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lisa8136

Abgeltungssteuer fuer beschraenkte Steuerpflicht

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lisa8136

Bin von Nationalität deutsch und wohne in den USA. Meine Kinder sind dort geboren und sind Amerikaner. Nun habe ich meinen Kindern Aktien ueber

ein deutsches Depot gekauft. Ab 2010 wird nun die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag auf die Dividenden abgezogen.

Meine Kinder gehen zur Schule und haben neben der Dividende keine Einkünfte, d.h. sie müssen in den USA keine Steuererklärung abgeben.

Das heisst auch, dass die Abgeltungssteuer total verloren geht. Gibt es eine Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen? Weiss das jemand?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

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Sven82

da solltest du dich in den USA erkundigen, da immer der Ansässigkeitsstaat für eine Vermeidung der Doppelbesteuerung zu sorgen hat.

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Raccoon

Als US Buerger bzw. Steuerpflichtiger in den USA wuerde ich auch mal die rechtliche Lage pruefen, was Anlagen im Ausland angeht. Hatten doch grade die Diskussion, warum es auf den Webseiten dt. Banken und Broker immer die Hinweise speziell fuer die USA gibt. Die kennen da keine Spass, nacher stehst du auf einer No-Fly List und kommst nur noch mit dem Boot nach Europa. ;)

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Anja Terchova

Bin von Nationalität deutsch und wohne in den USA. Meine Kinder sind dort geboren und sind Amerikaner. Nun habe ich meinen Kindern Aktien ueber

ein deutsches Depot gekauft. Ab 2010 wird nun die Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag auf die Dividenden abgezogen.

Meine Kinder gehen zur Schule und haben neben der Dividende keine Einkünfte, d.h. sie müssen in den USA keine Steuererklärung abgeben.

Das heisst auch, dass die Abgeltungssteuer total verloren geht. Gibt es eine Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen? Weiss das jemand?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Wen du Deutsche bist dann muessten doch deine Kinder auch Deutsche Staatsbuergerschaft haben, egal welche Staatsbuergerschaft dein Partner hat. Wen die Kinder dan noch eine zweite Staatsbuergerschaft aus einem Nicht-EU Land erhalten muessen sie sich erst mit 23 entscheiden.

 

Wen kein Freistellungsauftrag gestellt wird dann muessten auch deutsche Schulkinder Abgeltungssteuer zahlen. Rueckerstattung geht dan ueber eine freiwillige Einkommenssteuererklaerung.

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