Polarstern Juni 7, 2010 · bearbeitet Juni 7, 2010 von Polarstern Guten Tag die Runde, ich habe eine Rentenversicherung inklusive Berufsunfähigkeitsversicherung bruttoendgeldumgewandelt bei der Debeka. Nun möcht ich eine Arbeitstelle im öffentlichen Dienst annehmen. Ist es da sinnvoll meine Versicherung mitzunehmen und weiter in sie einzuzahlen? Der öffentliche Dienst ist ja meist bei der VBL zusatzversichert, die angeblich weniger Verwaltungskosten hat. Ich weiß aber gar nicht wie das bei der Debeka ist, sind da die Verwaltungskosten am Anfang der Versicherung angefallen oder weden sie laufend abgeführt? Außerdem wäre es sicher sinnvoller die Versicherung wegen der integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung weiterzuführen. Wie seht Ihr das? Ich freue mich über Anregungen Liebe Grüße Stern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 7, 2010 · bearbeitet Juni 7, 2010 von vanity ... Wie seht Ihr das? Mal so in erster Annäherung: Es ist selten sinnvoll eine solche Versicherung vorzeitig aufzulösen. das hängt aber ganz von den Umständen ab. Insofern ist hier zunächst keine konkrete Aussage möglich. Wie lange läuft die Versicherung denn schon (und noch)? Und um welchen Durchführungsweg handelt es sich (DV? PK?)? Ob die Kosten bereits angefallen sind, sollte sich unschwer aus dem aktuellen Rückkaufswert ableiten lassen (wenn niedrig, dann ja) und natürlich noch konkreter aus den Vertragsbedingungen (ich tippe auf: ja). Am Wichtigsten ist aber eine Abklärung, ob dein neuer Arbeitgeber überhaupt gewillt ist, die Versicherung weiterzuführen. Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein. War VBL nicht eine Zwangsversicherung für Angestellte des öffentlichen Dienst? Btw: Entgelt (gilt für Enten) Ein aufmerksamer Mod hat den Threadtitel schon angepasst. (!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
täubchen Juni 7, 2010 Mein erster Weg wäre auch zum AG. Es wird wohl schwierig, die gekoppelte Police dort unterzubringen, da der ÖD wirklich an die VBL gebunden ist. Wie wäre denn das Ruhenlassen der Police und der Neuabschluß über VBL? Eine Betriebsrente über die VBL wirst Du sowieso bekommen (jedenfalls bei kommunalen AG). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
calandor Juni 7, 2010 · bearbeitet Juni 7, 2010 von calandor Zunächst solltest Du über das Personalbüro deines neuen AG in Erfahrung bringen, ob der jeweilige Tarifvertrag überhaupt für eine Bruttoentgeltumwandlung geöffnet ist. - Im Bereich des Bundes sollte es meines Kenntnissstandes nämlich gar nicht möglich sein - ich warte selber seit Jahren darauf. Es gibt immer nur Verhandlungszusagen zu diesem Thema (wurden mit dem letzten Tarifabschluss erneuert - vlt. kommt ja mal irgendwann was). - Sollte es prinzipiell möglich sein, ist desweiteren fraglich ob eine Regelung besteht, dass der AG auch etwas zum Vertrag hinzugibt (weil er sich ja eigentlich auch SV-Abgaben spart). In aller Regel ist das Argument dagegen, dass ja bereits Aufwendungen des AG in die VBLklassik laufen. - Die Pflichtversicherung in der VBL (VBLklassik) (oder einer anderen ZVK) würde ich von Deiner jetzigen BrEntgUmw komplett getrennt betrachten - für mich ist das ein Abzug wie in die gesetzliche Rente auch, auf den ich keinen Einfluss habe. - Ob du als weitere Vorsorge die VBLextra oder VBLdynamik abschließen möchtest ist wieder ne andere Sache. -> Das geht je nachdem 1) ohne Förderung (als Abzug vom netto) 2) mit Riesterförderung 3) mit Entgeltumwandlung (sofern über Tarifvertrag zugelassen) Achtung! -> Bei 1) + 2) zahlst du den Beitrag aus deinem mit SV-Abzügen belegten Nettoeinkommen. Die Rente wird später aber ebenfalls mit SV-Abzügen belegt, da es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handelt. Das ist leider doppelt gemoppelt, lässt sich aber nicht ändern. - Wirst du unbefristet eingestellt? Ansprüche aus der VBLklassik ergeben sich erst nach einer Gewissen Zeit (waren das 5 Jahre?). Bei den freiwilligen Varianten kann man sich wohl bei Ausscheiden als "Selbstzahler" weiterversichern. /EDIT/ Bei der VBLExtra gibt es eine Erweiterungsmöglichkeit mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese lehnt sich in etwa an die Leistungen der gesetzlichen RV an - kann also nur ein Minimalschutz für den schlimmsten Fall sein. Zu Beginn ist die Absicherung im Leistungsfall sehr minimal (das was man sich als Altersrente eben bisher angespart hat). Vorteil: Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt (evtl. nur falls man später den Versicherungsschutz erheblich anheben will). Deine jetzige Berufsunfähigkeits-Zusatzoption leistet diesbezüglich wahrscheinlich weitaus mehr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Polarstern Juni 7, 2010 · bearbeitet Juni 7, 2010 von Polarstern Danke Vanity, Täubchen und Calandor für Eure erhellenden Antworten @ Vanity: Der Vertag ist als Pensionskasse bei der Debeka abgeschlossen. Der Versicherungsbeginn war der 01.06.2004 und der Vertrag sollte bis zum 01.06.2038 gehen. Eingezahlt habe ich seither den möglichen Höchstsatz, der sich als Bruttoentgelt umwandeln lässt. Der Vertreter der Debeka meinte, dass eine Weiterführung des Vertrages beim öffentlichen Dienst in den meisten Fällen möglich ist. In diversen Foren lese ich allerdings das Gegenteil. Ich habe auch mit einem Vertreter der VBL gesprochen, dieser meinte ich könnte den alten Vertrag freistellen lassen und wenn ich einen Monat im öffentlichen Dienst gearbeitet habe, das Geld von dem Vertrag der Debeka auf einen neuen Vertrag der VBL übertragen. Aus dem garantierten Rückkaufwert der Versicherung bei der Debeka lässt sich schließen, dass ich die Verwaltungskosten bereits beim Versicherungsbeginn bezahlt habe. Danke auch für Deinen Hinweis bezüglich des Threadtitel, ich dachte wirklich das Wort ist von Geld abgeleitet @täubchen Ja ich denke ich werde den Vertrag auch erst einmal Ruhen lassen, wenn eine Weiterführung beim öffentlichen Dienst nicht möglich ist. Ich finde die Entgeltumwandlung mittlerweile ziemlich unflexibel. Es stellt sich für mich mittlerweile auch die Frage ob ein Neuabschuss von einer solchen Rentenversicherung vor dem bestehen der Probezeit überhaupt sinnvoll ist. Es besteht ja das Risiko das mein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst oder ich mich doch noch in naher Zukunft trennen werden. Nach 2 Jahren soll ich verbeamtet werden, wenn alles gut geht, dann änderst sich sowieso wieder alles. @ calandor Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich muss gestehen ich habe mich noch gar nicht in die Tiefen der Zusatzrentenregelungen im öffentlichen Dienst eingelesen. Ich werde das Personalbüro noch einmal befragen ob die Möglichkeit einer Bruttoentgeltumwandlung besteht. Der Vertreter der VBL sah darin kein Problem. Ich werde bei einer Behörde des Landes Niedersachsen arbeiten. Ich denke, mit der Frage, ob der Arbeitgeber auch etwas zur Versicherung beiträgt, überfordere ich die Personalbeauftrage der sehr kleinen Behörde aber ich werde versuchen mich schlau zu machen. Ich werde unbefristet eingestellt, habe aber ein halbes Jahr Probezeit. Die Personalbeauftragte hat mir nichts von der VBLklassik mitgeteilt, lediglich die Beantragung der vermögenswirksamen Leistungen scheint möglich zu sein. Vielen Dank auch für deine Bemerkung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich denke auch, dass meine bisherige BU etwas mehr Leisten würde als die VBLExtra, nur ist meine bisherige BU zusammen mit der Rentenversicherung gekoppelt, so dass eine Weiterführung für den Fall, dass eine Bruttoentgeltumwandlung des alten Vertrages nicht möglich ist, ziemlich unattraktiv. Vielen Dank für alle Anmerkungen, ich freue mich weiter über Tipps. Auf jeden Fall werde ich mich noch in die VBL - Versicherungsmöglichkeiten mehr einarbeiten. Grüße in die Runde des öffentlichen Dienstes Stern Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag