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AFA / Prismalife - fondsgebundene Rentenversicherung

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Kostenausgleichsvereinbarung

 

hallo,habe da mal eine frage zwecks kündigung einer prisma life fondgebundener rentenversicherung.

bei vorzeitiger kündigung muss ich trotzdem den kostenausgleich weiterbezahlen?

hier die vertragsdaten.

 

Kostenausgleichsvereinbarung

 

Die Abschluss- und Einrichtungskosten werden im Rahmen der vorliegenden Kostenausgleichsvereinbarung getilgt,

 

Beginn 1.April 2008

 

Gesamtpreis bei 48 monatlichen

Zahlungen 3.381,00 Euro

 

Regelmäßige Zahlungen 70,44 Euro zahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-

Letzmals am 01.03.2012

 

Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Effektiver Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Summe der Zahlungen 3.381,12 Euro

 

Vertragsbedingungen Für diese Kostenausgleichsvereinbarung

Finden die Allgemeinen Bedingungen

Für die Kostenausgleichsvereinbarung

Version Januar 2008 Anwendung.

 

Zur Sicherung der Abschluss- und Einrichtungskostenansprüche der Prisma Life AG sind die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungsansprüche bei Ablauf oder einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags,für den diese Kostenausgleichsvereinbarung geschlossen wird,an die Prisma Life AG abgetreten.

 

Fondgebundene Rentenversicherung

 

Tarifbezeichnung Fondgebundene RentenversicherungAFA-Top-Sachwert

Versicherungsscheinnummer

Versicherungsnehmer

Beitrag 29,56 Eurozahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-letzmals am 01.03.2012

100,00 Euro zahlbar monatlich

Ertmals am 01.04.2012-letzmals 01.03.2043

 

Anlagestrategie 100% AFA Global Selection Fonds Warburg

 

Ablaufmanagement Nein

 

Beitragsbefreiung bei

Berufsunfähigkeit der

Versicherten person ja,ab dem 01.04.2011

 

Beitragsdynamik 5,00% vom Vorjahresbeitrag

 

Todesfallsumme Bei tod der versicherten person immer 101% des

Rückkaufsfähigen Deckungskapitals

 

Begünstigt im Erlebensfall der versicherungsnehmer

 

Beginn der Aufschubzeit 01.04.2008

 

Ablauf der Aufschubzeit 31.03.2078

 

Versicherungsbedingungen Für den Vertrag haben die Bedingungen für die

Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-

Sachwert in der Version vom Januar 2008 Gültigkeit.

Auf ihren vertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

 

Der Vertrag endet bei Tod der versicherten Person bzw bei Ausübung der Kapitalabfindungs-

Option.

Im erlebensfall wird ab dem ablauf der Aufschubzeit das vorhandene Vermögen als lebenslange rente ausgezahlt.Pro 1.000,00 Euro Fondsvermögen beträgt die jährliche Rente bei einer Rentengarantiezeit von 5 jahren mindestens 105,63 Euro (bei einer vorzeitigen verrentung im alter von z.b. 67 mindestens 41,64 Euro).Im Todesfall der versicherten Person

Werden 101% des rückkaufsfähigen Deckungskapitals ausgezahlt.

 

Wird die versicherte Person nach dem oben angegebenen Datum pflegebedürftig oder zumindest 50% berufsunfähig,erbringt die Prisma Life die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht,aber nur solange die Pflegebedürftigkeit oder die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50% besteht.Die Leistungspflicht endet mit der Beitragszahlungspflicht,spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person.

 

was haltet ihr von dem vertrag,ist der für eine altersvorsorge geeignet?

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Muggel
Kostenausgleichsvereinbarung

 

hallo,habe da mal eine frage zwecks kündigung einer prisma life fondgebundener rentenversicherung.

bei vorzeitiger kündigung muss ich trotzdem den kostenausgleich weiterbezahlen?

hier die vertragsdaten.

 

Kostenausgleichsvereinbarung

 

Die Abschluss- und Einrichtungskosten werden im Rahmen der vorliegenden Kostenausgleichsvereinbarung getilgt,

 

Beginn 1.April 2008

 

Gesamtpreis bei 48 monatlichen

Zahlungen 3.381,00 Euro

 

Regelmäßige Zahlungen 70,44 Euro zahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-

Letzmals am 01.03.2012

 

Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Effektiver Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Summe der Zahlungen 3.381,12 Euro

 

Vertragsbedingungen Für diese Kostenausgleichsvereinbarung

Finden die Allgemeinen Bedingungen

Für die Kostenausgleichsvereinbarung

Version Januar 2008 Anwendung.

 

Zur Sicherung der Abschluss- und Einrichtungskostenansprüche der Prisma Life AG sind die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungsansprüche bei Ablauf oder einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags,für den diese Kostenausgleichsvereinbarung geschlossen wird,an die Prisma Life AG abgetreten.

 

Fondgebundene Rentenversicherung

 

Tarifbezeichnung Fondgebundene RentenversicherungAFA-Top-Sachwert

Versicherungsscheinnummer

Versicherungsnehmer

Beitrag 29,56 Eurozahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-letzmals am 01.03.2012

100,00 Euro zahlbar monatlich

Ertmals am 01.04.2012-letzmals 01.03.2043

 

Anlagestrategie 100% AFA Global Selection Fonds Warburg

 

Ablaufmanagement Nein

 

Beitragsbefreiung bei

Berufsunfähigkeit der

Versicherten person ja,ab dem 01.04.2011

 

Beitragsdynamik 5,00% vom Vorjahresbeitrag

 

Todesfallsumme Bei tod der versicherten person immer 101% des

Rückkaufsfähigen Deckungskapitals

 

Begünstigt im Erlebensfall der versicherungsnehmer

 

Beginn der Aufschubzeit 01.04.2008

 

Ablauf der Aufschubzeit 31.03.2078

 

Versicherungsbedingungen Für den Vertrag haben die Bedingungen für die

Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-

Sachwert in der Version vom Januar 2008 Gültigkeit.

Auf ihren vertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

 

Der Vertrag endet bei Tod der versicherten Person bzw bei Ausübung der Kapitalabfindungs-

Option.

Im erlebensfall wird ab dem ablauf der Aufschubzeit das vorhandene Vermögen als lebenslange rente ausgezahlt.Pro 1.000,00 Euro Fondsvermögen beträgt die jährliche Rente bei einer Rentengarantiezeit von 5 jahren mindestens 105,63 Euro (bei einer vorzeitigen verrentung im alter von z.b. 67 mindestens 41,64 Euro).Im Todesfall der versicherten Person

Werden 101% des rückkaufsfähigen Deckungskapitals ausgezahlt.

 

Wird die versicherte Person nach dem oben angegebenen Datum pflegebedürftig oder zumindest 50% berufsunfähig,erbringt die Prisma Life die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht,aber nur solange die Pflegebedürftigkeit oder die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50% besteht.Die Leistungspflicht endet mit der Beitragszahlungspflicht,spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person.

 

was haltet ihr von dem vertrag,ist der für eine altersvorsorge geeignet?

 

1. Frage geeignet zur ALV

Der Vertrag ist für die Altersvorsorge Deines Beraters und vor allem der Vermittlerfirma geeignet.

Für jede Menge Details gibt dafür auch ein Unterforum AFA Prismalife

 

2. Muss die KAV weiter bezahlt werden

In den Vertragsbedingungen Anfang 2008 war nur eine Unterschrift für den VErsicherungsantrag samt KAV und ein Unterschrift für den Widerruf notwendig. Zugleich wurde der KAV-Beitrag und der Versicherungsbeitrag in einer Summe eingezogen. Damit steht und fällt das einheitliche Vertragswerk mit der Kündigung des Hauptvertrages. (Also der Police) Die scheinst Du gekündigt zu haben. Damit entfällt die Zahlungspflicht. Es entsteht darüber hinaus der Anspruch, nur anteilig mit den Kosten belastet zu werden.

 

Jedoch ist bei KAV-Weiterzahlung der Anspruch von der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen und diese wird scheitern.

Bei der Rückerstattung von Deinen Zahlungen wirst Du die Versicherung zwingen müssen. Dafür braucht es einen Anwalt und ohne Rechtsschutz eben Geld.

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psychokoch

In den Vertragsbedingungen Anfang 2008 war nur eine Unterschrift für den VErsicherungsantrag samt KAV und ein Unterschrift für den Widerruf notwendig. Zugleich wurde der KAV-Beitrag und der Versicherungsbeitrag in einer Summe eingezogen. Damit steht und fällt das einheitliche Vertragswerk mit der Kündigung des Hauptvertrages. (Also der Police) Die scheinst Du gekündigt zu haben. Damit entfällt die Zahlungspflicht. Es entsteht darüber hinaus der Anspruch, nur anteilig mit den Kosten belastet zu werden.

 

Jedoch ist bei KAV-Weiterzahlung der Anspruch von der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen und diese wird scheitern.

Bei der Rückerstattung von Deinen Zahlungen wirst Du die Versicherung zwingen müssen. Dafür braucht es einen Anwalt und ohne Rechtsschutz eben Geld.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

also das was ich eingezahlt hab ist mir nicht so wichtig wie vom vertrag wegzukommen.wenn ich das richtig verstehe ist nach meiner kündigung keine weitere kostenausgleichs gebühr mehr fällig.

der AFA mitarbeiter erzählt mir natürlich was anderes.

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costah

Hallo zusammen, nachdem hier wohl einige Experten sind, hoffe ich dass mir jemand etwas Licht in die

ganze Sache bringen kann...

 

Und zwar haben mein Mann und ich im August 2008 uns eine fondsgebundene RV von Prismalife "andrehen"

lassen von unserem Finanzberater. Unser Ziel war möglichst gutes Eigenkapital für den Hausbau aufzubauen

und da meinten die dass das dann genau das richtige ist...

 

Nun gut, wir zahlen da also monatlich beide jeweils 200 rein, also gesamt 400. Nun haben wir 9 Monate gezahlt,

ich bekomme einen Kontoauszug auf dem steht dass mein Guthaben und das von meinem Mann zusammen bei

1470 beträgt. Man wisse schon dass das aufGrund der Finanzkrise relativ wenig sei, aber man solle sich keine

Sorgen machen und bla bla. Wir haben also gesamt 3600 rein bezahlt, davon gehören uns jetzt aber nur 1470.

Hab ich dann mal von einem Fachmann prüfen lassen. Der schlägt die Hände über dem Kopf zusammen: "Um Gottes

willen, was habt ihr da abgeschlossen? Das ist die größte Abzocke...". Nun ist es so dass wir die ersten 4 Jahre

knapp 70% unseres Geldes eigentlich nur an Gebühren, Provisionen etc. der Swisslife in den Allerwertesten schieben,

wären dann in den 4 Jahren satte 13.000 die rein nur die Prismalife von uns abkassiert!!!

 

Wir sind leider Laien was das ganze Finanzielle angeht und haben uns in der Sache voll und ganz auf unseren

Finanzberater verlassen...

 

Kann uns da irgendjemand mal was dazu sagen bzw. behilflich sein? Nie und nimmer können diese 13.000 doch

durch irgendwelche Kursgewinne gut gemacht werden, dann ist das doch auf jeden Fall ein Verlustgeschäft für

uns oder sehe ich da was falsch?

 

Danke für eure Hilfe...

 

lg Costah

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Fleisch
· bearbeitet von Schnitzel

hallo und willkommen im wpf,

 

die prismalife ist hier im forum keine unbekannte gesellschaft. ich habe mir aufgrund der ähnlichen thematik bzw. des topics erlaubt deinen beitrag an den bestehenden thread anzuhängen.

 

außerdem schau mal in diesen thread rein, der ist dank muggel, unserem afa/prismalife-experten voll mit entsprechenden infos

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psychokoch
Kostenausgleichsvereinbarung

 

hallo,habe da mal eine frage zwecks kündigung einer prisma life fondgebundener rentenversicherung.

bei vorzeitiger kündigung muss ich trotzdem den kostenausgleich weiterbezahlen?

hier die vertragsdaten.

 

Kostenausgleichsvereinbarung

 

Die Abschluss- und Einrichtungskosten werden im Rahmen der vorliegenden Kostenausgleichsvereinbarung getilgt,

 

Beginn 1.April 2008

 

Gesamtpreis bei 48 monatlichen

Zahlungen 3.381,00 Euro

 

Regelmäßige Zahlungen 70,44 Euro zahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-

Letzmals am 01.03.2012

 

Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Effektiver Jahreszinssatz 0,0000% p.a.

 

Summe der Zahlungen 3.381,12 Euro

 

Vertragsbedingungen Für diese Kostenausgleichsvereinbarung

Finden die Allgemeinen Bedingungen

Für die Kostenausgleichsvereinbarung

Version Januar 2008 Anwendung.

 

Zur Sicherung der Abschluss- und Einrichtungskostenansprüche der Prisma Life AG sind die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungsansprüche bei Ablauf oder einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags,für den diese Kostenausgleichsvereinbarung geschlossen wird,an die Prisma Life AG abgetreten.

 

Fondgebundene Rentenversicherung

 

Tarifbezeichnung Fondgebundene RentenversicherungAFA-Top-Sachwert

Versicherungsscheinnummer

Versicherungsnehmer

Beitrag 29,56 Eurozahlbar monatlich

Erstmals am 01.04.2008-letzmals am 01.03.2012

100,00 Euro zahlbar monatlich

Ertmals am 01.04.2012-letzmals 01.03.2043

 

Anlagestrategie 100% AFA Global Selection Fonds Warburg

 

Ablaufmanagement Nein

 

Beitragsbefreiung bei

Berufsunfähigkeit der

Versicherten person ja,ab dem 01.04.2011

 

Beitragsdynamik 5,00% vom Vorjahresbeitrag

 

Todesfallsumme Bei tod der versicherten person immer 101% des

Rückkaufsfähigen Deckungskapitals

 

Begünstigt im Erlebensfall der versicherungsnehmer

 

Beginn der Aufschubzeit 01.04.2008

 

Ablauf der Aufschubzeit 31.03.2078

 

Versicherungsbedingungen Für den Vertrag haben die Bedingungen für die

Fondsgebundene Rentenversicherung AFA-Top-

Sachwert in der Version vom Januar 2008 Gültigkeit.

Auf ihren vertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

 

Der Vertrag endet bei Tod der versicherten Person bzw bei Ausübung der Kapitalabfindungs-

Option.

Im erlebensfall wird ab dem ablauf der Aufschubzeit das vorhandene Vermögen als lebenslange rente ausgezahlt.Pro 1.000,00 Euro Fondsvermögen beträgt die jährliche Rente bei einer Rentengarantiezeit von 5 jahren mindestens 105,63 Euro (bei einer vorzeitigen verrentung im alter von z.b. 67 mindestens 41,64 Euro).Im Todesfall der versicherten Person

Werden 101% des rückkaufsfähigen Deckungskapitals ausgezahlt.

 

Wird die versicherte Person nach dem oben angegebenen Datum pflegebedürftig oder zumindest 50% berufsunfähig,erbringt die Prisma Life die volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht,aber nur solange die Pflegebedürftigkeit oder die Berufsunfähigkeit zu mindestens 50% besteht.Die Leistungspflicht endet mit der Beitragszahlungspflicht,spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person.

 

was haltet ihr von dem vertrag,ist der für eine altersvorsorge geeignet?

 

1. Frage geeignet zur ALV

Der Vertrag ist für die Altersvorsorge Deines Beraters und vor allem der Vermittlerfirma geeignet.

Für jede Menge Details gibt dafür auch ein Unterforum AFA Prismalife

 

2. Muss die KAV weiter bezahlt werden

In den Vertragsbedingungen Anfang 2008 war nur eine Unterschrift für den VErsicherungsantrag samt KAV und ein Unterschrift für den Widerruf notwendig. Zugleich wurde der KAV-Beitrag und der Versicherungsbeitrag in einer Summe eingezogen. Damit steht und fällt das einheitliche Vertragswerk mit der Kündigung des Hauptvertrages. (Also der Police) Die scheinst Du gekündigt zu haben. Damit entfällt die Zahlungspflicht. Es entsteht darüber hinaus der Anspruch, nur anteilig mit den Kosten belastet zu werden.

 

Jedoch ist bei KAV-Weiterzahlung der Anspruch von der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen und diese wird scheitern.

Bei der Rückerstattung von Deinen Zahlungen wirst Du die Versicherung zwingen müssen. Dafür braucht es einen Anwalt und ohne Rechtsschutz eben Geld.

 

 

 

hallo.

Eine Frage zu meiner gekündigten vers. der Prismalife.

Habe heute ein Brief bekommen mit der Überschrift "INKASSO RESTSCHULD"

-leider mussten wir feststellen,das bis zum gesetzten datum der ausstehende gesamtbetrag laut schreiben vom..........von.......euro für die Kostenausgleichsvereibarung abermals nicht gezahlt wurde.

Gemäss der allgemeinen Bedingungen für die KAV ist damit die gesamte restschuld von .......euro zuzüglich der der aufgelaufenden Gebühren von 10 euro sofort fällig geworden.

Sollte bis zum genannten Datum keine Zahlung erfolgt sein,werden wir den Fall unserer INKASSO-Gesellschaft übergeben.

 

was soll ich jetzt machen.ist das alles nur bluff????Soll ich denen mal einen Brief Schreiben (im forum schon gesehen).Soll ich gleich zum Anwalt gehen???

1 April 2008 war vertragsbeginn.und gekündigt ein Jahr später.

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Gerald1502

Mach einen Widerspruch gegen dieses Schreiben, so dass Du keine Fristen versäumst. Eintreiben können die nix und ich würde mich auf keinen Fall einschüchtern lassen.

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Muggel

Jepp, sehe ich genauso. Forderung gegenstandlos. Entsprechend des VVG könntest Du mit Anwalts Hilfe ein paar Kröten retten. Ist aber nicht wirklich viel.

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psychokoch

Jepp, sehe ich genauso. Forderung gegenstandlos. Entsprechend des VVG könntest Du mit Anwalts Hilfe ein paar Kröten retten. Ist aber nicht wirklich viel.

Also einen lieben Brief an Prismalife mit dem Hinweis das der vertrag vor august 2008 abgeschlossen wurde und mit der kündigung auch die KAV nicht mehr zu zahlen ist.....

und evtl das der Brief an mein Anwalt weiter gegeben wurde.?. hört sich das gut an???

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Steuerpilz

Hallo an die Gemeinde,

 

erst einmal allen einen gesundes, neues Jahr.

 

Nun zu meinen Fall. Ich habe in etwa den selben Fall wie Ihn psychokoch beschrieben hat. Allerdings mit der Ausnahme, dass ich damals jeweils zwei Verträge unterschreiben musste.

Die Versicherung an sich ist bereits gekündigt und es werden meinerseits auch keine Zahlungen mehr an die Prisma Life getätigt. Nun hatte mir die Prisma Life ein nettes Schreiben geschickt, sehr identisch mit dem von psychokoch beschrieben Schreiben. Wie soll ich mich verhalten. Soll ich hier in dem Fall auch Widerspruch einlegen? In der Vergangenheit hatte ich denen auch verschiedene Schreiben sowie Faxe gesandt aber fast alle blieben ohne Antwort.

 

Also wie soll ich mich am besten Verhalten und was kann ich ggf. noch als Kündigungsgründe angeben?

 

Danke euch bereits schon im vorraus.

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Gerald1502

Hallo an die Gemeinde,

 

erst einmal allen einen gesundes, neues Jahr.

 

Nun zu meinen Fall. Ich habe in etwa den selben Fall wie Ihn psychokoch beschrieben hat. Allerdings mit der Ausnahme, dass ich damals jeweils zwei Verträge unterschreiben musste.

Die Versicherung an sich ist bereits gekündigt und es werden meinerseits auch keine Zahlungen mehr an die Prisma Life getätigt. Nun hatte mir die Prisma Life ein nettes Schreiben geschickt, sehr identisch mit dem von psychokoch beschrieben Schreiben. Wie soll ich mich verhalten. Soll ich hier in dem Fall auch Widerspruch einlegen? In der Vergangenheit hatte ich denen auch verschiedene Schreiben sowie Faxe gesandt aber fast alle blieben ohne Antwort.

 

Also wie soll ich mich am besten Verhalten und was kann ich ggf. noch als Kündigungsgründe angeben?

 

Danke euch bereits schon im vorraus.

Hallo und herzlich willkommen im WPF.

 

Wieso unterschreibt man 2 Verträge? Vor allem "MÜSSEN".

Mach immer, zu allererst einen Widerspruch. Da bist Du erstmal auf der sicheren Seite. Vielleicht auch noch zur Verbraucherzentrale gehen. Wenn Du gekündigt hast und möchtest die Leistung nicht, kann man es nicht per Inkassounternehmen einfordern.

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Muggel

@steuerpilz

in Deinem Fall sind Police und Kostenausgleichsvereinbarung formal wirksam zustande gekommen, da bei beiden Verträgen jeweils das Widerufsrecht separat unterschrieben wurde. Das VVG - bzw. der Kommentar der Regierung bei Einreichung der Gesetzesvorlage im Bundestag- trifft keine AUssage über einen separaten Vertrag über eine Teilzahlung der Abschlusskosten, sondern nur bei Einmalzahlung dieser Abschlusskosten und bezeichnet diese dann auch als versunkene Kosten. Also Kosten, die auch bei vorzeitiger Kündigung verloren sind.

Bisher gibt es dazu auch ein höchstrichterliches Urteil. Es gibt jedoch klare Paralellen zu Verträgen mit einer Teilzahlungskopplung und damit gute Chancen, dass ein Gericht diese Vertragskonstruktion nicht anerkennt und damit das VVG greift. Dort ist klar geregelt, dass bei vorzeitiger Kündigung nur anteilige Abschlusskosten in Rechnung gestellt werden dürfen und ein Rückkaufswert entstehen muss.

 

ALso widersprechen. Evtl. Mithilfe eines Anwalts oder der VBZ versichern.

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Steuerpilz

@ Muggel + gerald 1502

 

Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten. Ich habe eben eine Email an die Leute von Prisma Life geschrieben mit den Punkten, die Ihr geschrieben hattet. Ich hoffe, dass es als Widerspruch anerkannt wird. Wie gesagt da ich bereits vorher einzelne Schreiben an die PL gesandt habe, aber diese nicht beachtet worden sind, hoffe ich mal dass Sie das mitbekommen. Wie es auch schon mal genannt wurde, will ich von denen nicht mal irgendwelche Beiträge wiederhaben sondern einfach nur aus diesem Vertrag heraus.

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Steuerpilz

Ich habe da noch eine Frage. Wie wäre denn der weitere Verlauf, wenn die Prisma Life sagt, dass Sie meiner Rechtsauffassung nicht folgen würde und Ihre Forderung weiterhin aufrecht erhalten? Wie Gerald es sagte, können die kein Inkassounternehmen beauftragen, da ich die Versicherung gekündigt habe. Würde es danach sofort zu einem Gerichtsverfahren kommen?

 

Grüße

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Muggel

@steuerpliz

Letztlich ist das Inkassounternehmen ein unnützer Auftrag, wenn der Vertragspartner die Forderung als unrechtmäßig abgelehnt hat. Prismalife kann ein gerichtliches Mahnverfahrne eröffnen oder gleich ein gerichtliches Klageverfahren anstrengen. Bei den Beträgen wäre das ein Verfahren beim Amtsgericht am Wohnort. Beim Amtsgericht sind das relativ geringe Kosten.

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Steuerpilz

@ Muggel

 

Ah verstehe vielen Dank. In meinem Fall wundert mich das sowieso alles ein wenig. Die Versicherung ist im März 2008 abgeschlossen worden. Diese hatte ich dann in mitte 2009 gekündigt. Also wenn die Prisma Life sich wirklich so im Recht fühlen würde, dann hätten die doch auch schon viel früher ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Klageverfahren anstreben bzw. vollziehen können. Demnach denke ich, dass die gesamten Schreiben von denen einfach nur zum einschüchtern gedacht sind oder sehe ich da was falsch? Dauert es wirklich erst fast ein Jahr lang bis es zur Klage kommt???

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Muggel

Die haben zwei Jahre Zeit mit der Klage. Allerdings hast Du recht, bei gerichtlichen Mahnverfahren ist keine deutsche Gesellschaft so "kulant" langsam. Da geht es hopp,hopp.

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psychokoch

Hallo.

Eine Frage noch zu Verträgen ab August 2008.(Weil ja die ganze Familie betroffen ist)

KAV:

Vertragsbedingungen,

 

"Für diese KAV finden die Algemeinen Bedingungen für die KAV Version März 2008 Anwendung."

 

-Obwohl der vertrag erst ab august 2008 läuft,muss ich bei kündigung die KAV dann nicht weiterbezahlen?????

wegen März 2008 version???

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Muggel

Es geht um die formale Vertragsgestaltung und nicht um die VErtragsbedingungen. Bis Juni gab es auf dem Antrag nur eine Unterschrift und einmal das Widerrufsrecht. Es handelt sich jedoch um zwei Verträge. Das war ein einfacher und klarer Grund. Auch jetzt hast Du noch die Möglichkeit aus rechtlichen Gründen die weitere Zahlung zu verweigern, denn das VVG sieht auch bei vorzeitigen Kündigungen einen Rückkaufswert vor. Die einzige Aussnahme -die jedoch nicht im VVG, sondern nur in den Kommentaren beschrieben ist- ist die volle EInmalzahlung der Abschlusskosten. Die sind bei vorzeitiger Kündigung weg. HAst Du die Summe auf einmal bezahlt?

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psychokoch

Es geht um die formale Vertragsgestaltung und nicht um die VErtragsbedingungen. Bis Juni gab es auf dem Antrag nur eine Unterschrift und einmal das Widerrufsrecht. Es handelt sich jedoch um zwei Verträge. Das war ein einfacher und klarer Grund. Auch jetzt hast Du noch die Möglichkeit aus rechtlichen Gründen die weitere Zahlung zu verweigern, denn das VVG sieht auch bei vorzeitigen Kündigungen einen Rückkaufswert vor. Die einzige Aussnahme -die jedoch nicht im VVG, sondern nur in den Kommentaren beschrieben ist- ist die volle EInmalzahlung der Abschlusskosten. Die sind bei vorzeitiger Kündigung weg. HAst Du die Summe auf einmal bezahlt?

 

Meinst du mit Abschlusskosten die KAV? Die bezahlt er noch bis 2012.Komisch finde ich auch das mein Onkel kein Vertrag hat.Den hat er damals unterschrieben nach Cottbus geschickt und hat die Kopie nie bekommen.

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psychokoch
· bearbeitet von psychokoch

Zitat: Nein Zahlt monatlich 35.83 erstmals am 01.08.2008 letzmals am 01.07.2012 nur für KAV: ZAHLUNGEN noch AKTIEV

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Muggel

Wenn der VErtrag gekündigt ist, geht es ja nur um die KAV. Und genau die meine ich.

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psychokoch

Wenn der VErtrag gekündigt ist, geht es ja nur um die KAV. Und genau die meine ich.

Gekündigt hat er noch nicht,er ist aber kurz davor.Er will natürlich erst wissen wie es mit der KAV weitergeht.Nachdem er ja schon den neuen Vertrag unterschrieben hat und ich bei ihm das gelesen hab "Für diese KAV finden die Algemeinen Bedingungen für die KAV Version März 2008 Anwendung." Würde das ohne Anwalt o.ä. gehen.

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Steuerpilz

Ein Hallo in die Gemeinde,

 

ich hatte ja bereits vor einiger Zeit mein Problem mit der PrismaLife (KAV) geschildert. Nun passierte folgendes. Heute kam ein nettes Schreiben der Creditreform (Inkasso). Dieser beinhaltete die offene Forderung der PrismaLife hinsichtlich der KAV. Nochmal kurz zu meinem Problem. Ich hatte soweit die Police gekündigt und ich habe sogar noch das Antragsheftchen parat und siehe da, der Antrag für die Police war vom 11.03.2008. Ich hatte bereits des öfteren gelesen, dass die Prisma Life Ihre neuen Vordrucke erst im August 2008 eingeführt hat. In meinem Vordruck waren zwei Unterschriften fällig, eine für die Richtigkeit der oben stehenden Daten und eine für die Belehrungen zum Widerrufsrecht des Versicherungsantrages sowie das Widerrufsrecht zur Kostenausgleichsvereinbarung. Also eine Unterschrift für beide Tatbestände. Ich hatte hier im Forum gelesen, dass diese Art der Vordrucke dazu führen, dass wenn man den Hauptvertrag kündigt, damit auch die KAV gekündigt sei und keine weiteren Zahlungen zu leisten sind, da es als einheitliches Vertragswerk angesehen wird. Diese Gründe hatte ich bereits auch der Prisma Life in Form einer Email geschrieben. Eine Dame hatte mir auch geantwortet, dass die Mail angekommen ist und weitergeleitet wird. Offensichtlich reagieren die Damen und Herren der Prisma Life darauf nicht. So was soll ich jetzt machen??? Soll ich bei der Creditreform anrufen und meinen Fall so schildern, damit diese dann nochmal Rücksprache mit der PrismaLife halten können???? Ich weis echt bald nicht mehr wo mir der Kopf steht.

 

Ich bitte um schnellstmögliche Hilfe

 

Danke euch bereits schon im vorraus

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Muggel

Irgendwie sollte allen Vertragsinhabern klar sein. So unbedarft, uninformiert und unwissend kann man sich beim Abschluss der Police verhalten. Bei der Beendigung kommt nicht der AFA-Berater und gibt kluge Hinweise oder die Gesellschaft stellt sich als kulant heraus. Diese KAV-Schei... wurde nur gemacht, damit Gesellschaft und Vertreter garantiert ihre Kohle machen. Dazu gehört, dass die andere Seite (als ihr Kunden) keine oder weniger Kohle macht.

 

Es nützt gar nichts, bei Creditreform anzurufen. Eine schriftliche Forderungsablehnung ist notwendig. Die von Ihnen geltend gemachte Forderung lehne ich als rechtsunwirksam ab. Da ich bereits Ihren Mandanten darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Forderung unbegründet ist, lehne auch Ihre Kosten ab.

 

EIn Kündigung geht immer ohne Anwalt. Wenn Du jedoch eine Beitragsrückerstattung durchsetzen willst, dann wird es ohne Anwalt nicht gehen. Bisher ist hier kein Fall gepostet worden, wo dei PL Forderungen aus der KAV gerichtlich eingeklagt hat. Abgi einer solchen Klage ist jedoch dringend ein Anwalt zu empfehlen.

 

Viel wichtiger ist jedoch, seine Freunde und Bekannten vor solchen Produkten und deren Berater zu warnen.

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