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Basti

Verrechnungstopf bei Anleihenzinsen

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Basti

Hallo zus.

 

ich habe gestern meine ersten Zinsen für eine Anleihe bekommen...

 

auf der Verrechnung wird angegeben das fast der gesamte Betrag mit dem Verrechnungstopf allgemein verrechnet wird und nur ein Bruchteil auf den Sparer-Pauschbetrag abgewälzt wird?

 

Ich habe noch Altverluste - die waren bei einer anderen Bank, aber meines Wissens werden damit doch nur Kursgewinne der Anleihen bei Rückzahlung verrechnet und keine Kuponzahlungen...

 

Kurz: mein Sparerfreibetrag wurde fast nicht belastet :o

 

Ist eine Griechenlandanleihe :- also ausl. ausschüttend - wenn man so will

 

wäre für eine Aufklärung sehr dankbar!!!

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vanity

ich habe gestern meine ersten Zinsen für eine Anleihe bekommen...

Das wurde aber auch mal Zeit! :thumbsup:

 

auf der Verrechnung wird angegeben das fast der gesamte Betrag mit dem Verrechnungstopf allgemein verrechnet wird und nur ein Bruchteil auf den Sparer-Pauschbetrag abgewälzt wird?

Ich habe noch Altverluste - die waren bei einer anderen Bank, aber meines Wissens werden damit doch nur Kursgewinne der Anleihen bei Rückzahlung verrechnet und keine Kuponzahlungen...

Kurz: mein Sparerfreibetrag wurde fast nicht belastet :o

Das ist die normale Reihenfolge der Verrechnung innerhalb einer Bank. Als erstes wird der Verlusttopf ausgeglichen, dann erst der FSA angeknabbert. Ist der auch aufgebraucht, fällt AgSt an. Oder auch in umgekehrter Reihenfolge bei Verlusten (z. B. bezahlte Stückzinsen bei Anleihen): Erst Verrechnung mit innerjährigen, schon versteuerten Gewinnen (AgSt zurück :thumbsup: ), dann Wiederauffüllung des FSA und wenn der seine volle Höhe wieder erreicht hat -> ab in den Verlusttopf.

 

Altverluste (also vom FA vorgetragene bis 2008) können nicht mit Kuponzahlungen verrechnet (mit Kursgewinnen schon). Die Bank nimmt aber schon eine innerjährige Verrechnung vor, die bei der Veranlagung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ich meine, etherial hätte herausgefunden, dass ein posiitver Saldo bei dieser Verrechnung aber zu Gunsten des Steuerbürgers als verrechenbarer Gewinn ausgewiesen wird.

 

Diese Vorgehensweise ist bei bestimmten Konstellationen in der Tat etwas ungeschickt, weil der FSA geschont wird und ein am Jahresende (in Summe) noch nicht augeschöpfter Sparerpauschbetrag verfällt. Andererseits wäre es auch ungewöhnlich großzügig, durch Trennung von Gewinnen und Verlusten innerjährig das gleichzeitige Ausschöpfen des Pauschbetrags und das Vortragen von später verrechenbaren Verlusten zu gestatten.

 

Ist eine Griechenlandanleihe :- also ausl. ausschüttend - wenn man so will

Das spielt keine Rolle!

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Basti

danke schön!!! :thumbsup:

 

die schon gezahlten Stückzinsen hatte ich ich nicht mit bedacht... von daher würde das dann ja aufgehen :rolleyes:

 

wieder was gelernt :blushing:

 

den Text hab ich mir gleich mal ausgedruckt - damit man es endlich rafft :lol:

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