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Reisekosten

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Hallo folgendes Beispiel:

Arbeitnehmer hat Erstwohnsitz in Hamburg. Er arbeitet in München und fährt von seiner dortigen Wohnung jeden Tag 50km zur Arbeit. In Hamburg ist aber sein "Lebensmittelpunkt". Das ganze dauert 3 Monate, dann kehrt er wieder nach Hamburg zurück. Er will aber einmal im Monat von München nach Hamburg um dort "zu besuchen". Kann man die Kosten nach Hamburg als Werbungskosten abziehen? von der dortigen Wohnung zur Arbeit die 50km Pendlerpauschale anzusetzen sollte ja kein Problem sein.

Wie sieht es da rechtlich aus?

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Also wohl "ganz normal":

Unabhängig vom Verkehrsmittel können für jeden Entfernungskilometer pauschal 30 Cent als Werbungskosten abgesetzt werden. Ausnahme: Wird die Familienheimfahrt mit einem Flugzeug durchgeführt, sind die tatsächlichen Kosten anzusetzen. An Stelle der wöchentlichen Heimfahrt können die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum eigenen Hausstand des Arbeitnehmers gehören, berücksichtigt werden.

 

Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten anlässlich des Wohnungswechsel zu Beginn und zum Ende der doppelten Haushaltsführung sind wie Dienstfahrten zu behandeln und daher mit 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer anzusetzen.

 

Des Weiteren sind die Fahrten zwischen der Zweitwohnung am Beschäftigungsort zum Arbeitsplatz als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig. (In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Heimfahrten mit dem Firmenwagen nicht als Werbungskosten abzusetzen sind)

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