weitere Bearbeitungsgebühren. Diese "sind von der Bezahlung Ihrer Vorbestellung umfasst; letztere ist keine Kaution für Ihr Fahrzeug". Für Tesla sind diese Leistungen erbracht. Die Konfiguration ist durchgeführt, für die Auslieferung sind entsprechende Prozesse aufgesetzt und "weitere Bearbeitungsgebühren" sind jederzeit erklärbar, dass die Arbeiten schon stattgefunden haben. Dass diese Bedingungen gegen AGB-Recht verstoßen - geschenkt. Mir geht es hier nur um die finanziellen Auswirkungen. Wir sind ja hier im Aktien-Thread. Wenn es eine Anzahlung oder Kaution wäre, würde zwar die Summe auf dem Cash-Statement positiv auftauchen, in der Bilanz gäbe es aber keine Änderung. Zu der Gutschrift würde eine Belastung als Verbindlichkeit von genau gleicher Höhe existieren, da die Verpflichtung konkret formuliert und abgrenzbar sowie der Fälligkeitstermin festgelegt ist. Wenn Tesla es dagegen ausdrücklich NICHT als Anzahlung bezeichnet, dann taucht die Summe auf dem Cash-Statement positiv auf. Es gibt jedoch keine gegenläufige Verbindlichkeit, denn solange der Kunde durch Rücktritt von der Vorbestellung das Geld nicht zurückverlangt oder das Auto bei Lieferung nicht abnimmt, ist noch nichts geschehen und niemand kann vorhersagen, ob oder wann eines dieser beiden Dinge passieren wird. Tesla packt das dann in eine Fußnote als potenzielle Eventualverbindlichkeit, aber auch hier handelt es sich nicht um eine abgrenzbare, konkrete Verbindlichkeit, da sie kein Datum hat, das mit ihr verbunden ist. Für mich ist das der einzig logische Grund für den letzten Satz in derm Model Y Fahrzeug-Vorbestellvertrag. Es ist ein reiner Versuch, zu verhindern, dass die Haftung konkretisiert und damit in der Bilanz erfasst wird, bis die physische Lieferung eines Fahrzeugs erfolgt oder der Kunde sein Geld zurückfordert. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass damit diese Gelder im Falle eines Bankrotts nach Chapter 11 oder Chapter 7 vor Fahrzeugauslieferung verfallen und nicht als Forderung angemeldet werden können, da hier ausdrückliche, zuvor anfallende Kosten identifiziert wurden, für die angeblich bezahlt wurde. Die Möglichkeit der Erstattung bei Rücktritt nach dem Eintreten des Bankrotts kann damit ausgeschlossen werden. Oder wie interpretierst Du diesen Vertrag? Was sind glaubhafte Gründe für genau diese von Tesla gewählte Formulierung? Warum sollte man sonst solche Formulierungen wählen? Ich halte es für plausibel, dass die Definition der "Leistungen" legal mit "Chapter 11" zu tun haben, um eine Rückforderung im Insolvenzfall zu vermeiden. Die legale Interpretation des Vertrags für die Rechnungslegung ist nicht relevant, da IFRS 15 bzw. ASC 606 selbst definieren, was einen Vertrag im Rechnungslegungssinne ausmacht. Tesla muss entweder bei Stornierung das erhaltene Geld zurückzahlen oder der Kunde erwirbt das Recht in Höhe der "Vorbestellprämie" einen Rabatt bei Lieferung zu bekommen. Ich sehe nicht wie man hier an einer Verbindlichkeit vorbeikommt, da man sowohl für den erwarteten Rabatt in Höhe der Inanspruchnahme als auch für die Rückzahlung für den Fall der Stornierung eine Verbindlichkeit / Rückstellung einbuchen muss. Einer der beiden Fälle tritt mit Sicherheit ein. Zudem ist aus meiner Sicht die Hauptleistung der Vorbestellung die Lieferung und Abnahme des Fahrzeugs: "Vereinbarung zur Vorbestellung. Sie willigen ein, dass Sie das Fahrzeug (das „Fahrzeug“), wie in Ihrer Fahrzeugkonfiguration beschrieben, gemäß den Vertragsbedingungen dieses Vertrags vorbestellen und mit der Entgegennahme der Lieferung des Fahrzeugs, sobald diese bereit ist, von Tesla Germany GmbH (auch „wir“, „uns“ oder „unser“) das Rechtsgeschäft vollenden." . vor 2 Stunden schrieb Michalski: Der eigenständige Nutzen ist sozusagen ein vorderer Platz in der Warteschlange. Mit der Formulierung wird gerade die Leistung, für die die Bezahlung erfolgt, von der Produktion und Lieferung des Fahrzeugs abgegrezt. Wo steht das? M.E. wird das im Vorbestellungsdokument nicht zugesagt, dass man einen "vorderen Platz" in der Wartschlange erhält. Das ist keine zugesagte Leistung des "Vorbestellvertrags". Das war beim Model 3 schon so, dass manche, die am 21 Dezember 2018 bestellt haben, ihr Auto früher bekommen haben als mancher Vorbesteller aus 2016. IFRS 15.25 (ich wiederhole mich) verbietet eine Umsatzvereinnahmung für rein administrativ notwendig Auftragsabwicklungstätigkeiten (Bestellannahme, Konfiguration, diverse Bearbeitungsschritte) , um die es in der Vorbestellung geht. Ansonsten könnte man legal jede "Schraubendrehung" zu einer weiteren Leistung erheben. Damit könnte man dann eine "over time" Umsatzlegung während des Fertigungsprozesses rechtfertigen. Die Rechnungslegung sollte sich nach dem realen Gehalt der Transaktion richten (substance over form) und die Leistungsverpflichtung ist erbracht, wenn das Auto gemäß Vorbestellung gebaut und geliefert ist. Es bedarf zumindest laut der Vorbestellung nämlich keiner weiteren "ordentlichen" Bestellung. Die Kernleistung (darauf zielt die Vorbestellung) ist m.E. die Lieferung und Entgegennahme des Fahrzeugs, wobei der Preis lediglich für die Nebenleistungen (Konfiguration etc.) feststeht. Da der "Vertrag" jedoch von beiden Seiten aus jederzeit storniert werden könnte man aber auch argumentieren, dass er vermutlich gar nicht unter die Regelungen von IFRS 15 / ASC 606, da nach IFRS 15.9 gegenseitig durchsetzbare Rechten und Pflichten ein wesentliches Vertragsmerkmal sind und hier beide Vertragsparteien jederzeit stornieren können ohne Vertragsstrafe. In einem solchen Fall verbietet IFRS 15 die Umsatzvereinnahmung bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem keine Rückerstattungspflicht mehr vorhanden ist oder bis ein Vertrag vorliegt, der die Kriterien des IFRS 15 erfüllt. Eine vorzeitige Umsatzvereinnahmung halte ich nach Rechnungslegungsnormen im vorliegenden Fall für ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag