swingkid April 30, 2012 · bearbeitet April 30, 2012 von swingkid So denn die Vorschusszahlung ein vorrangiges Kriterium bei der Tarifwahl sein sollte,ist der Tarif Vollschutz der Haftpflichtkasse sicher eine gute Alternative.Hier ist eine Vorschussleistung bei laufendem Heilverfahren bis zur Grundinvaliditätssumme möglich. Ein eventuell wichtiger Nachtrag:Die Vorschussleistung wird auch ohne eine vereinbarte Todesfallleistung gezahlt.Somit verliert eine Todesfallleistung aus meiner Sicht auch deutlich an Gewicht,was im Fall der Haftpflichtkasse auch gut ist:Eine Todesfallleistung ist hier im Tarif Vollschutz für Kinder meines Wissens nach auf maximal 10000€ gedeckelt.Was ja dann vernachlässigbar wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 April 30, 2012 Der BdV geht mit seiner Faustformel davon aus, eine Kapitalleistung zu versichern, die eine Rente bis zum St. Nimmerleinstag garantiert. Man darf aber nicht vergessen, daß die Unfallversicherung nur einen kleinen Ausschnitt versichert, was sich ja auch in den vglsweise niedrigen Prämien niederschlägt. Das durch eine möglichst hohe versicherungssumme zu kompensieren ist m.E. der falsche Weg. Wenn die Dame genügend Geld hätte, ok, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall. Ich würde eher dahingehend vorgehen, die UV nicht zu groß zu machen und z.B. eine Pflegezusatzversicherung machen, die Folgekosten unabhängig vom Eintrittsgrund abdeckt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX April 30, 2012 So denn die Vorschusszahlung ein vorrangiges Kriterium bei der Tarifwahl sein sollte,ist der Tarif Vollschutz der Haftpflichtkasse sicher eine gute Alternative.Hier ist eine Vorschussleistung bei laufendem Heilverfahren bis zur Grundinvaliditätssumme möglich. Guter Tipp Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX April 30, 2012 Der BdV geht mit seiner Faustformel davon aus, eine Kapitalleistung zu versichern, die eine Rente bis zum St. Nimmerleinstag garantiert. Man darf aber nicht vergessen, daß die Unfallversicherung nur einen kleinen Ausschnitt versichert, was sich ja auch in den vglsweise niedrigen Prämien niederschlägt. Das durch eine möglichst hohe versicherungssumme zu kompensieren ist m.E. der falsche Weg. Wenn die Dame genügend Geld hätte, ok, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall. Ich würde eher dahingehend vorgehen, die UV nicht zu groß zu machen und z.B. eine Pflegezusatzversicherung machen, die Folgekosten unabhängig vom Eintrittsgrund abdeckt. Guter Einwand Habe jetzt noch einmal die HKD Vollschutz-Variante mit jeweils 100T pro Nase (225% Progression) inkl. Kombi mit HRV (Vario Plus) und PHV (Komfort Plus) von der HKD durchgerechnet - insgesamt ein sehr hohes Einsparpotential... Danke an euch Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 April 30, 2012 Der BdV geht mit seiner Faustformel davon aus, eine Kapitalleistung zu versichern, die eine Rente bis zum St. Nimmerleinstag garantiert. Man darf aber nicht vergessen, daß die Unfallversicherung nur einen kleinen Ausschnitt versichert, was sich ja auch in den vglsweise niedrigen Prämien niederschlägt. Das durch eine möglichst hohe versicherungssumme zu kompensieren ist m.E. der falsche Weg. Wenn die Dame genügend Geld hätte, ok, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall. Ich würde eher dahingehend vorgehen, die UV nicht zu groß zu machen und z.B. eine Pflegezusatzversicherung machen, die Folgekosten unabhängig vom Eintrittsgrund abdeckt. Dies (fett) entspricht -jedenfalls vom Prinzip her- dem Grundgedanken der Unfallrente, die Du im Eingangsposting als "Schnickschnack" aussortiert hattest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX Mai 1, 2012 Der BdV geht mit seiner Faustformel davon aus, eine Kapitalleistung zu versichern, die eine Rente bis zum St. Nimmerleinstag garantiert. Man darf aber nicht vergessen, daß die Unfallversicherung nur einen kleinen Ausschnitt versichert, was sich ja auch in den vglsweise niedrigen Prämien niederschlägt. Das durch eine möglichst hohe versicherungssumme zu kompensieren ist m.E. der falsche Weg. Wenn die Dame genügend Geld hätte, ok, aber das ist ja offensichtlich nicht der Fall. Ich würde eher dahingehend vorgehen, die UV nicht zu groß zu machen und z.B. eine Pflegezusatzversicherung machen, die Folgekosten unabhängig vom Eintrittsgrund abdeckt. Dies (fett) entspricht -jedenfalls vom Prinzip her- dem Grundgedanken der Unfallrente, die Du im Eingangsposting als "Schnickschnack" aussortiert hattest. Kostentechnisch dürfte eine Unfallrente allerdings teurer zu Buche schlagen als eine entsprechend höhere Grundinvaliditätssumme... - ist aber auch nicht mehr so entscheident, da die Dame sehr kleine Brötchen backen muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 1, 2012 Jein...Habt Ihr Euch denn schon Gedanken über das maximale Budget gemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 2, 2012 Dann könnte man auch den Tarif Komfortschutz Plus bei der Haftpflichtkasse wählen. In Verbindung mit dem Rabatt für 3 versicherte Personen wäre eine Grundleistung von 120000 bei einer Progression von 350% versicherbar.Wenn dann noch die Hausrat- und Haftpflichtversicherung bei der HKD beantragt werden,hat man weiteres Potenzial,um die Grundsumme zu erhöhen,oder die Progression.Die Todesfallsumme kann man weglassen,da auch in diesem Tarif eine Vorschussleistung in Höhe von 100000 ohne Vereinbarung einer Todesfallleistung möglich ist.Das ist absolut ausreichend,denke ich. Ich persönlich würde den etwas leistungsschwächeren Tarif wählen,da hier für das Geld einfach eine höhere Absicherung bezüglich der Grundsumme möglich ist und die Unterschiede in den Bedingungen aus meiner Sicht nicht so sehr ins Gewicht fallen.Da wäre mir eine höhere Grundsumme wichtiger,gerade wenn das Budget begrenzt ist. Ob man sich für eine höhere Grundsumme mit geringerer Progression oder anders herum entscheidet,ist eine Mentalitätsfrage.Da die meisten Unfälle eher zu kleineren Invaliditätsgraden führen,wäre es wohl eher ratsam,die Grundsumme möglichst hoch anzusetzen und die Progression etwas geringer.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trooper Mai 22, 2012 Hallo, bislang habe ich bedingt durch meinen Versicherungsbetreuer diverse Versicherungen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft. Hinerunter fallen Renten-, Kranken-, Rechtschutz-, Hausrats- und eben Unfallversicherung. Nun bin ich insgesamt unzufrieden mit dieser Gesellschaft und möchte mich weitestgehend trennen, wo es ohne grosse Nachteile möglich ist. Dies ist z.B. nicht bei der Renten und bei der Krankenversicherung möglich. Ein Wechsel bei der Rechtschutz und bei der Hausrat sehe ich hingegen problemlos. Aber wie sieht es bei der Unfallversicherung aus? Kann ich hier ohne weiteres zu einem anderen Anbieter wechseln den beispielsweise die Finanztest empfiehlt, ohne dabei finanzielle Nachteile zu haben? Vielen Dank für eure kurze Einschätzung. Grüsse coco Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid Mai 22, 2012 Hallo coco, ob ein Wechsel sinnvoll und/oder problematisch ist,hängt auch zum Beispiel vom bisherigen Schadenverlauf ab,zumindest bei Hausrat und Rechtsschutz.Von den Bedingungen ganz zu schweigen.Bei der Unfallversicherung sollte es keine Probleme geben.Ich gehe mal davon aus,dass es sich nicht um eine UV mit mit "Beitragsrückerstattung" handelt und dass Du die Gesundheitsfragen mit gutem Gewissen so beantworten kannst,dass keine Ablenhung oder ein Risikozuschlag/Ausschluss droht.Finanztest ist nur bedingt hilfreich,die "vergessen" in Ihren Testergebnissen gerne mal,unterschiedliche Progressionsverläuve in das ergebnis einfliessen zu lassen.Das kann im Ernstfall schon einmal eine Minderzahlung von ein paar tausend bedeuten.Wenn man dann dank Finanztest 7 im Jahr gespart hat,kommt bestimmt Freude auf . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl Januar 24, 2016 Gibt es Unfallversicherungen, die es generell näher wert sind, die sich anzuschauen? Ich weiß, dass man nicht "die" UV empfehlen kann, aber es gibt ja vielleicht Versicherer, die man guten Gewissens empfehlen kann, die ich dann selber für mich gezielt vergleichen kann. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 25, 2016 · bearbeitet Januar 27, 2019 von Matthew Pryor " Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl Januar 25, 2016 · bearbeitet Januar 25, 2016 von TheMarl Danke. Geht nur darum, dass ich für meine Bedingungen die etwas näher anschauen kann und dann gezielt vergleichen kann. Und dann kann ich ja noch mal nach der Vorauswahl gezielt einen Thread eröffnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 25, 2016 Keine weiteren Fragen euer Ehren. Es gibt nur diese eine Berufsgruppe, der man ein "ich les mir mal die Bedingungen durch" zutrauen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl Januar 25, 2016 · bearbeitet Januar 25, 2016 von TheMarl Sonst wird hier ganz häufig immer geraten, dass man sich die Bedingungen durchlesen soll, schauen ob man mit den Meldefristen einverstanden ist, mit der Gliedertaxe, mit den Ausschlüssen und der Progression. Ich hatte, ehrlich gesagt, keine Lust eine Frage zu stellen, bei der die Antwort kommt "Lies dir die Bedingungen erst mal durch" (Beispielsweise https://www.wertpapier-forum.de/topic/48289-unfallversicherung-interrisk-oder-huk/?do=findComment&comment=1004152 ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 26, 2016 Naja, nicht ganz. Der User, an den sich MP da richtete, agierte selbst als Vermittler und gibt "Ratschläge". Zielsetzung des Forums kann aber nicht sein, Vermittlern Wissen beizubringen, schon gar nicht auf Basis von "was haltet ihr von xyz" mit Links. Die Basics, was eine Unfallversicherung ist und nicht ist ... wie sie funktioniet usw. usf. ... findet man durchaus umfassend an verschiedenen Stellen hier im Forum. Hat man nun viel Zeit und Muße, kann man natürlich auch als Laie hingehen und mit den Basics tatsächlich Bedingungswerke "lesen". Ich zweifle ein wenig, dass dies ein massenkompatibler Ratschlag ist. Bzw., dass der durchschnittliche VN auch versteht, was er da liest ... Wenn, dann geht der Rat doch ausschließlich dahin, im Zuge einer Vermittlung auf Basis der Bedingungen zu entscheiden. Sprich den Vermittler diese erklären zu lassen. Nicht auf Basis von Logofarbe etc. zu entscheiden. Man kauft mit der Unterschrift nur eines, das Bedingungswerk und zahlt auch nur dafür (das wie auch immer geartete Leistungsversprechen in Textform) seine Prämie. "Do it yourself" wird hier üblicherweise aus guten Gründen nicht geraten. Bedingungen von Unfallversicherungen sind noch relativ einfach zu lesen. Leistungen kann man in Zahlen bemessen (anhand Gliedertaxe, Progressionsverlauf ...) und die für eine Leistungswahrscheinlichkeit relevanten Punkte sind vergleichsweise überschaubar. MP hat dir ja nun einen bunten Strauß genannt, viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 27, 2016 · bearbeitet Januar 27, 2019 von Matthew Pryor Wenn du die einschlägigen Threads Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheMarl Januar 27, 2016 · bearbeitet Januar 27, 2016 von TheMarl Jap, danke! Ich bin Naturwissenschaftslehrer, die fallen auch gerne in Gefahrengruppe B, da "hantieren mit gefährlichen Stoffen" o.ä. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 28, 2016 Eigentlich nicht.Das sollte problemlos in Berufsgruppe A versicherbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luftschloss März 7, 2019 Hätte eine Frage zu einer bestehenden Victoria Unfallversicherung die ich mir nun mal wieder näher angesehen habe und gerne kündigen möchte. Ist ein 5 Jahres Vertrag von 2001, geändert 1.05.2003, wo er sich wieder um 5 Jahre verlängert hat. In den Bedingungen steht aber Jahr für Jahr. Wenn ich nun direkt etwas an der Versicherung ändere läuft sie wieder 5 Jahre, oder? Nur ohne Änderung/Reduzierung kann ich die Versicherung zum 1.05.2019 kündigen? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 7, 2019 vor 3 Minuten schrieb Luftschloss: In den Bedingungen steht aber Jahr für Jahr. Wenn ich nun direkt etwas an der Versicherung ändere läuft sie wieder 5 Jahre, oder? Nur ohne Änderung/Reduzierung kann ich die Versicherung zum 1.05.2019 kündigen? Obwohl der 5-Jahresvertrag eine Hinter------keit der Versicherung ist, lag es mitunter auch an Dir, weil Du ihn einfach so akzeptiert hast. Ich habe vor ca. 35 Jahren Unfallversicherungen bei der WGV abgeschlossen, obwohl damals noch 10-Jahresverträge zugelassen waren, wurde mir "nur" ein 5-Jahresvertrag angeboten. Ich habe diese Angebote unter der Vorbehalt, dass ich jährlich kündigen kann, angenommen. Dies hat man mir bereits damals so bestätigt. Einige Zeit später hat diese Versicherung erkannt, dass sie es nicht nötig hat, Mehrjahresverträge anzubieten und bietet nur noch Verträge mit jährlicher Kündigungsfrist an. Fünfjahresverträge sind schon seit vielen Jahren unzulässig. Bestimmte Gesellschaften haben es dennoch nötig, den Versicherungsnehmer zu täuschen bzw. möglichst lang an ihr schlechtes Produkt zu binden. Wer einen solchen Vertrag hat, kann diesen spätestens zum Ablauf von drei Jahren kündigen. vor 15 Minuten schrieb Luftschloss: Nur ohne Änderung/Reduzierung kann ich die Versicherung zum 1.05.2019 kündigen? Du kannst natürlich auch unter dem Vorbehalt einer unveränderten Kündigungsfrist ändern lassen, aber das wird man, da nicht mindestens um ein Jahr verlängert werden soll, mit Sicherheit ablehnen. Es lohnt sich ja auch nicht mehr. Kündige und such Dir einen fairen Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Luftschloss März 7, 2019 Danke dir, habe mich ja auch nicht beschwert, damals waren die 5 Jahre halt ok für uns. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag