Morbo September 9, 2011 Hi, ich hatte eigentlich 200 zum Sparen / Monat. 100 gehen in eine Arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge. 55 zahle ich in einen Riestervertrag bei der Nürnberger-Versicherung ein. Da blieben eben nur noch 50, und der Makler hat gemeint, dass PL eben genau das richtige wäre. klar meint er das. ;-) das ist ja schonmal eine gewisse Diversifizierung auf verschiedenartige Instrumente (egal ob man solche Produkte nun gut findet oder nicht. meine Ansicht: Riesterzeug kann man komplett knicken weil kein ausreichendes Renditepotential). wie lautet gleich der Spruch? Geld allein macht nicht gluecklich. Es gehoeren noch Gold, Diamanten, Haeuser, Unternehmen und Schulden [anderer] dazu. Das ist eigentlich kein Witz. Wenn ich die KAV voll und ganz bezahlen muss, egal ob ich jetzt kündige oder nicht, würde weitersparen wahrscheinlich mehr Sinn machen, als zu Kündigen, weil ich beim Weitersparen die Möglichkeit habe, da +-0 rauszukommen. (Obwohl ich das schon als Lehrgeld abgeschrieben habe) Sinn macht so ein PL (oder was auch immer) Vertrag nur, wenn er innerhalb deiner Gesamtstrategie einen Zweck erfuellt. Ich kenne nun aber weder deine Situation noch die Zielsetzung um da irgendwas zu sagen. Und das kann dir im Prinzip auch kein Makler beantworten. Ich kann nur sagen, dass die PL hinsichtlich der Anlagen viel mehr Flexibilitaet als vergleichbare Fondspolicen bietet (stichworte switch und shift, ich kenne nichts wo das aehnlich ist). Ob dir das was bringt? Musst Du selbst ueberlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Casanova September 9, 2011 Meine Situation: Momentan Angestellt in einem Handwerksbetrieb. Handwerksmeister voraussichtlich ab 3/2013. Firmenübernahme findet geplanter weise um 2020 statt. Es ist der Betrieb meines Vaters. Diese Konstellation stand auch schon bei Vertragsabschluss fest. Auf meine Frage, was mir denn dann der Riestervertrag bringt (wegen der Selbstständigkeit) sagte der Makler nur: Da gibts Möglichkeiten. Nun gut, ich bin in nur Laie und weiß bis jetzt noch nicht, ob das so stimmt. So, ein Konzept habe ich eigentlich überhaupt nicht. Wenn ich heute darüber nachdenke, hätte ich das Geld lieber unter das Kopfkissen gepackt. Im Härtefall hätte ich dann mehr, als wenn ich es bei bspw. PL angelegt hätte, da die garantierte Rente ja durch die Kosten unterhalb der "Kopfkissenrente" liegt. Im Prinzip habe ich mich letztes Jahr einfach belabern lassen und habe unterschrieben. Ob das gut für mich ist? Keine Ahnung, sehe ich in 46 Jahren. So scheints. Die Worte Switch und Shift sagen mir nur Bahnhof. Keine Ahnung was das ist und wofür ich das brauche. Ich will nicht rumexperimentieren, im Prinzip würde ich mein Geld irgendwo hinlegen und darauf warten, dass es mehr wird. Ich habe keine Lust monatlich irgendwelche Aktien zu kaufen und verkaufen, weder Fonds zu wechseln. Auch wenn es für Experten hier das Tagesgeschäft ist, für mich nicht. ^_^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo September 9, 2011 Die Worte Switch und Shift sagen mir nur Bahnhof. Keine Ahnung was das ist und wofür ich das brauche. Ich will nicht rumexperimentieren, Was das ist steht in den PL Unterlagen. Aber... im Prinzip würde ich mein Geld irgendwo hinlegen und darauf warten, dass es mehr wird. Ich habe keine Lust monatlich irgendwelche Aktien zu kaufen und verkaufen, weder Fonds zu wechseln. ... was Du demnach wirklich willst ist Tagesgeld, Festgeld, Anleihen. In der Reihenfolge. Eine Police wie die PL und die damit verbundenen Kosten ergeben unter dem Aspekt wenig Sinn. So eine Police ist jedoch auch ein rechtlicher Mantel mit Namen "Altersvorsorge". Der ist von diversen Aemtern so nicht anrechenbar. Es kann sinnvoll sein wenn etwas Geld in sowas eingepackt ist. Kann ich fuer dich nicht beurteilen. Weiterhin koennte man im Prinzip auch einen Teil Anleihen via PL halten (allerdings nur indirekt ueber Fonds). Dann haette man den Mantel aber halt trotzdem nur Anleihen, keine Aktien. Du kommst wohl nicht drumherum mal ein Gesamtkonzept zu erstellen. :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene September 16, 2011 · bearbeitet September 16, 2011 von RASchoene Das Widerrufsrecht bei Unterzeichnung lautete wie folgt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail)gegenüber der PrismaLife AG, Industriestraße 56 in 9491 Ruggel, Liechtenstein, widerrufen. Mir ist aufgefallen, dass dort die Möglichkeit angegeben wird, via Fax und eMail zu widerrufen, aber eine Faxnummer und eine Email-Adresse in der Widerrufsbelehrung NICHT ersichtlich sind. Demzufolge hätte der Verbraucher (In dem Fall meine Freundin) ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Das sehe ich doch nicht falsch, oder? Zumindest siehst Du das anders als verschiedene Gerichte. Die Angabe von Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse ist freiwillig, meines Erachtens kann man der PrismaLife AG aus dieser Formulierung keinen "Strick drehen" (aus anderen unter Umständen schon). warum wird die prisma life hier immer mit der afa in verbindung gebracht? die haben doch keinen exklusivvertrag mit denen, oder? Google mal die Sky Tower Holding. Es gibt auch einige personelle Verwicklungen, man denke an die Familie Patzig. RASchoene Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KarlderKäfer Oktober 11, 2011 · bearbeitet Oktober 11, 2011 von KarlderKäfer Das Widerrufsrecht bei Unterzeichnung lautete wie folgt: Mir ist aufgefallen, dass dort die Möglichkeit angegeben wird, via Fax und eMail zu widerrufen, aber eine Faxnummer und eine Email-Adresse in der Widerrufsbelehrung NICHT ersichtlich sind. Demzufolge hätte der Verbraucher (In dem Fall meine Freundin) ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. Das sehe ich doch nicht falsch, oder? Zumindest siehst Du das anders als verschiedene Gerichte. Die Angabe von Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse ist freiwillig, meines Erachtens kann man der PrismaLife AG aus dieser Formulierung keinen "Strick drehen" (aus anderen unter Umständen schon). warum wird die prisma life hier immer mit der afa in verbindung gebracht? die haben doch keinen exklusivvertrag mit denen, oder? Google mal die Sky Tower Holding. Es gibt auch einige personelle Verwicklungen, man denke an die Familie Patzig. RASchoene zu Punkt 1: Kontaktdaten der PrismaLife 1. befinden diese sich auf der Mappe, in dem der Antrag ist, auf der Rückseite 2. befinden sich diese Daten ebenfalls auf der CD im PDF Verbraucherinformation zu Punkt 2: Prisma Life im Zusammenhang mit der AFA AG Die AFA AG ist nicht der alleinige Vermittler der Policen der Prisma Life AG, dies fällt schon auf wenn man auf die Produktbezeichnung sieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene Oktober 11, 2011 Warum zitierst Du mich, wenn Du dann völlig am Thema vorbeiredest? Zum letzten Punkt: natürlich gab es auch andere Vermittlungsbuden, die AFA ist vermutlich nur die befangenste und jene mit den meisten Umsätzen. RASchoene Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 24, 2011 Lebensversicherung gekündigt, Tausende Euro Provisionschulden24.10.2011, 13:07 Uhr Bei den Nettopolicen von Atlanticlux und Prisma Life unterschreiben Lebensversicherte nur den Versicherungsvertrag. Die Provision steht auf einem gesonderten Blatt. Wollen Kunden kündigen, sitzen sie in der Kostenfalle. http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/lebensversicherung-gekuendigt-tausende-euro-provisionschulden/5649444.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene November 29, 2011 · bearbeitet November 29, 2011 von RASchoene Wir haben bereits Anleger erfolgreich vertreten und jüngst vor dem Landgericht Dresden (Az. 8 O 2808/10) ein Urteil erstritten. Dieses ist bislang nicht rechtskräftig, wir gehen aufgrund der sehr klaren Begründung jedoch davon aus, dass es auch der Berufung der PrismaLIfe AG standhält. RASchoene Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig, die PrismaLife AG hat die Berufung zurückgenommen. Die Klage der PrismaLife AG auf Zahlung der Kosten von fast 7.000,00 EUR wurde also im Ergebnis abgewiesen. Am 13.10.2011 hat in einem anderen durch uns betreuten Verfahren auch das Amtsgericht Dresden die Klage der PrismaLife AG auf Zahlung der Kosten abgewiesen (n.rkr.). RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene März 9, 2012 Da die AFA ja ihren Schwerpunkt im Osten der Bundesrepublik hat, bringt es sicherlich auch was sich an das Ost-Fernsehen zu wenden. Es gibt es eine gute Verbrauchersendung namens "Escher", jeden Donnerstag 20.15Uhr im MDR. Die haben schon zahlreiche Abzockereien aufgedeckt. Just gestern hat der MDR in der Sendung "Escher" das Thema Kostenausgleichsvereinbarung der PrismaLife AG, häufig vermittelt durch die AFA AG, dann tatsächlich aufgegriffen. Hier der link: http://www.mdr.de/me...s-d23ba9ff.html (ab 13:26) Wir haben vor wenigen Wochen auch ein weiteres Urteil gegen die PrismaLife AG vor dem AG Rathenow erstritten. Das Gericht hat uns, noch nicht rechtskräftig, u.a. darin bestätigt, dass die künstliche Aufspaltung von Versicherungsvertrag und Kostenausgleichsvereinbarung unwirksam ist. Das hat aus unserer Sicht natürlich nicht zur Folge, dass die Kosten nicht bezahlt werden müssen, sondern dass auch Rückforderungsansprüche des Kunden bestehen. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 9, 2012 Danke Herr Schoene, dass sie die Sendung von gestern hier verlinkt haben. Habe diese gestern auch gesehen. Leider wieder einige Geschädigte mehr. Vor allem finde ich es schlimm, dass bestehende Verträge schlecht geredet werden, diese gekündigt werden, nur um einen Neuabschluss zu erzielen. Viel Erfolg für die folgenden Prozesse. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene März 9, 2012 Danke, sind zuversichtlich! Das mit der Kündigung von Altverträgen ist in der Tat ein Problem, besonders wenn sich die Kunden dort (etwa schon wegen der anfänglichen Kosten) mit Verlusten verabschieden. Zumindest diesen Punkt sehen wir bei den Kostenausgleichsvereinbarungen der PrismaLife AG anders, da die Kunden aus unserer Sicht diese nicht bezahlen müssen, stattdessen bislang gezahlte Beträge zurückfordern können. Der MDR musste den oben verlinkten Beitrag über die AFA-vermittelten PrismaLife-Verträge offenbar schon entfernen, er ist nicht mehr in der Mediathek abrufbar. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 9, 2012 Der MDR musste den oben verlinkten Beitrag über die AFA-vermittelten PrismaLife-Verträge offenbar schon entfernen, er ist nicht mehr in der Mediathek abrufbar. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Aha, interessant. Da kann sich jeder seinen Teil denken.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 März 9, 2012 erinnert mich irgendwie an die Carpe-Diem Aussagen http://www.afa-ag.de/andere-ueber-uns/tv.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RASchoene März 13, 2012 Das folgende Zitat der AFA AG finde ich ja juristisch unterhaltsam: Ganz im Gegenteil äußerte sich hier das Landgericht sogar positiv zur Rechtmäßigkeit der Kostenausgleichsvereinbarung, in dem es einen möglicherweise zur Nichtigkeit führenden Verstoß gegen § 169 Abs. 5 VVG klar verneinte, da der Sinn dieser Norm nicht die Vermeidung des Unterlaufens des Kündigungsrechtes des Versicherungsnehmers sei, sondern die Gewährleistung eines dem Versicherungsnehmer zustehenden Mindestrückkaufwertes bei Frühstornofällen. Das Landgericht Dresden schrieb wörtlich: "Das erkennende Gericht hat [...] Bedenken hinsichtlich der Nichtigkeitsfolge." Hervorhebung durch den Unterzeichner. Richtig interpretiert bedeutet das Zitat gerade nicht, dass die seitens der PrismaLife AG gewählte Konstruktion mit der KAV rechtmäßig sei. Vielmehr tendierte das Gericht, so auch in der mündlichen Verhandlung, zur Anerkennung von Unwirksamkeitsfolgen (also nicht Nichtigkeit). Im Ergebnis kommt das je nach Begründungsansatz für den Kunden auf das Gleiche hinaus. Wie die AFA feststellt, hat das LG Dresden noch einen anderen Punkt für entscheidend erachtet, so dass es auf die Frage der Unwirksamkeit/Nichtigkeit gar nicht mehr ankam, die Kundin auch so von den eingeforderten Kosten befreit wurde. Die eingezahlten Beträge wurden nebst Zinsen erstattet. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugokarlotto März 19, 2012 Danke, sind zuversichtlich! Das mit der Kündigung von Altverträgen ist in der Tat ein Problem, besonders wenn sich die Kunden dort (etwa schon wegen der anfänglichen Kosten) mit Verlusten verabschieden. Zumindest diesen Punkt sehen wir bei den Kostenausgleichsvereinbarungen der PrismaLife AG anders, da die Kunden aus unserer Sicht diese nicht bezahlen müssen, stattdessen bislang gezahlte Beträge zurückfordern können. Der MDR musste den oben verlinkten Beitrag über die AFA-vermittelten PrismaLife-Verträge offenbar schon entfernen, er ist nicht mehr in der Mediathek abrufbar. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hugokarlotto März 19, 2012 Der Beitrag zu Prisma Life wurde wohl noch nicht gesendet. Wieder Online ist ein kritischer Beitrag zur AFA AG im RBB. http://bit.ly/z5lA0E Gruß! Danke, sind zuversichtlich! Das mit der Kündigung von Altverträgen ist in der Tat ein Problem, besonders wenn sich die Kunden dort (etwa schon wegen der anfänglichen Kosten) mit Verlusten verabschieden. Zumindest diesen Punkt sehen wir bei den Kostenausgleichsvereinbarungen der PrismaLife AG anders, da die Kunden aus unserer Sicht diese nicht bezahlen müssen, stattdessen bislang gezahlte Beträge zurückfordern können. Der MDR musste den oben verlinkten Beitrag über die AFA-vermittelten PrismaLife-Verträge offenbar schon entfernen, er ist nicht mehr in der Mediathek abrufbar. RASchoene Anwaltskanzlei Arnold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KarlderKäfer März 21, 2012 Pressemitteilung von der Prisma Life Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mandarnold März 26, 2012 Hallo, leider bin ich erst letzte Woche auf dieses Forum gestoßen und deswegen wird mich meine Faulheit wohl eine Menge Geld kosten... Bzw. hat es ja schon. Also, ich muss wohl in so einer Art "Blinden Vetrauen Wahnsinn" habe ich gleich 2 AFA Verträge mit der Prisma Life abgeschlossen. Jetzt kam ich mal auf die Idee, das alles so nachzurechnen und siehe da, offenbarte sich sich die Katastrophe: Mal zu den Facts: (Ich habe als Stichtag mal den 31.12.2011 genommen) Vertrag 1, Abgeschlossen 12/2004: Rate 50 Eur mit 10% Dynamik, Anlage 100% AFA Global Selection Ich habe bis zum Stichtag eingezahlt: 6861 Eur Fondswert gesamt: 2519 Eur (inkl. 9 Eur Treuefonds) Wo ist die Differenz abgeglieben? - ich habe bei PL eine komplette Kostenaufstellung angefordert. Nach dem 8. Jahr sind ja alle Kosten gezahlt, oder? Also macht es wohl keinen Sinn, den Vertrag zu kündigen, oder? Auf jeden Fall möchte ich die Dynamik rausnehmen. Sollte man einfach soviel Anteile wie möglich (ich habe etwas von höchstens 50% bei AFA Top Sachwertpolice gehört) in einem vernünftigen Fond switchen? Vertrag 2, Abgeschlossen 12/2005: Rate 100 Eur mit 5% Dynamik, Anlage 100% AFA Global Selection Ich habe bis zum Stichtag eingezahlt: 9770 Eur Fondswert gesamt: 3260 Eur Abschluss-Einrichtungsfonds: 1232 Eur Wo ist die Differenz abgeglieben? - ich habe bei PL eine komplette Kostenaufstellung angefordert. Im 8. Jahr werden wohl noch die verbliebenen Kosten aus dem Abschlussfonds bezahlt. Was macht man mit diesem Vetrag? Macht denn kündigen überhaupt noch Sinn? Auf jeden Fall möchte ich die Dynamik rausnehmen. Ansonsten auch Anteile switchen? Also, ich bin gerade etwas ratlos: Ich habe 17000Eur eingezahlt und habe, wenns gut läuft vielleicht 6000 Eur Vermögen aufgebaut. 11000 Eur sind also einfach mal für die Abschluss/Einrichtungskosten + Makler etc. draufgegangen? Ist sowas überhaupt möglich? Würde es Sinn machen, den AFA - jetzt Ex- AFA MItarbeiter zu belangen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
swingkid März 26, 2012 Hallo, Wo ist die Differenz abgeglieben? - ich habe bei PL eine komplette Kostenaufstellung angefordert. kurz und knapp: in der Kostenausgleichsvereinbarung. Diese wird separat vom Hauptvertrag unterschrieben und bis zur vollständigen Begleichung mit den Beiträgen zur Hauptversicherung bezahlt. Dazu kommen noch Nebenkosten wie Verwaltungsgebühren des Anbieters und die Fondsnebenkosten. Zusätzlich hat sich der gewählte Fonds seit Abschluss der Verträge nicht gerade berauschend entwickelt. Ob eine Kündigung Sinn macht? Da erlaube ich persönlich mir kein Urteil. Die KVA dürfte beglichen sein (näheres kann die PL mitteilen), das heisst es fallen nur noch die Nebenkosten an. Ein Dynamikausschluss wäre wohl schon sinnvoll, wenn Du Dich mit der Police nicht mehr wohl fühlst. Allerdings solltest Du bedenken, dass sich dadurch die Kosten der KVA nicht rückwirkend reduzieren. Du kannst auch die Beitragszahlung generell herabsetzen oder auch ganz einstellen, aber das sind alles nur weitere Optionen, die man einmal genau durchkalkulieren sollte. Sollte man einfach soviel Anteile wie möglich (ich habe etwas von höchstens 50% bei AFA Top Sachwertpolice gehört) in einem vernünftigen Fond switchen? Welche stehen denn alternativ zur Auswahl? Würde es Sinn machen, den AFA - jetzt Ex- AFA MItarbeiter zu belangen? Mit welcher Begründung? Könntest Du fundiert belegen, dass Du über die Kosten und die Konsequenzen der KVA nicht hinreichend informiert worden bist? Es gibt mittlerweile massenhaft Urteile, die die KVA als in Ihrer Form rechtmässig darstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mandarnold März 26, 2012 kurz und knapp: in der Kostenausgleichsvereinbarung. Diese wird separat vom Hauptvertrag unterschrieben und bis zur vollständigen Begleichung mit den Beiträgen zur Hauptversicherung bezahlt. Dazu kommen noch Nebenkosten wie Verwaltungsgebühren des Anbieters und die Fondsnebenkosten. Zusätzlich hat sich der gewählte Fonds seit Abschluss der Verträge nicht gerade berauschend entwickelt. Also, soweit ich weiß, gibt es diese KAV erst mit Verträgen ab 2008, oder? Ich habe nur jeweils einen Vertrag. Was mir noch aufgefallen ist, bei dem Vetrag mit 100 Eur von 2005, habe ich immer diesen Abschluss/EInrichtungsfonds mit auf der Abrechnung, dessen Wert auch zu dem Gesamtfondswert gezählt wird. Aber dem älteren Vetrag mit den 50 Eur von 2004, gibt/gab es diese Position gar nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tenderman März 27, 2012 Was mir noch aufgefallen ist, bei dem Vetrag mit 100 Eur von 2005, habe ich immer diesen Abschluss/EInrichtungsfonds mit auf der Abrechnung, dessen Wert auch zu dem Gesamtfondswert gezählt wird. Aber dem älteren Vetrag mit den 50 Eur von 2004, gibt/gab es diese Position gar nicht? Hallo, das liegt wohl einfach daran, dass man so suggeriert, der Kostenfonds würde mit zu dem angesparten Kapital gehören. Die anfallenden Kosten werden im Laufe der Zeit dann einfach gegen diese Position verrechnet. Gruß tenderman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Paul Allen März 27, 2012 Hallo zusammen, nun möchte ich meine Geschichte auch vollenden. Ich hatte bereits geschrieben, dass ich meine 1. Verhandlung vor dem Amtsgericht in Dessau verloren habe. Meine Anwältin und ich haben lang überlegt, ob eine Berufung sinn macht. Wir haben uns dann doch für die Berufung entschieden. Am 16.02.2012 kam es zum Berufungsverfahren. Auch hier machte der Richter klar, dass die KAV so wie sie bei mir existiert, gesetzlich wohl sauber ist. Nun hat meine Anwältin aber die Widerrufsfrist mit ins Spiel gebracht. Und hier ist es so, dass meine so schwammig formuliert ist, und ich somit das Recht habe davon weiterhin gebrauch zu machen. Der Richter legte dem rechtlichen Vertreter von PrismaLife nahe die Klage zurück zuziehen oder es wird am 29.03.2012 ein Urteil zu meinen Gunsten geben. Tja... 3 x dürft Ihr raten... Sie habe die Klage zum 08.03.2012 zurück gezogen. Da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe, wurde mir eine Begründung für die Genehmigung zugesand. Wenn jemand diese Begründung gerne sehen möchte, dann einfach Antworten, dann scanne ich sie ein und lade sie mit hoch. Die Begründung kommt einer Urteilsbegründung sehr nah. Entschuldigt bitte, dass ich hier keine juristischen sauberen Aussagen treffe. Aber ich kann es einfach nicht. Bin ja kein Jurist. Ich werde die PL jetzt anschreiben und von der Widerrufsfrist gebrauch machen und meine eingezahlten Beiträge zurückfordern. Sollte die PL dem nicht nachkommen, werde ich das Ganze wieder meinem Anwalt übergeben. Ich danke allen, die mir hier Forum geholfen haben. LG Paul Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 März 27, 2012 Da ich Prozesskostenhilfe beantragt habe, wurde mir eine Begründung für die Genehmigung zugesand. Wenn jemand diese Begründung gerne sehen möchte, dann einfach Antworten, dann scanne ich sie ein und lade sie mit hoch. Die Begründung kommt einer Urteilsbegründung sehr nah. Hallo Paul, dass klingt doch gut, was Du da so schreibst und lässt hoffen. Kannst ruhig mal die Begründung hochladen, aber schau, dass Du sensible Daten schwärzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Paul Allen März 27, 2012 Hallo zusammen, anbei die Begründung. Ich habe sie al JPG Dateien hochgeladen. Ich hoffe man kann alles lesen. Ich habe mir es mehrmals durchgelesen, es sollten keine persönlichen Daten enthalten sein. Wenn doch welche enthalten sind, wäre ich über einen Hinweis sehr erfreut. Vielleicht liest es auch jemand, und kann mir noch mal kurz sagen, was da genau steht. Es ist halt juristen Deutsch. Und ich verstehe nicht alles. Mein Anwältin und ich haben nur kurz darüber gesprochen. LG Paul Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KarlderKäfer April 10, 2012 Hallo, also erstens hast du recht, die KAV sind erst für Verträge ab 2008 angeboten worden. In dein Fall ist es eine klassiche Fondsgebunde Rentenversicherung in der die anfallenden Vertrags-, Risiko- und Verwaltungskosten noch nicht extra ausgeweisen worden sondern einfach abgezogen, wie marktüblich auch. Weiter wurde Mitte Dezember 2012 eine Änderung der Fondsauswahl vorgenommen, die aktuelle Anlage läuft auf den AFA Global Werte Stabilsierungs Fonds (WKN: A0HGL6), wenn du nicht umgeschichtet hast. Du hast die Möglichkeit 12 mal im Jahr einen kostenlosen Fondswechsel zu vollziehen, auch zu 100%, es müssen keine 50% im aktuellen Fonds bleiben. Eine Möglichkeit welche Fonds du wählen kannst findest du auf der Homepage der Prisma Life, Link schicke ich Dir PN, damit hier keine unerlaubte Werbung gepostet wird. Bei weiteren Fragen kannst du mich auch gerne anschreiben. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag