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alex2003a

Kann mann die Finanzzeitschriften von Steuer absetzen?

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alex2003a
· bearbeitet von alex2003a

Hallo,

ich kaufe / verkaufe Aktien. Mache Gewinnen und Verlusten. Zahle Spekulationsteuer.

Wenn ich die Finanzzeitschriften kaufe, wie Z. Bsp. BörseOnline (kostet 170 EUR) und EURO (kostet 30 EUR), kann ich mit Aktien Gewinnen verrechnen?

Wenn die Depot und Transaktionsgebühren kann ich absetzen, warum nicht die Finanzzeitschriften wie z. Bsp Zeitschrift BörseOnline oder kostenpflichtige Newsletter?

Das gehört nicht zu meinem Hauptberuf. Die Börsenspiel, wie für meisten hier, ist für mich nur Hobby.

Wo kann ich in Steuererklärung eintragen?

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John Silver
· bearbeitet von John Silver

Hallo,

ich beschäftige mich mit Aktien kaufe / verkaufe. Mache Gewinnen und Verlusten. Zahle spekulationsteuer.

Wenn ich die Finanzzeitschriften kaufe, wie Z. Bsp. BörseOnline (kostet 170 EUR) und EURO (kostet 30 EUR), kann ich mit Aktien Gewinnen verrechnen?

Wo kann ich in Steuererklärung eintragen?

Jein, einige Finanzzeitschriften kannst Du möglicherweise aufgrund Deines Berufes absetzten. Das hat aber dann mit dem Arbeitseinkommen/Einkommen aus Gewerbebetrieb etc. etwas zu tun.

 

Ein Abzug aufgrund von "realen" Werbekosten für Kapitalerträge, nach denen Du ja fragst, ist leider ausgeschlossen, siehe unten.

§20 (9) EStG

(9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

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sparfux

Also ich hatte mal vor einigen Jahren Focus Money für ein Jahr abonniert. Das ganze noch mit einer fetten Werbeprämie und dann von der Steuer abgesetzt (bei den Kapitalerträgen).

 

Das war am Ende ein finanzieller Gewinn ... wenn ich nicht ständig den Müll hätte runterbringen müssen. Also nach einem Jahr war Schluss und ich habe das abbestellt.

 

Heute kann man meines Wissens nach aber keine Werbungskosten bei den Kapitalerträgen mehr ansetzen. Das geht also - auch wenn man bereit ist, den Müll runterzubringen ;) - nicht mehr.

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xolgo

Also ich hatte mal vor einigen Jahren Focus Money für ein Jahr abonniert. Das ganze noch mit einer fetten Werbeprämie und dann von der Steuer abgesetzt (bei den Kapitalerträgen).

 

Und die Werbeprämie vermutlich nicht bei der Steuer angegeben? Klingt für mich nicht nach etwas, wofür ich jemanden bejubeln würde...

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jpjg

Noch ist nicht alles verloren. Wenn nichts mehr geht, kann man noch von der Selbstanzeige Gebrauch machen :-

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Emilian

Das ist ja schon Optimierungsfetischismus!

 

 

 

 

Kann ich eigentlich den Kugelschreiber, mit dem ich die Steuererklärung ausfülle, absetzen? :D

 

 

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sparfux

Und die Werbeprämie vermutlich nicht bei der Steuer angegeben? Klingt für mich nicht nach etwas, wofür ich jemanden bejubeln würde...

Die Werbeprämie hat meine Freundin bekommen und die brauchte das nicht angeben, weil das unter "Sonstige Einkünfte" zählen würde und es da einen Freibetrag von 256 gibt, wo die Prämie natürlich darunter lag.

 

Ich würde es, wie ich es geschrieben habe, auch nicht wieder machen, weil das eben ein Wurstblatt ist und das Papier, auf dem es gedruckt ist, nicht wert ist.

 

Man kann natürlich so eine Zeitschrift auch so abonnieren und den vollen Preis bezahlen. Das steht jedem frei.

 

Noch ist nicht alles verloren. Wenn nichts mehr geht, kann man noch von der Selbstanzeige Gebrauch machen :-

Wie beschrieben: Alles ganz legal. Keine Selbstanzeige nötig, auch wenn einer bei Focus die Abonnentendaten klaut und an den Fiskus verhökert. :lol:

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ipl

Das ist ja schon Optimierungsfetischismus!

 

 

 

 

Kann ich eigentlich den Kugelschreiber, mit dem ich die Steuererklärung ausfülle, absetzen? :D

Nö, aber die messen die Länge des "Unterschriftswegs" auf dem Papier in mm nach, multiplizieren mit einem Tintenpauschbetrag und dann darfst du je nach Dimensionierung der Unterschrift 10 bis 20mg Tinte absetzen... :-

 

:P

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sparfux

Gestern kam meine letzte fehlende Steuerbescheinigung (Comdirekt) und ich habe auch gleich die Steuererklärung zum FA geschickt. In diesem Zusammenhang gibt es wirklich eine "Kugelschreiberoptimierung": Man braucht keinen Kugelschreiber mehr, wenn man die Erklärung elektronisch mit Zertifikat übermittelt. B)

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jpjg

Man braucht keinen Kugelschreiber mehr, wenn man die Erklärung elektronisch mit Zertifikat übermittelt. B)

Dafür braucht man einen Onlinezugang. Da lässt sich sicher auch was optimieren. Möglicherweise ist die Strecke, welche die Daten bis zum Finanzamt zurücklegen steuerlich relevant :lol:

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Sven82

man kann inzwischen auch Mails schreiben, wenn man Unterlagen als PDF zum Beispiel nachreichen möchte.

 

Hab' ich gemacht.

 

Die Unterlagen wurden ausgedruckt, nach der Bearbeitung kopiert und die Kopie an mich zurück geschickt. So etwas nennt man souveränes Arbeiten **Patsch_vorm_Kopp**

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