skytask Mai 20, 2010 · bearbeitet Mai 20, 2010 von skytask Hallo zusammen, ich habe gesehen ähnliche Fragen wurden hier schon beantwortet. Trotzdem ist mir noch nicht ganz klar wie ich mein "Problem" lösen kann. Von allen Banken liegen mir meine Steuerbescheinigungen für 2009 vor, lediglich bei meinem CFD-Broker hatte ich vergessen, diese zu beantragen. Man kann/will sie mir dort auch nachträglich nicht mehr ausstellen. Natürlich sind ausgerechnet hier Verluste angefallen, die ich gerne mit gezahlter Steuer bei den anderen Banken verrechnen möchte. Was ist nun der richtige Weg, dies bei der Steuererklärung 2009 bzw. dann 2010 anzugeben? Gewinne der anderen Banken 2009 jetzt aufführen? Damit hätte ich ja nur den Freibetrag zum verrechnen. Kann ich dann die verbliebenen Gewinne 2010 erneut eintragen und mit den "alten" Verlusten verrechnen? Ich möchte diese natürlich nicht verlieren. Und noch eine kurze Frage: Muss ich die Steuerbescheinigungen mit ans Finanzamt schicken? Möchte gerne alles per Elster regeln und auf unnötige Zettelwirtschaft verzichten. Vielen Dank, skytask Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 20, 2010 · bearbeitet Mai 20, 2010 von vanity Da hast du leider falsch getimt. Eine Verlustbescheinigung muss bis zum 15.12. des Jahres, das sie betrifft, beantragt werden. Nachträglich ist es nicht möglich, da es sein könnte, dass die Verluste mittlerweile bankintern verrechnet wurden. Der CFD-Broker hat hier also recht. Damit ist es dir auch nicht möglich, die 2009er Verluste im Veranlagungsjahr 2009 mit Gewinnen zu verrechnen und die Steuerlast zu mindern. Die Verluste bleiben (im Verlusttopf beim Broker) stehen, werden ggf. dort gegen 2010er Gewinne verrechnet. Falls keine anfallen, kannst du sie dir für 2010 bescheinigen lassen (Antrag bis 15.12.2010) und dann bei der ESt-Erklärung 2010 verrechnen lassen (mit anderen Gewinnen aus 2010). Steuerbescheinigungen musst du nicht von dir aus schicken - nur, wenn sie vom FA angefordert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 20, 2010 Und noch eine kurze Frage: Muss ich die Steuerbescheinigungen mit ans Finanzamt schicken? Möchte gerne alles per Elster regeln und auf unnötige Zettelwirtschaft verzichten. Ist das deine erste Steuererklärung mit Elster? Vermutlich ja, denn ansonsten würdest du wissen, dass du den ganzen Ramsch am Ende ohnehin ausdrucken und unterschrieben ans Finanzamt schicken musst, da dürfte es auf ein oder zwei Zettel mehr wohl nicht ankommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 20, 2010 ... es sei denn, man lässt sich auch ein Sicherheitszertifikat geben. Ich habe das letztes Jahr gemacht. Dann muss man auch nichts mehr unterschreiben. Letztes Jahr hatte ich noch alle Belege beim FA in den Briefkasten geworfen. Ich probiere dieses Jahr mal aus, denen garnichts postalisch zu geben, nur elektronisch. Wahrscheinlich wird der Beamte die Belege anfordern ... aber Versuch macht kluch. ... mir fehlen nur noch 2 Steuerbescheinigungen, dann kann es losgehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skytask Mai 20, 2010 · bearbeitet Mai 20, 2010 von skytask Danke euch für die Auskunft! Damit ist es dir auch nicht möglich, die 2009er Verluste im Veranlagungsjahr 2009 mit Gewinnen zu verrechnen und die Steuerlast zu mindern. Die Verluste bleiben (im Verlusttopf beim Broker) stehen, werden ggf. dort gegen 2010er Gewinne verrechnet. Falls keine anfallen, kannst du sie dir für 2010 bescheinigen lassen (Antrag bis 15.12.2010) und dann bei der ESt-Erklärung 2010 verrechnen lassen (mit anderen Gewinnen aus 2010). Im Moment stehen in der Steuererklärung nur Gewinne aus dem letzten Jahr. Kann ich den über dem Sparerfreibetrag liegenden Wert dann ebenfalls mit der Steuererklärung 2010 verrechnen wenn mir die erwähnte CFD-Verlustbescheinigung vorliegt? Ich nehme an das Finanzamt weist mir mit der Steuerbescheinigung 2009 den Wert, auf den ich Abgeltungssteuer bezahlt habe aus oder? Ist leider alles neu für mich, deshalb die Nachfrage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 20, 2010 Hallo skytask, nein, die Gewinne musst du versteuern und damit hat es sich auch, vortragen kann man nur Verluste und zurücktragen geht bei Kapitaleinkünften gar nicht mehr. Du musst leider auf neue Gewinne warten/hoffen. Vom Finanzamt bekommst du auch keine Bescheinigung, sondern eine Bescheid (nur um die Begriffe mal richtigzustellen). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Mai 20, 2010 ... es sei denn, man lässt sich auch ein Sicherheitszertifikat geben. Ich habe das letztes Jahr gemacht. Dann muss man auch nichts mehr unterschreiben. Letztes Jahr hatte ich noch alle Belege beim FA in den Briefkasten geworfen. Ich probiere dieses Jahr mal aus, denen garnichts postalisch zu geben, nur elektronisch. Wahrscheinlich wird der Beamte die Belege anfordern ... aber Versuch macht kluch. Ich habe meine Erklärung mit elster+zertifikat gemacht und habe auch schon meinen Bescheid - geht mit elster wirklich schnell ! Belege, die ich mitgeschickt hatte, weil die abgegeben werden müssen : -Steuerbescheinigungen (wegen Kirchensteuer und Verlustverrechnung) -einige Wertpapierabrechnungen (wegen Pauschalbesteuerung nach Depotwechsel) -Spendenunterlagen -Bescheinigung "Riesterrente" -Aufstellung thesaurierende Ausländer Belege, die ich nicht geschickt hatte und die auch nicht angefordert wurden : -Rechnungen und Kontoauszüge für Handwerkerdienstleistungen -Jahresmeldung Lohnsteuerbescheinigung (die wird von vielen mitgeschickt, das FA braucht die aber natürlich nicht) -Erträgnisaufstellungen (schicken auch viele mit, das FA braucht die auch nicht) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skytask Mai 20, 2010 die Gewinne musst du versteuern und damit hat es sich auch, vortragen kann man nur Verluste und zurücktragen geht bei Kapitaleinkünften gar nicht mehr. Du musst leider auf neue Gewinne warten/hoffen. Danke. Das ist bitter, ist ein größerer Betrag, der damit erst mal auf ungewisse Zeit "geparkt" ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht fällt mir dazu spontan ein... Hat jemand ne Idee wie ich noch in diesem Jahr ordentlich Gewinne einfahren kann? ;-) Immerhin verfällt der Verlustvortrag nicht, irgendwann werde ich es also wieder einholen. Früher oder später. Gruß, skytask Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 21, 2010 · bearbeitet Mai 21, 2010 von reckoner Hallo skytask, Hat jemand ne Idee wie ich noch in diesem Jahr ordentlich Gewinne einfahren kann? ;-) Das ist bei dir - im Vergleich zu den Altverlustfällen - einfacher, da du auch mit Zinsen oder Dividenden verrechnen kannst. Immerhin verfällt der Verlustvortrag nicht, irgendwann werde ich es also wieder einholen. Früher oder später. Richtig, da verfällt nichts. Nur die Inflation kann dir Probleme machen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Mai 21, 2010 ... Hat jemand ne Idee wie ich noch in diesem Jahr ordentlich Gewinne einfahren kann? ;-) Frag doch deinen Broker! Der kennt sich sicherlich aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Mai 21, 2010 Ich habe meine Erklärung mit elster+zertifikat gemacht und habe auch schon meinen Bescheid - geht mit elster wirklich schnell ! Belege, die ich mitgeschickt hatte, weil die abgegeben werden müssen : . . . Belege, die ich nicht geschickt hatte und die auch nicht angefordert wurden : Schon klar. Einige Belege müssen nach den gesetzlichen Regelungen geschickt werden. Ich möchte es aber trotzdem mal "ohne alles" probieren. Nur dann bringt es ja eine Vereinfachung. Wenn der Beamte nicht einverstanden ist, wird er es mir schon mitteilen. Letztes Jahr habe ich die Steuer meiner Freundin ohne jegliche Belege abgeschickt und das wurde auch so durchgewunken. ... wobei meine um einiges komplexer und umfangreicher ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag