vobexo Mai 17, 2010 Hallo zusammen, obwohl dies hier kein Steuerberatungsforum ist, hoffe ich eine Antwort auf folgende Steuer Frage zu bekommen. Ist es möglich die für die DWS Top Rente anfallenden Vertriebs-und Depotkosten von der Steuer abzusetzen? Ich hatte da sowas ähnliches von dem AVL Kickback-Rabatt gelesen, der in der Anlage R Zeile 44 eingetragen werden sollte. Das war aber wohl schon für 2008, inzwischen gibt es ja wieder andere Formulare. Ist das nur für den AVL Kickback möglich oder geht das auch bei einer "normalen" DWS Top Rente, die Kosten (als vorgezogenen Werbungskosten?) abzusetzten und wenn Ja, was genau muss man dann wo eintragen (für Einkommensteuer 2009)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 17, 2010 · bearbeitet Mai 17, 2010 von ImperatoM Die Kosten werden doch von Deinen Beiträgen abgezogen, die Du bekanntlich von der Steuer absetzen kannst. Damit sind sie abgesetzt. Doppelt wäre schön, geht aber natürlich nicht Den Kickback-Rabatt darfst Du übrigens nicht abziehen, sondern musst ihn zusätzlich versteuern (bei einem speziellen Freibetrag, der 100 - glaube ich - Euro beträgt. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knarf Mai 18, 2010 Ist es möglich die für die DWS Top Rente anfallenden Vertriebs-und Depotkosten von der Steuer abzusetzen? Ich hatte da sowas ähnliches von dem AVL Kickback-Rabatt gelesen, der in der Anlage R Zeile 44 eingetragen werden sollte. Das war aber wohl schon für 2008, inzwischen gibt es ja wieder andere Formulare. Also ich hatte die Vertriebs- und Depotkosten für die Jahre 2007 und 2008 jeweils in Anlage R in Zeile 49 als vorweggenommene Werbungskosten eintragen. Bisher wurden diese Kosten so vom Finanzamt akzeptiert. Wichtig ist noch in Anlage R Zeile 31 eine 0 einzutragen, sonst klappt die Plausiprüfung nicht. Wo das für 2009 rein muss kann ich nicht sagen - das steht mir noch bevor. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker Mai 19, 2010 Also ich hatte die Vertriebs- und Depotkosten für die Jahre 2007 und 2008 jeweils in Anlage R in Zeile 49 als vorweggenommene Werbungskosten eintragen. Bisher wurden diese Kosten so vom Finanzamt akzeptiert.Wichtig ist noch in Anlage R Zeile 31 eine 0 einzutragen, sonst klappt die Plausiprüfung nicht. Also jetzt wirds interessant. Das ganze funktioniert aber nur, wenn es durch die Maschine läuft, oder? Sobald ein Mensch sich das anschaut, würde es auffallen. oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 19, 2010 Also ich hatte die Vertriebs- und Depotkosten für die Jahre 2007 und 2008 jeweils in Anlage R in Zeile 49 als vorweggenommene Werbungskosten eintragen. Bisher wurden diese Kosten so vom Finanzamt akzeptiert.Wichtig ist noch in Anlage R Zeile 31 eine 0 einzutragen, sonst klappt die Plausiprüfung nicht. Also jetzt wirds interessant. Das ganze funktioniert aber nur, wenn es durch die Maschine läuft, oder? Sobald ein Mensch sich das anschaut, würde es auffallen. oder? Damit ziehst Du ein und den selben Betrag doppelt von der Steuer ab. Das halte ich für Steuerhinterziehung, wenn es Absicht ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vobexo Mai 19, 2010 · bearbeitet Mai 19, 2010 von vobexo Ich habs mal zur Probe ins Steuerprogramm eingegeben, macht insgesamt 12 Euro mehr Rückzahlung aus. Die Kosten werden vom Programm (Taxman) als Negative Einkünfte angerechnet. Einen Steuerabzug als Sonderausgaben bekommt man ja nur wenn die Steuerersparnis höher als die Zulage ist (was bei mir nicht der Fall ist), also auch kein doppelter Steuerabzug, denn die Zulagenauszahlung hat ja nix mit Steuerersparnis zu tun. Außerdem darf man nicht vergessen, das der in dem Formular angegebene Betrag ja nicht dem in Wirklichkeit angelegtem Betrag entspricht, der ist ja eben durch die Vetriebs und Depotkosten geringer. Also warum soll man die nicht anrechnen können? Ich werde die Steuererklärung mal so abschicken und abwarten was passiert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag