BondFan Mai 24, 2010 Bezugsrechte sind keine Aktien und daher nicht in Zeile 9 anzugeben. Ob die Bezugsreche eine WKN haben ist aus meiner Sicht dafür nicht relevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 24, 2010 · bearbeitet Mai 28, 2010 von reckoner Hallo berliner, Noch mal drei Fragen zur Absicherung. Ich will Altverluste aus 2008 nun mit abgeltungsbesteuerten Spekulatonsgewinnen aus 2009 verrechnen. Eine Feststellung vom Finanzamt über die Altverluste liegt vor. Reicht es nun, in der Anlage KAP die Zeile 9 auszufüllen? ("In Zeile 8 enthaltene Gewinne aus Aktienverkäufen"). Kauf- und Verkaufsbelege muß man nicht einreichen, wenn die Summe schon auf der Steuerbescheinigung der Bank erscheint? Wer hat denn das Gerücht in die Welt gesetzt, dass für Altverluste nur Zeile 9 gilt? Es ist Zeile 8 und zwar unabhängig davon, ob die Altverluste aus Aktien stammen oder nicht. Wird das FA dann selber tätig und erstattet die darauf entfallenen Steuern durch Abzug von den Altverlusten? Oder muß man denen das noch irgendwie nahelegen, z.B. im Mantelbogen, Seite 4, Zeile 92 ("Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach §10 EStG...zum 31.12.2008 festgestellt für Stpfl. (Ehemann) ")? Das muss man beantragen, aber nicht im Hauptvordruck, sondern auf der Anlage KAP, Zeile 59. Gleichzeitig müssen natürlich auch die entsprechenden Neugewinne erklärt werden. Da ich keine Anlage SO ausgefüllt habe, hat Quicksteuer auf dem Mantelbogen (Seite 2) nun angekreuzt "Private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere aus Grundstücks- und Wertpapierveräußerungen, wurden nicht getätigt". Das irritiert mich dann doch. Oder bezieht sich das nur auf Wertpapierveräußerungen aus Altbeständen nach Halbeinkünfteverfahren? Die Anlage SO gilt (für Wertpapiere) nur noch für Geschäfte aus der Übergangszeit (Kauf 2008, Verkauf 2009 und innerhalb der Jahresfrist, also letztmalig im Steuerjahr 2009). Solche Geschäfte erscheinen übrigens NICHT auf der Steuerbescheinigung (wenn, dann nur informativ). Noch eine Frage: die Citibank hat bei mir Veräußerungserlöse auf den Verkauf von Bezugsrechten in Zeile 8 als "Gewinne aus Kapitalerträgen" deklariert, aber nicht in Zeile 9. Das heißt, BR-Verkäufe werden wie Dividenden behandelt, obwohl die sogar mit WKN handelbar waren und man kann sie nicht wie Gewinne aus Aktienverkäufen mit Altverlusten verrechnen? Das ist richtig, Bezugsrechte sind keine Aktien. Muß man im Mantelbogen auf Seite 1 das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen? Imho ist das für die Fälle, in denen auch im Veranlagungsjahr wieder Verlustvorträge stehen bleiben, also wieder ein Feststellungsbescheid beantragt wird. Ein Kreuzchen dort kann aber bestimmt nicht schaden. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 27, 2010 Wer hat denn das Gerücht in die Welt gesetzt, dass für Altverluste nur Zeile 9 gilt? Es ist Zeile 8 und zwar unabhängig davon, ob die Altverluste aus Aktien stammen oder nicht. Also Quicksteuer berücksichtigt bei der Verlustverrechnung nur Zeile 9. Wenn ich in Zeile 8 was ändere, tut sich bei der Erstattung gar nichts, sondern nur bei Zeile 9. Das muss man beantragen, aber nicht im Hauptvordruck, sondern auf der Anlage KAP, Zeile 59. Gleichzeitig müssen natürlich auch die entsprechenden Neugewinne erklärt werden. Ist klar. Noch eine Frage: die Citibank hat bei mir Veräußerungserlöse auf den Verkauf von Bezugsrechten in Zeile 8 als "Gewinne aus Kapitalerträgen" deklariert, aber nicht in Zeile 9. Das heißt, BR-Verkäufe werden wie Dividenden behandelt, obwohl die sogar mit WKN handelbar waren und man kann sie nicht wie Gewinne aus Aktienverkäufen mit Altverlusten verrechnen? Das ist richtig, Bezugsrechte sind keine Aktien. ...und dann offenbar auch nicht mit Altverlusten (aus Halbeinkünfteverfahren) verrechenbar. Muß man im Mantelbogen auf Seite 1 das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen? Imho ist das für die Fälle, in denen auch im Veranlagungsjahr wieder Verlustvorträge stehen bleiben, also wieder ein Feststellungsbescheid beantragt wird. Ein Kreuzchen dort kann aber bestimmt nicht schaden. Ich las an verschiedener Stelle, daß dieses Kreuz dazu dient, einen Verlustvortrag zu bekommen, ohne aber eine eigentliche Steuererklärung machen zu müssen. Ich denke aber, ich werde es einfach ankreuzen. Die Software füllt es allerdings erst mal nicht aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Mai 28, 2010 Das würde natürlich einfach gehen indem ich eine detailierte Veranlagung und Günstigerprüfung beantrage. Dazu müsste ich dann die Analge KAP ausfüllen und abgeben, richtig? Problem dabei ist nur, dass mir dann meine diesjährigen 1200EUR Kapitaleinkünfte (oder vielleicht auch nur der 270EUR-Anteil aus privaten Aktien-Veräusserunggeschäften??) warscheinlich erst mal mit meinem Verlustvortag verrechnet wird und dieser dadurch geschmälert wird. Falls ja wie muss ich vorgehen? Soweit ich weiß, wird eine Altverluste-Verrechnung nur durchgeführt, wenn du 59 oder 60 ankreuzt. Also KAP ausfüllen, Günstigerprüfung beantragen und Z59-60 leer lassen! Um sicher zu gehen kannst du ja auch mal dein Finanzamt befragen... wenn 2008 ein Verlust festgestellt wurde, der in 2010 verrechnet werden soll ist für das Jahr 2009 eine gesonderte Verlustfeststellung zu beantragen. Dies kann zeitgleich mit der ESt-Erklärung 2009 erfolgen unabhängig davon, ob für die ESt 2009 bereits Verjährung eingetreten ist. Der Antrag erfolgt durch die Abgabe des Mantelbogens mit dem Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Ich hab gerade nochmal nachgeschaut: Ich hatte keinen Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" in 2009 und dennoch im Bescheid eine Verlustfeststellung erhalten. War mein Finanzbeamter einfach nur nett zu mir? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 28, 2010 Hallo berliner, ...und dann offenbar auch nicht mit Altverlusten (aus Halbeinkünfteverfahren) verrechenbar.Doch, wie ich oben im ersten Absatz schrieb, ist für die Altverlustverrechnung der Betrag aus Zeile 8 entscheidend, Quicksteuer ist hier offenbar nicht korrekt. Zeile 9 gilt nur für aktuelle Verrechnungen von Aktiengeschäften zwischen verschiedenen Banken und ebensolche Vorträge in die Zukunft. Bei der Altverlustverrechnung ist auch egal, woher sowohl die Verluste als auch die Gewinne stammen, Hauptsache es waren Kursgewinne/-verluste (Ausnahme: Finanzinnovationen). Das Halbeinkünfteverfahren gibt es (bei Aktien) nicht mehr, und die nicht als Verlust festgestellte Hälfte ist verloren; das war aber schon immer so. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Mai 28, 2010 Doch, wie ich oben im ersten Absatz schrieb, ist für die Altverlustverrechnung der Betrag aus Zeile 8 entscheidend, Quicksteuer ist hier offenbar nicht korrekt. Zeile 9 gilt nur für aktuelle Verrechnungen von Aktiengeschäften zwischen verschiedenen Banken und ebensolche Vorträge in die Zukunft. Bei der Altverlustverrechnung ist auch egal, woher sowohl die Verluste als auch die Gewinne stammen, Hauptsache es waren Kursgewinne/-verluste (Ausnahme: Finanzinnovationen). Ganz egal ist es nicht, denn auch alte Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen (Z9) verrechenbar, insofern tut Quicksteuer völlig richtig, wenn es alte Aktienverluste nicht mit Zeile 8 verrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 28, 2010 · bearbeitet Mai 28, 2010 von reckoner Hallo neysee, Ganz egal ist es nicht, denn auch alte Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen (Z9) verrechenbar, insofern tut Quicksteuer völlig richtig, wenn es alte Aktienverluste nicht mit Zeile 8 verrechnet.Nein, das ist definitiv nicht richtig. Bei den Altverlusten ist auch gar nicht archiviert, woher sie stammen, es gab gar keine Unterscheidung zwischen Aktien und Sonstiges. Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Altverluste stammen aus Geschäften, die vor 2009 (Kaufzeitpunkt!) begründet wurden, innerhalb der Jahresfrist veräußert wurden und in der Anlage SO erklärt wurden (in 2009 auch noch werden). Dazu gab es dann extra einen Feststellungsbescheid. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 28, 2010 Ganz egal ist es nicht, denn auch alte Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen (Z9) verrechenbar, insofern tut Quicksteuer völlig richtig, wenn es alte Aktienverluste nicht mit Zeile 8 verrechnet. Das entspricht dem, was ich überall lese. Ich würde mich natürlich freuen, wenn Reckoner Recht hätte, aber es würde mich wundern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 29, 2010 Hallo, schaut z.B. mal in Axer Abgeltungsteuer 2 auf Seite 8. Zitat daraus: ... Die begrenzte Verlustverrechnung bei Aktien nach neuem Recht gilt nicht für diese Übergangslösung. ... Und wenn nicht für die Übergangslösung (=2008 gekauft, 2009 innerhalb der Jahresfrist verkauft, in Anlage SO erklärt), dann erst recht nicht für wirkliche Altverluste. Etwas anderes gibt das Gesetz auch nicht her, dort wird immer nur auf den (alten) §23 Bezug genommen. Und der hat nun mal nicht zwischen Aktien und Sonstiges unterschieden. Und wie gesagt, diese Details sind dem Finanzamt gar nicht bekannt bzw. zumindest nicht im Feststellungsbescheid ausgewiesen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 11, 2010 Also das Finanzamt hat mir jetzt geschrieben, daß sie meinen Angaben nicht entnehmen können, aus welchem Grund ich eine Anlage KAP eingereicht habe und ich soll bitte Zeile 4, 5 oder 6 ankreuzen. Offenbar reicht es nicht, daß in Zeile 59 gekennzeichnet ist, daß ich die Verrechnung von Altverlusten beantrage. Da muß dann wohl noch Zeile 5 angekreuzt sein ("Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge")? Sollte doch eigentlich schon aus Zeile 59 klar werden, daß ich Geld zurück will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian Juni 11, 2010 Also das Finanzamt hat mir jetzt geschrieben, daß sie meinen Angaben nicht entnehmen können, aus welchem Grund ich eine Anlage KAP eingereicht habe und ich soll bitte Zeile 4, 5 oder 6 ankreuzen. Offenbar reicht es nicht, daß in Zeile 59 gekennzeichnet ist, daß ich die Verrechnung von Altverlusten beantrage. Da muß dann wohl noch Zeile 5 angekreuzt sein ("Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge")? Sollte doch eigentlich schon aus Zeile 59 klar werden, daß ich Geld zurück will. Irgendwann solltest du dich fragen, ob du die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen Dividenden und Zinsen und Gewinnen aus Veräußerungen verstanden hast. Wenn deine Finanzbehörde deine Gedankengänge nicht versteht, solltest du die Sache ernst nehmen, Es geht ja um dein Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 12, 2010 · bearbeitet Juni 12, 2010 von berliner Irgendwann solltest du dich fragen, ob du die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen Dividenden und Zinsen und Gewinnen aus Veräußerungen verstanden hast. Natürlich kenne ich den. Was willst du mir damit sagen? Daß das Finanzamt nicht alleine weiß, was ich von ihm möchte, wenn in Zeile 9 ein Gewinn aus Aktienveräußerungen eingetragen ist und in Zeile 59 die Verrechnung mit Verlusten beantragt wird? Sollte doch wohl möglich sein. Wenn deine Finanzbehörde deine Gedankengänge nicht versteht, solltest du die Sache ernst nehmen, Es geht ja um dein Geld. Tja, was für ein komplizierter Gedankengang aber auch, Spekulationsgewinne mit Verlusten aus einem Verlustvortrag verrechnen zu wollen. War übrigens insgesamt kein hilfreicher Kommentar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 26, 2010 · bearbeitet Juni 26, 2010 von berliner Das Finanzamt hat nun tatsächlich einen Bescheid gekriegt, in dem keine Verlustverrechnung vorgenommen wurde. Ich erinnere mich dunkel an das Telefonat mit meinem Bearbeiter, wo er mich gefragt hat, warum ich die Anlage KAP überhaupt einreiche (siehe #35) und ich ihm gesagt habe, daß ich Spekulationsgewinne mit Altverlusten verrechnen möchte. Da hatte er gemeint, das könne die Software noch nicht und er müsse mal schauen... Tja, offensichtlich machen die nur, was die Software kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Juni 28, 2010 Heute beim FA angerufen. Ich soll einen Widerspruch einlegen, und ja, es tut ihnen leid, der Programmierer aus Bayern hat die Zeile 59 der Anlage KAP noch nicht in die Software eingebaut. Manchmal wundert man sich nur noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 28, 2010 nicht nur die Steuerpflichtigen wundern sich, auch die Bundesländer, die nicht dem bayerischen Programmiererverbund angeschlossen sind. Aber bald arbeiten alle Länder mit der Software aus Bayern. Dann können alle nicht mehr arbeiten. Manche Zitate sind ganz nett - http://www.vau-online.de/PDF/vau_Extra%203.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag