Frager Juni 11, 2010 Hallo, ich suche gerade eine neue BU-Versicherung. Ich habe ein gutes Angebot von der Nürnberger bekommen. Nun lese ich aber hier im Forum, dass man lieber die Finger von der Nürnberger lassen soll. Nicht wegen den schlechten Bedingungen, sondern wegen der nicht so guten Zahlungsmoral beim Schadensfall. Kann mir jemand genauere Gründe sagen, warum ich nicht zur Nürnberger gehen sollte? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juni 13, 2010 Hallo, ich suche gerade eine neue BU-Versicherung. Ich habe ein gutes Angebot von der Nürnberger bekommen. Nun lese ich aber hier im Forum, dass man lieber die Finger von der Nürnberger lassen soll. Nicht wegen den schlechten Bedingungen, sondern wegen der nicht so guten Zahlungsmoral beim Schadensfall. Kann mir jemand genauere Gründe sagen, warum ich nicht zur Nürnberger gehen sollte? MfG Hast Du denn auch andere Angebote vorliegen? Wieviel teurer (brutto/netto) wären denn andere Versicherungen? Die Ruine ist meiner Meinung gar nicht so schlecht, wie sie manchmal dargestellt wird. Wenns um hohe Summen geht (und das ist bei einer BU ja der Fall), dann wird mit Sicherheit fast jede Versicherung erstmal zucken. Mein Rat: Andere Angebote konkret vergleichen, und wenn Du sowieso eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchtest, die einfach drei Monate vor BU-Vertragsbeginn loslaufen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 13, 2010 Eine Rechtschutzversicherung habe ich schon ein Weile ;-) Bin der Meinung, um heute seinn Recht zu bekommen brauch man sowas. Ich habe auch andere Angebote eingeholt, aber diese sind im Monat mindestens 10-15 Euro teuerer (ich komme nicht bei allen in BG1) So gefällt mir die Nürnberger ja schon, aber hier wurde doch recht negativ darüber gesprochen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juni 13, 2010 Ich habe auch andere Angebote eingeholt, aber diese sind im Monat mindestens 10-15 Euro teuerer (ich komme nicht bei allen in BG1) So gefällt mir die Nürnberger ja schon, aber hier wurde doch recht negativ darüber gesprochen 10-15 Euro teurer im Nettobeitrag, nehm ich an? Wie siehts mit den Bruttobeiträgen aus? Wenn Du den Thread, den Du zitiert hast, gelesen hast, bist Du ja schon ziemlich gut informiert . Pro Nürnberger: - günstige Netto- und (vermutlich bei Dir auch) Brutto-Beiträge - 5*-Rating Neutral: - keine Veröffentlichung der Prozessquote Contra Nürnberger: - Nach dem Hören-Sagen (ich hab noch von keinem konkreten Fall gelesen) knausern sie bei der Zahlung Meine persönliche Meinung ist, daß Du mit einer Rechtsschutzversicherung das durchaus machen kannst, Dich dort zu versichern. Ein Freund von mir hatte eine ähnliche Situation wie Du und hat sich für die Nürnberger entschieden - rechnet man 15 Euro Ersparnis pro Monat auf 30 Jahre um, kommt ein schöner Batzen Geld zusammen. Andere mögen das wieder anders sehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 13, 2010 Hier im Forum hat mal jemdan einen Link zu den altuellen Prozessquoten veröffentlicht, leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr finden. Weis jemand, wo ich eine aktuelle Liste mit den Prozessquoten für LV´s/BU´s finden kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juni 13, 2010 · bearbeitet Juni 13, 2010 von Sparbuechse Hier im Forum hat mal jemdan einen Link zu den altuellen Prozessquoten veröffentlicht, leider kann ich diesen Beitrag nicht mehr finden. Weis jemand, wo ich eine aktuelle Liste mit den Prozessquoten für LV´s/BU´s finden kann? Das hier ist die aktuellste Statistik, die ich kenne: http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Prozessquoten_der_BU-Versicherer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 16, 2010 Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 16, 2010 · bearbeitet Juni 17, 2010 von Citrus720 Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? Einfach mal googlen: http://www.ciao.de/E...higkeit__517660 Und beim Unternehmensrating von Morgen & Morgen schneiden sie mit 2 Sternen nicht gut ab -> nicht solide -> kein Geld für Auszahlungen -> Mit Pech langer Rechtsstreit im Fall der Fälle Hab das Rating hier mal angehängt! LG m_m_lv-unternehmensrating_7.50.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beginner01 Juni 16, 2010 Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? Vielleicht kann dir ja der folgende Artikel weiterhelfen: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30536-bu-angebote/?do=findComment&comment=552566 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 16, 2010 · bearbeitet Juni 16, 2010 von Frager Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? Einfach mal googlen: http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/Nurnberger_Berufsunfahigkeit__517660 Habe ich auch schon gemacht. Vielleicht sind hier auch Markler im Forum unterwegs und haben schon Erfahrungen mit der Nürnberger gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 16, 2010 Hallo, ich suche gerade eine neue BU-Versicherung. Ich habe ein gutes Angebot von der Nürnberger bekommen. Nun lese ich aber hier im Forum, dass man lieber die Finger von der Nürnberger lassen soll. Nicht wegen den schlechten Bedingungen, sondern wegen der nicht so guten Zahlungsmoral beim Schadensfall. Kann mir jemand genauere Gründe sagen, warum ich nicht zur Nürnberger gehen sollte? MfG Hast Du denn auch andere Angebote vorliegen? Wieviel teurer (brutto/netto) wären denn andere Versicherungen? Die Ruine ist meiner Meinung gar nicht so schlecht, wie sie manchmal dargestellt wird. Wenns um hohe Summen geht (und das ist bei einer BU ja der Fall), dann wird mit Sicherheit fast jede Versicherung erstmal zucken. Mein Rat: Andere Angebote konkret vergleichen, und wenn Du sowieso eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchtest, die einfach drei Monate vor BU-Vertragsbeginn loslaufen lassen. Mal ne blöde Frage: meine BU läuft schon seit einigen Jahren. Ich möchte jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Die kann ich doch im Notfall dann in Anspruch nehmen, nach Ablauf der Karenzzeit natürlich? Warum als drei Monate von BU-Vertragsbeginn loslaufen lassen? Oder geht es hier um einen vorsätzlichen Betrug, nach dem Motto "ich schließe heute eine BU ab und zufällig nach drei Monaten tritt schon der Schadenfall ein"?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 16, 2010 · bearbeitet Juni 16, 2010 von GlobalGrowth @ Moneycruncher -ungeprüft aus dem Gedächtnis- idR übernehmen die Versicherer nach 3 Jahren Vertragsdauer auch Schäden, deren Ereignis vor dem Vertragsabschluss liegt. Davor ist in aller Regel der Vorversicherer in der Nachhaftungspflicht. Woher die genannten 3 Monate hier kommen, ist mir auch ein Rätsel. Vielleicht wurde es mit der üblichen Wartezeit in der Rechtschutzversicherung verwechselt, die hier aber gar nix zu Sache tut. Im Zweifel mal ins Bedinungswerk schauen Gruß David Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? schau mal bei Morgan&Morgan ins Soliditätsranking, dass ist mangelhaft! So ein schlechtes Ranking haben wenige Versicherer. Ob das ein Grund der oft angeführten hohen Prozessquote ist, sei dahingestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 16, 2010 · bearbeitet Juni 16, 2010 von Frager Keiner weitere Berichte/Infos zur Nürnberger? Gute Gründe die dagegen sprechen? schau mal bei Morgan&Morgan ins Soliditätsranking, dass ist mangelhaft! So ein schlechtes Ranking haben wenige Versicherer. Ob das ein Grund der oft angeführten hohen Prozessquote ist, sei dahingestellt. Habe ich mir angeschaut. Ist aber laut Morgan&Morgan durchschnittlich. Genau wie die Alte Leipziger. Habe ich da eine falsche Liste? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 17, 2010 · bearbeitet Juni 17, 2010 von Citrus720 Habe ich mir angeschaut. Ist aber laut Morgan&Morgan durchschnittlich. Genau wie die Alte Leipziger. Habe ich da eine falsche Liste? In der von mir als Datei angehängten Liste 5 Posts über diesem steht die Nürnberger mit 2 von 5 Sternen als mangelhaft. Die Alte Leipziger hat 4 Sterne. Die Liste habe ich heute von M&M runtergeladen und ist somit die aktuellste von Ende 2009 glaube ich. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 17, 2010 · bearbeitet Juni 19, 2010 von Gerald1502 Zitat korrigiert @ Moneycruncher -ungeprüft aus dem Gedächtnis- idR übernehmen die Versicherer nach 3 Jahren Vertragsdauer auch Schäden, deren Ereignis vor dem Vertragsabschluss liegt. Davor ist in aller Regel der Vorversicherer in der Nachhaftungspflicht. Woher die genannten 3 Monate hier kommen, ist mir auch ein Rätsel. Vielleicht wurde es mit der üblichen Wartezeit in der Rechtschutzversicherung verwechselt, die hier aber gar nix zu Sache tut. Im Zweifel mal ins Bedinungswerk schauen Gruß David Eben, ist doch völlig unkritisch. Wenn ich z. B. seit 10 Jahren eine BU laufen habe, morgen eine Rechtsschutzversicherung abschließe und in 2 Jahren berufsunfähig werde - wo soll da das Problem mit der Rechtsschutzversicherung sein? Verstehe ich nicht... gruß, moneycruncher Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 17, 2010 Habe ich mir angeschaut. Ist aber laut Morgan&Morgan durchschnittlich. Genau wie die Alte Leipziger. Habe ich da eine falsche Liste? In der von mir als Datei angehängten Liste 5 Posts über diesem steht die Nürnberger mit 2 von 5 Sternen als mangelhaft. Die Alte Leipziger hat 4 Sterne. Die Liste habe ich heute von M&M runtergeladen und ist somit die aktuellste von Ende 2009 glaube ich. LG Ja bei LV, es gibt auch noch ein extra Rating für BU Habe ich auch mal als Anhang gemacht BU-Rating_751.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 17, 2010 · bearbeitet Juni 17, 2010 von Citrus720 Ja bei LV, es gibt auch noch ein extra Rating für BU Habe ich auch mal als Anhang gemacht Ja richtig aber es heißt LV (Lebensversicherer) Unternehmensrating. Dort werden die folgenden Zahlen unter die Lupe genommen: NettoverzinsungBei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes. Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des NeugeschäftsAbschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt. Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist. RfB-QuoteDer freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses „Puffers" in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr. ÜberschussquoteDie Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt. WachstumsquoteDas Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%). Storno kapitalbildende TarifeDas Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu. mod. EigenmittelquoteDie modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt. BewertungsreserveDie Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Teilrating BU Solidität bezieht sich nur auf folgendes: Bei der Betrachtung der BU muss auch die bilanzielle Situation der Versicherer in Bezug auf Solidität betrachtet werden. Im Zentrum stehen die Fragen nach dem Vorhandensein genügender Reserven (RfB, Eigenkapital, Stille Reserven, Schlussüberschussanteilfonds (SÜAF)) sowie nach der Ertragsstärke (Nettoverzinsung), um den Rechnungszins und die Überschüsse zu finanzieren. LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 17, 2010 Eben, ist doch völlig unkritisch. Wenn ich z. B. seit 10 Jahren eine BU laufen habe, morgen eine Rechtsschutzversicherung abschließe und in 2 Jahren berufsunfähig werde - wo soll da das Problem mit der Rechtsschutzversicherung sein? Verstehe ich nicht... gruß, moneycruncher Zahlt die RSV denn wenn die BU VOR Vertragsbeginn abgeschlossen wurde? Weil wenn es zB um Angaben bei den Gesundheitsfragen geht zählt doch das Datum des Vertragsabschlusses oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 17, 2010 Was haltet Ihr denn von der Allianz BU? Hat diese auch eine Leistungsdynamik? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Moneycruncher Juni 18, 2010 Eben, ist doch völlig unkritisch. Wenn ich z. B. seit 10 Jahren eine BU laufen habe, morgen eine Rechtsschutzversicherung abschließe und in 2 Jahren berufsunfähig werde - wo soll da das Problem mit der Rechtsschutzversicherung sein? Verstehe ich nicht... gruß, moneycruncher Zahlt die RSV denn wenn die BU VOR Vertragsbeginn abgeschlossen wurde? Weil wenn es zB um Angaben bei den Gesundheitsfragen geht zählt doch das Datum des Vertragsabschlusses oder? Also, das würde mich doch sehr wundern, wenn die RSV dann nicht zahlen würde. Das wäre ungefähr so wie wenn sie auch bei einem Rechtsstreit nach einem Autounfall nicht zahlen würde, nur weil das Auto früher zugelassen wurde. Kann das jemand bestätigen? Dann würde der Abschluss einer RSV ja gar keinen Sinn machen, wenn man schon die BU laufen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Juni 19, 2010 Zahlt die RSV denn wenn die BU VOR Vertragsbeginn abgeschlossen wurde? Weil wenn es zB um Angaben bei den Gesundheitsfragen geht zählt doch das Datum des Vertragsabschlusses oder? Mir sagte ein Makler, daß es Sinn machen würde, die RSV vor Vertragsbeginn abzuschließen. Wenn eine Versicherung nicht zahlt, wird sie wohl in den meisten Fällen auf Falschangaben im Vertrag gehen. Ist aber wie gesagt nur die Meinung eines Maklers. Es macht vielleicht Sinn, mal direkt bei einem Rechtsschutzversicherer anzufragen? Ja bei LV, es gibt auch noch ein extra Rating für BU Habe ich auch mal als Anhang gemacht Ja richtig aber es heißt LV (Lebensversicherer) Unternehmensrating. Dort werden die folgenden Zahlen unter die Lupe genommen: NettoverzinsungBei der Nettoverzinsung werden sämtliche Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen berücksichtigt. In die Berechnung einbezogen sind somit auch Erträge und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen sowie die Abschreibungen auf Wertpapiere. Diese Kennzahl kann daher relativ starken Schwankungen unterworfen sein. Die Berechnung der Nettoverzinsung erfolgt nach den Empfehlungen des LV-Verbandes. Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des NeugeschäftsAbschlusskosten entstehen im Zusammenhang mit dem Neugeschäft. In der Regel sind die Kosten kalkulatorischer Bestandteil des Versicherungsprodukts, die der Versicherungsnehmer (zumindest teilweise) im Rahmen seiner Prämie trägt. Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge Diese Kostenquote beinhaltet die Kostenpositionen des Jahresabschlusses, die nicht unmittelbar dem Neugeschäft zuzuordnen sind. Hieraus lässt sich erkennen, wie hoch die Kostenbelastung in Relation zu den eingenommenen Beiträgen ist. RfB-QuoteDer freien RfB (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) kommt die Bedeutung einer Pufferfunktion zur Glättung der jährlichen Gewinnbeteiligung zu. Die freie RfB in Prozent der Deckungsrückstellung ist ein Indikator für die Höhe dieses Puffers" in Relation zur gesamten Deckungsrückstellung der Versicherten im Geschäftsjahr. ÜberschussquoteDie Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge und Nettoerträge aus Kapitalanlagen) gibt Aufschluss darüber, wie groß der Anteil der Erträge ist, der der Versichertengemeinschaft in Form von Überschüssen zugute kommt. WachstumsquoteDas Wachstum eines Versicherungsunternehmens wird hier an drei Größenpositionen gemessen: Entwicklung der Beiträge (50%), Entwicklung der Kapitalanlagen (25%) und Entwicklung der Versicherungssummen (25%). Storno kapitalbildende TarifeDas Storno erfasst die Verträge der kapitalbildenden Tarife (Kapital- und Rententarife), die vorzeitig - also vor Vertragsablauf - gekündigt oder beitragsfrei gestellt werden. Es lässt einen Rückschluss auf die Qualität der Beratung, der Tarife und der Vertriebswege zu. mod. EigenmittelquoteDie modifizierte Eigenmittelquote ist ein Maßstab dafür, in welchem Umfang ein Lebensversicherer Risiken durch die Eigenmittel Eigenkapital und Schlussüberschussanteil-Fonds (SÜAF) abdecken kann. Hierfür wird eine Quote gebildet, welche die Summe dieser beiden Eigenmittel der Deckungsrückstellung gegenüberstellt. BewertungsreserveDie Reservequote zeigt, wie groß der Anteil der so genannten Stillen Reserven in Prozent der gesamten Kapitalanlagen zum Bilanzstichtag war. Die Stillen Reserven ergeben sich im Wesentlichen aus abgeschriebenen bzw. zum Niederstwert angesetzten Buchwerten (z. B. Grundstücke, Aktien und Investmentfondsanteile) gegenüber ihren zum Stichtag ermittelten und angesetzten Marktwerten. Die Bewertungsreserve wurde erstmals im Bilanzjahrgang 1997 in den Geschäftsberichten ausgewiesen. Seit dem Bilanzjahrgang 2007 sind auch die Stillen Reserven in den zu Nennwert bilanzierten Kapitalanlagen angabepflichtig und sind entsprechend integriert. Teilrating BU Solidität bezieht sich nur auf folgendes: Bei der Betrachtung der BU muss auch die bilanzielle Situation der Versicherer in Bezug auf Solidität betrachtet werden. Im Zentrum stehen die Fragen nach dem Vorhandensein genügender Reserven (RfB, Eigenkapital, Stille Reserven, Schlussüberschussanteilfonds (SÜAF)) sowie nach der Ertragsstärke (Nettoverzinsung), um den Rechnungszins und die Überschüsse zu finanzieren. LG Die beiden M&M-Statistiken habe ich auch gesehen - mehr als auf die BU-Solidität muß man doch beim Abschluß einer BU doch gar nicht achten? Für eine LV würde ich in der Tat aber auch nicht zur Nürnberger gehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frager Juni 19, 2010 Mal eine Frage: Die meisten BU - Versicherer zahlen die Rente auch bei Pflegebedürftigkeit. Im Pflegefall gibt es i.d.R. den sogenannten Punktekatalog. Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften ergeben sich aus der Anzahl der Punkte, die man benötigt, um die volle Leistung zu erlangen. Dieser Punktekatolog definiert sich wie folgt: 1. Punkt: Fortbewegung im Zimmer / 2. Punkt: Aufstehen und Zubettgehen / 3. Punkt: Einnahme von Mahlzeiten und Getränken / 4. Punkt: Verrichtung der Notdurft / 5. Punkt: Waschen, Kämmen oder Rasieren / 6. Punkt: An- und Auskleiden. Die Allianz zahlt ab 3 Punkten. Nur verstehe ich es nicht. Denn wenn man doch schon einen dieser Punkte hat, kann man doch einigentlich nicht mehr arbeiten? Wenn man ein Pflegefall ist und/oder eine Pfekegstufe hat ist man doch in der Regel nicht mehr arbeitsfähig. Warum wird dies bei einer BU unterschieden? Oder habe ich einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Citrus720 Juni 23, 2010 Mal eine Frage: Die meisten BU - Versicherer zahlen die Rente auch bei Pflegebedürftigkeit. Im Pflegefall gibt es i.d.R. den sogenannten Punktekatalog. Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaften ergeben sich aus der Anzahl der Punkte, die man benötigt, um die volle Leistung zu erlangen. Dieser Punktekatolog definiert sich wie folgt: 1. Punkt: Fortbewegung im Zimmer / 2. Punkt: Aufstehen und Zubettgehen / 3. Punkt: Einnahme von Mahlzeiten und Getränken / 4. Punkt: Verrichtung der Notdurft / 5. Punkt: Waschen, Kämmen oder Rasieren / 6. Punkt: An- und Auskleiden. Die Allianz zahlt ab 3 Punkten. Nur verstehe ich es nicht. Denn wenn man doch schon einen dieser Punkte hat, kann man doch einigentlich nicht mehr arbeiten? Wenn man ein Pflegefall ist und/oder eine Pfekegstufe hat ist man doch in der Regel nicht mehr arbeitsfähig. Warum wird dies bei einer BU unterschieden? Oder habe ich einen Denkfehler? Schade das keiner Antwortet. Würde mich auch interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag