Zapp Brannigan Juni 10, 2010 Hallo! Ich bin momentan arbeitssuchend und beziehe ALG-II. Ich habe über die Zürich eine Riester-Rente-Premium und zahle da monatlich was ein. Nun hat unsere Bundesregierung beschlossen, dass sie die Rentenzuschüsse für Bezieher von ALG-II komplett streichen wollen. So schön so gut. Wie verhält sich das aber bei Riester? Hat man noch einen Anspruch auf die Förderung oder ist das auch für die Katz? Meines Wissens wird ja nur gefördert, wenn auch was in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Weiß da jemand was? Grüße Zapp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 10, 2010 Sollte es wirklich so kommen, gibt's keine Zulage mehr. Warum auch. Nur wer in die RV einzahlt, kann die Zulage abgrasen. Oder du machst das über "mittelbar" über Ehepartner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zapp Brannigan Juni 10, 2010 Sollte es wirklich so kommen, gibt's keine Zulage mehr. Warum auch. Nur wer in die RV einzahlt, kann die Zulage abgrasen. Oder du machst das über "mittelbar" über Ehepartner. Da beißt mich doch ein Storch. Verheiratet bin ich nicht. Das lustige ist ja, dass auch Beamte "Riestern" dürfen. Die zahlen auch nichts in die gesetzliche Rente ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 10, 2010 Nicht ärgern Zapp, zugegeben: Diese Wahrheit wird wahrscheinlich erst richtig durchschlagen, wenn die das mit den Rentenzuschüssen wirklich durchziehen. Vielleicht liege ich aber ganz falsch und der Zulageanspruch bleibt bestehen. Kann ich mir aber nicht vorstellen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zapp Brannigan Juni 10, 2010 Nicht ärgern Zapp, zugegeben: Diese Wahrheit wird wahrscheinlich erst richtig durchschlagen, wenn die das mit den Rentenzuschüssen wirklich durchziehen. Vielleicht liege ich aber ganz falsch und der Zulageanspruch bleibt bestehen. Kann ich mir aber nicht vorstellen... Ich habe was im Netz gefunden. Riester bekommen alle, die in die gesetzliche Rente einzahlen! Man, da spart der Staat ja ungewollt noch mehr Geld. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 10, 2010 Das lustige ist ja, dass auch Beamte "Riestern" dürfen. Die zahlen auch nichts in die gesetzliche Rente ein. So lustig ist das für Beamte gar nicht, das ist schließlich nur die Begründung für die Kürzung von Pensionsansprüchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Juni 10, 2010 · bearbeitet Juni 10, 2010 von GlobalGrowth nu kommt doch erstmal wieder runter... ich glaube nicht, dass die Riesterzulage für ALG2 Empfänger gestrichen wird. Die Verbeitragung soll nur wegfallen, stattdessen gibt es Zu-oder Anrechnungszeiten. Desweiteren ist der Personenkreis, der Zulage bekommt, genau definiert. ALG2 Empfänger fallen dort rein! ein paar weitere Fakten hab ich hier bei Wiki gefunden...hab aber auf die Schnelle den Inhalt des gesamten Artikels nicht detailliert geprüft. "Zulagenberechtigter Personenkreis Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in § 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese Personen sind unmittelbar Zulageberechtigt: * rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, * rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler) * Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, * Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen), * Bezieher von Krankengeld, * ALG-II-Empfänger über § 3Satz 1 Nr. 3a SGB VI * nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt), * Wehr- und Zivildienstleistende, * geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird, * Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren, * Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird, * Amtsträger * vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen, * Kindererziehende (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, dies gilt für das gesamte Jahr)" keep cool Gruß David pps. darüberhinaus sollte erwähnt werden, dass es verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bestandsschutzes geben würde, wenn einmal förderberechtigt abgeschlossene Verträge nicht mehr förderfähig wären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 10, 2010 nu kommt doch erstmal wieder runter... Ich war noch gar nicht oben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag