sheygetz Juni 17, 2010 Ich habe einen DBX-ETF auf Linker (DBX0AL) im Juli 2008 zu 159,98 gekauft, im Mai 2010 zu 168,29 verkauft. Gewinn in knapp 2 Jahren gut 8 das Stück. Bescheiden genung, aber immerhin ist der Kursgewinn wegen des Kaufzeitpunktes ja abgeltungssteuerfrei. Nach der Steuerbeilage habe ich aber nun je Stück für Zwischengewinn und Thesaurierung KESt und SolZ in Höhe von gesamt 11,22 gezahlt. Die Steuern liegen 40% höher als der Gewinn, der damit ein satter Verlust wird. Ich steh' echt immer noch unter Schock. Und verstehen tue ich es ohnehin nicht. Nach meinem laienhaften, aber gesunden Menschenverstand kann ein Zwischengewinn doch nicht größer sein als der Kursgewinn. Habe ich als Anleger irgendeine Möglichkeit, im Vorfeld solche Konstellationen zu erkennen und zu vermeiden? Ich meine, dass ist doch quasi ein Unwertpapier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 17, 2010 Ich habe einen DBX-ETF auf Linker (DBX0AL) im Juli 2008 zu 159,98 gekauft, im Mai 2010 zu 168,29 verkauft. Gewinn in knapp 2 Jahren gut 8 das Stück. Bescheiden genung, aber immerhin ist der Kursgewinn wegen des Kaufzeitpunktes ja abgeltungssteuerfrei. Nach der Steuerbeilage habe ich aber nun je Stück für Zwischengewinn und Thesaurierung KESt und SolZ in Höhe von gesamt 11,22 gezahlt. Die Steuern liegen 40% höher als der Gewinn, der damit ein satter Verlust wird. Ich steh' echt immer noch unter Schock. Und verstehen tue ich es ohnehin nicht. Nach meinem laienhaften, aber gesunden Menschenverstand kann ein Zwischengewinn doch nicht größer sein als der Kursgewinn. Habe ich als Anleger irgendeine Möglichkeit, im Vorfeld solche Konstellationen zu erkennen und zu vermeiden? Ich meine, dass ist doch quasi ein Unwertpapier. ggfs. standen die steuerlichen Daten für das Geschäftsjahr 2009 (Ende 2009/12) noch nicht zur Verfügung -obwohl sie eigentlich per 30.04.2010 da sein müßten. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung auf einer anderen Bemessungsgrundlage, müßte aus der Verkaufsabrechnung hervorgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sheygetz Juni 17, 2010 ggfs. standen die steuerlichen Daten für das Geschäftsjahr 2009 (Ende 2009/12) noch nicht zur Verfügung -obwohl sie eigentlich per 30.04.2010 da sein müßten. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung auf einer anderen Bemessungsgrundlage, müßte aus der Verkaufsabrechnung hervorgehen. In der Abrechnung stehen "Erhaltenen Zwischengewinne" und "Ertrag aus positiver Thesaurierung" aufgeführt. Diese sind in der Summe 5x so hoch wie der realisierte Kursgewinn über 22 Monate. Die Werte finden sich auch im ebundeanzeiger bzw. auf der dbx Website. Eine gerade absolvierte halbe Stunde am Telefon mit dbx führte auch nicht weiter. Man meinte dort, die Besteuerung stelle auf die geswapten, also effektiv hinterlegten Papiere ab, deren Kursentwicklung nicht unbedingt viel mit der des Index zu tun haben müßte. <Kopf rauch> Die depotführende Bank verweist auf den Emi, der auf KPMG, die diese Werte ermitteln, bzw. den Steuerberater meines Mißtrauens. Ein Unding Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 17, 2010 alles schon 100 mal erklärt, dass bei Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge der Haltezeit dem Steuerabzug unterliegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sheygetz Juni 18, 2010 alles schon 100 mal erklärt, dass bei Verkauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge der Haltezeit dem Steuerabzug unterliegen. auch schon erklärt, wie es sein kann, daß diese Erträge zwar versteuert werden müssen, sich aber nicht in der Wertentwicklung des Papiers niederschlagen, du also trotz Papier-Erträgen durch die Steuer darauf einen defacto Verlust erwirtschaftest? Dann mach mich doch mal schlau und poste einen von den 100 Links. (Ja ja, ich habe gesucht, klar doch, deine PDF und den alten FAQ FAden dazu gefunden etc...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Juni 18, 2010 · bearbeitet Juni 18, 2010 von Chemstudent auch schon erklärt, wie es sein kann, daß diese Erträge zwar versteuert werden müssen, sich aber nicht in der Wertentwicklung des Papiers niederschlagen, du also trotz Papier-Erträgen durch die Steuer darauf einen defacto Verlust erwirtschaftest? Dann mach mich doch mal schlau und poste einen von den 100 Links. (Ja ja, ich habe gesucht, klar doch, deine PDF und den alten FAQ FAden dazu gefunden etc...) Die Erträge schlagen sich in der Wertentwicklung des Fonds wieder. Ohne die thesaurierten Erträge würde der Fonds deutlich tiefer stehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice Juni 18, 2010 Bei kurzer Haltedauer gibt es überhaupt kein Problem. Sämtliche thesaurierten Beträge werden in der Steuererklärung des Verkaufsjahres vom Kursgewinn abgezogen. Übersteigt die Summe der Thesaurierungsbeträge den eigentlichen Wertpapiergewinn, dann fällt als Ausgleich dafür in der Steuererklärung des Verkaufsjahres ein Kursverlust an. Ärgerlich ist das Ganze nur bei langer Haltedauer. Dann muss der Anleger nämlich Steuervorauszahlungen für fiktive Gewinne leisten, die er erst nach Jahren wieder zurückbekommt. Deswegen sollten Privatanleger Swap-ETFs auf festverzinsliche Indizes (Renten, Tagesgeld, Kreditderivate) besser meiden, außer sie informieren sich vorher genau. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag