Fizzibizzy Juni 29, 2010 Hallo, ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2009 zu machen und brauche eure Hilfe. Es geht (mal wieder) um die Angabe zu einem ausländischen thesaurierenden Fonds, in diesem Fall den Carmignac Patrimoine, den ich seit November regelmäßig bespare. Dazu habe ich schon einiges im Forum gefunden, werde aber aus folgendem Sachverhalt nicht schlau: kann/muss ich den Zwischengewinn vom thesaurierten Betrag abziehen? Um die Steuerbescheinigung meiner Depotbank nachzuvollziehen, habe ich mich an die Herangehensweise von Marcise gehalten: https://www.wertpapier-forum.de/topic/28299-konkrete-ausfullhilfe-steuererklaerung-fur-regelm-ertraege-und-bei-veraeusserung/ In seiner Exceltabelle und in Postgurus Beitrag https://www.wertpapier-forum.de/topic/29017-carmignac-patrimoine/?do=findComment&comment=587404 steht, dass die Fondsanteile x ausschüttungsgleiche Erträge aus ebundesanzeiger - Zwischengewinne den zu versteuernden Betrag ergeben. Das stimmt allerdings nicht mit der Steuerbescheinigung überein. Nur wenn ich die Zwischengewinne weglasse, komme ich exakt auf den Betrag, den meine Depotbank angegeben hat. Was stimmt denn nun? Viele Grüße, Fiz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Juni 29, 2010 Ich hatte ja auf den oben erwähnten Postguru-Beitrag noch eine Frage, klar geworden ist mir das aber auch nicht : Ich habe auch einen Sparplan auf den Patrimoine, die Zwischengewinne sind in dem Betrag der Jahressteuerbescheinigung als negative Erträge saldiert verrechnet, die thesaurierten Erträge sind darin aber nicht enthalten. Die Beträge der Jahressteuerbescheinigung übernehme ich komlett als Summe in die KAP. Also muss ich doch, wenn ich diese nachversteuern will, NUR die thesaurierten Erträge zusätzlich angeben, da die Zwischengewinne im Betrag der Jahressteuerbescheinigung schon enthalten sind .... ??? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fizzibizzy Juli 6, 2010 Hat denn niemand eine Idee, oder kann uns weiterhelfen :'( Ich habe diesbezüglich mal meine Depotbank angeschrieben, werde aber aus der Antwort nicht richtig schlau: "Zwischengewinne können nur gegen die unter Punkt "Höhe der Kapitalerträge" (Zeile 7 Anlage KAP) ausgewiesenen Erträge aufgerechnet werden, jedoch nicht gegen die "ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen." Kann das jemand bestätigen? Denn die Antwort widerspricht doch einigen Aussagen, die hier im Forum gemacht wurden. Bzw. wenn es stimmt, gibt es irgendwelche Einschränkungen/Wissenswertes bei der Verrechnung (nur Zinsenanteil über Sparerpauschbetrag o.ä.???) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 6, 2010 Der Zwischengewinn wird beim Kauf als auch beim Verkauf von der Depotbank berücksichtigt. Er gehört "nicht" zum ausschüttungsgleichen Ertrag. Er sollte im Jahr des Kauf bzw. der Veräußerung in der Zeile 7 enthalten sein zumal die Depotbank einen Steuerabzug durchführen kann, während dies beim ausschüttungsgleichen Ertrag des ausländischen Thesaurierers nicht möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag