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powerschwabe

Ausl. thesaurierende Fonds in Steuererklärung 2009 angeben

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powerschwabe

Ich habe ein paar Ausl. thesaurierende Fonds in meinem Depot sie haben laut Steuerbescheinigung "Höhe der Ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierende Investmentvermögen" 558,28 . Den Betrag trage ich ja in Zeile 15 ein.

 

Muss ich nun auch noch jeden einzelnen Fonds separat angeben, oder nur beim Verkauf des Fonds?

 

Folgende Fonds sind dies bei mir

FR0010135103 Carmignac Patrimoine A

LU0146463616 smart-invest - HELIOS AR B

LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value

GB0030932676 M&G Global Basics Fund A

LU0099161993 Carmignac Grande Europe A

FR0000292278 Magellan

FR0010148981 Carmignac Investissement A

LU0216467174 DB Platinum Commodity Euro R1C

LU0256624742 SEB Asset Selection Fund EUR C

LU0103598305 Multi Invest OP R

LU0173899633 HWB Umbrella Fund - HWB PORTFOLIO Plus Fonds V

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obx

Ich habe ein paar Ausl. thesaurierende Fonds in meinem Depot sie haben laut Steuerbescheinigung "Höhe der Ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierende Investmentvermögen" 558,28 . Den Betrag trage ich ja in Zeile 15 ein.

 

Muss ich nun auch noch jeden einzelnen Fonds separat angeben, oder nur beim Verkauf des Fonds?

Ich bin da auch noch ziemlich unsicher wegen der Abgeltungsteuer seit diesem Jahr. Ich hab mir aber vorgenommen folgendermaßen vorzugehen:

 

In Zeile 15 werde ich, um Deine Zahl zu übernehmen, folgendes eintragen:

 

558,28 EUR lt. Anlage I Ich bin mir nur noch nicht sicher ob ich nur lt Anlage schreiben soll und den Betrag nur auf der Anlage hinkritzel.

 

Dann werde ich auf dem Rechner schnell eine Anlage tippen, auf welchen nur die ausländischen Thesaurierer drauf sind.

 

1. Fonds x LU000000 15,00

2. Fonds y LU000000 15,00

3. Fonds z LU000000 15,00

Gesamt 45,00

 

So denke ich bin ich noch auf einer halbwegs sicheren Seite. Denn diese Anlage drucke ich natürlich auch für meine Akten aus. Dann gehe ich stark davon aus, dass das Finanzamt diese Anlage als festen Bestandteil zur Steuererklärung zu den Akten nehmen wird.

 

Wenn ich dann mal die Fonds in 50 Jahren verkaufe, kann ich auf die der Steuererklärung zugehörigen Anlage zwecks Beweisführung verweisen.

 

Was haltet Ihr von dieser Art?

 

Sven82???? :huh:

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powerschwabe

Ich habe ein paar Ausl. thesaurierende Fonds in meinem Depot sie haben laut Steuerbescheinigung "Höhe der Ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierende Investmentvermögen" 558,28 . Den Betrag trage ich ja in Zeile 15 ein.

 

Muss ich nun auch noch jeden einzelnen Fonds separat angeben, oder nur beim Verkauf des Fonds?

Ich bin da auch noch ziemlich unsicher wegen der Abgeltungsteuer seit diesem Jahr. Ich hab mir aber vorgenommen folgendermaßen vorzugehen:

 

In Zeile 15 werde ich, um Deine Zahl zu übernehmen, folgendes eintragen:

 

558,28 EUR lt. Anlage I Ich bin mir nur noch nicht sicher ob ich nur lt Anlage schreiben soll und den Betrag nur auf der Anlage hinkritzel.

 

Dann werde ich auf dem Rechner schnell eine Anlage tippen, auf welchen nur die ausländischen Thesaurierer drauf sind.

 

1. Fonds x LU000000 15,00

2. Fonds y LU000000 15,00

3. Fonds z LU000000 15,00

Gesamt 45,00

 

So denke ich bin ich noch auf einer halbwegs sicheren Seite. Denn diese Anlage drucke ich natürlich auch für meine Akten aus. Dann gehe ich stark davon aus, dass das Finanzamt diese Anlage als festen Bestandteil zur Steuererklärung zu den Akten nehmen wird.

 

Wenn ich dann mal die Fonds in 50 Jahren verkaufe, kann ich auf die der Steuererklärung zugehörigen Anlage zwecks Beweisführung verweisen.

 

Was haltet Ihr von dieser Art?

 

Sven82???? :huh:

 

Aber wie komme ich auf die Einzelnen Beträge pro Fonds?

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Maikel

Aber wie komme ich auf die Einzelnen Beträge pro Fonds?

Ist das nicht egal? Solange dem Finanzamt bekannt ist, daß die Erträge für die Fonds schon versteuert wurden.

 

An dieser Stelle fehlt natürlich in der Steuerbescheinigung die Liste dieser Fonds, zumindest in meiner.

Zumal zusätzlich lapidar angekreuzt wurde, daß es noch weitere gibt, die nicht in der Summe erfasst wurden.

 

Wer hat bloß diese Steuerbescheinigungen so zusammengestrichen? Die Liste der berücksichtigten und nicht berücksichtigten Fonds muß doch zur Zeit der Auswertung im System der Bank gespeichert sein. warum wird die nicht einfach mit ausgedruckt?

 

Gruß, Michael

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obx

Aber wie komme ich auf die Einzelnen Beträge pro Fonds?

Wahrscheinlich nur über den schwierigen Umweg über den ebundesanzeiger. Ich weiß, nicht besonders sexy, aber was will man machen :-

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powerschwabe

Aber wie komme ich auf die Einzelnen Beträge pro Fonds?

Wahrscheinlich nur über den schwierigen Umweg über den ebundesanzeiger. Ich weiß, nicht besonders sexy, aber was will man machen :-

 

Und wie komme ich auf den richtigen Wert pro Fonds?

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obx

Und wie komme ich auf den richtigen Wert pro Fonds?

Ich hab mal auf die Aufstellung meiner Bank geguckt... Gehe ich auf ebundesanzeiger, gebe die ISIN des Fonds ein, steht in der Tabelle (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe) gleich in der 2. Zeile: B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge

 

Wenn ich diese Zahl mit meinen Fondsanteilen multipliziere komme ich auf die Summe, die meine Bank auch für Zeile 15 der KAP angesetzt hat.

 

Das einzige was mich an der Sache noch stört ist, dass das Geschäftsjahr des Fonds immer vom 01.05. bis zum 30.4. eines Jahres geht, die Daten wurden bereits am 31.8.2009 im ebundesanzeiger veröffentlicht.

 

Also ich werde jetzt folgendes machen:

 

1. Ich reiche meine Steuererklärung jetzt (man bemerke wir haben Ende Mai) schon ein, und zwar ohne (!) die Anlage KAP. Dazu packe ich ein nettes Begleitschreiben ans Finanzamt mit der Bitte um Fristverlängerung wegen der Anlage KAP bis 30.09. diesen Jahres (bis wann müssen die Fonds ihre Daten denn eingestellt haben???)

 

2. Dann werde ich bei allen Fonds einfach in den ebundesanzeiger gucken und die Daten der o.g. Zeile einfach in mein Excel-Sheet übertragen, dass wird jetzt dann folgendermaßen von mir angepasst:

 

a) Fonds xyz

B) ISIN LU0000xxx

c) Geschäftsjahr 01.05.2008-30.04.2009

d) ausschüttungsgleicher Betrag

 

a) Fonds abc

B) ISIN

c)

d)

 

Am Ende werde ich dann noch irgendeinen pro-forma Erläuterungssatz schreiben. In etwa in der Art: Die Steuerdaten sind allesamt aus dem ebundesanzeiger.de aus den Zeilen "B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträgesteuer" entnommen. Veröffentlicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG.

 

Und so kann ich das dann jedes Jahr machen...

 

Ich bin da ein wenig verwirrt.... Könnte vielleicht auch mal jemand anderes seinen Senf dazugeben :D

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powerschwabe

Und wie komme ich auf den richtigen Wert pro Fonds?

Ich hab mal auf die Aufstellung meiner Bank geguckt... Gehe ich auf ebundesanzeiger, gebe die ISIN des Fonds ein, steht in der Tabelle (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe) gleich in der 2. Zeile: B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge

 

Wenn ich diese Zahl mit meinen Fondsanteilen multipliziere komme ich auf die Summe, die meine Bank auch für Zeile 15 der KAP angesetzt hat.

 

Das einzige was mich an der Sache noch stört ist, dass das Geschäftsjahr des Fonds immer vom 01.05. bis zum 30.4. eines Jahres geht, die Daten wurden bereits am 31.8.2009 im ebundesanzeiger veröffentlicht.

 

Also ich werde jetzt folgendes machen:

 

1. Ich reiche meine Steuererklärung jetzt (man bemerke wir haben Ende Mai) schon ein, und zwar ohne (!) die Anlage KAP. Dazu packe ich ein nettes Begleitschreiben ans Finanzamt mit der Bitte um Fristverlängerung wegen der Anlage KAP bis 30.09. diesen Jahres (bis wann müssen die Fonds ihre Daten denn eingestellt haben???)

 

2. Dann werde ich bei allen Fonds einfach in den ebundesanzeiger gucken und die Daten der o.g. Zeile einfach in mein Excel-Sheet übertragen, dass wird jetzt dann folgendermaßen von mir angepasst:

 

a) Fonds xyz

B) ISIN LU0000xxx

c) Geschäftsjahr 01.05.2008-30.04.2009

d) ausschüttungsgleicher Betrag

 

a) Fonds abc

B) ISIN

c)

d)

 

Am Ende werde ich dann noch irgendeinen pro-forma Erläuterungssatz schreiben. In etwa in der Art: Die Steuerdaten sind allesamt aus dem ebundesanzeiger.de aus den Zeilen "B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträgesteuer" entnommen. Veröffentlicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG.

 

Und so kann ich das dann jedes Jahr machen...

 

Ich bin da ein wenig verwirrt.... Könnte vielleicht auch mal jemand anderes seinen Senf dazugeben :D

 

Hört sich alles irgendwie aufwendig an, das ganze jedes Jahr so zu machen.

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Sven82
Und wie komme ich auf den richtigen Wert pro Fonds?

die Werte findest du im eBundesanzeiger. Der ist aber nicht alleine entscheidend, da es auch noch die Steuerverrechnungstöpfe gibt. Die Verrechnung finde ich weitaus komplizierter als die Daten aus dem eBundesanzeiger zu suchen, da Banken keinerlei Auskunft zu den Töpfen erteilen. Nimm die Daten der Bank und fertig.

 

Das einzige was mich an der Sache noch stört ist, dass das Geschäftsjahr des Fonds immer vom 01.05. bis zum 30.4. eines Jahres geht, die Daten wurden bereits am 31.8.2009 im ebundesanzeiger veröffentlicht.
Geschäftsjahresende 30.04

=> 30.04.2009 = Zufluss der Erträge => Ansatz in der Steuererklärung für das Jahr 2009 => Abgabe der Steuererklärung in 2010

=> 30.04.2010 = Zufluss der Erträge => Ansatz in der Steuererklärung für das Jahr 2010 => Abgabe der Steuererklärung in 2011

 

1. Ich reiche meine Steuererklärung jetzt (man bemerke wir haben Ende Mai) schon ein, und zwar ohne (!) die Anlage KAP. Dazu packe ich ein nettes Begleitschreiben ans Finanzamt mit der Bitte um Fristverlängerung wegen der Anlage KAP bis 30.09. diesen Jahres (bis wann müssen die Fonds ihre Daten denn eingestellt haben???)

muss ich nicht verstehen wenn ich mir die erste Aussage anschaue ;)

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zomtec

Hi,

 

ich habe mir eine Excel Tabelle gemacht und lege sie der Steuererklärung bei.

Den Wert gebe ich in der Steuererklärung unter Zeile 15 KAP an. Ist das richtig?

Ist die Tabelle so in Ordnung und ausreichend, damit man keine Problem beim verkauf in xx Jahren bekommt?

Was ist noch zu beachten, gibt es vorschläge?

 

post-13159-1274714505,02_thumb.jpg

Beispiel Werte, mehrere Fond werden noch eingefügt.

Ausl. thesaurierende Fonds.xls

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Sven82

Was ist mit Quellensteuern?

 

Da die Bank ab 2010 (sprich: Steuererklärung nächstes Jahr) verpflichtet ist darauf hinzuweisen, wenn ein ausländischer Thesaurierer nicht in der Steuerbescheinigung enthalten ist, würde ich mir an eurer Stelle die Mühe sparen.

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obx

Was ist mit Quellensteuern?

 

Da die Bank ab 2010 (sprich: Steuererklärung nächstes Jahr) verpflichtet ist darauf hinzuweisen, wenn ein ausländischer Thesaurierer nicht in der Steuerbescheinigung enthalten ist, würde ich mir an eurer Stelle die Mühe sparen.

Darf ich denn mal fragen wie Du das konkret vor dem Finanzamt angibst? Immerhin bist Du ja der Steuerprofi hier :)

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Sven82

Erinner' mich nicht dran. ;)

Ich muss den ganzen Mist auch noch hinter mich bringen und weiß noch nicht so recht wie ich es anstelle mit meinen inländischen Fonds (die bereiten mir nämlich viel mehr Probleme)

 

Dieses Jahr würde ich an eurer Stelle durchaus eine Aufstellung mit den ausländischen Thesaurierern beipacken wie sie zomtec erstellt hat. Eventuell mit Angabe der Quellensteuern wobei man dann bei der Steuerverrechnungstopfproblematik wäre, was von den Quellensteuern bereits unterjährig verrechnet wurde. Nächstes Jahr sollte allein die Steuerbescheinigung ausreichend sein.

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obx

Erinner' mich nicht dran. ;)

Ich muss den ganzen Mist auch noch hinter mich bringen und weiß noch nicht so recht wie ich es anstelle mit meinen inländischen Fonds (die bereiten mir nämlich viel mehr Probleme)

 

Dieses Jahr würde ich an eurer Stelle durchaus eine Aufstellung mit den ausländischen Thesaurierern beipacken wie sie zomtec erstellt hat. Eventuell mit Angabe der Quellensteuern wobei man dann bei der Steuerverrechnungstopfproblematik wäre, was von den Quellensteuern bereits unterjährig verrechnet wurde. Nächstes Jahr sollte allein die Steuerbescheinigung ausreichend sein.

Bitte sieh mir jetzt nach wenn irgendetwas von dem, was ich jetzt schreibe, Murks ist. Bin kein Steuerrechtler :'(

 

Also mir, und ich unterstelle jetzt auch mal den Thread-Opener und zomtec, geht es ja vor allem um die schnelle und unbürokratische Beweisbarkeit dafür, Steuern auf die Thesaurierungsbeträge, bezahlt zu haben. Denn wollen wir in bspw. 10 oder 20 Jahren erste Positionen verkaufen, werden ja die Steuern auf die Thesaurierungen einbehalten. Diese vom Finanzamt schnell, unbürokratisch und vor allem ohne Diskussionen wieder erstattet zu bekommen, ist "unser Beweggrund".

 

Dafür soll die von zomtec erstellte "Anlage zum Feld 15 der KAP" als "offizielle Anlage" fester Bestandteil der Steuererklärung sein.

 

Zu den Quellensteuern: Diese sind ja, soweit ich weiß, dazu gedacht, dem Finanzamt klar zu machen, dass schon eine Summe X im Heimatland des Fonds abgeführt worden sind. Diese können dann u.U. die Steuerlast hier mindern, oder man kann sich die Steuer anrechnen lassen oder sonst was machen...

Die Werte der abgeführten Quellensteuer werd ich einfach aus den Steuerbescheinigungen der Banken übernehmen. Sollten sie noch fehlen oder sonst aus einem Grund in der Steuerbescheinigung der Bank nicht auftauchen: shit happens. Hauptsache ich kann später beweisen, immer brav Steuern auf die Thesaurierungen bezahlt zu haben.

 

Ähnlich verhält es sich bei mir übrigens auch mit diesen Verlusttöpfen. Wenn ich die in der Einkommensteuer von der Steuerbescheinigung der Banken mit eintragen kann, gut. Wenn nicht... Die Fonds um die es mir vorwiegend geht sind eh alle als Langfristanlage gedacht, heißt also das Verluste eh nur Buchverluste sind und wenn erst in einigen Jahren realisiert werden.

 

So, ich ärger mich gerade über einen Blick in mein Depot. Ich dachte schon das ich keine inländischen habe. Und? Natürlich, einer ist drunter, ein inländischer Thesaurierer. Jetzt traue ich mich gar nicht zu Fragen was es da jetzt wieder für Probleme geben soll :-

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obx

So, Freunde der Nacht... Hab mich mal im www auf die Suche gemacht und bin auf eine "Gebrauchsanweisung" zu den ganzen Steuerproblematiken der Investmentfonds von Allianz Global Investors gestoßen. Macht auf den ersten Blick nen ganz guten Eindruck, bin aber noch nicht dazu gekommen mir die Sache mal in Ruhe anzusehen.

 

Vorenthalten wollte ich Euchs aber nicht :thumbsup:

 

Von daher, viel Spaß... Sagt einfach was Ihr davon haltet.

 

@Sven82, wenns wirklich was verwertbares ist kannst Du es ja in Deinen geschlossenen Thread einpflegen

 

Investmentfonds_und_Steuern.pdf

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Sven82

Bitte sieh mir jetzt nach wenn irgendetwas von dem, was ich jetzt schreibe, Murks ist. Bin kein Steuerrechtler crying.gif

 

Also mir, und ich unterstelle jetzt auch mal den Thread-Opener und zomtec, geht es ja vor allem um die schnelle und unbürokratische Beweisbarkeit dafür, Steuern auf die Thesaurierungsbeträge, bezahlt zu haben. Denn wollen wir in bspw. 10 oder 20 Jahren erste Positionen verkaufen, werden ja die Steuern auf die Thesaurierungen einbehalten. Diese vom Finanzamt schnell, unbürokratisch und vor allem ohne Diskussionen wieder erstattet zu bekommen, ist "unser Beweggrund".

 

Dafür soll die von zomtec erstellte "Anlage zum Feld 15 der KAP" als "offizielle Anlage" fester Bestandteil der Steuererklärung sein.

ich hab' euch schon verstanden. Mit BMF-Schreiben vom 18.12.2009 wurde jedoch in Tz. 33 festgelegt, dass darauf hingewiesen werden muss, wenn in der Steuerbescheinigung ein ausländischer Thesaurierer nicht enthalten ist. Zudem wurde festgelegt, dass sofern die Besteuerungsgrundlagen der Bank bekannt sind, diese auch zwingend in der Steuerbescheinigung auszuweisen sind. Das war im Jahr 2009 noch nicht so. Sprich: wenn du immer brav die Steuerbescheinigungen einreichst in der kein Hinweis auf das Fehlen ausländischer Thesaurierer enthalten ist, kannst du in Zukunft sicher gehen, dass die Bank den Fonds steuerlich berücksichtigt hat.

 

Zu den Quellensteuern: Diese sind ja, soweit ich weiß, dazu gedacht, dem Finanzamt klar zu machen, dass schon eine Summe X im Heimatland des Fonds abgeführt worden sind. Diese können dann u.U. die Steuerlast hier mindern, oder man kann sich die Steuer anrechnen lassen oder sonst was machen...

Die Werte der abgeführten Quellensteuer werd ich einfach aus den Steuerbescheinigungen der Banken übernehmen. Sollten sie noch fehlen oder sonst aus einem Grund in der Steuerbescheinigung der Bank nicht auftauchen: shit happens. Hauptsache ich kann später beweisen, immer brav Steuern auf die Thesaurierungen bezahlt zu haben.

 

Ähnlich verhält es sich bei mir übrigens auch mit diesen Verlusttöpfen. Wenn ich die in der Einkommensteuer von der Steuerbescheinigung der Banken mit eintragen kann, gut. Wenn nicht... Die Fonds um die es mir vorwiegend geht sind eh alle als Langfristanlage gedacht, heißt also das Verluste eh nur Buchverluste sind und wenn erst in einigen Jahren realisiert werden.

ab nächstem Jahr kannst du sicher gehen, dass die Erträge in den Steuerbescheinigungen enthalten sind. Insofern würde ich mir dann für das eine Jahr 2009 keinen Kopf mehr um irgendeinen Nachweis mehr machen.

 

So, ich ärger mich gerade über einen Blick in mein Depot. Ich dachte schon das ich keine inländischen habe. Und? Natürlich, einer ist drunter, ein inländischer Thesaurierer. Jetzt traue ich mich gar nicht zu Fragen was es da jetzt wieder für Probleme geben soll :-

hängt mehr mit meiner Depotbank zusammen als mit der rechtlichen Lage zumal bei inländischen Thesaurierern der Steuerabzug von der Fondsgesellschaft vorgenommen wird (inländische Dividenden mal außen vor). Meine Depotbank zieht mir die Steuern noch einmal vom Thesaurierungsbetrag ab und erstattet mir den Betrag sofort wieder in Form neuer Anteile. Der Steuerabzug wird aber nirgendwo aufgeführt. Es ist dann nur verwunderlich warum Soli einbehalten wurde und keine Kapitalertragsteuer.

 

Die pdf-Datei nehme ich mal zu den restlichen 100 MB, die sich da noch an Wissen auf meiner Platte herumtummeln und werde es mir bei Zeiten mal anschauen, danke ;)

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powerschwabe

Habe von Finanztest folgende Antwort erhalten

 

Wir haben zu diesem Thema zwar in zahlreichen Artikeln berichtet, allerdings nicht zu Ihrer konkreten Fragestellung.

Unserer Auffassung nach dürfte es aber für das Finanzamt keine Rolle spielen, in welcher Höhe Erträge einzelner Fonds wieder angelegt wurden, sodass wir davon ausgehen, dass es ausreicht, den Gesamtbetrag anzugeben.

 

Sie müssten dazu Informationen in den Erläuterungen zur Anlage KAP finden. Um ganz sicher zu gehen, können Sie aber auch bei Ihrem Finanzamt nachfragen.

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obx

Habe von Finanztest folgende Antwort erhalten

 

Unserer Auffassung nach dürfte es aber für das Finanzamt keine Rolle spielen, in welcher Höhe Erträge einzelner Fonds wieder angelegt wurden, sodass wir davon ausgehen, dass es ausreicht, den Gesamtbetrag anzugeben.

Klar, da haben sie recht, natürlich reicht es. Gibt ja auch nur einmal ein Feld mit der Nummer 15 der Anlage KAP.

 

Mach von mir aus was Du willst.

 

Ich mache es einzeln in einer Extra-Anlage. Ich will einfach vermeiden das ich in 15 Jahren irgendeinen Korinthen*** :P auf dem Finanzamt an der Backe habe. Wenn so ein Beamter Stress macht weil er ein Gesetz von vor 15 Jahren anwenden und einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstatten soll... Klar, am Ende bekomme ich mein Geld. Aber ich investiere lieber jetzt eine Stunde für die Einkommensteuererklärung mehr als später deswegen zum Anwalt rennen zu müssen und jede Abrechnung einzeln vorlegen und nachweisen zu müssen...

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powerschwabe

Kannst du z.B. ein Beispiel für den FR0010135103 machen, wie ich diesen korrekt in die Tabelle eintrage.

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obx

Kannst du z.B. ein Beispiel für den FR0010135103 machen, wie ich diesen korrekt in die Tabelle eintrage.

Da würd ich pro Anteil in Zeile 15 einen Wert von 43,0867 Euro eintragen. Auf zwei Stellen gerundet natürlich. Kannst Du hier sehen

 

Angaben natürlich ohne Gewähr, ich bin da genauso grün hinter den Ohren wie Du :lol:

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powerschwabe

Kannst du z.B. ein Beispiel für den FR0010135103 machen, wie ich diesen korrekt in die Tabelle eintrage.

Da würd ich pro Anteil in Zeile 15 einen Wert von 43,0867 Euro eintragen. Auf zwei Stellen gerundet natürlich. Kannst Du hier sehen

 

Angaben natürlich ohne Gewähr, ich bin da genauso grün hinter den Ohren wie Du :lol:

 

Muß ich denn immer den Bertrag aus "Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" übernehmen?

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rendite

Liege mit meinen Kapitalerträgen unterr dem Sparerpauschbetrag, könnte mir daher die Anlage KAP sparen, wenn nicht der Carmignac Patrimoine wäre, den ich im Depot habe. Ich werde die Anlage KAP meiner Steuererklärung beifügen und Zeile 15 ausfüllen. Jetzt meine Fragen:

 

Was muss ich im Zeilenfeld 4-6 der Anlage KAP ankreuzen ?

 

Ist es ausreichend, nur Zeile 15 einzutragen ? Kann ich mir die Eintragung der anderen Kapitalerträge sparen, weil ich ohnehin unter dem Pauschbetrag liege ?

 

Sitze und schwitze zurzeit vor meiner Steuererklärung. Gibt was Schöneres auf der Welt.

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edan

Hallo,

 

ich bite um Nachsicht für die folgende Frage und der vorschnellen Kapitulation:

 

Wenn ich einen thesaurierenden Fonds jetzt kaufe und kurz vor Jahresende verkaufe, um den selben Fonds anfang nächsten Jahres wieder zu kaufen usw. -

entgehe ich dann, abgesehen von den entstehenden Verkaufs- und Kaufgebühren, komplett der Besteuerungsproblematik?

 

Vielen Dank,

 

Edan

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obx

Hallo,

 

ich bite um Nachsicht für die folgende Frage und der vorschnellen Kapitulation:

 

Wenn ich einen thesaurierenden Fonds jetzt kaufe und kurz vor Jahresende verkaufe, um den selben Fonds anfang nächsten Jahres wieder zu kaufen usw. -

entgehe ich dann, abgesehen von den entstehenden Verkaufs- und Kaufgebühren, komplett der Besteuerungsproblematik?

 

Vielen Dank,

 

Edan

Ich verstehe Deine Frage... Dazu musst Du aber erst den Fonds im ebundesanzeiger.de daraufhin durchforsten, zu welchem Zeitpunkt der fiktive Zufluss dieser Thesaurierung stattfindet... Ist von Fonds zu Fonds verschieden. Alles in allem gesehen würd ich diese Spielchen aber lassen. Es lohnt zum einen nicht, zum anderen würd ich mich nicht in steuerrechtlichen Grauzonen bewegen. Ich glaub Finanzbeamte können bei so taktischen Kauforders schnell mal fuchsig werden und gucken sich dann Deine Erklärung in allen Punkten ganz penibel an.

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rendite

Liege mit meinen Kapitalerträgen unterr dem Sparerpauschbetrag, könnte mir daher die Anlage KAP sparen, wenn nicht der Carmignac Patrimoine wäre, den ich im Depot habe. Ich werde die Anlage KAP meiner Steuererklärung beifügen und Zeile 15 ausfüllen. Jetzt meine Fragen:

 

Was muss ich im Zeilenfeld 4-6 der Anlage KAP ankreuzen ?

 

Ist es ausreichend, nur Zeile 15 einzutragen ? Kann ich mir die Eintragung der anderen Kapitalerträge sparen, weil ich ohnehin unter dem Pauschbetrag liege ?

 

Meine Fragen werden vermutlich irgendwo schon einmal beantwortet sein, oder sie sind vielleicht zu einfach oder naiv - nur so kann ich es mir erklären dass kein Beitrag dazu geschrieben worden ist. Die Antwort auf die 2. Frage glaube ich inzwischen in der Finanztest 4/2010 gefunden zu haben.

 

Danach üssen nicht immer alle Geldgeschäfte in der Steuererklärung abgerechnet werden. Nur bei der Beantragung der Günstigerprüfung sei das Pflicht. Ansonsten können lt. Finanztest einzelne Geldgeschäfte, an denen nichts korrigiert werden soll, aus den Steuerformularen herausgelassen werden. Allerdings muss dann Zeile 14a KAP ausgefüllt werden.

 

Ich habe mich entschieden, alle Kapitalerträge einschl. Zeile 15 einzutragen, auch wenn ich insg. unter dem Pauschbetrag liege.

 

Was muss ich aber im Zeilenfeld 4-6 der Anlage KAP ankreuzen ? Irgendwie habe ich das Gefühl, dass nichts so richtig passt, wenn man eigentlich nur Zeile 15 mitteilen will.

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