neysee Mai 27, 2010 · bearbeitet Mai 27, 2010 von neysee Hallo, als Arbeitnehmer ist die Grenze, bis zu der ein Arbeitsmittel bei den Werbungskosten direkt im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden kann, bei knap 490 Euro (410+MWSt). Nun kann so ein Arbeitsmittel ja auch ein Computer sein, wo nach meinem Eindruck die Tendenz ist, dass ohne Diskussion 50% als beruflicher Anteil anerkannt werden (zumindest hat es mein FA bei mir zuletzt so gehandhabt). Wofür gilt den dann die o.a. Grenze? Für den vollen Kaufpreis (z.B. 500 Euro, was dann also Abschreibung über 3 Jahre bedeutet), oder für den Anteil der beruflichen Nutzung, also dann 50% von 500, also 250 Euro, weswegen man also das Ding direkt absetzen könnte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 27, 2010 ich bin mir jetzt nicht so sicher, wie das auf Privater AN-Basis aussieht - aber in der einfachen Buchhaltung (EÜR) richtet sich die Abschreibung nach dem Gesamtpreis. Wenn das GWG z.b. zu 50% privat genutzt wird - muß die Hälfte des Neupreises als Gewinn/geldwerter Vorteil verbucht werden... http://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut#Sofortabsetzung_als_GWG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 27, 2010 Ich habe vor ein paar Jahren mal einen Computer selber gebaut (alles außer Bildschirm) und darauf geachtet, dass ich genau unter der Grenze bleibe. Den Computer habe ich aber zu 100% abgesetzt. Hat ohne Probleme funktioniert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 27, 2010 AfA gilt immer auf die Anschaffungskosten, also 500 EUR in dem Beispielsfall Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag