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horst1234

Nachgelagerte Versteuerung

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horst1234

Hallo!

 

Ich plane den Neubau eines Hauses und habe dafür von der Bank ein Angebot über einen BSV-Riester Vertrag. Wie allgemein bekannt wird dann ja ein so genanntes Wohnförderkonto aufgebaut, welches im Alter der Besteuerung unterliegt.

 

Kühne Frage: wenn ich nun die Riesterförderung nicht beantrage und auch die Sonderabzüge für Altersvorsorgebeträge im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend mache, baut sich dann das Wohnförderkonto überhaupt auf?

 

Platt gesagt: keine Insanspruchnahme der Förderung-->keine spätere Versteuerung?

 

Hintergrund ist der, dass das Riesterdarlehen im Gesamteffektivsatz deutlich unter den "normalen" BSV liegt und auch mit einem Annuitätendarlehen mithalten kann...aber hierzu gibt es viele Ansichten, mein eigentliches Anliegen ist die oben genannte Frage.

 

Gibt es Erfahrungswerte/Meinungen?

 

Danke!

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Damasus

Genauso wie die Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung unterstellt das die Zulage voll geflossen ist, obwohl sie villeicht gar nicht beantragt wird ist des beim Wohnförderkonto ähnlich.

 

Da es sich um einen Riester-BSV handelt wird außerdem keine Kapitalertragssteuer plus Soli "Abgeltungssteuer" einbehalten. Somit wird auch nachgelagert besteuert.

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taddeo

Ich denke auch, dass es keine Wahl geben wird.

Der Kreditgeber wird freiwillig keinen niedrigeren Effektivzinssatz anbieten.

Dieses wäre bei Dir der Fall.

 

Es gab ja auch Meldungen, dass der Wohnriester teurer sei als eine "normale" Hypothek.

 

Beste Grüsse

 

Taddeo

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horst1234

hm, hab mal bei der ZfA, die ja das Wohnförderkonto verwaltet angefragt. Nach etlichen Telefonaten zu den nächsten vorgesetzten wird mir schriftlich bestätigt, das sich beim genannten Sachverhalt kein Wohnförderkonto aufbaut. Auch der Bankberater versichert dies schriftlich als Protokoll zum Vertrag. Ok, Steuerschuldner bin immer noch ich, aber bei diesen Rückversicherungen scheint mir die erteilte Auskunft zu stimmen. gibt es denn keinen mir wirklichen Erfahrungswerten diesbezüglich?

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Damasus

ihr wort in gottes ohr

 

dann soll die bank aber abgeltungssteuer einbehalten. nicht das es dadurch probleme gibt

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kaik

Hallo!Ich plane den Neubau eines Hauses und habe dafür von der Bank ein Angebot über einen BSV-Riester Vertrag. Wie allgemein bekannt wird dann ja ein so genanntes Wohnförderkonto aufgebaut, welches im Alter der Besteuerung unterliegt. Kühne Frage: wenn ich nun die Riesterförderung nicht beantrage und auch die Sonderabzüge für Altersvorsorgebeträge im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend mache, baut sich dann das Wohnförderkonto überhaupt auf? Platt gesagt: keine Insanspruchnahme der Förderung-->keine spätere Versteuerung?

 

Na du bist vielleicht ein Schlaumeier! Wenn du keine Förderung beantragst und keine Steuererstattung, hast du den gleichen Effekt wie bei einem klassischen Darlehen, nur dass dein Zinssatz beim Riesterdarlehen vermutlich höher ist. Irgendwie erinnerst du mich an die Leute, die beim Wort "Steuer sparen" jede Renditebetrachtung vergessen.

 

Also: Entweder beantragst du die Riester-Förderung für dein Darlehen (Anlage AV ausfüllen nicht vergessen), dann "baut sich ein Wohnförderkonto auf", oder du lässt es bleiben und schließt ein klassisches Hypothekendarlehen ab.

 

Hintergrund ist der, dass das Riesterdarlehen im Gesamteffektivsatz deutlich unter den "normalen" BSV liegt und auch mit einem Annuitätendarlehen mithalten kann

Aber nur unter Einbeziehung der Zulagen (bzw. stattdessen der Steuerersparnis) in einer Modellrechnung unter Berücksichtigung einer späteren Versteuerung.

 

ihr wort in gottes ohrdann soll die bank aber abgeltungssteuer einbehalten. nicht das es dadurch probleme gibt

Seit wann muss man Abgeltungssteuer auf Sollzinsen zahlen? Zahlen Sie Abgeltungssteuer, wenn sie ihr Konto überzogen haben?

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Damasus
· bearbeitet von Damasus

Hallo!Ich plane den Neubau eines Hauses und habe dafür von der Bank ein Angebot über einen BSV-Riester Vertrag. Wie allgemein bekannt wird dann ja ein so genanntes Wohnförderkonto aufgebaut, welches im Alter der Besteuerung unterliegt. Kühne Frage: wenn ich nun die Riesterförderung nicht beantrage und auch die Sonderabzüge für Altersvorsorgebeträge im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend mache, baut sich dann das Wohnförderkonto überhaupt auf? Platt gesagt: keine Insanspruchnahme der Förderung-->keine spätere Versteuerung?

 

Na du bist vielleicht ein Schlaumeier! Wenn du keine Förderung beantragst und keine Steuererstattung, hast du den gleichen Effekt wie bei einem klassischen Darlehen, nur dass dein Zinssatz beim Riesterdarlehen vermutlich höher ist. Irgendwie erinnerst du mich an die Leute, die beim Wort "Steuer sparen" jede Renditebetrachtung vergessen.

 

Also: Entweder beantragst du die Riester-Förderung für dein Darlehen (Anlage AV ausfüllen nicht vergessen), dann "baut sich ein Wohnförderkonto auf", oder du lässt es bleiben und schließt ein klassisches Hypothekendarlehen ab.

 

Hintergrund ist der, dass das Riesterdarlehen im Gesamteffektivsatz deutlich unter den "normalen" BSV liegt und auch mit einem Annuitätendarlehen mithalten kann

Aber nur unter Einbeziehung der Zulagen (bzw. stattdessen der Steuerersparnis) in einer Modellrechnung unter Berücksichtigung einer späteren Versteuerung.

 

ihr wort in gottes ohrdann soll die bank aber abgeltungssteuer einbehalten. nicht das es dadurch probleme gibt

Seit wann muss man Abgeltungssteuer auf Sollzinsen zahlen? Zahlen Sie Abgeltungssteuer, wenn sie ihr Konto überzogen haben?

 

Lieber Kaik,

eine Finanzierung mit einem Bausparvertrag ist IMMER mit Habenzinsen verbunden entweder in der regulären Ansparphase oder bei der Sofortfinanzierung bei der die Mindestansparung durch ein Vorausdarlehn bereitgestellt wird. Auch da entstehen Habenzinen für den Bausparer die abgeltungssteuerpflichtig sind.

 

Sie hätten recht wenn es sich um ein reines Riesterdarlehn handelt, und nicht um einen Riester BSV.

 

Gruß

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Damasus

Hallo!Ich plane den Neubau eines Hauses und habe dafür von der Bank ein Angebot über einen BSV-Riester Vertrag. Wie allgemein bekannt wird dann ja ein so genanntes Wohnförderkonto aufgebaut, welches im Alter der Besteuerung unterliegt. Kühne Frage: wenn ich nun die Riesterförderung nicht beantrage und auch die Sonderabzüge für Altersvorsorgebeträge im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend mache, baut sich dann das Wohnförderkonto überhaupt auf? Platt gesagt: keine Insanspruchnahme der Förderung-->keine spätere Versteuerung?

 

Na du bist vielleicht ein Schlaumeier! Wenn du keine Förderung beantragst und keine Steuererstattung, hast du den gleichen Effekt wie bei einem klassischen Darlehen, nur dass dein Zinssatz beim Riesterdarlehen vermutlich höher ist. Irgendwie erinnerst du mich an die Leute, die beim Wort "Steuer sparen" jede Renditebetrachtung vergessen.

 

Also: Entweder beantragst du die Riester-Förderung für dein Darlehen (Anlage AV ausfüllen nicht vergessen), dann "baut sich ein Wohnförderkonto auf", oder du lässt es bleiben und schließt ein klassisches Hypothekendarlehen ab.

 

Hintergrund ist der, dass das Riesterdarlehen im Gesamteffektivsatz deutlich unter den "normalen" BSV liegt und auch mit einem Annuitätendarlehen mithalten kann

Aber nur unter Einbeziehung der Zulagen (bzw. stattdessen der Steuerersparnis) in einer Modellrechnung unter Berücksichtigung einer späteren Versteuerung.

 

ihr wort in gottes ohrdann soll die bank aber abgeltungssteuer einbehalten. nicht das es dadurch probleme gibt

Seit wann muss man Abgeltungssteuer auf Sollzinsen zahlen? Zahlen Sie Abgeltungssteuer, wenn sie ihr Konto überzogen haben?

 

Lieber Kaik,

eine Finanzierung mit einem Bausparvertrag ist IMMER mit Habenzinsen verbunden entweder in der regulären Ansparphase oder bei der Sofortfinanzierung bei der die Mindestansparung durch ein Vorausdarlehn bereitgestellt wird. Auch da entstehen Habenzinen für den Bausparer die abgeltungssteuerpflichtig sind.

 

Sie hätten recht wenn es sich um ein reines Riesterdarlehn handelt, und nicht um einen Riester BSV.

 

Gruß

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horst1234

immer schon sachlich bleiben user damasus...der Schlaumeiser hat (innerhalb seines begrenzten Wissens) natürlich schon abgwogen. Aber ein klassiches Annuitätendarlehen mit Zinsfestschreibung über 20 Jahre wäre im Vergleich zum beschriebenen Riester BSV deutlich höher im Gesamteffektivzins. Selbst im Vergleich ohne Einebziehung der Zulagen. Beim beschriebenen Riester BSV habe ich die Festschreibung über 25 Jahre zum garantierten Satz, der eben unter dem vergleichbaren Satz des Annuitätendalehens liegt. Ok, die Flexibilität ist mehr oder weniger dahin, aber da war mein Sicherheitsbedürfnis eben höher. Danaben hab ich ein "kleines" Annuitätendarlehen, in jenes ich ggf. Sondertilgungen einzahlen kann.

Ich lasse mich aber (ehrlich) gern belehren oder bin für jeden Tip dankbar, da ich eben noch nicht abgeschlossen habe. Aber als relativer Laie schien mir dieses Modell sinnvoll.

 

Ich beschreibe mal kurz mein Vorgehen, für Hinweise auf Denkfehler bitte ich zu kommentieren.

 

Bausumme steht fest, ggf. überschiessende Aufwendungen habe ich über privates EK als Reserve.

Möglichkeiten für mich: klassiches Annuitätendarlehen oder Riester BSV. Da ich ein relativ großes Sicherheitsbedürfnis habe, war mir die Zinsfestschreibung wichtig. Im Riester BSV liegt der Gesamteffektivsatz (also unter Einberechnung aller Kosten für Abschlussgebührt etc. ohne Zulagen/Förderung Laufzeit 25 Jahre) bei 4,05 %. Riester Zulagen etc würden ggf. den Satz mindern/Laufzeit verkürzen, da ich aber der Steuergesetzgebung noch weniger traue als den Banken, wollte ich diese Nachbesteuerung (wo liegt der Steuersatz in 30 Jahren, wie wird besteuert etc) vermeiden und diese eben (trotz ggf. im Zeitablauf zu realisiernder Vorteile) nicht nutzen.

Keine Bank die ich angesprochen habe, konnte mir bei einer Zinsfestschreibung über 25 Jahre ein Annuitätendarlehen mir diesem Satz bieten. Auch bei einer Zinsfestscrheibung über 15 Jahre war mir die Zinsunsicherheit für die dann noch bestehende Resthöhe zu gross. Also habe ich mich entschlossen den Reister BSV (Nachteile bzgl Selbstnutzung/Vermietung sind mir bewusst) als "grosses" Darlehen zu nehmen und ein "kleines" Anuuitätendarlehen nebenher, bei dem ich Sondertilgungen/Ablöse etc bei ggf. anfallendem "Geldsegen" einfließen lassen könnte.

 

So, jetz bin ich wie gesagt dankbar für alles, was ich nicht oder falsch bedacht habe, die Entscheidung soll nächste Woche getroffen werden.

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Damasus

Ich möchte mich ehrlich entschuldigen wenn ich in irgend einer Form jemanden angegriffen habe. Das war und ist nicht gewollt.

 

 

 

 

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Damasus

zu den Kosten von Bsv-Verträgen Abschlussgebühr 1-1,6% der Bausparsumme und ev. noch mal 1% Darlehnsgebühr.

 

 

Bsp.: 100000 Finanzierungssumme,

 

Mindestansparung 40% heißt Sie müssen 1400000 Kredit aufnehmen oder die Ansparrate zusätzlich zur Zinsrate aufbringen.

 

in der Regel kommt man mit Annuiätend. besser weg. Lassen Sie sich einmal die Gesamtkosten der Bsv-Finanzierung ausrechen und legen Sie ein Annuitätend. daneben. Sie werden erstaunt sein.

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horst1234

ok, das hab ich soweit verstanden.. aber diese kosten sind doch m.E. in dem im Bausprarvertrag "Gesamteffektivzinssatz " bzw. dort genannt als "Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz" einbezogen, ich dachte wenn dieser Satz niedriger ist als der zinsssatz im Annuitätendarlehen bin ich da im Vorteil. Oder irre ich? Ich bin normalerweise auch kein Freund von BSV, aber in dem Fall erkenne ich keinen bzw. übersehe einfach den Haken. Es handelt sich übrigens um den fuchsWohnriester.

Bestan Dank an alle Poster für iher (bisherigen) Anmerkungen!

Ich fürhl mich leider irgendwie immer bestukt und möchte einfach sicher sein, nicht völlig über den Tisch gezogen zu werden

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etherial
· bearbeitet von etherial

Im Riester BSV liegt der Gesamteffektivsatz (also unter Einberechnung aller Kosten für Abschlussgebührt etc. ohne Zulagen/Förderung Laufzeit 25 Jahre) bei 4,05 %.

 

Das Problem mit einem BSV ist, dass du erstmal dein Geld zu extrem miesen Zinsen anlegst. Alle Zinsen (Und Zinseszinsen) die du darauf verlierst, muss du auf deinen zukünftigen Kredit anrechnen. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass die Kombination aus "erst sparen, dann leihen" nach Abzug aller Kosten und ohne zusätzliche Förderung günstiger liegt als ein transparentes, liquides Baudarlehen.

 

Das Problem ist, dass sich die Bausparkassen nicht so einfach in die Karten sehen lassen. Laut Finanztest wird der Gesamteffektivsatz bei Bausparprodukten incl. Förderung berechnet (während er bei normalen riestergeförderten - und ungeförderten - Krediten ohne Förderung berechnet wird).

 

Gesamteffektivzins: Er enthält alle Kosten der Finanzierung, neben den Zinsen auch Sparbeiträge, Abschluss-, Darlehens- und Kontoführungsgebühren und die Riester-Zulagen.

 

Steht im Widerspruch dazu, dass dadurch Produkte vergleichbar werden ... dennoch haben sie beide Produkte verglichen (und rausbekommen, dass Bausparprodukte besser sind als Kreditprodukte) -> siehe z.B. hier.

 

Entweder sind die Behauptungen über den Gesamteffektivzins falsch (und der enthält doch keine Förderung) - oder der Vergleich ist falsch (und weil viele Zeitschriften und Zeitungen von FInanztest abgeschrieben haben, hat sich der Irrtum verbreitet).

 

Wenn du sicher gehen willst: Zeig dem Vertreter am besten mal den Finanztest und frage ihn, ob er dir unter diesen Umständen schriftlich geben kann, dass der Gesamteffektivzins ohne Zulagen gilt.

 

Keine Bank die ich angesprochen habe, konnte mir bei einer Zinsfestschreibung über 25 Jahre ein Annuitätendarlehen mir diesem Satz bieten.

 

Finde ich hoch verdächtig. Die Bausparkassen haben Jahrzehnte Produkte angeboten, die überhaupt nur mit staatlicher Förderung etwas gebracht haben. Und jetzt sollen sie besser sein als die Konkurrenz - sogar besser als die Direktbanken?

 

Nicht falsch verstehen - ich würde mich auch freuen, wenn der Sachverhalt oben gegen meine Befürchtung geklärt würde und die Bausparkassen tatsächlich unschlagbar günstig sind - nur finde ich die Begründung von Finanztest extrem unplausibel:

 

Dass Kombikredite jetzt so günstig sind, liegt womöglich an den Regeln, die das Gesetz speziell für neue Riester-Verträge

vorschreibt: Bausparkassen müssen ihren Kunden den Gesamteffektivzins nennen, der neben den Zinsen auch die Bausparbeiträge berücksichtigt. [...] Die Kassen haben so keine Möglichkeit mehr, Finanzierungskosten zu verstecken.

 

D.h. Finanztest ist der Meinung, dass lediglich die größere Konkurrenz aus den Schrottprodukten von gestern einen Preishit gemacht haben? Da stellt sich doch echt die Frage warum Riesterdarlehen nicht dieser Konkurrenz ausgesetzt sind und schlechtere Renditen bringen - selbst wenn man sie mit den Darlehen der gleichen Bausparkasse vergleicht?

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PierreDeFermat

Im Riester BSV liegt der Gesamteffektivsatz (also unter Einberechnung aller Kosten für Abschlussgebührt etc. ohne Zulagen/Förderung Laufzeit 25 Jahre) bei 4,05 %.

 

Hallo,

 

Ich habe mir gerade das Beispiel der Fuchsrente mit 60000 und einer monatlichen Zahlung von 334 über 25 Jahre angesehen. Ich komme da auf einen effektiven Zinssatz von 4,6% nicht 4,05% [wenn du noch Steuern auf die Habenzinsen zahlen musst, wird es noch schlimmer]. Kannst du vielleicht dein induviduelles Angebot hier reinstellen. Wenn du die absolute Höhe nicht angeben möchtest, kannst du sie ja mit einem konstanten Faktor skallieren z.B. von allen Werten das 0,5 fache angeben, bzw. auf 10000 Bausparsumme normieren, wenn es dich nicht stört, wären natürlich die richtigen Zahlen am besten.

 

Als Input brauchst du alle Cashflows:

1) ggf. Gebühren die du bei Abschluss zahlst

2) Zinsen und ggf. Tilgung für das Vorausdarlehn

3) Sparrate für den Baussparvertrag [ggf. Zinssatz Bausparvertrag für Abgeltungssteuer]

4) Tilgung des Bausparvertrags

 

jedes mal mit Beträgen und Zeitspanne.

 

Schöne Grüße

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JavaDirk

Da ich selber vor einigen Wochen bzgl. Baufinanzierung recherchiert habe, würde ich dir folgendes raten: Es gibt auch Annuitätendarlehen, die 20 oder mehr Jahre laufen und bei denen ebenfalls die Zinsen fest sind. Auch Riesterförderung ist dabei möglich. Dieses Modell lohnt sich viel mehr als die Riester-BSV-Geschichte.

 

Gruß, Dirk

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Niskala

Da ich selber vor einigen Wochen bzgl. Baufinanzierung recherchiert habe, würde ich dir folgendes raten: Es gibt auch Annuitätendarlehen, die 20 oder mehr Jahre laufen und bei denen ebenfalls die Zinsen fest sind. Auch Riesterförderung ist dabei möglich. Dieses Modell lohnt sich viel mehr als die Riester-BSV-Geschichte.

 

Gruß, Dirk

 

 

Die da wären ? Ich stehe nämlich zeitnah vor einer ähnlichen Entscheidung....

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JavaDirk

Die da wären ? Ich stehe nämlich zeitnah vor einer ähnlichen Entscheidung....

Das bieten Versicherungen an wie z.B. Debeka, Hannoversche Leben, Cosmos Direkt etc.

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horst1234

besten dank für alle Antworten. also, im genannten Vertrag ist sowohl der Gesamteffektivsatz inkl. Förderung als auch ohne Förderung aufgeführt.

im vorliegenden Fall werden 150 TEUR über eine Lfz. von 25 Jahren finanziert, Tilgung 850 EUR. Also ich kann echt keinen Haken finden.

 

 

vielleicht übersehe ich da was, aber solange der Gesamteffeifsatz unter dem eine Anuuitätendalehens liegt, bin ich doch mit dem BSV Modell im Vorteil, oder?

 

Bezüglich der Ausgangsfrage der Besteuerung: Sowohl Zfa als auch der Bankberater haben schriftlich bestätigt, wie ich es weiter oben beschrieben habe, also ist eine nachgelagerte Besteuerung nicht zwangsläufig nötig.

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PierreDeFermat

besten dank für alle Antworten. also, im genannten Vertrag ist sowohl der Gesamteffektivsatz inkl. Förderung als auch ohne Förderung aufgeführt.

im vorliegenden Fall werden 150 TEUR über eine Lfz. von 25 Jahren finanziert, Tilgung 850 EUR. Also ich kann echt keinen Haken finden.

 

 

vielleicht übersehe ich da was, aber solange der Gesamteffeifsatz unter dem eine Anuuitätendalehens liegt, bin ich doch mit dem BSV Modell im Vorteil, oder?

 

Bezüglich der Ausgangsfrage der Besteuerung: Sowohl Zfa als auch der Bankberater haben schriftlich bestätigt, wie ich es weiter oben beschrieben habe, also ist eine nachgelagerte Besteuerung nicht zwangsläufig nötig.

 

Wenn du jeden Monats 1. 850 überweist 300 Monate lang, dafür im 0. Monat 150.000bekommst liegt die interne Verzinsung bei ca. 4,79% (habe ich mit Excel berechnet, kann vielleicht noch jemand mit einer dieser Zinsrechenseiten nachrechnen.)

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kaik

besten dank für alle Antworten. also, im genannten Vertrag ist sowohl der Gesamteffektivsatz inkl. Förderung als auch ohne Förderung aufgeführt.

im vorliegenden Fall werden 150 TEUR über eine Lfz. von 25 Jahren finanziert, Tilgung 850 EUR. Also ich kann echt keinen Haken finden.

 

 

vielleicht übersehe ich da was, aber solange der Gesamteffeifsatz unter dem eine Anuuitätendalehens liegt, bin ich doch mit dem BSV Modell im Vorteil, oder?

 

Bezüglich der Ausgangsfrage der Besteuerung: Sowohl Zfa als auch der Bankberater haben schriftlich bestätigt, wie ich es weiter oben beschrieben habe, also ist eine nachgelagerte Besteuerung nicht zwangsläufig nötig.

 

Wenn du jeden Monats 1. 850 überweist 300 Monate lang, dafür im 0. Monat 150.000bekommst liegt die interne Verzinsung bei ca. 4,79% (habe ich mit Excel berechnet, kann vielleicht noch jemand mit einer dieser Zinsrechenseiten nachrechnen.)

 

Ich komme ebenfalls auf 4,79% Effektivzins.

 

Außerdem habe ich das Gefühl, dass Horst irgendwie die Ansparphase (mit den bekannt mageren Zinsen) vergessen hat, falls es sich wirklich um einen Bausparvertrag handelt. Ansonsten ist der Begriff BSV falsch, und es handelt sich um ein Darlehen.

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horst1234

hm, ok, da hab ich dann scheinbar wirklich was übersehen....

bezüglich der Ansparphase: ich brauche das Geld jetzt. kann also nicth mit vorhandenem Kapital erst mal irgendwo etwas anlegen.

da stellt sich mir die Frage der mageren Zinsen nicht.

 

mir war halt die Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit wichtig, und der Satz der Gesamtkosten (also gleichzusetzen mit Gesamteff.satz) ist mit 4,05% angegeben. Also ist der jetzt falsch oder wie? ich dachte der muss lt. Gesetz inkl. aller Kosten genannt werden....

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etherial

hm, ok, da hab ich dann scheinbar wirklich was übersehen....

bezüglich der Ansparphase: ich brauche das Geld jetzt. kann also nicth mit vorhandenem Kapital erst mal irgendwo etwas anlegen.

da stellt sich mir die Frage der mageren Zinsen nicht.

 

Jetzt wirds aber ziemlich verwirrend ...

 

Hast du einen Riester-BSV?

oder ein Riester-Darlehen?

oder ein Riester-Kombiprodukt aus Sofort-Darlehen und Bausparvertrag?

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PierreDeFermat

hm, ok, da hab ich dann scheinbar wirklich was übersehen....

bezüglich der Ansparphase: ich brauche das Geld jetzt. kann also nicth mit vorhandenem Kapital erst mal irgendwo etwas anlegen.

da stellt sich mir die Frage der mageren Zinsen nicht.

 

Jetzt wirds aber ziemlich verwirrend ...

 

Hast du einen Riester-BSV?

oder ein Riester-Darlehen?

oder ein Riester-Kombiprodukt aus Sofort-Darlehen und Bausparvertrag?

 

Bisher klang das für mich wie ein Riester-Kombiprodukt aus Sofort-Darlehen und Bausparvertrag [nur dass er den armen Steuerzahler nicht belasten will und deswegen auf die Förderung verzichten möchte].

 

Er zahlt vermutlich erstmal jährlich 4,05%*150.000=6075 Zinsen und spart 10200-6075=4125 im Bausparvertrag [bausparsumme 150k]. Der wird dann irgendwann zugeteilt und das Sorfort-Darlehn abgelöst. Danach zahlt er die ganzen 10200 um das Bauspar-Darlehn abzulösen. Vielleicht hat das Bauspar-Darlehn dann auch einen Zins von 4,05%.

 

Ich habe mit diesen Annahmen das mal simuliert: Wenn man ca. 12,5 Jahre 4,05% Zinsen zahlt und zu 1% anlegt und 1500 Gebühren [sollten eigentlich im effektiv Zinssatz enthalten sein dann sind es 14,5 Jahre] zahlt , und den gleichen Zins beim Bauspardarlehn hat, dann kommt es ca. hin.

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horst1234

moin!

 

also, die Sache mit der Besteuerung ist jetzt geklärt, die nachgelagerte Besteuerung kann also vermieden werden (es ist mir bewusst, dass ich ggf. auf Vorteile durch die Förderung verzichte, nach meinen Berechnungen hätte ich 4 TEUR Vorteil, aber ich weiss weder ob ich nach der Rente noch 20 Jahre lebe und wie der Steuersatz in ca. 35 Jahren aussieht, also meien Entscheidung das ganze ohne Förderung zu nehmen.)

 

 

Also, es ist in der Tat ein Riester Kombi BSV. Ich bekomme das Geld sofort, Bank finanziert vor und so beschrieben wie Pierre de Format. Insgesamt über alles war halt der Satz von 4,05 als Gesamkostensatz angegeben.

 

Angegeben sind 3,75 % eff. Zins bis Zuteilung, danach für "Abzahlung" 3,25. Insgesamt ist der Satz mit 4,05 % als "Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz" angeben.

 

Wie gesagt, bin nicht vom Fach, aber das hört sich für mich doch ganz gut an, zumal ich Zinssicherheit habe....oder wäre das ganze mit nem Annuitätendarlehen über die Lfzt auch zu haben?

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langzeitsparer

Angegeben sind 3,75 % eff. Zins bis Zuteilung, danach für "Abzahlung" 3,25. Insgesamt ist der Satz mit 4,05 % als "Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz" angeben.

 

Wie gesagt, bin nicht vom Fach, aber das hört sich für mich doch ganz gut an, zumal ich Zinssicherheit habe....oder wäre das ganze mit nem Annuitätendarlehen über die Lfzt auch zu haben?

 

Nochmal: Um "deinen" effektiven Zinssatz auszurechnen, nimmst du am besten alle Zahlungsströme und berechnest den Zins mit Excel und Co und der Methode "interner Zinsfuß", heißt meistens XINTZINS oder so ähnlich. So hat das z.B PierredeFermat gemacht.

 

Da bei dir zwei Produkte kombiniert werden, würde ich den Angaben nicht blind vertrauen!

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