finanzist Mai 17, 2010 Guten Morgen, ein großer Teil von knockout-Zertifikaten hat eine begrenzte Laufzeit. Welchen Einfluß hat es, wenn man das Zertifikat kurz (wenige Wochen) vor Ablauf erwirbt? Ich kann mir bisher nur einen veränderlichen (kleiner werdenden Anteil) von Finanzierungskosten erklären. Was würde technisch geschehen, wenn man es vor Ablauf nicht selbst verkauft? Ich nehme doch an, dass der Wert an dem Fälligkeitstag (bzw letzten Handelstag) auf mein Konto gebucht wird. Oder liege ich da falsch? fragt sich finanzist Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
langzeitsparer Mai 17, 2010 ein großer Teil von knockout-Zertifikaten hat eine begrenzte Laufzeit. Welchen Einfluß hat es, wenn man das Zertifikat kurz (wenige Wochen) vor Ablauf erwirbt? Ich kann mir bisher nur einen veränderlichen (kleiner werdenden Anteil) von Finanzierungskosten erklären. Was würde technisch geschehen, wenn man es vor Ablauf nicht selbst verkauft? Ich nehme doch an, dass der Wert an dem Fälligkeitstag (bzw letzten Handelstag) auf mein Konto gebucht wird. Oder liege ich da falsch? Nein, liegst du nicht. Mach dir einfach klar, dass ein Zertifikat - wie eine Anleihe - eine Inhaberschuldverschreibung ist. Es wird somit exakt gleich wie eine Anleihe mit begrenzter Laufzeit behandelt. Es ist sogar so, dass knockout-Zertifikate mit begrenzter Laufzeit im Verkaufsprospekt (den du ja sicherlich liest, bevor du sowas kaufst...) nur beschreiben, wie der Wert zum Rückzahlungszeitpunkt ist. Da das Konstrukt aber sehr einfach zu berechnen ist, sind die Preise im Handel (abgesehen vom Spread) allerdings auch sehr fair. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finanzist Mai 18, 2010 · bearbeitet Mai 18, 2010 von finanzist Und wie ist das bei Optionsscheinen mit automatischer Ausübung. Mir wurde heute zu einem Schein mitgeteilt, daß" wird das Optionsrecht nicht bis Fristende ausgeübt, gelten die Optionsscheine am Fälligkeitstag automatisch als ausgeübt". Denke ich noch zu verstehen, ich bekomme am letzten Tag des Scheins dessen Wert an diesem tag. Aber was bedeutet dann: "Einen Geldausgleich bzw. eine Lieferung von Stücken erfolgt nur, wenn der Optionsschein zum Ausübungstag einen inneren Wert hat." Wenn er nicht vorher verfallen ist, hat der den doch sicherlich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Mai 18, 2010 Wenn er nicht vorher verfallen ist, hat der den doch sicherlich? Ein OS verfällt nicht vorher, so einfach ist das. Ist ja kein KO-Zertifikat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finanzist Mai 18, 2010 · bearbeitet Mai 18, 2010 von finanzist Ein OS verfällt nicht vorher, so einfach ist das. Ist ja kein KO-Zertifikat. Ich hoffe man sieht mir meine Unerfahrenheit mit OS etwas nach, ich fange gerade erst damit an. Was passiert mit einem Call-OS, wenn der Basispreis des Basiswertes unterschritten wird? Ein knock-out-Zertifikat würde dann verfallen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 18, 2010 Was passiert mit einem Call-OS, wenn der Basispreis des Basiswertes unterschritten wird? Ein knock-out-Zertifikat würde dann verfallen Er hofft auf bessere Zeiten! (er wird durch die Unterschreitung ja nicht wertlos - außer am Verfallstag (heißt doch so?)) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Mai 18, 2010 Ich hoffe man sieht mir meine Unerfahrenheit mit OS etwas nach, ich fange gerade erst damit an. Selbstverständlich. Was passiert mit einem Call-OS, wenn der Basispreis des Basiswertes unterschritten wird? Ein knock-out-Zertifikat würde dann verfallen Er notiert dann "aus dem Geld". D.h. er hat keinen inneren Wert mehr, nur noch einen Zeitwert. (der kontinuierlich abnimmt und am Verfallstag 0 beträgt) Er kann sich allerdings - wenn der Basiswert entsprechend steigt - wieder erholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finanzist Mai 18, 2010 Ich hoffe man sieht mir meine Unerfahrenheit mit OS etwas nach, ich fange gerade erst damit an. Selbstverständlich. Was passiert mit einem Call-OS, wenn der Basispreis des Basiswertes unterschritten wird? Ein knock-out-Zertifikat würde dann verfallen Er notiert dann "aus dem Geld". D.h. er hat keinen inneren Wert mehr, nur noch einen Zeitwert. (der kontinuierlich abnimmt und am Verfallstag 0 beträgt) Er kann sich allerdings - wenn der Basiswert entsprechend steigt - wieder erholen. Wenn ein Optionsschein am Verfallstag seinen Basiswert unterschritten hat, ist er wertlos. Liegt er darüber, hat er diesen Wert multipliziert mit einem Hebel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Mai 18, 2010 Wenn ein Optionsschein am Verfallstag seinen Basiswert unterschritten hat, ist er wertlos. Liegt er darüber, hat er diesen Wert multipliziert mit einem Hebel. 1. Ja 2. Nein: Der Wert beträgt (aktueller Preis des Basiswerts - Basispreis) x Bezugsverhältnis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
finanzist Mai 18, 2010 · bearbeitet Mai 18, 2010 von finanzist Wenn ein Optionsschein am Verfallstag seinen Basiswert unterschritten hat, ist er wertlos. Liegt er darüber, hat er diesen Wert multipliziert mit einem Hebel. 1. Ja 2. Nein: Der Wert beträgt (aktueller Preis des Basiswerts - Basispreis) x Bezugsverhältnis Danke, Prinzip verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag