Scrooge September 25, 2011 Hallo klausk und kleinerfisch, vielen Dank für die prompten Tipps. Sie sind sehr hilfreich und einleuchtend. Mal sehen, wie das Finanzamt auf den fälligen Einspruch reagiert. Hallo blasius, was ist denn aus der Geschichte geworden? Wäre schön wenn du uns dazu nochmals was schreiben könntest. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stat September 26, 2011 Ich habe 2009 leider Verluste bei IB gemacht und wollte diese Verluste bei meinem Jahressteuerausgleich gegen entsprechende Gewinne bei einer deutschen Bank aufrechnen. Dazu habe ich die Auflistung meiner sämtlichen Trades, die ich von IB bekommen habe, eingereicht. Die zuständige Sachbearbeiterin hat mir die Anrechnung meiner Verluste mit der Begründung verweigert, dass diese Auflistung keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Steuerrecht darstellt. Hat jemand in dieser Hinsicht Erfahrungen bei Finanzbehörden gemacht? Ich wäre für jeden Tipp dankbar. Das ist auf jeden Fall Blödsinn, denn es würde im Gegenzug bedeuten, dass auch entsprechende Gewinne mangels JStB nicht steuerpflichtig wären. Ich würde unbedingt Einspruch einlegen (wg. Fristwahrung, kann auch erstmal ohne Begründung sein) und Dir ansonsten empfehlen, die Frage im Unterforum Steuern und Steuern zu stellen. Da sitzen die Experten. Leider nicht richtig, das macht das FA öfters (Gewinne schön besteuern und bei Verlusten nichts anerkennen) und kommt auch damit durch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Makroinvestor Mai 28, 2012 Das ist auf jeden Fall Blödsinn, denn es würde im Gegenzug bedeuten, dass auch entsprechende Gewinne mangels JStB nicht steuerpflichtig wären. Ich würde unbedingt Einspruch einlegen (wg. Fristwahrung, kann auch erstmal ohne Begründung sein) und Dir ansonsten empfehlen, die Frage im Unterforum Steuern und Steuern zu stellen. Da sitzen die Experten. Leider nicht richtig, das macht das FA öfters (Gewinne schön besteuern und bei Verlusten nichts anerkennen) und kommt auch damit durch. Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. IB behält bei der Ausschüttung einer deutschen Dividende 26,375% (also 25% Abgeltungssteuer und 5,5% Soli ein: Withholding Tax bzw. Quellensteuer). Nach meiner Auffassung ist damit die Dividende abschließend versteuert (zumindest, wenn man nicht in der Kirche ist). Mein Finanzamt möchte allerdings eine Steuerbescheinigung nach deutschem Recht von mir haben. Das kann eigentlich keine allgemeingültige Lösung sein, da wir alle ja unserem Welteinkommensprinzip treu bleiben sollen, d.h. das Finanzamt interessiert sich sehr wohl für Kursgewinne, die ich z. B. in Takka-Tukka-Land gemacht habe. Im Grunde genommen kann also der Deutsche Fiskus Auslandsbanken nicht vorschreiben, wie diese deutschen Steuerzahlern ihre Gewinne bescheinigen. Ich habe mir aus diesem Grund von IB eine Einzelsteuerbescheinigung für 30 Euro pro Position angefordert. Unsere Depots lagern soweit ich weiss bei Clearstream. Ob in Deutschland oder nicht kann ich momentan noch nicht sagen. Im Grunde genommen geht es auch nur darum, dass der Fiskus seine EIGENE Quellensteuer anerkennt, was offensichtlich Probleme bereitet. Die Teile des IB Activity Statements, die man mit Steuern belegen kann, werden natürlich anerkannt. Momentan läuft mein Einspruch in dieser Sache und da es um nicht unerhebliche Summen geht, würde ich wohl auch auch den Klageweg beschreiten. Hat jemand mit dieser Konstellation Erfahrung? Ich werde das Forum auf dem Laufenden halten und bin umgekehrt für jeden Input dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Borat2 August 17, 2014 @Makroinvestor: Gibt es mittlerweile Updates zu deinem Fall? An die Sonstigen: Ich denke mal im Normalfall klappt alles steuerlich mit IB, oder? Wie ist es bei euch, will das FA da Vorauszahlungen? Habt ihr das akzeptiert, oder habt ihr Einspruch eingelegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freigeist Februar 2, 2016 · bearbeitet Februar 2, 2016 von Freigeist Ich möchte diesen Thread nochmals hervorholen und nach aktuellen Erfahrungen zu IB/ Lynx bezüglich der Steuerproblematik fragen. Denn es macht keinen Sinn, trotz diesen wirklich sehr günstigen Gebühren, sich möglicherweiße mit dem FA nicht einigen zu können... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yogui März 20, 2016 Hallo zusammen, ich habe Infos bei Lynx gefunden, vielleicht kennt das schon jeder. https://www.lynxbroker.de/wertpapierdepot/abgeltungsteuer/ Spekulationsgewinne können über LYNX bis zur Abrechnung komplett zur Wiederanlage verwendet werden. Die seit dem 01.01.2009 geltende Abgeltungsteuer wird über LYNX nicht unmittelbar mit jedem Trade abgerechnet, sondern durch den Kunden selbst im Folgejahr, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, vorgenommen. Während andere deutsche Direktbanken und Online-Broker die Abgeltungsteuer für jeden einzelnen Trade unmittelbar an das Finanzamt abführen, kann LYNX seinen Kunden diesen Vorteil bieten, die Abrechnung und somit Abführung der Abgeltungsteuer erst per Jahresultimo jeweils zum 31.12. eines Jahres eigenständig durchzuführen. Damit stehen die kumulierten Spekulationsgewinne komplett das ganze Jahr über zur ertragreichen Wiederanlage zur Verfügung. Dies ist möglich, da das Depot in England von unserem Partner Interactive Brokers U.K. Limited („IB“) geführt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 20, 2016 Solange, bis das Finanzamt eine Vorauszahlung festsetzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yogui März 20, 2016 Ich bin etwas verzweifelt bei der Suche eines neuen Brokers. Bisher habe ich mein Depot bei ING DiBa gahabt, aber bin nicht ganz zufrieden, da US-Aktie in EUR gehandelt werden, was die Strategie mit Stop-Loss usw. schwieriger macht, da Wechselkursänderungen plus Preiskurs der Aktie zusammen den Chart beeinflussen usw. man kann auch das Währungsrisiko, EURUSD, nicht decken da kein Forex handeln möglich ist usw. Dann war ich ganz glücklich als ich endlich einen Broker wie Lynx gefunden habe, Depot da noch nicht eröffnet, bis ich hier die ganzen Beiträge über Probleme bei der Steuererklärung gelesen habe. Man muss selber alles machen, und ich will keine Probleme mit dem FA haben! Jetzt überlege ich zwei Wege... Weitersuche nach einem deutschen Broker mit vergleichbaren Leistungen, handeln im Fremdwährung für US-Aktie und Forex-Trades EURUSD zur Deckung von Wechselkursrisiken... und dass, alle Steuer direkt abführt bzw. am Ende des Jahres eine Steuerbescheinigung vorliegt oder... Doch zum Lynx gehen und mich von einem Steuerberater diesbezüglich alles machen lassen. Ich bin aber nicht sicher, ob jeder Steuerberater sich so gut auskennt. Gibt es eventuell hier jemand der Lynx oder IB als Broker hat und dass gute Erfahrungen danach mit einem Steuerberater bzw. mit dem FA gemacht hat? Ich spreche nicht Deutsch als Muttersprache und finde super schwierig alles selber zu machen bzgl. Steuererklärung usw. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! PS. Ich wohne im Großraum Stuttgart falls jemand mir einen guten Steuerberater empfehlen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti März 20, 2016 Hallo zusammen, Ramstein hat Recht, Solange, bis das Finanzamt eine Vorauszahlung festsetzt. Unter Beitrag "Steuervorauszahlungen auf Gewinne aus dem Ausland?" ist zumindest eine mögliche Stundung beschrieben - ohne Gewähr! Zur Problematik bspw. mit Interactive Brokers, Cap, Lynx, etc. wurde auch hier im Forum bereits hingewiesen. Zitat Auszug: Abführung der Abgeltungssteuer kann sich von Finanzamt zu Finanzamt unterscheiden Nicht jedes Finanzamt fordert bei einem hohen Betrag der Abgeltungssteuer eine quartalsweise Vorauszahlung. Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt und erkundigen Sie sich, welche Regelung bei Ihrem Finanzamt greift. In Anlehnung an die Mitteilung des Finanzamtes können Sie dann Ihre Handelsstrategie aufbauen und entweder mit einer Gewinnsumme handeln, die Ihnen das ganze Jahr zur Verfügung steht, oder stattdessen ein Vierteljahr nach Veranlagung einer quartalsweisen Vorauszahlung. Zitat Ende. Quelle: aktiendepot Internetseite (KEINE WERBUNG) Habe bereits in einem anderen Forum auf dieses Problem mit der Steuererklärung hingewiesen, vgl. Traden und Steuererklärung - mein Beitrag 22.03.2014 Roti , es gibt kein Gesetz oder einheitliche Regelung das ausländische Broker wenn diese deutsche Privatkunden nehmen gewisse steuerliche Standards einhalten müssen. Zum Beipiel wie hat die Bescheinigung grundsätzlich auszusehen, was muss da drin stehen - macht jeder ausländische Anbieter wie er meint, oft muss sich der Kunde noch von selbst melden. Ich bin etwas verzweifelt bei der Suche eines neuen Brokers. Bisher habe ich mein Depot bei ING DiBa gahabt, aber bin nicht ganz zufrieden, da US-Aktie in EUR gehandelt werden, was die Strategie mit Stop-Loss usw. schwieriger macht, da Wechselkursänderungen plus Preiskurs der Aktie zusammen den Chart beeinflussen usw. man kann auch das Währungsrisiko, EURUSD, nicht decken da kein Forex handeln möglich ist usw. Dann war ich ganz glücklich als ich endlich einen Broker wie Lynx gefunden habe, Depot da noch nicht eröffnet, bis ich hier die ganzen Beiträge über Probleme bei der Steuererklärung gelesen habe. Man muss selber alles machen, und ich will keine Probleme mit dem FA haben! Jetzt überlege ich zwei Wege... Weitersuche nach einem deutschen Broker mit vergleichbaren Leistungen, handeln im Fremdwährung für US-Aktie und Forex-Trades EURUSD zur Deckung von Wechselkursrisiken... und dass, alle Steuer direkt abführt bzw. am Ende des Jahres eine Steuerbescheinigung vorliegt oder... PS. Ich wohne im Großraum Stuttgart falls jemand mir einen guten Steuerberater empfehlen kann. Da kann ich dir leider nicht helfen, entweder ausländischer Broker mit entsprechenden deutschen Steuerberater welcher die Steuerproblematik beim traden mit Derivaten und ggf. noch in Fremdwährung kennt oder eben auf rein deutsche Broker, Direktbanken setzen?! Viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
danbucan März 20, 2016 Hallo zusammen, ein Erfahrungsbericht zur ursprünglichen Frage: ich habe seit einigen Jahren ein Depot bei Interactive Brokers und erstelle für die Steuererklärung immer einen Umsatzbericht (Activity Statement). In diesem Bericht werden ja Aktiengewinne/ -verluste, Währungsgewinne, Dividenden (und Steuern, die man darauf entrichtet hat) etc. aufgeführt. Die relevanten Zahlen male ich für das Finanzamt grün an, erläutere sie kurz in einem beigefügten Dokument und trage sie in die KAP Zeilen ein (verrechnet mit meinen anderen Depots). Den Umsatzbericht von Interactive Brokers schicke ich mit. Bisher hat das Finanzamt meine Daten und Zahlen immer anstandslos akzeptiert. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aati März 21, 2016 Hallo danbucan, ich bereite gerade meine Steuererklärung mit Hilfe des Activity Statements vor. Mache es geanuso wie Du, Zahlen markieren, in Excel mit anderen Konten verrechnen. Könntest Du Deine Erläuterungen an das Finanzamt teilen (natürlich ohne Zahlen und Daten)? Evtl. auch durch persönliche Nachricht? Das würde mir und einigen anderen vielleicht helfen. Vielen Dank, Aati Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
danbucan März 21, 2016 Hallo danbucan, ich bereite gerade meine Steuererklärung mit Hilfe des Activity Statements vor. Mache es geanuso wie Du, Zahlen markieren, in Excel mit anderen Konten verrechnen. Könntest Du Deine Erläuterungen an das Finanzamt teilen (natürlich ohne Zahlen und Daten)? Evtl. auch durch persönliche Nachricht? Das würde mir und einigen anderen vielleicht helfen. Vielen Dank, Aati Meine Erläuterungen bestehen im Prinzip nur daraus, die Zahlen, die ich für die Steuererklärung verwende, nochmal gesondert aufzuführen, z.B. Depotkonto liegt bei Interactive Brokers in England; die Werte in den KAP Zeilen xx sind mit den Werten des deutschen Depots xx (lt. Steuerbescheinigung) verrechnet. Interactive Brokers, realisierte Aktiengewinne (s. Activity Statement Seite xx): xx Euro Interactive Brokers, realisierte Gewinne auf Währungstransaktionen (s. Activity Statement Seite xx): xx Euro Interactive Brokers, einbehaltene Steuern auf Dividenden (s. Activity Statement Seite xx): xx Euro etc. Ich bin kein Steuerexperte, aber bisher hat es so geklappt. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aati März 21, 2016 Aha, ok. Ich dachte, Du hast ein ausführliches Dokument geschrieben. Ich habe diese Angaben direkt in der Excel-Rechnung. Da steht dann hinter jeder Zahl für Anlage KAP die entsprechende Seite im IB Dokument und eine Fußnotennummer, die ich handschriftlich dem IB Dokument hinzufüge. Also so ähnlich wie Du, nur in Excel. Danke für die Auskunft, Aati Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen März 21, 2016 Realisierte Gewinne aus Währungstransaktionen (other Forex) auf Fremdwährungskonten sind nach meiner Recherche im EStG nicht in der Anlage KAP einzutragen, sondern Spekulationsgewinne. Hat Vor- und Nachteile: Freigrenze 600 €, danach Versteuerung mit pers. Steuersatz, Werbungskosten abzugsfähig. Im letzten Jahr ging das bei mir anstandslos durch, im beiliegenden Dokument habe ich diese Gewinne und Kosten (Zinsen) auch ausführlich dargelegt. Das eigentlich schwierige sind die einbehaltenen Quellensteuern, weil man sich mit dem DBA jedes einzelnen betreffenden Landes beschäftigen darf und die Unterlagen der Finanzverwaltung teils unvollständig, veraltet oder schlicht falsch sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Brumbrum April 6, 2016 Bei IB / Lynx werden ja Gewinne / Verluste mit dem durchschnittlichen Kaufpreis berechnet. Für die Steuererklärung gilt aber doch first in first out? Muss man dann dann die Positionen die über die Jahre gehen extra durchrechnen oder kann man doch einfach die Gewinne / Verluste von den Formulaten nehmen? Was ist wenn man das Jahr im Minus beendet hat? Gebe ich dann das negative Ergebnis an und es wird mit Gewinnen im Folgejahr verrechnet? oder muss man dann 0 angeben und das selbst verrechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen April 6, 2016 Bei IB / Lynx werden ja Gewinne / Verluste mit dem durchschnittlichen Kaufpreis berechnet. Werden sie nicht. Die Kontoübersicht in der TWS mag das zur Vereinfachung und besseren Übersicht so angeben, die Tradeübersicht der activity statements arbeitet steuerlich korrekt mit opened / closed lots. FiFo ist das voreingestellte Konzept in der Konfiguration. Was ist wenn man das Jahr im Minus beendet hat? Gebe ich dann das negative Ergebnis an und es wird mit Gewinnen im Folgejahr verrechnet? Das ist eine der spannenden Fragen, ob das FA Verluste ohne Verlustbescheinigung der Bank so einfach akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ulrichch August 19, 2017 Ich habe meine Steuererklärung wie in x Anleitungen beschrieben mit den Activity Statements von IB mindestens fünf Jahre lang gemacht und nie Probleme gehabt. Bis jetzt natürlich mal Verluste geltend gemacht werden sollen. Der erste Durchgang der Rückfragen war: Belege zu Ankauf und Verkauf von 2 Aktien exemplarisch Belege zu Ankauf und Verkauf von etwa 5 Optionen exemplarisch inkl. Nachweise zu Kurswerten von Option und zum Basispreis Kontoeröffnungsunterlagen (konnte ich nicht mehr beibringen) und ALLE KONTOAUSZÜGE ZUM ZAHLUNGSVERKEHR AUF DAS AUSLÄNDISCHE KONTO VON IB SEIT KONTOERÖFFNUNG!!! Die Begründung im Schreiben des FA ist noch nett "...Verluste können ohne Vorlage aussagekräftiger Unterlagen nicht anerkannt werden ...", lest mal diese Version hier:http://www.frag-einen-anwalt.de/Anerkennung-von-Verlusten-bei-auslaendischen-Brokern-durch-Finanzamt--f288877.html Das FA kann die Anerkennung vollständig verweigern. Jetzt bin ich mit der netten Dame noch am diskutieren ob ich die individuellen Devisenumrechnungskurse zu Kauf- und Verkaufsdatum beibringen kann, da sonst die realisierten Verluste in € nicht individuell nachvollziehbar wären. Dann müsste sie schätzen... Wäre zumindest kein Totalverlust. Hat jemand Tips? Viel Spaß beim Traden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lalin1972 August 19, 2017 Bei den angeforderten Kontoauszügen würde ich versuchen zu erreichen, das nur ein Teil vorgelegt werden muß. Ich kenn den Umfang Deiner Geschäfte nicht, aber vielleicht reicht ihr das. Bei den Devisenkursen kann man ähnlich vorgehen. Historische Devisenkurse findet man hier: https://www.oanda.com/lang/de/currency/converter/ Auch hier könnte sich lohnen, nur für einen Teil der Geschäfte die Devisenkurse zu ermitteln und dann hochzurechnen. Zum Verfahren: Falls Du Dich diesen Vorstellungen anschließen solltest, mach einen Termin mit der Dame aus und erläutere das mündlich. Lass sie die Zeiträume und Wertpapiere bestimmen. Du fertigst dann die entsprechende Aufstellung an (excel ist da hilfreich) und rechnest hoch. Der Vorteil wäre, daß die Dame dann schon etwas "in der Hand" hat und nicht frei schätzen kann. Hoffentlich merkt sie nicht, daß alles im Grunde viel leichter für sie wäre, wenn sie einfach auf einer Steuerbescheinigung besteht..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ulrichch August 19, 2017 Das Problem ist ja gerade, daß nur ein Teil der Geschäfte mit Devisenkurs belegt werden soll. Diese exemplarischen Beispiele hat die Dame so gewählt, daß der Deviseneinfluß für mich negativ ausfällt und dann auf den gesamten Bestand hochgerechnet wird. Würde man den Deviseneinfluß auf alle Bewegungen nachrechnen, würde ja vermutlich das herauskommen, was IB in Summe angibt... Die historischen Devisenkurse sind auch im System von IB drin, ich habe versucht über Flex-Queries da dran zu kommen aber bisher nur Datenbrei erhalten - Währungs-Referenzkurse sind da aber für jede Währung und jeden Handelstag drin. Das Problem ist wirklich, daß an vielen Stellen, z. B. bei Lynx auf der Homepage, behauptet wird, daß die Aktivity-Statements ausreichend sind und das nicht der Wahrheit entspricht. An anderer Stelle wird sogar behauptet, daß das FA bei ausländischen Brokern keine anderern Unterlagen verlangen kann, was einfach falsch ist. Wenn IB nicht auf das deutsche Steuerrecht eingeht und den deutschen Kunden mit den erforderlichen Belegen weiterhilft so muß man die Sache einstellen, keine noch so günstigen Handelsgebühren wiegen den Steuernachteil auf, auch über viele Jahre nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stat August 21, 2017 Am 19.8.2017 um 02:41 schrieb Ulrichch: Ich habe meine Steuererklärung wie in x Anleitungen beschrieben mit den Activity Statements von IB mindestens fünf Jahre lang gemacht und nie Probleme gehabt. Bis jetzt natürlich mal Verluste geltend gemacht werden sollen. Der erste Durchgang der Rückfragen war: Belege zu Ankauf und Verkauf von 2 Aktien exemplarisch Belege zu Ankauf und Verkauf von etwa 5 Optionen exemplarisch inkl. Nachweise zu Kurswerten von Option und zum Basispreis Kontoeröffnungsunterlagen (konnte ich nicht mehr beibringen) und ALLE KONTOAUSZÜGE ZUM ZAHLUNGSVERKEHR AUF DAS AUSLÄNDISCHE KONTO VON IB SEIT KONTOERÖFFNUNG!!! Die Begründung im Schreiben des FA ist noch nett "...Verluste können ohne Vorlage aussagekräftiger Unterlagen nicht anerkannt werden ...", lest mal diese Version hier:http://www.frag-einen-anwalt.de/Anerkennung-von-Verlusten-bei-auslaendischen-Brokern-durch-Finanzamt--f288877.html Das FA kann die Anerkennung vollständig verweigern. Jetzt bin ich mit der netten Dame noch am diskutieren ob ich die individuellen Devisenumrechnungskurse zu Kauf- und Verkaufsdatum beibringen kann, da sonst die realisierten Verluste in € nicht individuell nachvollziehbar wären. Dann müsste sie schätzen... Wäre zumindest kein Totalverlust. Hat jemand Tips? Viel Spaß beim Traden! Der gepostete Link bezieht sich IMHO nur auf die Steuerbescheinigung also die bereits gezahlte Steuer. Beim ausländischen Broker zahlst Du aber nur Quellensteuer und keine Kapitalertragssteuer. Ich bin mir nicht sicher ob der Anwalt dies verstanden hat oder ob ich hier etwas missverstehe. Bitte freundlich um Info wie die Sache beim Fiananzamt ausgegangen ist, danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ulrichch Juni 19, 2018 Wegen Arbeitslosigkeit, Stellensuche, Umzug etc. war das FA so großzügig, den Steuerbescheid vorläufig auszustellen und den strittigen Teil für ein halbes Jahr auf sich beruhen zu lassen. Anerkennung dieser Verluste oder nicht wirkt sich ja erst im Folgejahr aus. Daher war hier erstmal Sendepause bis Februar. Ich habe folgende Flexquery erstellt: Trade currency, F fxRateToBase, symbol, tradeDate, tradeTime, quantity, tradePrice, tradeMoney, ibCommission. Da die in 2016 verkauften Positionen teilweise schon in 2014 gekauft wurden habe ich alle Trades von 2014 bis 2016 als Text-Dokument aus der Datenbank geleiert und damit die aktuellen Währungskurse, insgesamt fast 1000 Trades. Das habe ich nach Excel importiert, zwei Spalten dazugefügt für die Berechnung der Summe in Euro mit oder ohne Kommissionen. Dann natürlich AUSGEDRUCKT. Damit war die Dame fast zufrieden. Letzte Hürde war der Wunsch, für sechs beispielhafte Trades die Gegenbuchung auf dem Verrechnungskonto nachgewiesen zu bekommen. Bei einer deutschen Bank findet man nach einem Aktienkauf die Position im Depot und auf dem Verrechnungskonto einen Eintrag "Kauf Aktie XY - 2500,- €" etc. Bei IB gibt es nach tel. Rücksprache mit dem Broker keinen anderen Weg als das "dayly activity statement" zu benutzen. Hat man nur einen Trade am Tag gemacht ist die Sache eindeutig. Bei mehreren Trades am Tag muß der Nachweis schon wieder summarisch nachvollzogen werden. Das hat die Dame aber dann auch akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag