webber Juni 10, 2010 Hallo, folgende Situation: Es wird jährlich eine Steuererklärung zwecks vorweggenommener Werbungskosten gestellt. (Man erwartet, dass sich diese bald anrechnen lassen wg. BFH-Urteil). Man hat immer ein Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags. Nun bekommt man von einem Vereinsträger für seine ehrentaml. Tätigkeit eine Fahrkostenpauschale ersetzt. Muss die irgendwie angegeben werden oder mit den Werbungskosten gegen gerechnet werden?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Juni 10, 2010 Hallo, folgende Situation: Es wird jährlich eine Steuererklärung zwecks vorweggenommener Werbungskosten gestellt. (Man erwartet, dass sich diese bald anrechnen lassen wg. BFH-Urteil). Man hat immer ein Einkommen unterhalb des Steuerfreibetrags. Nun bekommt man von einem Vereinsträger für seine ehrentaml. Tätigkeit eine Fahrkostenpauschale ersetzt. Muss die irgendwie angegeben werden oder mit den Werbungskosten gegen gerechnet werden?? Wenn <2100 EUR pro Jahr, kannst du das unter die Übungsleiterpauschale fallen lassen: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Juni 10, 2010 · bearbeitet Juni 10, 2010 von webber also lieber angeben und kommt trotzdem alles auf 0 raus?? is ja alles unterhalb der 8000€ grenze und unterhalb der 2100/500 grenze für ehrenamt ... wo finde ich den unterschied zw. "Übungsleiterfreibetrag" und als "ehrenamtl. Helfer"?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag