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Gerald1502

Risikovorsorge (Nachrichten, Analysen und Kommentare)

Empfohlene Beiträge

polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn Kinder mit Feuerzeugen spieln, Quotelung bei grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung (wenn der elementare Verzicht darauf nicht vereinbart ist ... edit: siehe Hinweis von MP):

www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/rechtsstreit-um-quotelung-nach-wohnungsbrand-126585.php

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Peter Wolnitza

Über die gefährlichsten Berufe der Welt, hier das Abenteuer Beamter zu sein ...

 

Eine Verletzung, die sich ein Beamter in den Toilettenräumen seines Dienstherrn zuzieht, gilt als Dienstunfall. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 4. Mai 2016 entschieden (VG 26 K 54.14).

 

...

 

Im August 2014 war die Frau in der Toilette ihres Arbeitsplatzes mit ihrem Kopf aus Unachtsamkeit gegen einen weit geöffneten Fensterflügel gestoßen.

 

Beamte ... komatös bis zum Toilettengang, aus der Reihe ... die gefährlichsten Berufe der Welt ...

 

http://www.versicher...such-125837.php

 

Unterschätze mal das Risiko nicht...siehe Anhang...

post-21290-0-91658600-1471524209_thumb.jpg

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Matthew Pryor
Wenn Kinder mit Feuerzeugen spieln, Quotelung bei grober Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung (wenn der elementare Verzicht darauf nicht vereinbart ist ... ):
Möchte da noch kurz differenzieren, da ich nicht genau weiß, was du konkret meinst: Der Verzicht auf den Einwand bei Herbeiführung des Versicherungsfalles hätte hier nicht wirklich geholfen. Das Gericht beruft sich auf eine Vorschrift des Landes Bayern, die nicht entsprechend erfüllt wurde. Da hätte es zusätzlich noch auf einen erweiterten Verzicht bei der Verletzung von Obliegenheiten bedurft.

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polydeikes

Trivialer, waren 2-3 Worte dazu geschrieben und nur bedingt im Kontext zu sehen. Rest erklärt sich aus dem Text, den ich nicht gänzlich unkommentiert linken wollte.

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Matthew Pryor

Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 liegt vor. Da das Kabinett und auch der Bundesrat in aller Regel dem Entwurf folgen, sind größere Änderungen nicht mehr zu erwarten. Das bedeutet, dass auch der Höchstbeitrag zur GKV wieder einmal steigen wird, für einen Kinderlosen und unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages liegt dieser dann bereits bei knapp 790 € monatlich.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die Europa hat mal wieder ihre Paaraktion für RLVs mit 50 Euro Startguthaben für den zweiten RLV Vertrag bis Jahresende. Falls eh jemand in die Richtung überlegt hat, kann man ja mitnehmen.

 

Wie es funktioniert?

Schließen zwei Partner jeweils einen Vertrag zur Risiko-Lebensversicherung bei der EUROPA ab, so erhält der Vertrag, der als Zweites policiert wird,

ein Beitragsguthaben in Höhe von 50 EUR.

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Dayripper
· bearbeitet von Dayripper

Die Europa hat mal wieder ihre Paaraktion für RLVs mit 50 Euro Startguthaben für den zweiten RLV Vertrag bis Jahresende. Falls eh jemand in die Richtung überlegt hat, kann man ja mitnehmen.

 

Hallo Torsten

 

hab ich das richtig in Erinnerung, dass man bei RLVs einfach nach dem Preis gehen kann, weil das Eintrittskriterium (Tod) wenig Diskussionsspielraum lässt? Oder anders gefragt, macht man mit der Europa etwas falsch?

 

In meinem Fall sehen die Zahlen ungefähr so aus. Die ganzen Zusatzpunkte vom Premiumtarif find ich eigentlich unnötig. Nicht ganz klar ist mir aber der Unterschied zwischen T6 und T2. Kommt die Ersparnis dadurch, dass es ein reiner Onlinetarif ist oder gibt es doch noch weitere "Nachteile"? Ich frag nur deshalb, weil die Paaraktion nicht für den T6 Tarif gilt und ich die 50€ ja innerhalb 3-4 Jahren gespart hätte...

 

europa.jpg

 

Gruß Philipp

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Mhm, ja und nein. Tod ist tot bezieht sich auf den Leistungsauslöser. Da lässt sich jetzt nicht groß in 10,20,50 oder 60 % tot unterscheiden oder interpretieren. Anders formuliert, der Leistunganspruch ist relativ klar und der Nachweis vergleichsweise einfach.

 

Somit lauern halt wesentlich weniger potentielle bedingungsgemäße Fallstricke bzgl. Leistungswahrscheinlichkeiten, als das in anderen Versicherungsprodukten der Fall ist (Ausnahmen wie bspw. Selbstmord gibt es ebenfalls). Gleichwohl gibt es durchaus Unterschiede. Zunächst in Bezug auf Flexibilität & Anpassbarkeit, aber auch bspw. in technischen Gegebenheiten, bspw. dem Verlauf fallender Versicherungssummen.

 

Bei einfachen Fällen ohne gesundheitliche Probleme (Europa macht aktuell bspw. keine Rivos mehr), Nichtrauchern und relativ klaren durchschnittlichen Absicherungszielen, verwende ich selbst die Europa RLVs gern in der beruflichen Praxis.

 

Der T6 ist mir nicht bekannt, bzw. die Europa bietet keine Bedingungen dafür zum Download an. Ist halt ein reiner Onlinetarif für "junge Nichtraucher". Inwiefern bedingungsgem. Unterschiede vorliegen, ist mir aktuell nicht bekannt, weil eben ... wie gesagt ... keine Informationen dazu öffentlich zugänglich sind. Abgesehen davon ist mein Interesse, mich mit reinen Onlinetarifen zu beschäftigen, nachvollziehbar überschaubar.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Wurde hier ja auch schon öfter thematisiert:

 

... Sonderwagnisdatei - HIS - Stempel auf der Stirn etc. - einmal drin, nie wieder ne BU bekommen

 

Allianz macht bei BU nicht mehr mit?

 

evtl. wird hier gerade ein unrühmliches Ende eingeleitet...

(Ein paar vernünftige, gute Gesellschaften haben den Datenverkehr zur HIS schon vor Jahren eingestellt....ist m.E. im BU bereich eh fehl am Platze)

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polydeikes

Verhältnis Beitragseinnahmen vs. Schadensaufwand 2015 für übliche Sachpolicen inkl. Unfallversicherung

 

gdv-sttb-2016-versicherungsleistungen-vs-beitragseinnahmen-anteile-2015-wichert.gif

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Das lästige Kleingedruckte...

Forderung der Klägerin nach einer rückwirkenden Zahlung der BU-Rente ab Eintritt durch das OLG Koblenz abgelehnt

 

Kurzfassung: Die Klägerin hatte Leistungen im Jahr 2014 geltend gemacht. Die Berufsunfähigkeit war jedoch bereits im Juli 2011 eingetreten. Der Versicherer zahlte die vereinbarten Leistungen ab Mai 2014 vertragsgemäß, verweigerte jedoch rückwirkende Leistungen mit Verweis auf das Vertragswerk. In diesem heißt es:

2. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst mit Beginn des Monats der Mitteilung, es sei denn, die verspätete Anzeige erfolgte ohne schuldhaftes Versäumen des Anspruchserhebenden.

So weit, so schlecht. Nun war die Klägerin der Meinung, dass ihr ebenjenes schuldhafte Versäumnis nicht zum Vorwurf gemacht werden könne. Sie führte aus, dass ihre Ärzte ihr fortdauernd eine baldige Verbesserung ihres Gesundheitszustandes in Aussicht stellten. Daher habe sie nicht davon ausgehen können, berufsunfähig zu werden und den Versicherer in Kenntnis setzen zu müssen. Wären die Richter dieser Argumentation gefolgt, hätte eine rückwirkende Leistung erfolgen müssen.

Die Richter argumentierten mit erneutem Verweis auf die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen anders:

Ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, vollständig oder teilweise außerstande gewesen, seinen Beruf auszuüben, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollständige oder teilweise Berufsunfähigkeit. Als Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 1 Abs. 2) gilt in diesem Fall der letzte Tag des 6. Monats

Unter anderem aus dem Leistungsantrag der Klägerin ging nun aber hervor, dass sie seit Juli 2011 als arbeitsunfähig krankgeschrieben war. Der Streitwert der Zahlungen betrug immerhin knapp 20.000 €.

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Peter Wolnitza

BFH vs. Finanzverwaltung - mal gespannt, wer sich durchsetzt....

trotzdem: wen es betrifft, auf alle Fälle nutzen...Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung folgt wahrscheinlich in Kürze...

 

 

Gesetzliche KV: Gesundheitsbonus der Kasse mindert nicht den Sonderausgabenabzug

 

 

 

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

Verhältnis Beitragseinnahmen vs. Schadensaufwand 2015 für übliche Sachpolicen inkl. Unfallversicherung

 

Was passiert, wenn man eine Sachpolice bei einem Versicherer hat, der mehr für Schäden ausgeben musste, als er an Beiträgen eingenommen hat: steigen dann die Beiträge für das nächste Jahr für alle Versicherten bei diesem Versicherer? Werden da Rücklagen gebildet, um zukünftige Schwankungen der Schadenszahlen zu glätten?

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

zu Matthews Beitrag von heute...

was will uns das mal wieder sagen... OLG Koblenz....rolleyes.gif

da war doch was..da gibts doch einen..mir fällt grade der Name nicht ein...der war doch auch mal Testsieger bei Stiftung Ratetest?

 

und - nur mal so, zum Vergleichen, was ein guter Versicherer dazu in seinen Bedingungen stehen hat:

 

Der Anspruch auf die versicherte Leistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die BU eingetreten ist.

 

Der Leistungsanspruch kann jederzeit ohne Einhaltung einer Meldefrist formlos (z.B. telefonisch oder schriftlich) geltend gemacht werden.

Auch bei späterer Anzeige leisten wir immer rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der BU.

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Matthew Pryor
zu Matthews Beitrag von heute...<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">was will uns das mal wieder sagen... OLG Koblenz....rolleyes.gif<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">da war doch was..da gibts doch einen..mir fällt grade der Name nicht ein...<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">
Hier im Forum fällt des Öfteren der Name DKB cool.gif...

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Was passiert, wenn man eine Sachpolice bei einem Versicherer hat, der mehr für Schäden ausgeben musste, als er an Beiträgen eingenommen hat: steigen dann die Beiträge für das nächste Jahr für alle Versicherten bei diesem Versicherer?

 

Vielleicht, vielleicht nicht. Gibt auch Versicherer, die sich über Jahre defizitäre Sparten als Kundenbringer leisten / leisteten, bspw. HUK und KfZ ...

 

Über individuelle Verträge, Bedingungen und technische Umsetzungen sagt die Grafik zunächst mal nichts aus. Unfall ist und bleibt halt eine der profitabelsten Sachsparten. Die durchschnittlich kursierende Unfallpolice ist aber idR auch hochgradig schwachsinnig. Meine These ist ja, je geringer die Prämie im Durchschnitt, umso schneller wird Schwachsinn eingekauft.

 

---

 

Hier im Forum fällt des Öfteren der Name DKB cool.gif...

 

MP zur Nachschulung in die Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, Sonntag 07:30 Uhr, im Nachbarraum von denen, die ihr Fixum letzten Monat nicht ins Verdienen gebracht haben ... :prost::lol:

 

Thema der Nachschulung: "Wie heißen wir eigentlich, die wir doch die besten, tollsten, geilsten, blausten usw. sind ..."

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Peter Wolnitza
zu Matthews Beitrag von heute...<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">was will uns das mal wieder sagen... OLG Koblenz....rolleyes.gif<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">da war doch was..da gibts doch einen..mir fällt grade der Name nicht ein...<br style="font-family: tahoma, arial, verdana, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19.5px; background-color: rgb(250, 251, 252);">
Hier im Forum fällt des Öfteren der Name DKB cool.gif...

 

Jetzt muss ich mal ganz doof die Power User hier fragen...

 

Mein Beitrag sieht in meinem Browser eigentlich ganz normal aus....

Habe den aber aus einem Word Doc heraus kopiert..vermutlich der Fehler?

Frage:

Sieht mein Beitrag bei den anderen Usern auch normal aus oder sind da diese kryptischen Anmerkungen auch schon bei?

Und:

Kommen dieses ganzen Steuerzeichen nur beim Kopieren des Beitrages hervor?

Danke für Aufklärung.

 

 

 

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polydeikes

Die Formatierungen kommen durch das Kopieren aus Word. Sind keine kryptischen Zeichen, sondern einfachstes HTML. Ihr kopiert beide regelmäßig aus Word und produziert dann beim quoten solche Fehler ...

 

Leicht zu vermeiden:

 

1) Wenn schon im Word vorschreiben, dann Strg + A, Strg + C, normalen Windows Editor aufmachen, Strg + V, wieder Strg + A im Editor, Strg + C und dann mit Strg + V wieder hier einfügen.

2) Besser gar nicht erst im Word vorschreiben, wozu auch eigentlich? :blink:

3) Einfachen Editor ala Notepad ++ laden und einfach dort vorschreiben, wenn partue vorgeschrieben werden soll.

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Dandy

Mein Beitrag sieht in meinem Browser eigentlich ganz normal aus....

Habe den aber aus einem Word Doc heraus kopiert..vermutlich der Fehler?

Frage:

Sieht mein Beitrag bei den anderen Usern auch normal aus oder sind da diese kryptischen Anmerkungen auch schon bei?

Und:

Kommen dieses ganzen Steuerzeichen nur beim Kopieren des Beitrages hervor?

Ich kenne das Problem und bei mir ließ es sich lösen, in dem ich in den Einstellungen (rechts oben auf Profilnamen klicken und "Meine Einstellungen" anwählen) den Punkt " Aktiviere den visuellen (RTE) Editor? " abgewählt habe. Seitdem habe ich überhaupt keine Formatierungsprobleme mehr und Text kopieren geht problemlos.

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Matthew Pryor

Keine Änderung von Altverträgen durch die Hintertür

Eine Bankkundin, die seit 2003 in einem Altvertrag ihres Ehemannes aus dem Jahr 1992 mitversichert war, benötigte für einen Rechtsstreit gegen ihre Bank Leistungen ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese lehnte den Versicherungsschutz mit der Begründung ab, seit dem Jahr 2008 seien Streitigkeiten aus Kapitalanlagen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mit Übersendung mehrerer Versicherungsnachträge, denen die neueren – ungünstigeren – Bedingungen beigefügt waren, sei der Altvertrag entsprechend abgeändert worden.
Gegen diese Entscheidung klagte die Kundin mit Unterstützung der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Mit Erfolg. Das Landgericht Berlin erteilte der Vertragsänderung „durch die Hintertür“ eine Absage (Urteil vom 11.02.2016, Aktenzeichen 7 O 46/15).

Ohne eine ausdrückliche Änderungsvereinbarung könne die Rechtsschutzversicherung ihre Versicherungsbedingungen nicht anpassen. Darüber hinaus hätte die Versicherung ihrem Kunden ausdrücklich die Nachteile vor Augen führen müssen, die sich aus einer solchen Änderung der Versicherungsbedingungen für ihn ergeben. Da es weder eine ausdrückliche Vereinbarung, noch einen Hinweis gab, blieb es bei den ursprünglichen Versicherungsbedingungen.

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polydeikes

Noch recht aktuell, wenn auch schon wieder ein paar Tage alt (14.12.2016):

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=77024&pos=0&anz=1

 

BGH stellt die Grenzen der konkreten Verweisung klar und definiert den zuletzt ausgeübten Beruf.

 

Im konkreten Fall ging es um einen Arzt mit eigener Praxis, der in Folge einer Arthrose in der rechten Schulter nicht mehr im Stande war, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (insbesondere Operationen) durchzuführen. Diese Einschränkungen traten ab 2000 auf, 2005 musste er seine Tätigkeit einschränken, er stellte 2006 eine Assistenzärztin für operative Aufgaben ein, ab 2006 erhielt er Leistungen aus seiner BUZ.

 

Soweit nichts Besonderes. Angemerkt sei, eine Leistung aus dem Versorgungswerk wäre hier nicht ausgelöst worden, er praktizierte ja weiter als Arzt, die Approbation wurde nicht abgegeben.

 

Nun änderte sich aber 2010 die berufliche Tätigkeit erneut. Die Praxis des Arztes wurde Teil eines MVZ, er wurde zum Leiter des MVZ. Der Versicherer stellte nun nach Mitteilung des Versicherungsnehmers die Leistungen im Mai 2011 ein.

 

Im April 2013 endete die Tätigkeit im MVZ nach Aufhebungsvereinbarung, seit Mai 2013 wurde eine Tätigkeit gegen Honorar als Praxisvertreter in einer Gemeinschaftspraxis ausgeübt.

 

---

 

Der Versicherer verweigerte aber nun die Wiederaufnahme der BU Leistungen. Der zuletzt ausgeübte Beruf sei ja nicht mehr der von vor Eintreten der Arthrose (Inhaber einer Arztpraxis) und die konkret ausgeübte Tätigkeit im MVZ durch Aufhebungsvereinbarung beendet worden.

 

 

Der BGH führte aus, dass dies nicht der Fall sei. Es sei generell auf die zuletzt vor eintreten der gesundheitlichen Einschränkungen ausgeübte Tätigkeit abzustellen. BU Rentenleistungen sind rückwirkend zum April 2013 zu erbringen.

 

Referenztätigkeit ist die ZULETZT VOR EINTRETEN DER GESUNDHEITLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNG AUSGEÜBTE TÄTIGKEIT (hier, Inhaber einer Arztpraxis), die Lebensstellung als Praxisvertreter ist nicht vergleichbar. Wie die Tätigkeit als MVZ Leiter geendet habe, spiele überhaupt keine Rolle ... so der BGH.

 

---

 

Das Besondere an diesem Urteil ist die pauschale Definition des zuletzt (vor eintreten der gesundheitlichen Beeinträchtigungen) ausgeübten Berufs, die sich in den letzten Jahren schon in OLG Rechtssprechung abgezeichnet hatte. Nur hat OLG Rechtssprechung eben keinen Referenzcharakter, wir sind ja nicht in Amiland.

 

Das Urteil stärkt die BUV als Statusabsicherung (und eben nicht Arbeitskraftabsicherung) deutlich und ist uneingeschränkt zu begrüßen.

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wpf-leser
vor 1 Stunde schrieb vormtor:

Kennt jemand die Studie von PremiumCircle über Berufsunfähigkeitsversicherungen und die entsprechenden Hintergründe?

Kurze Recherche ergab, dass die Ergebnisse wohl just heute auf einem (teuren) Kongress veröffentlicht wurden.

Die Studie als solche war für mich nicht zu finden (oder ich habe sie übersehen), etwas Zahlenmaterial kann hier abgegriffen werden.

 

Grüße,

wpf-leser.

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polydeikes

Sack Reis in China.

 

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