RASchoene April 11, 2013 · bearbeitet Juli 2, 2013 von RASchoene Mal für alle Interessierten eine kleine Übersicht über Gerichte, die bislang Entscheidungen zu Gunsten von Kunden bzw. gegen die PrismaLife AG getroffen haben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, kann gern ergänzt werden!): AG Bergisch Gladbach AG Dresden AG Eilenburg AG Gelsenkirchen AG Greifswald AG Halle AG Kamenz AG Lahr AG Leipzig AG Lichtenberg AG Merseburg AG Rathenow AG Rostock AG Schöneberg AG Stadtroda AG Torgau AG Warstein AG Weißwasser LG Berlin LG Cottbus LG Dessau-Roßlau LG Dresden LG Düsseldorf LG Gera LG Görlitz LG Halle LG Karlsruhe LG Osnabrück LG Regensburg LG Rostock Natürlich ist aber jeweils der Einzelfall zu betrachten, namentlich Versicherungsbedingungen, Antragsformular und Beratungssituation sind von Fall zu Fall verschieden. RA Schoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo April 11, 2013 Natürlich ist aber jeweils der Einzelfall zu betrachten, namentlich Versicherungsbedingungen, Antragsformular und Beratungssituation sind von Fall zu Fall verschieden. aeh, und die Liste sagt jetzt was aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene April 12, 2013 · bearbeitet April 12, 2013 von RASchoene Berechtigte Frage, war vielleicht etwas stark verkürzt/missverständlich formuliert. Etliche der genannten Gerichte haben in ihren Entscheidungen eine Unwirksamkeit des zwischen 2008 und 2012 verwendeten Kostenkonstrukts angenommen, das geht natürlich über den Einzelfall hinaus. Mit dem Vorbehalt wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass die Aussichten trotz der Entscheidungen individuell unterschiedlich sein können. Und die Liste zeigt natürlich, wo sich Richter/Gerichte bereits zu Gunsten von Anlegern positioniert haben. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cossie Juni 25, 2013 · bearbeitet Juni 25, 2013 von Cossie Hallo und guten Abend. Ich pack das mal hier hinter, da ich denke, dass auf das Thema so bald keiner mehr antwortet und ich mich einfach anhängen kann ohne ein neuen Thread zu erstellen Achso und ich habe schon einiges zum Thema gelesen, aber nichts für das unten genannte Konzept... hoffe ich hab nichts überlesen und mache nun einen Doppelpost :s Ich befinde mich gerade in in einer dringenden Situation... Kurz gesagt, mein bester Kumpel arbeitet seit kurzem bei einem Maklerbetrieb der ganz "unabhängig" irgendwelche AV's und BU's vertickt. Da dachte ich erstmal, ja ist ja super, keine Vertreter und hab mich auf ein angebot von Prisma Life eingelassen. Blöderweise hatte ich mich davor nur mit BU's beschäftigt und die AV's vernachlässigt...Und nun lese ich nichts gutes über PL. Zu meinem jetzigen Standpunkt: 2. Basisangaben zur persönlichen Situation 2.1 Alter / Familienstand / Kinder / geplanter Renteneintritt - 20 / ledig / 0 Kinder / geplanter Renteneintritt mit 67 also 2059?! 2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig - Student / <8000€ / 100€ 2.3 mtl. reserviertes Kapital für Altersvorsorge insgesamt - 70€ 2.4 Risikotyp / Risikobereitschaft / Umgang mit Verlusten - Risikobereitschaft ist vorhanden und nur schwere Verluste bereiten mir Kopfzerbrechen. / Es sollte aber ein gesunder Mix aus mehreren Anlageklassen vorhanden sein. 2.5 bisherige Risikovorsorge - Haftpflichtversicherung bei Versicherung Familienkasse (TK?) - keine Risiko Lebensversicherung - keine BU - keine Unfallversicherung 2.6 Umfang der Absicherung (Einzelperson, Familie, Lebenspartner) - siehe 2.5 2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen - keine 3. Das 3-Säulenmodell und bisherige Ansprüche 3.1 Gesetzliche Rente - noch keine?! 3.2 kapitalbasierende, staatlich geförderte Rente wie Riester, Rürup, Eichel - nein 3.3 Arbeitgeberfinanzierte Rente (bAV), AVWL-Zahlung möglich ? - nein 3.4 private Vorsorge aus Eigenmitteln (Lebensversicherungen, Fonds, ETFs usw. bei Fondspolicen bitte die WKN / ISIN des Fonds angeben) - keine 3.5 Zusammenfassung / Umrechnung in monatliches Rentenäquivalent 3.6 benötigte Rente und erwartete Rentenlücke nach bisheriger Kalkulation - Würde gerne so auf 2000€ mit jetzigem Wert ^^ 4. Sonstige Vermögenssituation (Wünsche und Ziele) 4.1 aktuelle Sparleistungen - 1000€ 4.2 Schulden - keine 4.3 absehbare Investitionen (Urlaub, Auto, Wohnung) - Motorrad restaurieren diesen Monat Die angebotene Police sieht wie folgt aus: PrismaRent edel.weiss Fondsgebundene Rentenversicherung - Versicherung auf Todes - und Erlebensfall Versicherungsdauer: 47 Jahre Lebenslange Rente bei Rentenantritt Bei vorzeitigem Tod: Mindesttodesfallleistung (sinkt von Vertragsbeginn 110% bis Vertragsende auf 100%) 50€ mtl, Durch Stepup verringert sich der Beitrag während der Tilgung der seperat abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung auf 17,60€ mtl. Fondsauswahl: FR0010148981 carmignac Investissement A (50%) FR0010135103 carmignac Patrimoine A (50%) Rentenfaktor: jährliche konstante Rente ab 67 pro 1000€Fondsguthaben, Garantiezeit 5 Jahre, aktueller Rentenfaktor: 58,08€, garantierter:38,20 Keine Dynamik Monatliche Teilzahlung: 22,40€ Ist das gut? schlecht? ich habe echt keine Ahnung, nur dass da wahrscheinlich viel zu wenig Geld in den Fond fließt... Was würdet ihr mir empfehlen? Vielen Dank im Vorraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo Juni 26, 2013 es gibt einen langjaehrigen Thread zu PrismaLife. Da steht eigentlich alles drin. Bitte den verwenden.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Juni 26, 2013 NEIN. Die Anlage in die PrismaLife Rente macht keinen Sinn. Gerade in jungen Jahren wo man noch kein regelmäßiges konstantes Einkommen hat, sollte man keine derartige unflexiblen Verträge abschließen. Bei einem normalen Versicherungsvertrag wären bei einer Kündigung nur die anteiligen Vertriebskosten verloren, bei der für Verbraucher eher ungünstigen Kostenausgleichvariante der PL muss man bei einer Kündigung trotzdem weiterhin die Vertriebskosten zahlen bis diese vollständig bezahlt sind. Wenn Fonds interessant sind, dann am besten direkt ohne einen teuren Versicherungsmantel Drumherum. Man bleibt jederzeit flexibel, kommt schnell an das Geld heran wenn man mal welches benötigt, und ist auch nicht an feste Laufzeiten gebunden, kann problemlos aussetzen. Bei vielen Fondsvermittler zahlt man zudem keinen Ausgabeaufschlag. Der Versicherungsmantel kostet etwa 15-20% der Erträge. Wenn der Fonds also 5% im Jahr Rendite macht, bleiben durch den Versicherungsmantel nur etwa 4% übrig. Sieht noch nicht dramatisch aus, ist es aber. Fonds pur: 50,-Euro mtl. über 47Jahre ergeben bei 5% Fondsrendite: 109000,-Euro Fonds im PrismaLife Versicherungsmantel: 50,-Euro mtl. über 47 Jahre ergeben bei 5%Fondsrente=4% Vers.-Rendite: 81000,-Euro Fazit: der Versicherungsmantel kostet 28000,-Euro. Das heisst im Klartext, nahezu die gesamten Beiträge von 28200,-Euro (50,-Euro mtl über 47Jahre) entsprechen den Kosten der Versicherung. Nein, so etwas braucht niemand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo Juni 26, 2013 Lies doch mal bitte den verlinkten Faden. Diese ganze Diskussion ist unter anderem darin komplett enthalten. Fuer Leute die sich informieren wollen ist es wesentlich leichter sich durch einen Faden zu wuehlen als zunaechst XXX Faeden lokalisieren zu muessen und die Ueberschneidungen rauszufiltern.... rein organisatorische Massnahme... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene Juli 2, 2013 Hab mal die Gerichtsliste auf der Vorseite etwas ergänzt. Würde mich auch über weitere Ergänzungen freuen! Wir haben allein in diesem Jahr acht (oder neun?) Urteile gegen die PrismaLife AG erstritten (n.rkr.), zwei weitere Urteile sind rechtskräftig geworden. Teils und soweit beantragt wurde von den Gerichten auch auf vollständige Rückabwicklung erkannt. Im März hatte die PrismaLife AG ja zwei Verhandlungstermine vor dem Bundesgerichtshof kurzerhand platzen lassen und in einem Verfahren sogar den Verzicht auf ihr vorinstanzlich noch zugesprochene Forderungen erklärt. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cossie Juli 7, 2013 Lies doch mal bitte den verlinkten Faden. Diese ganze Diskussion ist unter anderem darin komplett enthalten. Fuer Leute die sich informieren wollen ist es wesentlich leichter sich durch einen Faden zu wuehlen als zunaechst XXX Faeden lokalisieren zu muessen und die Ueberschneidungen rauszufiltern.... rein organisatorische Massnahme... Vielen Dank schonmal für die Antworten. Hatte leider in letzter Zeit kaum Zeit um mich mit dem Thema zu beschäftigen...so viele Prüfungen um die Ohren... Allerdings ist der Vertrag zum Glück noch nicht los... Habe bevor ich hier geschrieben hatte auch viel in diesem Thread gelesen aber nichts bestimmtes zur edel.weiss gefunden. Treten diese Kosten der PL nicht bei allen versicherern auf? Vielleicht dann nur in anderer Form und versteckt? Weil bei der ist das ja relativ offen einzusehen was wieviel kostet, da wirds doch bei anderen auch was versteckt geben oder nicht? Werde in in nächster Zeit den Thread nochmal komplett durchgehen. Hat den einer von Euch einfach einen Tipp was es als gute alternative für mein Profil gibt? Oder einfach in welche Richtung ich da mal schauen sollte? Schönen sonnigen Sonntag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larentia November 1, 2013 · bearbeitet November 1, 2013 von Larentia Hallo Leute, bin ganz neu hier und aufgrund des hier geschriebenen bekomme ich grade ordentlich Muffensausen. Ich habe mir von einem AFA Berater eine Prismalife Rentenfondvertrag (Auch das weiß ich im Grunde grade gar nicht, da ich keine Unterlagen habe) aufschwatzen lassen, dass war am 30.10.2013. Allerdings fehlt auf diesem Vertrag noch meine SteuerIDnr.. Keine 24 Stunden nach meiner Unterschrift habe ich das Ganze widerrufen. Ich wurde über eine KAV allerdings nicht aufgeklärt, wurde mit keinem einzigen Wort erwähnt, weder Ratenzahlung noch Einmalzahlung noch sonst was. Sitz ich jetzt in der Tinte? Im Grunde kann der Vertrag doch wegen der fehlenden SteuerIdnr. schon gar nicht zu Stande kommen, oder? Habe ich jetzt eine KAV automatisch mit unterschrieben und ist die rechtskräftig? Es sind ja noch keine Zahlungen gelaufen, ich kann grade nicht mal sagen, ab wann der Vertrag laufen soll. Habe keinerlei Unterlagen vorliegen. Was mach ich denn nun? Fragen über Fragen und ich hab schlichtweg Angst. Hat jemand eine Ahnung und kann mir helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo November 1, 2013 Hilf dir selbst: verschaffe Dir Ahnung indem Du liest was Du unterschreibst, bevor Du es unterschreibst. Sorry falls das grob klingt, handhabst Du Finanzdinge immer so? Das wuerde mir wesentlich mehr Muffensausen bereiten als dieser Vertrag. Du musst doch Unterlagen haben. Im mindesten was Du unterschrieben hast. Wenn Du wirklich nichts hast, ist es das Erste was Du vom Berater verlangen musst => anrufen oder besser gleich hingehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larentia November 1, 2013 Hilf dir selbst: verschaffe Dir Ahnung indem Du liest was Du unterschreibst, bevor Du es unterschreibst. Sorry falls das grob klingt, handhabst Du Finanzdinge immer so? Das wuerde mir wesentlich mehr Muffensausen bereiten als dieser Vertrag. Du musst doch Unterlagen haben. Im mindesten was Du unterschrieben hast. Wenn Du wirklich nichts hast, ist es das Erste was Du vom Berater verlangen musst => anrufen oder besser gleich hingehen. Er hat die Unterlagen noch, da sie ja durch die fehlende SteuerIDnr. noch nicht vollständig sind/waren. Was meinst du was ich versuche, aber der Berater ist schwerer zu erreichen, als die Bundeskanzlerin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene November 1, 2013 Wichtig ist natürlich auch, den Widerruf, den Du wohl schon erklärt hast, an den/die richtigen Vertragspartner zu richten! Was zugegebenermaßen schwierig ist, wenn man keine Unterlagen dazu hat, aber ich will hier nichts unterstellen. RASchoene Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larentia November 1, 2013 Wichtig ist natürlich auch, den Widerruf, den Du wohl schon erklärt hast, an den/die richtigen Vertragspartner zu richten! Was zugegebenermaßen schwierig ist, wenn man keine Unterlagen dazu hat, aber ich will hier nichts unterstellen. RASchoene Kann den der unvollständige Vertrag schon weitergegeben sein? Ich habe jetzt zwar jemanden erreicht, aber der Berater befindet sich in einem Gespräch. Ich habe um Rückruf gebeten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo November 1, 2013 Was meinst du was ich versuche, aber der Berater ist schwerer zu erreichen, als die Bundeskanzlerin. dann hingehen. Die gehoeren immer einem lokalen Buero an und es gibt einen zustaendigen Gebietsleiter (wie auch immer das exakt bezeichnet wird, aber so ist halt die Struktur in diesem Vertrieb). Wenn Du das nicht findest, rufe direkt in Cottbus an (man muss nicht verschweigen, dass der Berater nicht erreichbar ist...). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larentia November 1, 2013 Der Rückruf ist erfolgt. Ich muss in sein Büro kommen und dort ein Formular für den Widerruf zu unterschreiben. Er will mir das zwar alles noch mal vorrechnen und so, aber mein Entschluss steht fest! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin November 1, 2013 Du kannst dich entspannen, es gibt bei Lebensversicherungsverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 30 Tagen (§8 und §152 VVG): "(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (Lebensvers.: 30 Tage) widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind: 1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und 2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer." Etwas kniffliger könnte die Sache mit der Kostenausgleichsvereinbarung sein, die offensichtlich dazu dient die Vergütung des Versicherungsvertreters zu regeln. Üblicherweise steht der Versicherungsvertreter auf der Seite der Versicherung und wird auch üblicherweise von dieser bezahlt. Eine abweichende Klausel wäre zumindest überraschend und damit nicht unbedingt wirksam, wogegen sich die PL aber mit mehreren Unterschriften gegen absichert. Wenn der Versicherungsvertrag nun aber wirksam widerrufen wurde, hat keine Vermittlung stattgefunden, dann kann wohl auch keine Vergütung für eine Vermittlung verlangt werden. Auf jeden Fall auch bestätigen lassen, dass mit dem Widerruf auch die KAV hinfällig geworden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene November 1, 2013 Ist inzwischen in § 9 Abs. 2 VVG gesetzlich geregelt: § 9 Rechtsfolgen des Widerrufs [...] (2) Hat der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, ist er auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Larentia November 4, 2013 Du kannst dich entspannen, es gibt bei Lebensversicherungsverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 30 Tagen (§8 und §152 VVG): "(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (Lebensvers.: 30 Tage) widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind: 1. der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und 2. eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer." Etwas kniffliger könnte die Sache mit der Kostenausgleichsvereinbarung sein, die offensichtlich dazu dient die Vergütung des Versicherungsvertreters zu regeln. Üblicherweise steht der Versicherungsvertreter auf der Seite der Versicherung und wird auch üblicherweise von dieser bezahlt. Eine abweichende Klausel wäre zumindest überraschend und damit nicht unbedingt wirksam, wogegen sich die PL aber mit mehreren Unterschriften gegen absichert. Wenn der Versicherungsvertrag nun aber wirksam widerrufen wurde, hat keine Vermittlung stattgefunden, dann kann wohl auch keine Vergütung für eine Vermittlung verlangt werden. Auf jeden Fall auch bestätigen lassen, dass mit dem Widerruf auch die KAV hinfällig geworden ist. Ich habe ja noch keinen Versicherungsschein erhalten, geschweige den eine Belehrung über das Widerrufsrecht, über eine Kostenausgleichsvereinbarung wurde wie gesagt kein Wort verloren. Heute habe ich ja meinen Termin um den Widerruf zu unterschreiben. Und diesmal lasse ich mir das auf jeden Fall alles mitgeben, damit ich was in der Hand habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat November 4, 2013 · bearbeitet November 4, 2013 von LagarMat Der Rückruf ist erfolgt. Ich muss in sein Büro kommen und dort ein Formular für den Widerruf zu unterschreiben. Er will mir das zwar alles noch mal vorrechnen und so, aber mein Entschluss steht fest! Warum rennst Du denn da nochmal zu nem Termin um zu widerrufen? edit: Wie lief der Termin ab? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene März 12, 2014 · bearbeitet März 12, 2014 von RASchoene Hallo an alle Interessierten, der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen erstmals entschieden: der Kündigungsausschluss zur Kostenausgleichsvereinbarung zwischen ihr und den Kunden ist unzulässig! Zudem hat der BGH in den zu entscheidenden Fällen auf die Widerruflichkeit des Versicherungsvertrags erkannt. Wir betreuten und betreuen bislang mehr als 100 Gerichtsverfahren, insgesamt weit über 200 Verfahren, und jede/r, der/die diesen Schritt gewagt hat, darf sich nunmehr bestätigt fühlen. RA Schöne Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX März 12, 2014 Hast du ein Aktenzeichen und ist das Urteil rechtskräftig ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene März 12, 2014 Hast du ein Aktenzeichen und ist das Urteil rechtskräftig ? Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Zivilgericht. Insofern könnte die PrismaLife AG allenfalls noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Wahrscheinlichkeit gleich 0. Az. IV ZR 255/13 und 295/13 RA Schöne Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag