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Finanzmerlin

private Veräußerungsgeschäfte - Halbeinkunftsverf.

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Finanzmerlin

Hallo!

 

Ich benötige Eure Hilfe zu folgender Frage:

 

Bis zu welchem Betrag sind private Veräußerungsgeschäfte, die vor Ablauf der Spekufrist von 12 Monaten erzielt werden, denn nun definitiv steuerfrei? :(

 

Die Freigrenze bis zu einem Betrag von 512,- ist ja klar. Ist es jetzt so, dass nun durch das Halbeinkünfteverfahren (was auch immer das sein mag) die erzielten Gewinne bis 1.023,99 steuerfrei sind?

 

Ist diese Freigrenze bei Eheleuten zu verdoppeln?

 

Diese Fragen sind für mich sehr wichtig, um in den kommenden Tagen richtige Entscheidungen treffen zu können.

 

Lieben Gruß

 

Finanzmerlin

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andy

Interessante Frage...ich hab das auch noch nicht so richtig gecheckt!

Also, erklärt das mal bitte Jungs...und Mädels! :thumbsup:

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TraderS

Hi !

 

Ist diese Freigrenze bei Eheleuten zu verdoppeln?

 

Nein. Also es geht ja immer darum, auf wessen Namen das Depot eingetragen ist und wer die Steuererklärung abgibt, wer also in Aktien investiert hat. Das hat nichts mit irgendwelchen Freibeträgen -die man sonst kennt- zutun.

Die Verluste mit Aktien kann man, unter der Voraussetzung das man auch Gewinne aus Kurssteigerungen angibt und demnach versteuert, steuerwirksam geltend machen. D.h., die Verluste von Aktien können die Steuerschuld senken. Aber das nur am Rande. Es wissen die Wenigsten.

 

Das Halbeinkünfteverfahren ist ein seit 2000 in Deutschland eingeführtes Verfahren zur Behandlung der Besteurung von Kapitalgesellschaften, das dem sog. "klassischen System" folgt, welches auch in den USA angewandt wird. Es besagt folgendes:

 

Ein Unternehmen macht einen Gewinn von 10.000 Euro. Die Körperschaftssteuer beträgt bekanntlich 25 %. D.h., nach Abzug der KSt beträgt der Gewinn des Unternehmens 7.500 Euro.

Nehmen wir weiter an, die Ausschüttung soll auf 50% festgesetzt werden. D.h., 3.750 Euro werden an die Aktionäre ausgeschüttet. Wir vereinfachen und sagen, es gibt nur Dich als Aktionär. Also bekommst Du die 3.750 Euro.

 

Das Halbeinkünfteverfahren besagt nun en detail, dass Dein persönlicher Einkommenssteuersatz nur noch auf die Hälfte (!) der 3.750 Euro, also 1.875 Euro angewandt wird.

Es ist also die Hälfte der Nettodividende zu besteuern.

 

Wenn Du also den Spitzensteuersatz von 42 % zahlen musst bedeutet das hier konkret: 0,42*1.875 = 787,50 Euro Steuerbelastung durch die erhaltene Dividende in Höhe von 3.750 Euro.

 

Die Grenze für Spekulationsgewinne liegt übrigens, wie Du schon sagtest, bei 512 Euro. Kommst Du darüber, fallen Steuern an.

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andy
· bearbeitet von andy

Hi TraderS,

 

d.h jetzt, dass das Halbeinkünfteverfahren nichts zu bedeuten hat, bei "normalen" Aktiengewinnen. Nur bei einer Dividendenauszahlung hat dies eine Bedeutung?

 

Ja, die 512 Euro Freigrenze ist mir bekannt.

Diese gilt für ein Jahr, und man kann sie nur einmal im Jahr beantragen, oder?

Sagen wir mal, ich mache 500 Euro Gewinn, heißt das, dass ich nur noch 12 Euro Gewinn machen darf, wenn ich keine Spekulationssteuer zahlen möchte?

 

Irgendwo habe ich mal was davon gelesen, dass wenn man sonst keine Einkünfte hat, man über 1000 Euro Freibetrag hat.

 

Komisch finde ich auch folgendes: Bei der DAB-Bank steht bei jeder Depotabrechnung der noch zu Verfügung stehende Freibetrag dabei. Ich hatte mal 300 Euro Gewinn gemacht, anstatt mit aber die 300 Euro Gewinn von den 512 Euro abgezogen wurden, hatte ich immer noch einen Freibetrag von knapp über 500 Euro. Wie kann das sein?

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Dionysos

Verluste werden gegen Gewinne gerechnet. Und das auch nur auf Jahresbasis. Das heißt: Du kaufst im Januar Aktien der Firma AB und verkaufst es drei Monate später wieder. Dabei erziehlst 1000 Euro Gewinn. Demnach wärst du jetzt steuerpflichtig. Im Mai kaufst du erneut Aktien, die rasant fallen und die du bereits im Juni wieder unter Preis verkaufst. Du erzielst bei dem Geschäft 500 Euro Verlust. Deine Bilanz ist jetzt 500 Euro (1000 (Gewinn) - 500 (Verlust)). Du bist demnach unter der 512-Euro-Marke und musst daher keine Steuern zahlen. Dabei gilt der Grundsatz: Gewinne und Verluste müssen in dem Jahr versteuert (besser "deklariert") werden, in dem sie realisiert werden. Das heißt: Kaufst du im Dezember und verkaufst im Januar des folgenden Jahres, fließt der Gewinn/Verlust in die Steuererklärung des folgenden Jahres.

Ein ähnliches Topic gab's bereits. Und dort hat das jemand besonders gut erklärt. Bin aber zu faul danach zu suchen :P .

 

 

Gruß Dionysos

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TraderS

Hi !

 

Ja stimmt, Gewine und Verluste werden über das Jahr hinaus gegengerechnet. Das meinte ich ja auch damit, als ich schrieb, dass man auch Verluste als Minderung des zu versteuernden Betrags heranziehen kann. So wird sich das dann bei Dir auch mit der DAB Bank erklären.

 

Das Halbeinkünfteverfahren bezieht sich in der Tat nur auf Kapitaleinkünfte. Also es ist die Besteuerung von Kapitalerträgen. In Deutschland wird ja nicht die Substanz besteuert, sondern nur die Erträge die sich aus der Substanz ergeben. Das wird ja Gott sei Dank auch so bleiben, da die Linkspartei keine Regierungsmacht hat :P

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Finanzmerlin

Vielen Dank für Eure hilfreichen Kommentare, die mir weitergeholfen haben! Ich habe zu diesem Thema auf den Seiten des Bundes für Steuerzahler folgendes gefunden:

 

Manchmal bin ich in Steuerfragen aufgrund der Komplexität etwas verunsichert. Daher nochmal meine Frage:

 

Eine Besteuerung kommt nun definitiv nach der folgenden Definition erst nach überschreiten der 1.023,99 zustande, oder? Einige sagen wahrscheinlich jetzt, ja klar, steht doch hier, aber eine Bestätigung von Euch wäre nochmal ganz gut.

 

Aus den Seiten Bund der Steuerzahler:

 

"Bei Kapitalanlagen (zum Beispiel: Aktien, Terminanlagen, Fonds, Devisengeschäfte) wird bei einer Veräußerung innerhalb von 12 Monaten eine Besteuerung ausgelöst. Kauft zum Beispiel ein Kapitalanleger am 5.5.2002 Aktien, so kann er diese erst am 6.5.2003 wieder steuerfrei veräußern. Die in einem Veranlagungsjahr erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind erst bei Überschreitung der Freigrenze von 512 Euro steuerpflichtig. Zu beachten ist, dass ab 2002 bei Aktienanlagen nur noch 50 Prozent der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, da dann das Halbeinkunftsverfahren greift. Da die Freigrenze unverändert 512 Euro beträgt, bleiben damit ab 2002 Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zu 1.023,99 Euro steuerfrei. Wird der Grenzwert erreicht und ein Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von insgesamt 1.024 Euro erzielt, so muss die Hälfte dieses Gewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

 

Vom steuerpflichtigen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften können Werbungskosten abgezogen werde. Zu den Werbungskosten gehören zum Beispiel Bankspesen, Marklercourtage und Kreditzinsen. Zu beachten ist, dass Aktionäre ab 2002 nur noch die Hälfte der entstandenen Werbungskosten ansetzen können."

 

Vielen Dank! Euer Forum gefällt mir sehr gut!

 

Finanzmerlin :thumbsup:

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TraderS

Hi !

 

Ja das stimmt auch so. Solltest Du mit Deinem Gewinn (durch Verkauf) unter den 1023,99 bleiben, fallen aufgrund des Verfahrens (Halbeinkünfte) keine Steuern für Dich an. Das hatte ich oben ja schon erläutert.

Der Text des Bundes der Steuerzahler sagt ja im Prinzip das Gleiche aus. Kommst Du auf 1024 oder mehr, bist Du voll dabei.

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Finanzmerlin
Hi !

 

Ja das stimmt auch so. Solltest Du mit Deinem Gewinn (durch Verkauf) unter den 1023,99 bleiben, fallen aufgrund des Verfahrens (Halbeinkünfte) keine Steuern für Dich an. Das hatte ich oben ja schon erläutert.

Der Text des Bundes der Steuerzahler sagt ja im Prinzip das Gleiche aus. Kommst Du auf 1024 oder mehr, bist Du voll dabei.

Hi TraderS,

 

alles klar! Vielen Dank!

 

Finanzmerlin

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Savini
· bearbeitet von Savini

Moment, jetzt bin ich aber verwirrt. Ich dachte, das Halbeinkünfteverfahren wird nur auf Dividenden angewandt und Spekulationsgewinne sind steuerpflichtig, wenn sie über 512,- liegen. Und nun soll es doch der doppelte Betrag sein, da das Halbeinkünfteverfahren auch für Spekulationsgewinne gilt? Was denn nun?

 

 

Und gleich noch ne Frage: Kann man die Gebühren für den Kauf/Verkauf von Aktien nur dann geltend machen, wenn man innerhalb der Jahresgrenze die Aktien verkauft hat? Kaufe ich also eine Aktie und verkaufe sie steuerfrei nach 1,5 Jahren, kann ich die Gebühren nicht absetzen? Und verkaufe ich sie nach 5 Monaten, kann ich sie absetzen, aber nur zur Hälfte?

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pater-martinez

moin,

 

leider wurde hier der letzte eintrag nie beantwortet. nun hörte ich sogar von meinem deutsche-bank berater, dass bei dividenden-ausschüttenden inländ. ag auch das HEV (halbeinkünftev...) für spekulationsgewinne unter jahresfrist gilt.

Kann das jemand bestätigen.?

 

2.) verkaufen einige von Euch entsprechend auch "loser"-aktien zum 31.12. um die 512 Euri zu unterschreiten.

3.) kennt jemand ein internetportal, welches mir das ausfüllen der KAP Steueranlage erklärt, als wär ich 4 jahre alt?

 

4.) eigentlich armselig, immerhin hab ich abi, bin akademiker und promoviert. wenn ich schon die kap erklärung nicht raffe, wie geht es da dem wohlhabenden proll ? nix für ungut, aber was denkt sich der staat eigentlich bei so was.

 

gruß der pater

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€-man
moin,

 

leider wurde hier der letzte eintrag nie beantwortet. nun hörte ich sogar von meinem deutsche-bank berater, dass bei dividenden-ausschüttenden inländ. ag auch das HEV (halbeinkünftev...) für spekulationsgewinne unter jahresfrist gilt.

Kann das jemand bestätigen.?

 

2.) verkaufen einige von Euch entsprechend auch "loser"-aktien zum 31.12. um die 512 Euri zu unterschreiten.

3.) kennt jemand ein internetportal, welches mir das ausfüllen der KAP Steueranlage erklärt, als wär ich 4 jahre alt?

 

4.) eigentlich armselig, immerhin hab ich abi, bin akademiker und promoviert. wenn ich schon die kap erklärung nicht raffe, wie geht es da dem wohlhabenden proll ? nix für ungut, aber was denkt sich der staat eigentlich bei so was.

 

gruß der pater

 

Das Halbeinkünfteverfahren gilt aktuell für Dividendenausschüttungen und für realisierte Kursgewinne innerhalb der Spekufrist von 12 Monaten.

Zu Punkt 2: Kann schon mal vorkommen, hat aber bei mir nicht den großen Stellenwert.

Zu Punkt 3: Kenne ich nicht - evt. bei www.boerse-online.de schauen.

Zu Punkt 4: Um einmal etwas scherzhaft zu sein: Hier ärgert eine Krähe die andere! Ich denke es werden wohl Beamte sein, die auch ein Studium hinter sich haben. Um ihre Daseinsberchtigung zu untermauern, lassen sie sich (nicht nur im Finanzbereich) immer wieder neue Variationen der Paragraphenheimsuchung für uns Bürger einfallen. Find' ich einfach super! :bounce:

Übrigens: Ist zwar noch nicht Tatsache, aber ab 2008 soll auch das Halbeinkünfteverfahren komplett gestrichen werden.

 

Gruß

-man

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AJL.MUC
moin,

 

leider wurde hier der letzte eintrag nie beantwortet. nun hörte ich sogar von meinem deutsche-bank berater, dass bei dividenden-ausschüttenden inländ. ag auch das HEV (halbeinkünftev...) für spekulationsgewinne unter jahresfrist gilt.

Kann das jemand bestätigen.?

 

2.) verkaufen einige von Euch entsprechend auch "loser"-aktien zum 31.12. um die 512 Euri zu unterschreiten.

3.) kennt jemand ein internetportal, welches mir das ausfüllen der KAP Steueranlage erklärt, als wär ich 4 jahre alt?

 

 

Ich versteh gar nicht, wo das Problem ist.

 

Dividenden werden nur zur Hälfte besteuert

Zinsen voll

 

Gewinne aus Aktienveräußerung unter Jahresfrist werden nur zur Hälfte besteuert

Gewinne aus Derivatveräußerungen (z.B. Zerti, OS) voll

 

;)

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mr.horeb
4.) eigentlich armselig, immerhin hab ich abi, bin akademiker und promoviert. wenn ich schon die kap erklärung nicht raffe, wie geht es da dem wohlhabenden proll ? nix für ungut, aber was denkt sich der staat eigentlich bei so was.

 

Der Proll agiert mit Bauernschläue, während der zerstreute Professor nur in der Theorie überlebensfähig ist :P

 

Aber im Ernst: Wenn man wenige Grundregeln beim Ausfüllen der kap beachtet (Tipps dazu findest du zum Jahreswechsel überall) ist es imo das schwierigste seine Bescheinigungen zu finden :thumbsup:

 

gruß,

horeb

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€-man
Der Proll agiert mit Bauernschläue, während der zerstreute Professor nur in der Theorie überlebensfähig ist :P

 

gruß,

horeb

 

So direkt wollte ich mich in meinem Beitrag nicht äussern - aber glaub' mir horeb, Du hast den Nagel voll auf den Kopf getroffen! :thumbsup:

 

Gruß

-man

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pater-martinez

moin,

 

war klar, dass ich bei sowas nicht ungeschoren davon komme. a ber dank für die hilfreiche aufstellung zum hev, so eindeutig und knapp war es bisher nicht formuliert.

da hat man ja fast lust doch noch zu verkaufen...

 

gruß der pater

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Wolfi

Hallo,

 

wie sieht es denn mit einer Verrechnung mit Gewinn und Verlust über 2 Jahre aus?

2003: 2000 Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften

2004: 1500 Verlust

 

Ich fürchte ja, Gewinne teilen, Verluste selber tragen....

Grüße

Wolfi

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juse

@Wolfi:

 

Bei Verrechnung von Spekulationsverlusten mit -gewinnen über einen mehrjährigen Zeitraum, müssen die Verluste zeitlich eher angefallen sein. Du kannst keine Verluste in 2004 mit Gewinnen in 2003 verrechen und somit Deine schon für 2003 gezahlte Steuer "runterhandeln".

Hättest Du 2004 Spekulationsverluste gemacht und diese in den Einkommensteuererklärung auch geltend gemacht, dann kannst Du diese mit Spekulationsgewinnen der darauffolgenden Jahre verrechen und somit die Steuerlast senken.

 

MfG,

juse

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