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o0Pascal0o

Steuererklärung abgeschickt -> Rechnungen vom Finanzamt zurückerhalten (eine war für 2010!)

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o0Pascal0o

Hallo,

 

ich habe meine Steuererklärung ans Finanzamt geschickt. Ich habe auch Rechnungen beigefügt. Eine Rechnung war versehentlich von 2010(zu Absetzung von Handwerkerleistungen)! Ich habe jetzt einen Brief vom Finanzamt zurückbekommen - nur mit den Rechnungen(also denen von 2009 und der von 2010). Auf der Rechnung von 2010 war das Datum markiert. Andere Dokumente(Steuererklärung selbst & Kontoauszüge) haben sie nicht mit zurück geschickt.

 

Was ist jetzt? Muß ich die ganze Stuererklärung nochmal zu denen schicken? Bekomme ich eine Strafe?

 

Vielen Dank

 

Pascal

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xolgo

 

ich habe meine Steuererklärung ans Finanzamt geschickt. Ich habe auch Rechnungen beigefügt. Eine Rechnung war versehentlich von 2010(zu Absetzung von Handwerkerleistungen)! Ich habe jetzt einen Brief vom Finanzamt zurückbekommen - nur mit den Rechnungen(also denen von 2009 und der von 2010). Auf der Rechnung von 2010 war das Datum markiert. Andere Dokumente(Steuererklärung selbst & Kontoauszüge) haben sie nicht mit zurück geschickt.

 

Was ist jetzt?

 

Jetzt wartest Du den Bescheid ab.

Oder wenn Du ganz ungeduldig bist, rufst Du an, wobei das die Sache wohl auch nicht beschleunigt.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

O.k. - hab ich mich denn jetzt strafbar gemacht evlt.? Steht das dann im Bescheid?

 

Oder rechnen die die eine Rechnung mit ihrem Steuerprogramm einfach heraus - und ändern die Steuererklärung entspechend ab? Oder steht im Bescheid auch evlt. - bitte neue Steuererklärung machen, weil ungültig/ abgelehnt?

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täubchen

O.k. - hab ich mich denn jetzt strafbar gemacht evlt.? Steht das dann im Bescheid?

 

Oder rechnen die die eine Rechnung mit ihrem Steuerprogramm einfach heraus - und ändern die Steuererklärung entspechend ab? Oder steht im Bescheid auch evlt. - bitte neue Steuererklärung machen, weil ungültig/ abgelehnt?

 

Sie werden die Rechnung einfach nicht berücksichtigen. Wenn es eine 10 Jahre alte Rechnung wäre, könnte man evtl. noch eine Betrugsabsicht unterstellen. Aber die Rechnung von 2010 kannst Du ja auf alle Fälle bei der Steuer 2010 absetzen.

Ich glaube, da kommen keine Probleme auf Dich zu.

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xolgo

O.k. - hab ich mich denn jetzt strafbar gemacht evlt.?

 

Wenn Du es nicht wissentlich gemacht hast, nicht. Und da das Versehen hier relativ offensichtlich ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass Dir das FA Absicht unterstellt.

 

Steht das dann im Bescheid?

 

Oder rechnen die die eine Rechnung mit ihrem Steuerprogramm einfach heraus - und ändern die Steuererklärung entspechend ab? Oder steht im Bescheid auch evlt. - bitte neue Steuererklärung machen, weil ungültig/ abgelehnt?

 

Die werden die Rechnung in ihrem "Steuerprogramm" einfach nicht berücksichtigen und dann einen Steuerbescheid erstellen. Die Steuererklärung wurde von Dir gemacht, nicht vom FA. Diese zu ändern, grenzt an Urkundenfälschung.

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cantaloupe

Mein Finanzamt hat mir auch Rechnungen zurückgeschickt. Allerdings mit einem Begleitschreiben a la "zu unserer Entlastung erhalten Sie die Belege zurück"

 

Ist also durchaus üblich...

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abbreviation

Letztes Jahr hab ich sogar Kopien zurückbekommen, die nur zur Transparentmachung einer längeren Aufstellung eingereicht waren.

 

Generell denke ich, dass das Finanzamt nicht so schnell eine Betrugsabsicht unterstellt, da die Formulare für den Durchschnittsmenschen einfach zu kompliziert und unübersichtlich sein. Allein, wenn ich an die Bezeichnungen und Unterscheidungen denke, auf die man niemals kommen würde... Bei der Einsortierung von Versicherungen habe ich z.B. das Gefühl, dass das überhaupt nicht interessiert, ob sie korrekt gemacht ist.

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